Nutzen-Kosten-Untersuchung: Anpassung der standardisierten Bewertungkriterien

  • Dank der Verkehrswende (reformiertes GVFG in 2019) wird zunehmend wahrnehmbarer, dass die zum Teil vier Jahrzehnte alten standardisierten Bewertungskriterien der Nutzen-Kosten-Untersuchung modernisiert gehören. Der Bundesverkehrsminister möchte dies in der restlichen Legislaturperiode abschließen damit diese zum Jahresende 2021 in Kraft treten. Ein Forschungsvorhaben dazu ist noch am Laufen aber die Bundesländer dürfen schon jetzt Prj. melden die gemäß bisheriger NKU durch Bund nicht förderfähig waren aber mit den Änderungen es jetzt sein könnten.

    Ziel ist es das leichter der NKU-Wert von 1 erreicht oder überschritten wird. Selbst wenn nach den Änderungen ein Projekt nicht auf den Wert 1 kommt, möchte der Bund trotzdem fördern wenn die Bundesländer und Kommunen eine höheren Eigenanteil bezahlen.

    In einem Brief vom 25. Mai teilt der Bundesverkehrsminister an die Bundesländer mit was sich in Grundzügen ändern soll. Im Schreiben heißt es: "[...] sodass künftig neben den quantifizierbaren verkehrlichen Wirkungen auch Umwelt- und Klimawirkungen [...] adäquat Berücksichtigung finden." Und weiter heißt es im Schreiben: "[...] nicht monetarisierbare Nutzenkomponenten aus den Bereichen Nachhaltigkeit im Verkehr, Daseinsvorsorge oder Klimaschutz angemessen Berücksichtigung finden." Vier neue Grundsätze sollen dabei helfen das mehr Prj. die Förderfähigkeit erlagen.

    Deshalb sollen wohl Schäden verursacht von Autoabgasen höher gewichtet werden. Die bisher negative Wertung der anfallenden Kosten für bauliche Brandschutzmaßnahmen und die barrierefrei Gestaltung von Haltestellen und Bahnhöfen bei Projekten soll ebenfalls entfallen. Auch sollen in Zukunft Einzelvorhaben als gesamtes Projekt betrachtet und bewertet werden wenn beispielsweise Bestandsstrecken unter dem rollenden Rad sequentiell renoviert/saniert werden müssen. (Quelle)


    @Moderation: Sollte es dieses Thema schon geben dann bitte diesen Beitrag dazuschlagen oder bei Dopplung löschen.

  • main1a

    Hat den Titel des Themas von „Nutzen-Kosten-Untersuchung: Anpassung der standardisierte Bewertungkriterien“ zu „Nutzen-Kosten-Untersuchung: Anpassung der standardisierten Bewertungkriterien“ geändert.
  • Deine Quelle zielt auf erleichterten U-Bahn-Bau ab, was angesichts der damit verbundenen Kosten/Zeiten und der Abneigung grüner Verkehrspolitiker gegen Tunnelstrecken im Vergleich zu oberirdischen Strecken natürlich einen Kritikpunkt gibt.


    Andererseits erlaubt die Änderung den Bau auch oberirdischer Strecken wesentlich leichter umzusetzen.


    Frage ist: Wo ist der Haken? Andy Scheuer wird doch nicht ganz zum Schluss nochmal unerwartet etwas richtig machen?