FlixTrain nimmt Zugverkehr wieder auf

  • Kann eventuell eine*r der Wissenden mal die entsprechenden Gesetzestexte zitieren statt immer nur zu behaupten? Ich verliere auch langsam den Überblick: betrügt FlixTrain nun oder findet ihr das nur doof oder gibt/gab es schon echte Probleme mit den Zügen (!), die als "Flix" gebrandet sind? (Ich weiß, dass im Busverkehr Zuständigkeitsprobleme auftauchen, aber darum geht es hier ja nicht.)


    Kurz: was ist eigentlich das Problem?

  • Nein, der Beförderungsvertrag wird mit dem Unternehmen geschlossen, welches tatsächlich fährt. Es bleibt dabei. Die Fahrkarte von Flixtrain gibt dir das Recht, eine Fahrt mit einem Zug der Marke Flixtrain anzutreten. Genau wie beim RMV. Aus einem RMV Fahrschein ergibt sich auch keine Leistung.

    Das hatten wir doch schon geklärt: Der RMV verkauft keine Tickets.


    Flixtrain hingegen schon und es hat auch seine Beförderungsbedingungen auf der eigenen Website veröffentlicht. Diese sind maßgeblich für die Beförderung.


    https://www.flixtrain.de/agb


    Zitat: "Die Beförderungsbedingungen gelten für die Nutzung der Webportale der FlixMobility GmbH, im Folgenden FlixMobility genannt sowie die Buchung von Fahrten und die Beförderung von Fahrgästen im Verbindungsnetz der FlixTrain GmbH, im Folgenden FlixTrain genannt."


    https://www.flixtrain.de/tarifbestimmungen


    Zitat: "Die Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Tieren und Sachen in den Zügen mit der FlixTrain GmbH als Beförderer, im Folgenden FlixTrain, und ergänzen die Allgemeinen Beförderungsbedingungen."


    BTE mag zwar eigene haben, aber die sind auch nicht anwendbar, da der Kunde erstens gar nicht weiß, dass die letztlich den Zug betreiben und der Kunde zweitens nicht verpflichtet ist, sich darüber zu informieren, ob dieses Subunternehmen weitere Bedingungen stellen könnte.


    Denke mal weiter: Angenommen Flixtrain würde auf 1.000 Subunternehmen zurückgreifen. Jedes dieser Unternehmen hat natürlich Vertragsfreiheit - die können jeweils schreiben was sie wollen. Solange der Kunde aber einen Vertrag mit Flixtrain abschließt, kann es ihm egal sein, was das 287. Subunternehmen (sofern dieses die Fahrt durchführen würde) verlangt. Oder würdest du (auf gut Glück) 1.000 verschiedene Unternehmen recherchieren wollen?


    Bloß weil ein Fahrgast in einen Zug einsteigt, den ein Subunternehmen von denen betreibt, hat der Kunde keinen Vertrag mit diesem Subunternehmen geschlossen. Vereinfacht gesagt ist es in unserem Recht so, dass man sich darüber im Klaren sein muss, dass man gerade einen Vertrag abschließt. Der Kunde ist sich aber im Klaren, dass er den Vetrag mit dem Erwerb des Tickets abgeschlossen hat.

  • Doch, er schließt mit dem Subunternehmen den Beförderungsvertrag.


    Begründung:

    Ein Beförderungsvertrag (Werkvertrag nach § 631 BGB) kommt zustande, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme, zum Abschluß eines solchen Vertrages vorliegen würden (§§ 145 ff BGB).


    Übereinstimmende Willenserklärung: Fahrgast am Bahnsteig und haltender Zug mit offenen Türen. Das Einsteigen ist die Annahme der Willenserklärung der BTE. Genauer gesagt: Die Willenserklärung sind die offenen Türen am Bahnsteig, die Türen werden von BTE geöffnet und die Beförderung auch mit dessen Rädern ausgeführt.


    Aus Wikipedia noch dazu:

    Steigt jemand in öffentliche Transportmittel ein, kommt automatisch durch schlüssiges Verhalten ein Beförderungsvertrag mit dem Beförderungsunternehmen zustande. Andere Beförderungsverträge wie Frachtvertrag oder Speditionsvertrag kommen durch Angebot und Annahme der Vertragsparteien zustande (§ 407 HGB, § 453 HGB).


    Die Flixtrain- Lackierung ist nix anderes wie ein Schild in SEV Bussen wo drauf steht "Schienenersatzverkehr im Auftrag der VGF" oder "DB". Dennoch schließt der Fahrgast mit dem ausführenden Busunternehmen den Beförderungsvertrag und nicht mit dem bestellenden Unternehmen (wie z.B. VGF oder DB). Bei den Flixbussen ist es genauso.


    Es sei den, die BTE Züge sind von Flixtrain irgendwie geleast (ja das geht) und die BTE ist kein Sub.


    Möglich wäre auch eine Art Garantieerklärung oder Art Regressabsprache mit der FlixTrain garantiert alle Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag quasi zu Übernehmen. Wäre aber auch nicht richtig das dem Kunden nicht mitzuteilen. Also meiner Meinung nach.

  • Von der FlixTrain/ Bus Seite:


    Zitat

    Im Falle von Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die Leistungserbringung hinsichtlich des Verkehrsmittels Eisenbahn nimmt die FlixMobility GmbH/ FlixTrain GmbH hingegen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

    Des Weiteren wird gemäß Art. 14 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten auf die Möglichkeit hingewiesen, für Verbraucherstreitigkeiten, welche sich aus einem online abgeschlossenen Vertrag ergeben, die von der Europäischen Kommission betriebene OS-Plattform zu nutzen.

  • Die Flixtrain- Lackierung ist nix anderes wie ein Schild in SEV Bussen wo drauf steht "Schienenersatzverkehr im Auftrag der VGF" oder "DB". Dennoch schließt der Fahrgast mit dem ausführenden Busunternehmen den Beförderungsvertrag und nicht mit dem bestellenden Unternehmen (wie z.B. VGF oder DB).


    Das ist natürlich sehr spannend, wenn da bis zu 10 verschiedene Unternehmen im Einsatz sind. Im Zweifel wüsste der Fahrgast ja gar nicht mehr, mit welchem Bus (von welchem VU) er gefahren ist. Und DB bzw. VGF könnten sich da demnach bequem zurücklehnen und zum Fahrgast sagen "da haben Sie Pech gehabt, wenn sie nicht darauf achten, wem der Bus gehört".

    Ich kenne zwar die Gesetzeslage hierzu auch nicht, aber ich könnte mir vorstellen, dass sich früher oder später auch mal die Verbraucherzentrale oder Gerichte dafür interessieren, wenn es für den Kunden so schwierig ist, unter diesen Umständen seine Ansprüche geltend zu machen (egal, ob wir vom Bus oder der Eisenbahn sprechen).


    Bis dahin wünsche ich dem FlixTrain gute Fahrt. Ob man ihn nun mag oder nicht und was auch immer man vom Konzept hält - auf den Schienen ist es immer wieder ein interessanter Farbtupfer, wenn er daherkommt.

    Viele Grüße, vöv2000

  • Doch, er schließt mit dem Subunternehmen den Beförderungsvertrag.

    Der entsprechende Text des Tickets war bereits vorhanden hier im Beitrag:


    https://abload.de/image.php?im…rainticket2019-0dwkyv.jpg


    Wie deutlich sollen die es noch machen?


    Es sei den, die BTE Züge sind von Flixtrain irgendwie geleast (ja das geht) und die BTE ist kein Sub.

    BTE ist einfach nur ein Erfüllungsgehilfe für Flixtrain.


    Ich verstehe gar nicht, wieso ihr da ständig dran rütteln wollt. Auch die Rechtlage ist eindeutig, Flixtrain haftet wenn deren Erfüllungsgehilfe Mist baut:


    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__278.html


    Flixtrain ist ein "richtiges" EVU. Bloß weil die keine Fahrzeuge haben, heißt das doch nicht, dass für die andere Regelungen gelten.


    Offenbar habt ihr Vorbehalte gegen diesen Laden und versucht deshalb auf Biegen und Brechen irgendetwas zu konstruieren, was die im schlechten Licht erscheinen lassen soll.

  • äh.. warum? Warum ist nicht das Anbieten eines Tickets und das Bezahlen des selben bereits eine übereinstimmende Willenserklärung? Und wenn ich bereits einen Vertrag über die Erbringung einer bestimmten Dienstleistung mit Unternehmen X habe, wieso soll dann noch ein Vertrag mit Unternehmen Y entstehen (müssen)?


    Der Paragraph zielt auf Schwarzfahrer*innen ab, und insbesondere auf die mögliche Ausrede „ich habe ja keinen Vertrag abgeschlossen also gelten die Vertragsbedingungen für mich nicht“.


    Aber selbst im Fall der Fälle: warum kann die unternehmensseitige Willenserklärung nur von der BTE erbracht werden? Warum nicht von der Vermarkterin des Angebots, also der FlixDings?

  • Offenbar habt ihr Vorbehalte gegen diesen Laden und versucht deshalb auf Biegen und Brechen irgendetwas zu konstruieren, was die im schlechten Licht erscheinen lassen soll.

    Lass mal die Haftungsfragen beiseite, das war nicht wirklich meine Intention. Wie ich schon weiter oben schrieb, geht es mir vor allem darum, daß ich wissen und bestimmen will, mit wem ich mitfahre ("was ich einkaufe"). Und wenn ich eben Dölp haben will, weil mir Possmann nicht schmeckt oder ich schlechte Erfahrungen gemacht habe, erwarte ich, daß in der Flasche auch Dölp drin ist und nicht Possmann.


    Das schaffen andere am Markt arbeitende eigenständige EVU auch, unter ihrem Namen ihre eigene Leistung anzubieten (z. B. Westbahn, First Hull Trains, Italo/NTV, Regiojet) und nur im Ausnahmefall auf Leihfahrzeuge zurückzugreifen. Hier ist aber der Fall genau umgekehrt, die Leistung wird zu 100% Fremd erbracht. Und das ist irgendwie wenig überzeugend.

  • Das ist natürlich sehr spannend, wenn da bis zu 10 verschiedene Unternehmen im Einsatz sind. Im Zweifel wüsste der Fahrgast ja gar nicht mehr, mit welchem Bus (von welchem VU) er gefahren ist. Und DB bzw. VGF könnten sich da demnach bequem zurücklehnen und zum Fahrgast sagen "da haben Sie Pech gehabt, wenn sie nicht darauf achten, wem der Bus gehört".

    Ich kenne zwar die Gesetzeslage hierzu auch nicht, aber ich könnte mir vorstellen, dass sich früher oder später auch mal die Verbraucherzentrale oder Gerichte dafür interessieren, wenn es für den Kunden so schwierig ist, unter diesen Umständen seine Ansprüche geltend zu machen (egal, ob wir vom Bus oder der Eisenbahn sprechen).


    Bis dahin wünsche ich dem FlixTrain gute Fahrt. Ob man ihn nun mag oder nicht und was auch immer man vom Konzept hält - auf den Schienen ist es immer wieder ein interessanter Farbtupfer, wenn er daherkommt.

    Genauso ist es. Deshalb gibt es ja die sogenannten "Pflichtaufkleber" unter dem Fahrerfenster und an der Tür. Die müssen ja laut BOKraft (und auch dem PBefG) angebracht werden.

  • Aber die Rechtslage ist eindeutig: Der Beförderungsvertrag entsteht mit dem Beförderungsunternehmen.

    Selbst unter dem Link (Eintrag Wikipedia) werden für die Flixtrain-Linien andere Betreiber genannt.

    Angeblich ist BTE auch nicht mehr dabei.


    Grundsätzlich ist es in der schnellen Zeit auch möglich, dass Flixtrain mittlerweile eigene Züge hat.

    Da ist weitere Recherche nötig.

  • Wie sieht das nun aus, wenn bei einer Verspätung des FlixTrains aus ? Bei der Deutschen Bahn kann man notfalls mit einem höherrangigen Zug weiterfahren. Wenn der letzte Anschlusszug am Tag verpasst wird, gibt es auch notfalls ein Taxi oder eine Hotelübernachtung.


    Bei einer größeren Verspätung des FlixTrains wird sicher nicht die Deutsche Bahn den weiterfahrenden Fahrgast mit dem RE-Ticket im ICE fahren lassen, sondern einen Aufpreis erheben. Dann dürfte für die Differenz ein Schadensersatzanspruch gegen FlixTrain bestehen. Erst recht, wenn bei etwa einer Stunde Verspätung (z.B. am letzten Donnerstag laut DB-Info) der letzte Anschlusszug in die baden-württembergische Region verpasst wird und ein Taxi oder eine Hotelübernachtung fällig werden.

  • äh.. warum? Warum ist nicht das Anbieten eines Tickets und das Bezahlen des selben bereits eine übereinstimmende Willenserklärung? Und wenn ich bereits einen Vertrag über die Erbringung einer bestimmten Dienstleistung mit Unternehmen X habe, wieso soll dann noch ein Vertrag mit Unternehmen Y entstehen (müssen)?


    Der Paragraph zielt auf Schwarzfahrer*innen ab, und insbesondere auf die mögliche Ausrede „ich habe ja keinen Vertrag abgeschlossen also gelten die Vertragsbedingungen für mich nicht“.


    Aber selbst im Fall der Fälle: warum kann die unternehmensseitige Willenserklärung nur von der BTE erbracht werden? Warum nicht von der Vermarkterin des Angebots, also der FlixDings?

    Der Beförderungsvertrag ist ein sogenannter Werkvertrag welcher vom Beförderungsunternehmen erfüllt wird.

    Dieser gilt für Flug, Schiene und Bus sowie Taxi unabhängig von den weiteren Gesetzen und Verordnungen wie PBefG und/ oder BOKraft/ BOStrab.


    Am Beispiel Frankfurt ist die Traffiq der Angebotsanbieter, die Beförderungsleistung erbringen aber die VGF, ICB, Transdev und Co.


    Klares Beispiel:

    Ich kaufe an der Bockenheimer Warte einen im RMV Gebeit gültigen VGF Fahrschein. Fahre mit der U-Bahn zum Industriehof. Während dieser Fahrt ist ein Beförderungsvertrag mit der VGF entstanden. Ich steige am Industriehof in den M34 Richtung Rödelheim Bahnhof. Bei dieser Fahrt zwischen Industriehof und Rödelheim Bahnhof ist ein Beförderungsvertrag mit der ICB entstanden. Jetzt steige ich in die S-Bahn um, um nach Bad Homburg zu fahren. Beim Einstieg in die S-Bahn ist ein Beförderungsvertrag mit der DB Regio AG entstanden, welche diesen erfüllt.

    Der RMV ist an keiner Stelle ein Vertragspartner des Fahrgastes, die Traffiq auch nicht. Die Traffiq hat auch keinerlei Pflichten gegenüber dem Kunden, bietet aber einen Service am Kunden an und bestellt die Leistungen.


    Bei Flixtrain läuft es genauso ab. Flixtrain plant und bestellt ihre eigene Linie selber und beauftragt zur Erbringung dieser Leistung ein EVU mit Rollmaterial. Das EVU und Flixtrain haben dann einen Vertrag mit einander, welcher Farbe der Waggons, den Service, Personal usw regelt. Wie die Traffiq in Frankfurt auch mit ihren Unternehmen im Stadtverkehr.


    Es gibt natürlich noch Reiseverträge. In wie weit diese auf Flixtrain zu treffen kann ich nicht wirklich sagen weil die ja eigentlich für Pauschalurlaube gelten. Aber wenn Flixtrain Fahrten verkauft, die mit anderen Unternehmen erbracht werden, dann muss nach einem Reisevertrag Flixtrain auch haften und gerade stehen.

    Dafür spricht rechtlich gesehen die "Zugbindung" bei Flixtrain.

    Jedoch ergibt sich auch hier ein Beförderungsvertrag mit dem "Sub".

    Als Beförderungsvertrag ist ja nur die reine Fahrt zu verstehen, quasi die bewegenden Räder.

    Klar das die Fahrt auch rechtliche Pflichten hervorbringt.


    Es ist ein spannendes Thema.

  • Aber die Rechtslage ist eindeutig: Der Beförderungsvertrag entsteht mit dem Beförderungsunternehmen.

    Selbst unter dem Link (Eintrag Wikipedia) werden für die Flixtrain-Linien andere Betreiber genannt.

    Angeblich ist BTE auch nicht mehr dabei.

    FlixTrain ist selbst ein EVU.


    Wenn BTE (oder wer auch immer) der Betreiber wäre, könnte der Bedingungen stellen, welche der Kunde nicht im Kaufvertrag vor dem Vertragsabschluss einsehen konnte. Das ist wäre nicht rechtens. Unabhängig davon könnte BTE sagen, wir transportieren keine Blonden oder sagen, du hast kein Ticket von mir usw. Die haben aber nichts zu melden. Deren Vertragsbedingungen tangieren ausschließlich FlixTrain, denn die müssen die Rechnung bezahlen - und nicht der Kunde.


    Alles andere wäre abstrus. Wenn ich einen Telefonanschluss bei der Telekom haben will und irgendein Bauunternehmen in deren Auftrag die Straße aufreißt, habe ich dennoch einen Vertrag mit der Telekom. Die bezahlt die Baufirma und deren Konditionen untereinander gehen mich nichts an. Wenn die Telekom pleite ist, kann die Baufirma auch nicht von mir verlangen, dass ich deren Rechnung zahlen muss - obwohl die indirekt nur tätig waren, weil ich einen Vertrag mit der Telekom hatte.


    Auch wenn es dir schwerfällt, es zu akzeptieren, du kannst in der EU keinen Verbraucher zu einem Vertrag zwingen. Und zu einem Vertragsabschluss ist eine Willensbekundung erforderlich. Der Kunde kennt die Firma, die du verantwortlich siehst, aber schlicht und ergreifend nicht. Und da der Kunde im festen Glauben in den Zug einsteigt, den Vertrag bereits mit FlixTrain geschlossen zu haben, kannst du daraus keine Willensbekundung für ein Unternehmen konstruieren, dass der Kunde nicht kennt.


    Der Hinweis bezügliches des Busses bezieht sich genau auf den beschriebenen Aspekt des "Schwarzfahrens": Es ist als gemeinhin bekannt anzusehen, dass man für die Beförderung bezahlen muss. Steigt man also in den Bus ein, verpflichtet man sich letztlich für die Beförderung (als Leistung) eine Gegenleistung zu erbringen (die Bezahlung). Umgekehrt wirst du nicht von BTE (oder wem auch immer) belangt werden, wenn du kein Geld und keine Fahrkarte hast und dennoch in den Zug einsteigst, sondern von FlixTrain. Vermutlich ist auch das Personal im Zug, welches die Tickets prüft, von FlixTrain.


    Die Firma, die letztlich als Erfüllungsgehilfe von FlixTrain die eigentliche Leistung erbringt, ist in dieser Hinsicht eine "Black-Box". Es ist schlicht unerheblich wer das ist. Das muss der Kunde nicht wissen.

    Und wenn ich eben Dölp haben will, weil mir Possmann nicht schmeckt oder ich schlechte Erfahrungen gemacht habe, erwarte ich, daß in der Flasche auch Dölp drin ist und nicht Possmann.

    Ich kann nachvollziehen, worauf du hinauswillst. Letztlich verkauft dir der Laden aber nur eine Beförderungsleistung von A nach B bei gegebenen Bedingungen (Wagenklasse, Servicequalität usw.) Etwas anderes wäre es, wenn du in einer Gaststätte keinen Äbbelwoi bestellst, sondern Dölp, aber Possmann nachher im Glas ist.


    Auch wenn manche der "Beamtenbahn" nachzutrauen scheinen - wenn ich eine Verbindung bei DB Fernverkehr AG buche, weil ich mit einem ICE-T fahren will, nachher aber ein uralter ICE 1 angerumpelt kommt, kann ich mich auch nicht beklagen. Die haben mir bei der Buchung keine spezifische Baureihe versprechen. Umgekehrt verspricht FlixTrain nicht, dass deren unmittelbares Personal das Triebfahrzeug bedient oder die uralten Wagen (wenn auch modernisiert) direkt diesem Unternehmen gehören.


    Fliege ich mit der Lufthansa, gehört der Flieger dennoch wahrscheinlich einer Leasinggesellschaft. Deshalb kann ich aber nach erfolgtem Fluge dennoch nicht vom Vertrag zurücktreten...


    Übrigens ist es mir auch schon passiert, dass vor dem Wagenmaterial von DB Fernverkehr AG eine Lok von DB Regio AG hing. Da das Personal von DB Fernverkehr AG kaum eine BR 143 bedienen darf, fürchte ich, dass auch der Tf von DB Regio AG bezahlt wurde. Und nun? Ist deshalb DB Fernverkehr AG genau so "schlecht" wie FlixTrain? Hätten die lieber die Fahrt ausfallen lassen sollen?!

  • Auch beim Schwarzfahren entsteht ein Beförderungsvertrag, nur ohne Bezahlung bzw. gegen erhöhtes Beförderungsentgeld.

    Es geht hier auch nicht um die DB oder Flixtrain ansich sondern um allgemeine rechtliche Grundlagen.

    Ich wiederhole mich gerne wieder: Der Beförderungsvertrag entsteht mit dem ausführenden Unternehmen. Dieses trägt nämlich die Verantwortung für die Beförderung. Egal ob Bus oder Bahn.

    Ich will hier auch nicht mein Studium im Bereich Wirtschaftsrecht hochhalten (muss es aber gerade leider) aber genau diese Werkverträge, welche die Beförderungsverträge sind, sind von den Kaufverträgen der Fahrscheine zu unterscheiden.

    Und läuft was schief, passiert genau das, was hier schon jemand schrieb: Flixtrain wird seine Hände in Unschuld waschen. Ich rede nicht von Verspätungen oder Ausfällen (hier ist wiederum Flixtrain verantwortlich), sondern von schweren Ereignissen wie einem Unfall. Für die Wartung der Züge ist ja auch nicht Flixtrain verantwortlich sondern die IGE, BTE, Nordbahn Sachsen oder wie die alle heißen die für Flixtrain fahren.


    Bei Uber ist es genauso: Uber ist mittlerweile verpflichtet in der App zu nennen, welches Unternehmen die Beförderung übernimmt. Und wieso? Genau: Stichwort Beförderungsvertrag. Diesen geht man nicht mit Uber sondern mit dem Mietwagenunternehmen.


    Beförderungsvertrag und Kaufvertrag aus dem Fahrschein sind zwei verschiedene Dinge.

  • [1] Der Beförderungsvertrag entsteht mit dem ausführenden Unternehmen.

    [2]

    Und läuft was schief, passiert genau das, was hier schon jemand schrieb: Flixtrain wird seine Hände in Unschuld waschen.

    [3] Uber ist mittlerweile verpflichtet in der App zu nennen, welches Unternehmen die Beförderung übernimmt.

    Bitte nenne zu [1] die rechtliche Grundlage. Nicht, dass ich behaupten will, dass es nicht stimmen kann, aber „ist halt so“ ist keine sinnvolle Diskussionsgrundlage.

    Bitte nenne zu [2] konkrete Beispiele, wo das so war. Ohne konkrete Beispiele ist das erstmal nur ein Vorurteil gegenüber der Firma, egal, wie plausibel das erscheinen mag.


    Wenn [3] erstens stimmt und zweitens auf die Situation in SPFV übertragbar ist, bedeutet das dann, dass FlixDings sich illegal verhält? Wenn ja, wie kann das sein; wenn nein, wieso nicht?


    Der Text sagt was anderes als du denkst bzw behauptest. Wenn ich nachher Zeit findet, nehme ich’s gerne Mal auseinander.

  • geht es mir vor allem darum, daß ich wissen und bestimmen will, mit wem ich mitfahre [...]


    [...]Und das ist irgendwie wenig überzeugend.

    Wovon willst du denn überzeugt werden? Wofür ist das ausführende Unternehmen relevant? Wohlgemerkt, ich finde deine Apfelweinanalogie unpassend. Du kriegst die Fahrt von Darmstadt nach Berlin in dem Zug mit der Inneneinrichtung und den Komfortparametern, die du dir bei Bestellung vorgestellt hast beziehungsweise hättest vorstellen sollen. Wie zip-drive schon gesagt hat: genau diese ganzen Parameter, aufgrund derer normale (no offence meant) Fahrgäste einen Zug auswählen, schwanken beim Quasimonopolisten deutlich stärker.


    Und was machst du eigentlich bei Schienenersatzverkehr? Konntest du da bei der Planung der Reise bestimmen, mit wem du fährst?


    Um in deiner Analogie zu bleiben: der Apfelwein der gewünschten Sorte wird dir von der anderen Bedienung geliefert.

  • Ich will hier auch nicht mein Studium im Bereich Wirtschaftsrecht hochhalten (muss es aber gerade leider) aber genau diese Werkverträge, welche die Beförderungsverträge sind, sind von den Kaufverträgen der Fahrscheine zu unterscheiden.

    Das bestreitet ja auch keiner, dass es mehrere Verträge gibt. Aber der Kunde hat einen Kaufvertrag mit Flixtrain und die wiederum einen Vertrag mit demjenigen, der den Zug betreibt.


    Wenn ich mir den Wortlaut zum Thema Werkvertrag anschaue, steht dort:


    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__631.html


    Zitat: "Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet."


    Die einzige Vergütung zahlt aber Flixtrain. Der Kunde zahlt dem Betreiber nichts.


    Es bestreitet daher niemand, dass dieser Werkvertrag entsteht. Aber deine Sichtweise der beteiligten Parteien ist sehr fraglich.

    Uber ist mittlerweile verpflichtet in der App zu nennen, welches Unternehmen die Beförderung übernimmt.

    Das macht Flixtrain doch auch. Auf dem Ticket, auf der Website, in deren Bedingungen überall steht, dass sie es sind, die verantwortlich für die Beförderung sind.


    Es würde doch kein Unternehmen ganz klar davon sprechen verantwortlich zu sein, wenn sie es nicht wären. Dieser Text ist dir vor Vertragsabschluss bekannt, du kannst dich also darauf berufen. Wären die nicht verantwortlich, würden die sich so einen "Schuh" niemals anziehen!

    Und läuft was schief, passiert genau das, was hier schon jemand schrieb: Flixtrain wird seine Hände in Unschuld waschen.

    Ein Kaufmann haftet auch für die Schäden, die seine Erfüllungsgehilfen anrichten. Das entsprechende Gesetzt hatte ich schon einmal hier verlinkt.


    Außerdem gilt:


    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__276.html


    Nach dem Abschluss des Kaufvertrages schuldet Flixtrain die Beförderung - wie die die erbringen oder erbringen lassen, ist dem Kunden egal.

  • Zitat: "Wenn ich einen Telefonanschluss bei der Telekom haben will und irgendein Bauunternehmen in deren Auftrag

    die Straße aufreißt, habe ich dennoch einen Vertrag mit der Telekom."


    Wenn die Baufirma beim Aufreissen der Strasse dein Haus (oder das Nachbarhaus) beschädigt, dann

    ist das von der Baufirma verursacht und nicht von der Telekom.....

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