FlixTrain nimmt Zugverkehr wieder auf

  • Auch bei der Bahnauskunft steht "Betreiber FlixTrain":

    https://reiseauskunft.bahn.de/…42&currentJourneyClass=2&


    Insofern finde ich die Diskussion durchaus interessant, nicht nur für mich als Fahrgast. Weitaus wahrscheinlicher, als dass der FlixTrain gleich umkippt, dürfte sein, dass der FlixTrain entweder Schäden an der Eisenbahn-Infrastruktur verursacht oder durch Verspätungen den Fahrplan für nachfolgende Züge durcheiander bringt und damit auch Schäden verursacht. An wen wendet sich dann DB Netz mit Schadensersatzforderungen ?


    Ich gehe einmal davon aus, dass die an FlixTrain oder FlixMobility gehen. Ähnlich dürfte es ja auch bei Güterzügen sein, deren Wagen ja auch oft von verschiedenen EVU kommen.

  • Die Frage, wer die Fahrkarte verkauft, ist also nur bedingt relevant.


    Ansonsten gilt im RMV (und allen anderen Verbünden): Es haftet das Verkehrsunternehmen. Das gilt dann ähnlich im Eisenbahnsektor. Jedes Eisenbahnunternehmen hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. D. h. im Schadensfalle wäre hier BTE zuständig und eben nicht Flix. D. h. auch DB Netz würde sich die Kosten für die Wiederherstellung der Infrastruktur von BTE erstatten lassen.

    Dass DB Netz sich an BTE wenden würde, ist klar. BTE gehören die Fahrzeuge und die werden letztlich auch die Trasse bestellen.


    Bei den Fahrgästen wüsste ich jetzt aber keinen Grund, wieso diese einen Anspruch auf Haftung gegenüber BTE haben sollten. Den wenigsten dürfte überhaupt klar sein, dass die letztlich den Zug betreiben.


    Unabhängig davon würde Flix Mobility sicherlich Zahlungen, die die im Fall der Fälle leisten müssten, wieder einzutreiben versuchen.


    Und beim RMV: Ich hatte noch keine einzige Fahrkarte, die der RMV verkauft hat. Die Automaten auf den Bahnsteigen verkauften auf Rechnung von DB Fernverkehr AG. Das "Servicepersonal" in den VIAS-Zügen verkauft auf Rechnung von VIAS Rail GmbH.

  • Ich gehe einmal davon aus, dass die an FlixTrain oder FlixMobility gehen.

    Es kommt darauf an, wer für was zuständig ist. Infrastrukturschäden der verursachende Fahrzeughalter. Abrechnung der Trassenentgelte und alles was dazu gehört: Derjenige, der die Trasse angemeldet hat. Damit ist die Fahrzeugseite eindeutig geklärt, da ist Flix komplett raus (wie im Busbereich übrigens auch, Fahrzeugschäden darf jeder Subunternehmer selber beheben, denn Flix hat ja bekanntermaßen keine Busse [außer Alibifahrzeugen]). Wer die Trassen bestellt hat? Vermutlich BTE, also stehen die dafür ein. (Daß die nachgelagert einen "privaten" Vertrag mit Flix haben, ist ein anderes Thema. Aber im Prinzip basiert das auch auf dem "Ich greife die Vorteile ab, will aber keine Verantwortung tragen"; das war ja einer der Gründe, warum der alte Betreiber nicht mehr für Flix fährt)

  • Der Fluch der Auslagerung von Risiken und Verantwortung an Subsubsubsub.....wurde durch das

    Ersetzen der Umsatzsteuer durch die Mehrwertsteuer samt deren Ausgleich über das Finanzamt.

    Tierisch bequem für Unternehmen, tierisch teuer in der Verwaltung und gut bescheissbar für die

    Allgemeinheit.

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  • Bei den Fahrgästen wüsste ich jetzt aber keinen Grund, wieso diese einen Anspruch auf Haftung gegenüber BTE haben sollten. Den wenigsten dürfte überhaupt klar sein, dass die letztlich den Zug betreiben.

    Das ergibt sich aus dem §14 des AEG. EIU/EVU und Wagenhalter sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die die Personen- und Sachschäden abdecken. Und da das in diesem Fall - siehe Halterkennzeichen - BTE und Talbot sind, haften diese. Deswegen wird Flix im Falle eines Falles schön seine Hände in Unschuld waschen und Deine Ansprüche lapidar weiterleiten.

  • Und beim RMV: Ich hatte noch keine einzige Fahrkarte, die der RMV verkauft hat. Die Automaten auf den Bahnsteigen verkauften auf Rechnung von DB Fernverkehr AG. Das "Servicepersonal" in den VIAS-Zügen verkauft auf Rechnung von VIAS Rail GmbH.

    Der RMV versucht zudem auch nicht den Anschein zu erwecken, selbst die Transportleistung zu erbringen. Auf egal welchem nach RMV-Tarif verkehrenden Verkehrsmittel steht deutlich das Unternehmen, das dahinter steckt, egal ob das die DB bei den S-Bahnen ist, die VGF bei U- und Straßenbahnen in Frankfurt oder HEAG Mobi* bei Bussen und Bahnen in Darmstadt. (Daß genug Leute den Unterschied zwischen Verkehrsbverbund, LNO und Verkehrsunternehmen nicht auf die Kette kriegen, steht auf einem anderen Blatt. Ist aber sicher nicht der bösen Absicht des RMV geschuldet.)
    Angemietetes Rollmaterial im Bahnverkehr ist vielleicht im Personenfernverkehr eher die Ausnahme, aber allgemein nichts besonderes. Die Fahma versorgt ja im Regionalverkehr mehrere EVU mit Fahrzeugen, die HLB hat ja auch LINTs von der Fahma im Fuhrpark. Das macht sie aber nicht weniger zu einem EVU als ein beliebiges EVU unter dem Dach der DB. Flixtrain oder Flixmobility oder wie auch immer die heißen, ist halt kein EVU, wie hier richtig festgestellt wurde.

    Ich persönlich schwanke da zwischen Anerkennung für die Fähigkeit der Flixler, andere davon zu überzeugen, das Risiko zu tragen, während sie selbst die Kohle einstreichen (auch im Busbereich) und Verachtung für so eine Geschäftspraxis. Für mich kommt der Zug ohnehin nicht in Frage - so bald man ihn mit DB-Tickets im Vor- und Nachlauf kombinieren muß, um von da, wo man ist, dort hin zu kommen, wo man hin will, ist es preislich nicht mehr attraktiv. Außerdem bin ich für längere Fahrten in der 2. Klasse einfach zu groß (außer es gibt plötzlich wieder ICE 1 mit originaler Inneneinrichtung), und zumindest vor Corona hatte der "Flixtrain" keine 1. Klasse.

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

  • Das ergibt sich aus dem §14 des AEG. EIU/EVU und Wagenhalter sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die die Personen- und Sachschäden abdecken. Und da das in diesem Fall - siehe Halterkennzeichen - BTE und Talbot sind, haften diese.

    Klar, das ist unbestritten. Letztlich zahlt deren Haftpflichtversicherung.


    Aber mir ging es um den "Weg dorthin".

    Deswegen wird Flix im Falle eines Falles schön seine Hände in Unschuld waschen und Deine Ansprüche lapidar weiterleiten.

    Davon gehe ich aus, dass die den Anspruch weiterleiten. Aber gehen wir jetzt mal davon aus, dass - warum auch immer - die Versicherung von BTE den weitergeleiteten Anspruch nicht erfüllen könnte und BTE es auch nicht könnte. Aus meiner Sicht haftet dann Flix, da der Kunde einen Vertrag mit Flix geschlossen hat - und nicht mit BTE oder deren Haftpflichtversicherung. Einfach nur das Geld für die Leistung kassieren, aber sämtliche Ansprüche im Schadensfalle so abzutreten, dass die unter keinen Umständen haftbar gemacht werden könnten, erscheint mir nicht möglich.

  • Zitat von HolgerKoetting

    Infrastrukturschäden der verursachende Fahrzeughalter.

    Interessant ist das, wenn ein Zug aus Fahrzeugen verschiedener Halter besteht. Bei Güterzügen ist das ja durchaus üblich, dass Wagen verschiedener EVU zu einem Zug zusammengestellt werden. Und selbst ein normaler internationaler Fernzug besteht oft aus Wagen verschiedener Unternehmen, was ja für viele Eisenbahnfreunde auch einen besonderen Reiz ausmacht :). Eindeutig klar ist allerdings, dass der dann z.B. als "Eurocity" einer der europäischen Bahnen fährt.


    Habe ich HolgerKoetting richtig verstanden, dass HolgerKoettings Kritk weniger dahin geht, dass FlixTrain sein rollendes Material von anderen Unternehmen amietet, sondern den Eindruck erweckt, ein tolles kundenfreundliches Eisenbahn-Unternehmen zu sein, ohne dass dieses zutrifft ?


    Selbst die Info der DB nennt ja als Betreiber "FlixTrain" und nicht BTE.


    Die grundlagende Problematik besteht darin, dass jede/r nach Lust und Laune als Eisenbahn-Betreiber auftreten kann, wer es schafft, Triebfahrzeuge und Wagen anzumieten, Trassen zu bestellen und die Fahrten zu vermarkten. Grundsätzlich ist daran ja nichts Verkehrtes. Ich habe ja auch schon einen Ebbelwoi-Express gemietet, meine Freunde eingeladen und hätte allen auch nummerierte Fahrten für eine Fahrt mit dem "Ost-West-Express" ^^aushändigen können. Allerdings wurden Fahrzeuge und Personal von der VGF gestellt.


    Es stellt sich also die Frage, dass die Bedingungen für den Zugang zum Schienennetz der Eisenbahn so geregelt sein sollten, dass nur zuverlässige EVU dort den Betrieb abwickeln und auch eine eindeutige Transparenz gegenüber der Allgemeinheit wie Fahrgästen und Personal hinsichtlich aller Verantwortlichkeiten besteht. Das fängt beim Gehalt für die Zugbegleiterin (im Falle des gestrigen FLX 32615) an und hört bei der Haftung bei einem möglichen Umkippen des Zuges auf.

  • Habe ich HolgerKoetting richtig verstanden, dass HolgerKoettings Kritk weniger dahin geht, dass FlixTrain sein rollendes Material von anderen Unternehmen amietet, sondern den Eindruck erweckt, ein tolles kundenfreundliches Eisenbahn-Unternehmen zu sein, ohne dass dieses zutrifft ?

    Richtig. Mir geht es nicht darum, privaten Fernverkehr zu verhindern oder Wagenmaterial anzuprangern, was nicht dem Standard xyz entspricht, oder Fahrpläne, die nur Rosinenpickerei sind. Da kann ja jeder selbst entscheiden, ob er mit der Qualität des Angebots und des aufgerufenen Preises einverstanden ist.


    Aber wenn ich eine Leistung einkaufe, möche ich auch, daß sie derjenige erbringt, oder zumindest beim Kauf angibt: "Unser Produkt erhalten Sie von unserem Partner abc".


    Das geht im übrigen sogar soweit, daß Flixtrain als EVU geführt wird, aber keine Sicherheitsbescheinigung hat (und deswegen BTE die Leistung erbringt).


    Vergleiche hinken da immer, aber wenn ich bei DHL ein Paket versende, erwarte ich auch, daß die das ausliefern (oder ein eng begrenzter Subunternehmerkreis) und nicht auf einmal hintenrum Herpes das Paket über'n Zaun wirft oder behauptet, die Zieladresse nicht zu kennen.

  • Was Preise und Flexibilität angeht, tut sich FlixTrain schwer, für BC-50-Besitzer bessere Angebote zu machen. Ich bin öfter zwischen Frankfurt und Südniedersachsen bzw. Hamburg unterwegs. Da ist zumindest für Teilstrecken FlixTrain durchaus für mich interessant, weil die Reststrecke, z.B. zwischen Göttingen und Bad Harzburg, mit der BahnCard auch nicht allzu sehr ins Gewicht fällt oder es ggf. auch zwischen Niedersachsen und Hamburg eine Anschlussverbindung mit dem Bus gibt.


    Die Preise sind meist durchaus vergleichbar. Und im FlixTrain ist halt die Gelegenheit, auch mal ein paar interessante Fotos zu machen. Vor allem, wenn auch noch die fuerroten Haare der Zugbegleiterin schön mit dem Lindgrün ihrer Dienstkleidung und des Zuges in Kontrast stehen. :P


    Allerdings fährt die DB jede Stunde, und bei FlexPreis besteht flexible Zugwahl. Mit SuperSparpreis schafft es die Bahn mit BC50 oft unter den Preis des FlixTrain - bei oft mehreren Verbindungen. Bei verpassten Anschlüssen nehme ich einfach den nächsten Zug. Bei Flix dürfte das zwar auch möglich sein, aber dürfte dann ein deutlich unkomfortablerer und langsamerer Bus sein.


    Bei der Bahn gibt es mit der BahnCard noch das City-Ticket; bei Flix nicht; und selbst das Fahrrad fährt mit der Bahn billiger mit. Fazit: Für BahnCard50-Besitzer ist Fix meist keine wirkliche Alternative. Interessant wird es allerdings auf der neuen Flix-Rennstrecke HH-B-Leipzig mit geplanten 8 täglichen Verbindungen. Aber wir sind ja hier in Südhessen. ^^

  • Interessant ist das, wenn ein Zug aus Fahrzeugen verschiedener Halter besteht. Bei Güterzügen ist das ja durchaus üblich, dass Wagen verschiedener EVU zu einem Zug zusammengestellt werden.

    Noch toller wird das im Bezug auf die Regulierung, wenn die geschädigte Infrastruktur sich auf ebenfalls mehrere Infrastrukturunternehmen verteilt, was gerade bei Güterverkehr durchaus nicht selten ist (Anschlussgleise, gerne auch bei Abschnitten parallel zu DB-Netz-Infrastruktur).


    DB Netz zuckt da schlicht die Schulter mit "nicht unsers", natürlich ohne ein "wenden Sie sich an XY".

  • Oh man. Kompliziert wie mit TraffIQ, VGF und Co:D.


    Jedoch gilt: Ein Beförderungsvertrag wird mit dem ausführenden Unternehmen geschlossen. Heißt: BTE.

    Und hier wird dem Fahrgast vorgegaukelt, dass Flixtrain "alles macht".

    Zitat

    Der RMV versucht zudem auch nicht den Anschein zu erwecken, selbst die Transportleistung zu erbringen.

    Naja... sieht man sich die Seiten vom RMV in social media an (Twitter, Facebook und Instagram) und ließt die Beschwerden durch, kommt man durchaus zu der Ansicht, dass die meisten Fahrgäste eben doch das denken. Unzählige Logos, Streifen usw. Das könnte schon so verstanden werden. In anderen Regionen Deutschlands treten die Verkehrsverbünde nicht so offensiv auf.


    Zitat

    Aber wenn ich eine Leistung einkaufe, möche ich auch, daß sie derjenige erbringt, oder zumindest beim Kauf angibt: "Unser Produkt erhalten Sie von unserem Partner abc".

    Meine Meinung! Ich habe als Fahrgast, sogar als Vertragspartner, dass Recht zu erfahren mit wem ich den Beförderungsvertrag eingegangen bin.

    Aber in Frankfurt macht es die TraffIQ nicht anders: Lässt alles in "VGF Farbe" fahren (Ich weiß: Frankfurter Nahverkehrsfarbe dennoch assoziieren sie alle mit der VGF) verbieten aber quasi die Betreiberlogos. Auf die kleinen Pflichtaufkleber bei den Bussen achtet ja keiner wirklich. Dazu noch die RMV Logos und die Verwirrung bei vielen ist perfekt.


    Was Flixtrain hier macht ist eigentlich schon Verbrauchertäuschung! Im Fernbusverkehr fast auch schon jedoch gibt es hier nur zwei Ebenen. Busbetreiber und Flixbus als Vermittler (eigentlich schon ein Verkehrsverbund). Das die Busfahrer in den Flixbussen teilweise auch nur von den Busunternehmen "geliehen" sind, steht noch auf einem anderen Blatt.


    Da wünscht man sich echt die Bundesbahn zurück. Zumindest ich.

  • Die Bundesbahn muss sich auch schon seit Jahrzehnten an die Bedingungen der Verkehrsverbünde anpassen. Dass immer DB auf den Zügen stand, hieß auch früher nicht, dass immer dieselben Bedingungen für den Fahrgast gegolten hätten. Ich erinnere mich an den Fall eines Rechtsanwaltes aus Düren, der mal eilig mit dem Zug nach Köln fuhr, und wegen Zeitmangels das Ticket im Zug der DB lösen wollte. Schließlich verkaufen Schaffner ja Fahrkarten. Ist schon ein paar Jahrzehnte her. Zu seiner Überraschung bekam er ein Schwarzfahrticket, weil man im VRS-Zug halt keine VRS-Tickets beim Schaffner kaufen kann. Im D-Zug nach Köln hätte man ihm eine Karte verkauft. In beliebigen Zügen nach Aachen oder Jülich oder Heimbach auch. Im Bus gibt's ohnehin immer Tickets. Selbst im Taxi zahlt man im Fahrzeug. Und - wenn er eine Fahrt über Köln hinaus aus dem VRS wieder raus gekauft hätte, hätte er die auch im Zug zahlen können.


    Der Anwalt ging vor Gericht wegen der überraschenden Klausel in den Geschäftsbedingungen, aber verlor. Die Amtsrichterin meinte nur, wo kommen wir denn hin, wenn schon die Anwälte schwarzfahren und dann auch noch damit durchkämen...

    fork handles

  • Ich habe gerade mal ein zwei Jahre altes FlixTrain Ticket abfotografiert. Da steht deutlich FlixTrain drauf, auf der 2. Seite steht noch FlixBus - womit für den normalen Fahrgast der Bezug zur bekannten Busgesellschaft eindeutig hergestellt ist. Auf älteren Tickets steht auch auf der 1. Seite FlixBus, und dann der Hinweis, dass es sich um eine Zugverbindung handelt. Wohl auch schon deshalb, damit der Fahrgast zum Südbahnhof kommt und nicht vergeblich am Busbahnhof wartet. ^^





    Nach dem Ticket-Aufdruck tritt Flix Mobility als Vermittler auf, Auftrag, Rechnung und Verantwortung liegen bei FlixTrain mit Sitz in München. BTE oder sonstwer werden nicht erwähnt, höchstens ganz klein auf den Waggons. Auf denen steht ja auch ganz groß FLIXTRAIN.

  • Steht ja dabei: Im Auftrag. Es bleibt aber dabei: Laut BGB und auch PBefG entsteht der Beförderungsvertrag mit dem ausführenden Unternehmen. FlixTrain/ FlixBus/ FlixMobility oder FlixWerAuchImmer ist der Auftraggeber der Verbindung, deshalb auch der Verweis auf die EU-Norm 1370/2007.

  • Flixtrain wird in der Liste des EBA von 7.5.2021 als EVU geführt. Demnach ergibt sich meiner Rechtsauffassung nach ein Beförderungsvertrag mit Flixtrain. Flixtrain bedient sich BTE oder wem auch immer als Subunternehmer bzw. Erfüllungsgehilfen. Aus meiner ehemaligen Tätigkeit in Bereich der Verkehrshaftung ist das ähnlich wie mit Spediteuren. Diese besorgen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung den Gütertransport. Spediteure bedienen sich dazu Frachtführer, denn Spediteure haben in der Regel keine eigenen Fahrzeuge. Die Frachtführer fahren aber dann auch mit dem Logo und dem Außenauftritt der Spediteure. Im Schadensfall haftet der Spediteur für die von ihm beauftragen Frachtführer bzw. Subunternehmer, die er als Erfüllungsgehilfen einsetzt. Als Kunde brauche ich mich nicht an das ausführende Unternehmen verweisen lassen.

  • Flixtrain wird in der Liste des EBA von 7.5.2021 als EVU geführt. Demnach ergibt sich meiner Rechtsauffassung nach ein Beförderungsvertrag mit Flixtrain. Flixtrain bedient sich BTE oder wem auch immer als Subunternehmer bzw. Erfüllungsgehilfen. Aus meiner ehemaligen Tätigkeit in Bereich der Verkehrshaftung ist das ähnlich wie mit Spediteuren. Diese besorgen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung den Gütertransport. Spediteure bedienen sich dazu Frachtführer, denn Spediteure haben in der Regel keine eigenen Fahrzeuge. Die Frachtführer fahren aber dann auch mit dem Logo und dem Außenauftritt der Spediteure. Im Schadensfall haftet der Spediteur für die von ihm beauftragen Frachtführer bzw. Subunternehmer, die er als Erfüllungsgehilfen einsetzt. Als Kunde brauche ich mich nicht an das ausführende Unternehmen verweisen lassen.

    Nochmal: Mit wem man fährt, mit dem schließt man den Beförderungsvertrag. Im Güter-/ Flugverkehr sowie bei der Schifffahrt ist es anders.

    Beispiel Frankfurter Linien 45, 47, 48 und 84: Auftraggeber TraffIQ, Bündleninhaber DB Regiobus Mitte, Leistungserbringer Sack Reisen (oder FraBus). Mit Sack (oder FraBus) geht man den Beförderungsvertrag ein. Oder SEV für die U-Bahn: Auftraggeber VGF, Beauftragt Transdev wie neulich auf der U5. Mit der Transdev wird der Beförderungsvertrag geschlossen.

  • Nochmal: Mit wem man fährt, mit dem schließt man den Beförderungsvertrag. Im Güter-/ Flugverkehr sowie bei der Schifffahrt ist es anders.

    Beispiel Frankfurter Linien 45, 47, 48 und 84: Auftraggeber TraffIQ, Bündleninhaber DB Regiobus Mitte, Leistungserbringer Sack Reisen (oder FraBus). Mit Sack (oder FraBus) geht man den Beförderungsvertrag ein. Oder SEV für die U-Bahn: Auftraggeber VGF, Beauftragt Transdev wie neulich auf der U5. Mit der Transdev wird der Beförderungsvertrag geschlossen.

    Und da man mit Flixtrain als eingetragenes EVU (also mit Konzession und Genehmigung) einen Beförderungsvertrag schließt, sind die Unternehmen, deren sich Flixtrain bedient, schlicht Erfüllungsgehilfen, die mich als Verbraucher nicht zu interessieren brauchen. Mich interessiert also als gemeiner Endverbraucher weder die Anschriften auf dem Motorgerät (Lokomotive) oder dem Beförderungsbehältnis (Waggon). Und genauso steht es auf dem Ticket, das Ost-West-Express abfotografiert hat: EVU ist Flixtrain (Beförderer), Vermittler (Ticketagentur) ist Flixmobility. Es haftet gegenüber dem Endverbraucher der Beförderer, nicht der Vermittler oder ein Erfüllungsgehilfe.

  • Nach dem Ticket-Aufdruck tritt Flix Mobility als Vermittler auf, Auftrag, Rechnung und Verantwortung liegen bei FlixTrain mit Sitz in München.

    Aus meiner Sicht ist das eindeutig. Die schreiben es ja offenbar auch ganz klar auf ihr Ticket. FlixTrain GmbH, München trägt die Verantwortung. Welche Subunternehmer die ihrerseits engagieren ist für den Kunden völlig unerheblich.


    Sollte also was passieren und es müsste ein Schaden reguliert werden, bleibt es letztlich an denen hängen. Wie die das selbst mit ihren Subunternehmern oder deren Versicherungen abhandeln, ist für den Verbraucher nicht von Belang.

  • Und da man mit Flixtrain als eingetragenes EVU (also mit Konzession und Genehmigung) einen Beförderungsvertrag schließt, sind die Unternehmen, deren sich Flixtrain bedient, schlicht Erfüllungsgehilfen, die mich als Verbraucher nicht zu interessieren brauchen. Mich interessiert also als gemeiner Endverbraucher weder die Anschriften auf dem Motorgerät (Lokomotive) oder dem Beförderungsbehältnis (Waggon). Und genauso steht es auf dem Ticket, das Ost-West-Express abfotografiert hat: EVU ist Flixtrain (Beförderer), Vermittler (Ticketagentur) ist Flixmobility. Es haftet gegenüber dem Endverbraucher der Beförderer, nicht der Vermittler oder ein Erfüllungsgehilfe.

    Nein, der Beförderungsvertrag wird mit dem Unternehmen geschlossen, welches tatsächlich fährt. Es bleibt dabei. Die Fahrkarte von Flixtrain gibt dir das Recht, eine Fahrt mit einem Zug der Marke Flixtrain anzutreten. Genau wie beim RMV. Aus einem RMV Fahrschein ergibt sich auch keine Leistung.