R-Wagen werden nach Budapest verkauft

  • Das sollte kein Problem sein 71411812111 wenn der Verkäufer mit dem Käufer vertraglich vereinbart, dass unter gewissen Umständen nicht zum vorgesehenen Zeitplan Fahrzeuge übergeben wird weil die Ersatzfahrzeuge von Alstom für den Verkäufer noch nicht geliefert wurden.

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  • Außerdem wären ja nur erst mal die R-Wagen betroffen; daß die P dringend weg müßten, weil sie jemand möchte, steht erst einmal nicht zur Debatte.

    Dass die P dringend "weg müssen ", steht aber aus einem anderen Grund "zur Debatte": die mangelnde Barrierefreiheit bei gleichzeitiger gesetzlicher Vorgabe, dass diese ab 1. Januar 2022 sicherzustellen ist.

  • Muss denn für die gesetzliche Vorgabe wirklich jede einzelne Fahrt barrierefrei sein? Oder reicht es doch, wenn zeitnah eine barrierefreie Reisemöglichkeit besteht?

    fork handles

  • Schwierig dass zu Begründen, wenn vorhandene NF Fahrzeuge abgegeben werden, anstatt diese für den Fahrgasteinsatz zu nutzen (und stattdessen HF Fahrzeuge einzusetzen)

  • Schwierig dass zu Begründen, wenn vorhandene NF Fahrzeuge abgegeben werden, anstatt diese für den Fahrgasteinsatz zu nutzen (und stattdessen HF Fahrzeuge einzusetzen)

    Nö, man braucht halt einen anderen Grund. Wenn man die P-Wagen eh behalten muss, für Aufgaben, für die sich der R nicht eignet: Schleppfahrzeug, Schneeschiebär, mehrere Museumsfahrzeuge, um einen ganzen Stadtbahnzug zu haben etc, dann sollte das ausreichen.

  • Nö, man braucht halt einen anderen Grund. Wenn man die P-Wagen eh behalten muss, für Aufgaben, für die sich der R nicht eignet: Schleppfahrzeug, Schneeschiebär, mehrere Museumsfahrzeuge, um einen ganzen Stadtbahnzug zu haben etc, dann sollte das ausreichen.

    Da die gesetzliche Vorschrift aus dem PBefG stammt, kann ich mir selbst mit sehr viel Wohlwollen nicht vorstellen, dass Gründe für einen Einsatz im Fahrgastbetrieb akzeptiert werden, die nichts mit dem Fahrgastbetrieb zu tun haben.

  • Die VGF schreibt dazu in der Pressemitteilung zur Bestellung der Verlängerungsmodule für die T-Wagen:


    Die ersten „T“-Wagen sollen im Laufe des Jahres 2021 auf Frankfurts Schienen in Betrieb genommen werden, die ersten Verlängerungsmodule sollen dann im Jahr 2022 folgen.


    Die zuerst ausgelieferten Fahrzeuge, zunächst noch ohne Verlängerungsmodul, werden die nicht barrierefreien Fahrzeuge vom Typ „Pt“ ersetzen. Diese hat die VGF wegen der starken Nachfrage kurzfristig und übergangsweise reaktiviert. In einem zweiten Schritt soll die erste Serie der 1993 in Betrieb genommenen „R“-Wagen abgelöst werden.

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  • Da die gesetzliche Vorschrift aus dem PBefG stammt, kann ich mir selbst mit sehr viel Wohlwollen nicht vorstellen, dass Gründe für einen Einsatz im Fahrgastbetrieb akzeptiert werden, die nichts mit dem Fahrgastbetrieb zu tun haben.

    Die gesetzliche Vorschrift sagt nicht, dass jedes Angebot barrierefrei sein muss.

  • Aber eventuell weitere Vorschriften oder Gesetze? Wohl gemerkt, es geht hierbei um den (theoretischen) Fall, dass bei einer Wahl zwischen NF und HF Fahrzeugen, dass NF Fahrzeug dem Einsatz im Fahrgastberieb zu entziehen.

  • Zitat

    Der Aufgabenträger definiert dazu die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes, dessen Umweltqualität sowie die Vorgaben für die verkehrsmittelübergreifende Integration der Verkehrsleistungen in der Regel in einem Nahverkehrsplan. Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die in Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen. Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans sind die vorhandenen Unternehmer frühzeitig zu beteiligen; soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte,

    Die vollständige Barrierefreiheit zum 01.01.22 ist in Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sagt in §8 Abs. 3 definiert, wobei Ausnahmen möglich. Diese Ausnahmen müssten im Nahverkehrsplan beschrieben werden. Dies trifft zum Beispiel auf die Haltestellen zu, dort sind im neuen Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt Ausnahmen und neue Zeitrahmen beschrieben. Auch der Einsatz der 7 Pt findet sich dort, mit der Bemerkung, dass diese wegen zusätzlichem Bedarf benötigt werden.


    Rechtlich könnten die Pt also in irgendeiner Form weiterverkehren, wenn man sich mit den Verbänden etc. eignet. Allerdings dürfte dies tatsächlich nicht passieren. Man kauft neue Fahrzeuge und verkauft alte Niederflurfahrzeuge, um dann die Hochflurfahrzeugen weiterzuverwenden. Das glaube ich definitiv nicht. Das gebe bei den entsprechenden Verbänden einen Aufschrei und würde niemand verstehen.

  • Das gebe bei den entsprechenden Verbänden einen Aufschrei und würde niemand verstehen.

    Zurecht wie ich anmerken möchte! Die R-Wagen vor den Pt-Wagen zu ersetzen wäre ein Schildbürgerstreich sondergleichen und überhaupt nicht zu rechtfertigen.

  • Das Szenario, das ich entworfen habe, ist folgendes: Wir behalten die P-Wagen sowieso.


    Es wäre also nicht "R-Wagen vor den P-Wagen ersetzen".


    Aber whatever. Hoffen wir, dass die P-Wagen, die sowieso behalten werden, nicht mehr im Linienverkehr benötigt werden werden.

  • Ich verstehe nicht, was das ganze Gezacker um 7 P-Hochflurwagen soll, die auf einzelnen Kursen so eingesetzt werden, dass der nächste Kurs in 5 - 15 Minuten ein Niederflurwagen ist ... wenn gleichzeitig wesentliche Bestandteile des Frankfurter Nahverkehrs in Sachen Barrierefreiheit jenseits von "gut und böse" sind - nämlich das Frankfurter S-Bahn- und Regionalbahnnetz. Da sind ganze Stadtteile wie Griesheim von Barrierefreiheit abgehängt. Und selbst da, wo es Aufzüge gibt, ist auf deren Funktionieren kein Verlass. Der OB unserer Nachbarstadt beschwerte sich vor einiger Zeit über monatelange Ausfälle an einigen S-Bahn-Halten. Und da regt man sich über einige P-Wagen auf ! ?(

  • Ich verstehe nicht, was das ganze Gezacker um 7 P-Hochflurwagen soll, die auf einzelnen Kursen so eingesetzt werden, dass der nächste Kurs in 5 - 15 Minuten ein Niederflurwagen ist ... wenn gleichzeitig wesentliche Bestandteile des Frankfurter Nahverkehrs in Sachen Barrierefreiheit jenseits von "gut und böse" sind - nämlich das Frankfurter S-Bahn- und Regionalbahnnetz. Da sind ganze Stadtteile wie Griesheim von Barrierefreiheit abgehängt. Und selbst da, wo es Aufzüge gibt, ist auf deren Funktionieren kein Verlass. Der OB unserer Nachbarstadt beschwerte sich vor einiger Zeit über monatelange Ausfälle an einigen S-Bahn-Halten. Und da regt man sich über einige P-Wagen auf ! ?(

    Und das hier, liebe Kinder, nennt man Whataboutism. Die P-Wagen da zu lassen wird niemandem am Griesheimer Bahnhof helfen.

  • Zitat von Lichtgrauorangegelb
    Braucht denn Budapest Zweirichtungswagen

    Da, schau mal hier, aufgenommen von mir letztes Jahr im Januar:





    Selbst alte GANZ und Tatra-Bahnen fahren als Zweirichtungswagen. Ich denke eher, dass auch Budapest verstärkt Niederflur-Wagen einsetzen will.

  • Ich verstehe nicht, was das ganze Gezacker um 7 P-Hochflurwagen soll, die auf einzelnen Kursen so eingesetzt werden, dass der nächste Kurs in 5 - 15 Minuten ein Niederflurwagen ist ... wenn gleichzeitig wesentliche Bestandteile des Frankfurter Nahverkehrs in Sachen Barrierefreiheit jenseits von "gut und böse" sind - nämlich das Frankfurter S-Bahn- und Regionalbahnnetz. Da sind ganze Stadtteile wie Griesheim von Barrierefreiheit abgehängt. Und selbst da, wo es Aufzüge gibt, ist auf deren Funktionieren kein Verlass. Der OB unserer Nachbarstadt beschwerte sich vor einiger Zeit über monatelange Ausfälle an einigen S-Bahn-Halten. Und da regt man sich über einige P-Wagen auf ! ?(

    Dafür müssen Rollstuhlfahrer die Fahrpläne genau studieren. Das ist eher unpraktisch.


    Konsequent wäre es eine gesamte Linie (z. B. die 13 wenn sie denn kommt) nur mit P Wagen zu fahren solange diese noch benötigt werden, und dafür dann die anderen Linien ausschließlich barrierefrei fährt.


    Das wäre auch viel einfacher zu kommunizieren.