Noch zwei Fragen zum nicht realisierten Halbstundentakt auf der RB 75 zwischen Darmstadt und Aschaffenburg wegen Abbestellung des Halbstundentaktes durch die BEG:
1.) Wieweit reicht eigentlich der Bereich der BEG, die ja wohl nur Bayern zuständig sein dürfte ?
2.) Wäre dann wenigstens ein durchgehender Halbstundentakt zwischen Darmstadt und Babenhausen mlglich bzw. sinnvoll ? Hier liegt ja für mich die alleinige Zuständigkeit für die Bestellung beim RMV. Und Babenhausen ist ja Verknüpfungspunkt mit dem östlichen Ast der Odenwaldbahn zwischen Wiebelsbach-Heubach und Hanau. a in Hanau Anschluss an den weiteren Regionalverkehr und an den Fernverkehr der Deutschen Bahn besteht, könnte die Relation Darmstadt - Babenhausen - Hanau also interessant sein.
1) Ich würde mal stark die Landes- und Verbundsgrenze vermuten.
2) Für eine Schnellwende in Babenhausen fehlt dir mit 3 Minuten (RB 75 aus WI-DA an XX:27, RB75 nach DA-WI ab XX:30) die Wendezeit, für eine überschlagende Wende die Abstellmöglichkeit (und in jedem Fall mit Wegfall des Endbahnhofes AB-Hbf das Fahrgastpotential östlich von Dieburg).