R-Wagen werden nach Budapest verkauft

  • Nachtrag: die 25 jahre sind die maximale Schutzdauer, der Schutz kann aber auch schon früher erlöschen, wenn die Verlängerung nicht beantragt wird.

    Inwiefern kann ein Gebrauchsmuster die Modifikation eines bereits bestehenden Erzeugnisses einschränken? Wir nutzen im Unternehmen auch Gebrauchsmuster, dass man damit einem Kunden die Modifikation verbieten könnte, wäre mir neu.


    Es verhindert eigentlich nur die unerlaubte Reproduktion.

  • Mal ganz davon abgesehen, das hätte ja nichts sinnhaftes mehr und dient ja nur der eigenen Eitelkeit. Eine T(ram) dient dem öffentlichen Beförderungsauftrag und keinem Künstler-Ego. Nichts dagegen, dass Künstler ihr geistiges Eigentum schützen wollen - siehe auch Kommentar von zip-drive - aber wenn es um Verbesserungen für den Fahrgast geht gehört bvei einem Veto dessen dieser in einen richtig weich gepolsterten Raum - oder besser - einen solchen Habitus von Anfang an vertraglich ausschließen.

  • Mal ganz davon abgesehen, das hätte ja nichts sinnhaftes mehr und dient ja nur der eigenen Eitelkeit. Eine T(ram) dient dem öffentlichen Beförderungsauftrag und keinem Künstler-Ego.

    Wir erinnern uns an das Gezackere um den Einbau von Aufzügen an der Station "Alte Oper". Da hatte der Architekt ein Veto eingelegt.
    Eine hässliche Betonmauer auf dem Friedhof Westhausen mit Relief musste von Efeu befreit werden, auf Druck der Architekten.
    Doch, Architekten & Designer sind sehr Eitel.

  • Zum Thema Klimatisierung:

    Die R2-Wagen erhalten zur Zeit nach und nach eine Fahrerstandsklimatisierung.

    Ich denke mal, so wird es auch für Budapest gemacht. Es ist nirgends konkret eine Vollklimatisierung des Fahrzeugs erwähnt.

  • Mal ganz davon abgesehen, das hätte ja nichts sinnhaftes mehr und dient ja nur der eigenen Eitelkeit. Eine T(ram) dient dem öffentlichen Beförderungsauftrag und keinem Künstler-Ego. Nichts dagegen, dass Künstler ihr geistiges Eigentum schützen wollen - siehe auch Kommentar von zip-drive - aber wenn es um Verbesserungen für den Fahrgast geht gehört bvei einem Veto dessen dieser in einen richtig weich gepolsterten Raum - oder besser - einen solchen Habitus von Anfang an vertraglich ausschließen.

    Ich stimme Dir da vollumfänglich zu. Ein Schutz gegen Plagiate ist vollkommen nachvollziehbar, egal um welches Produkt es sich handelt. Auch wenn es eben ein Design ist, das sich ein Künstler schützen läßt. Aber wir reden eben nicht von Kunst, die um der Kunst Willen geschaffen wird (Gemälde, Skulpturen, ...) sondern von Gebrauchsartikeln. Nach dem Erwerb eines Produktes dieses nicht anpassen zu dürfen (sofern die Betriebssicherheit gemäß geltender Normen bestehen bleibt und alles, was Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller angeht außen vor) ist meines Erachtens vollkommen lächerlich. Sofern die Verkehrssicherheit gewährleistet ist (was dann eben unter Umständen im Detail von Sachverständigen zu klären ist), könnte ich ja auch an meinem Auto optische Veränderungen nach Lust und Laune vornehmen lassen, ohne daß die Designer des Autos etwas dagegen sagen könnten.


    Aber ich erinnere mich vage, daß es in den R-Wagen anfänglich auch aus genau diesem Grunde keine Mülleimer gab. Man fand keine, die dem Herrn Designer gut genug waren, und so gab es eben für eine Weile keine. Da greift man sich doch an den Kopf...

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

  • Es gibt beim Deutschen Patentamt ein Designregister, worin man nach Herbert Lindinger recherchieren kann. Dort sieht man, dass fast alle seine Schutzrechte abgelaufen sind, liegt vielleicht auch daran, das er schon recht betagt und vielleicht länger nicht beruflich aktiv ist. Der R-Wagen oder Teile davon sind schon gar nicht mehr aufgeführt, wie lange das Design des R-Wagen-Äußeren oder des Innenraums oder Teile dessen geschützt waren, lässt sich also nicht mehr recherchieren, wenn man die Verträge nicht kennt. Vielleicht lags ja irgendwann gar nicht am Design, sondern an konstruktiven Zwangspunkten.

  • Es gibt beim Deutschen Patentamt ein Designregister, worin man nach Herbert Lindinger recherchieren kann. Dort sieht man, dass fast alle seine Schutzrechte abgelaufen sind, liegt vielleicht auch daran, das er schon recht betagt und vielleicht länger nicht beruflich aktiv ist. Der R-Wagen oder Teile davon sind schon gar nicht mehr aufgeführt, wie lange das Design des R-Wagen-Äußeren oder des Innenraums oder Teile dessen geschützt waren, lässt sich also nicht mehr recherchieren, wenn man die Verträge nicht kennt. Vielleicht lags ja irgendwann gar nicht am Design, sondern an konstruktiven Zwangspunkten.

    Gab doch beim U4 Wagen die selben Probleme mit der Fahrerklima.

  • Die PM im Wortlaut:

    Zitat

    "R"-Wagen: Noch keine Entscheidung über Verkauf gefallen

    Alte Bahnen werden in Abstimmung mit Inbetriebnahme der neuen "T"-Wagen abgegeben.

    Die VGF wird ihre aus den Jahren 1993 bis 1997 stammenden „R“-Wagen durch neue Straßenbahnen des Typs „T“ ersetzen. Die Produktion der ersten Fahrzeuge läuft beim Hersteller Alstom.

    Eine ungarische Internetseite berichtet schon jetzt über einen Verkauf der „R“-Wagen an die Stadt Budapest und nennt Stückzahlen, Lieferzeiten und sogar Stückpreise. Außerdem erweckt eine unscharfe Formulierung den Eindruck, das Geschäft sei abgeschlossen. Das ist nicht der Fall, stattdessen steht die VGF in konstruktiven und freundlichen Gesprächen mit Budapest und freut sich sehr über das Interesse. Einzelheiten kann die VGF zum jetzigen Zeitpunkt nicht nennen oder bestätigen, Details zum Verkauf der „R“-Wagen werden erst nach Abschluss eines Vertrags genannt.

    Wichtig ist, daß eine Abgabe der gebrauchten Straßenbahnen reibungslos mit Auslieferung der „T“-Wagen und mit Blick auf den Bedarf an Niederflurbahnen in Frankfurt koordiniert wird. Die VGF hat 45 „T“-Wagen bei Alstom gekauft. Sie sollen in den kommenden Jahren die 38 „R“- und sieben „Pt“-Wagen ersetzen, die derzeit in Betrieb sind.

    Eins steht aber fest: wie üblich wird die VGF ein Fahrzeug der alten Baureihe behalten und so ihre Flotte von Museumsbahnen vergrößern. Damit wird sie ein wichtiges Stück Frankfurter Verkehrsgeschichte, die erste Niederflur-Straßenbahn, fahrfähig erhalten.

  • Es gibt beim Deutschen Patentamt ein Designregister, worin man nach Herbert Lindinger recherchieren kann. Dort sieht man, dass fast alle seine Schutzrechte abgelaufen sind, liegt vielleicht auch daran, das er schon recht betagt und vielleicht länger nicht beruflich aktiv ist. Der R-Wagen oder Teile davon sind schon gar nicht mehr aufgeführt, wie lange das Design des R-Wagen-Äußeren oder des Innenraums oder Teile dessen geschützt waren, lässt sich also nicht mehr recherchieren, wenn man die Verträge nicht kennt. Vielleicht lags ja irgendwann gar nicht am Design, sondern an konstruktiven Zwangspunkten.

    Designschutz beim Patentamt bedeutet, dass niemand das Design nachbauen darf. Dass man als Käufer keine Änderungen vornehmen darf, hat damit nach meinem Verständnis nichts zu tun. Das Recht zu dieser Beschränkung leitet sich aus Urhg §39(1) her. Hier geht es um die Urheberrechte und die laufen erst 75 Jahre nach dem Tod des Urhebers aus. Diese Beschränkung kann man natürlich vertraglich gestalten, und hier kennen wir wie Du ja schreibst die Details nicht.

  • Wenn also 45 neue T die 38 R und 7 Pt betrieblich ersetzen sollen, mit welchen Fahrzeugen sollen dann Mehrleistungen erbracht werden?

    Budapest möchte die Fahrzeuge ja zeitnah in Empfang nehmen.

  • Naja, möglich ist alles. Gerade im öffentlichen Bereichen ist mit allem zu rechnen. Wäre auch nicht das erste mal, erst für viel Geld saniert, kurz darauf stillgelegt bzw abgerissen.

  • Die R2-Wagen sollen doch vorerst in Frankfurt bleiben. Aus genau diesem Grund erhalten sie ja zur Zeit die oben erwähnte Fahrer-Klima.

    Die PM spricht aber davon, (fast) alle 38 Wagen abgeben zu wollen? Das sind dann aber R1 und R2, oder nicht.

    fork handles

  • Wenn also 45 neue T die 38 R und 7 Pt betrieblich ersetzen sollen, mit welchen Fahrzeugen sollen dann Mehrleistungen erbracht werden?

    Budapest möchte die Fahrzeuge ja zeitnah in Empfang nehmen.

    Von "zeitnah" ist nicht die Rede, eher im Gegenteil. Es geht um 2022 bis 2026. Das passt doch mit der Lieferung der T-Wagen zusammen.

  • Von "zeitnah" ist nicht die Rede, eher im Gegenteil. Es geht um 2022 bis 2026. Das passt doch mit der Lieferung der T-Wagen zusammen.

    Dann kann man aber doch trotzdem noch keine Mehrleistungen erbringen. Man ersetzt ja lediglich den bestehenden Wagenpark. Ansonsten müssten weitere Fahrzeuge bis 2026 bestellt werden.

  • Dann kann man aber doch trotzdem noch keine Mehrleistungen erbringen. Man ersetzt ja lediglich den bestehenden Wagenpark. Ansonsten müssten weitere Fahrzeuge bis 2026 bestellt werden.

    Du übersiehst in Deiner Rechnung die Option auf weitere Fahrzeuge. Die wird vermutlich eingelöst, wenn die ersten Wagen fahren und "soweit OK" sind. Dann hast Du die Übergangsphase, in der wegen Alt+Neu bereits mehr Wagen da sind und mit dem Eintreffen der ersten Optionsfahrzeuge kann anschließend der Überbestand abgebaut werden. Außerdem wären ja nur erst mal die R-Wagen betroffen; daß die P dringend weg müßten, weil sie jemand möchte, steht erst einmal nicht zur Debatte.