Worüber genau diskutieren wir hier eigentlich? Darüber, wie realistisch es ist, dass die T-Wagen pünktlich geliefert werden? Darüber, wie realistisch wir es finden, dass die VGF sich keine außer-wenns-Probleme-mit-den-T-Wagen-gibt-Klausel in den Kaufvertrag schreiben würde? Darüber, ob es im Fall der Fälle nach Verkauf der R-Wagen moralisch verwerflich wäre, auch die Pt-Wagen einzusetzen? Beziehungsweise ob es erlaubt wäre?
Ich glaube, niemand fordert ernsthaft, dass R-Wagen abgegeben werden sollten, bevor sie durch T-Wagen ersetzt wurden.
Dass niemals nie nicht ein P-Wagen eingesetzt werden darf, nachdem auch nur ein R-Wagen verkauft wurde, kann aber wohl auch nicht im Interesse der Allgemeinheit liegen – und es wäre eben auch nicht im Widerspruch zu Gesetzen.