gesetzliche Randbedingungen zur Nutzung von Busspuren

  • Im Bauthread zur Main-Weser-Bahn / S 6 hat sichim Zusammenhang mit dem SEV eine Diskussion über die Nutzung der Bus-/Tram-Trassen in der Friedberger Landstraße entwickelt.


    Damit diese Diskussion nicht zu ausgiebig vom ursprünglichen Thema wegführt, eröffne ich hier einmal ein neues Thema:

    Gibt es Überlegungen seitens der VGF - oder auch des VDF - dieses grundsätzliche bestehende Problem zu verbessern ? Der kurzfristige Einsatz von Fremdfirmen oder Sub-Unternehmen kann ja aus den verschiedensten Gründen notwendig werden, und unter den gegenwärtigen Randbedingungen könnte die Häufigkeit zunehmen.


  • Es gibt anscheinend Unterschiede zu Busspuren im allgemeinen und den ÖPNV Bus&Tram Trassen im speziellem.

    Erstere sind ja oftmals für Taxi usw. freigegeben (und auch sonst gerne zweckentfremdet genutzt). Dafür bedarf es wohl kaum eine spezielle Einweisung.

    SEV-B ist ja schon eine Art Linienverkehr.

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  • Für ÖPNV-Trassen in Frankfurt müssen die auf den entsprechenden Linien eingesetzten Fahrer eine sog. "Trassenschulung" absolviert haben. Diese wird von der Fahrschule der VGF durchgeführt. Deshalb ist es sehr unwahrscheinlich, daß auswärtiges und nur kurzfristig eingesetztes Fahrpersonal von SEV-Bussen diese erhält.

  • Vom Friedberger Platz bis zum Hessendenkmal existiert eine Fahrradspur mit dem Zusatzschild "Linienverkehr frei"


    Dort könnten doch auch die SEV Busse drüberfahren wie die 30 manchmal?


    Die 30 fährt da aber komischerweise nicht immer drüber

    Einmal editiert, zuletzt von Kuchen125 ()

  • Für ÖPNV-Trassen in Frankfurt müssen die auf den entsprechenden Linien eingesetzten Fahrer eine sog. "Trassenschulung" absolviert haben.

    Rein interessehalber: Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage und wenn ja, welche? Weil es gesonderte ÖPNV-Trassen ja nun in vielen Städten gibt. Und weil Dortelweiler mehrfach auf "BOStrab" hingewiesen hat (die aber z. B. bei reinen Busspuren nicht zur Anwendung und Balkensignale auch in Städten und bei Bussen zum Einsatz gelangen, die keine Straßenbahnen haben).

  • Rein interessehalber: Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage und wenn ja, welche? Weil es gesonderte ÖPNV-Trassen ja nun in vielen Städten gibt. Und weil Dortelweiler mehrfach auf "BOStrab" hingewiesen hat (die aber z. B. bei reinen Busspuren nicht zur Anwendung und Balkensignale auch in Städten und bei Bussen zum Einsatz gelangen, die keine Straßenbahnen haben).

    In Kassel gibt es ähnliche Regelungen. Ins Blaue hinein rate ich, dass die Benutzung von Flächen, die nicht für den allgemeinen Verkehr freigegeben sind, Sonderbedingungen unterliegen können, die die örtliche Verkehrsbehörde oder die Besitzerin der Flächen festlegen können. Oder, falls sowas zutrifft, diejenige Stelle, der die Flächen gewidmet sind.

  • Die Balkensignale habe ich auch schon mal nur an Bushaltestellen (also ohne besondere Busspur davor) geshen, die dazu dienen, dass der Bus vor dem anderen Verkehr die Haltestelle verlassen kann, bevor auch die "grün" bekommen. Eine sog. Busschleuse also, nur ohne Stauumfahrung.

    Vollkommen Großartiges Forum

  • Die Balkensignale habe ich auch schon mal nur an Bushaltestellen (also ohne besondere Busspur davor) geshen, die dazu dienen, dass der Bus vor dem anderen Verkehr die Haltestelle verlassen kann, bevor auch die "grün" bekommen. Eine sog. Busschleuse also, nur ohne Stauumfahrung.

    Z.B. an der Heerstraße, um dem Bus den U-Turn zu ermöglichen.

  • Ich denke, man muss unterscheiden zwischen "normalen" Busspuren im Sinne der StVO und speziellen ÖPNV-Trassen.


    Was mir aufgefallen ist: die Busspuren auf der B521 oder der Miquelallee sind mit dem Verkehrszeichen #245 gekennzeichnet (das runde blaue Schild mit dem Bus drauf).

    Die Trasse in der Friedberger Landstraße bzw. Kurt-Schumacher-Str. hat das Schild nicht. Stattdessen steht hier das Schild #250 - "Verbot für Fahrzeuge aller Art" (das runde weiße Schild mit dem roten Rand). Unter dem Schild hängt dann noch das Zusatzschild "Linienverkehr frei" oder "Linienverkehr der VGF frei".


    Ich könnte mir vorstellen, dass das (auch rechtlich) den Unterschied macht, inwieweit der Fahrer eingewiesen sein muss.

    Im Übrigen: Schienen und Balkensignale habe ich auch schon bei mit dem Zeichen #245 gekennzeichneten Busspuren gesehen. Umgekehrt hat auch die schienenfreie Verlängerung von der Kurt-Schumacher-Str. zum Börneplatz (Linien 30/M36) AFAIK noch das Schild #250 mit dem Zusatz.

    Viele Grüße, vöv2000

    Einmal editiert, zuletzt von vöv2000 ()

  • Ich denke man sollte schon unterscheiden zwischen einer Busspur und einer ÖPNV-Trasse.


    Eine Busspur wird durch Zeichen 245 und darf durch Linienbusse (weitere wurden ja schon aufgezählt) befahren werden.


    Eine ÖPNV-Trasse zT durch Zeichen 250 mit dem Zusatzschild „Linienverkehr oder Linienverkehr der XYZ frei“ (wurde ja auch schon angesprochen).


    Und hier ist der Unterschied: Während eine Busspur durch Busse im Linienverkehr genutzt werden darf, ist es bei einer ÖPNV-Trasse nicht einem Bus im Linienverkehr automatisch erlaubt diese zu nutzen, z.B. weil es besondere Dinge zu beachten gilt (Begegnungsverbot, keine Signalschaltung, etc.).



    Eine Busspur mit Ampelsignalen darf dementsprechend trotzdem von einem Bus im Linienverkehr (dazu kann auch ein Reisebus im SEV oder C-Verstärker gehören) genutzt werden, wie die Balkensignale funktionieren sollte jeder Busfahrer in der Fahrschule gelernt haben.

    In der Regel (Ausnahmen bestätigen diese natürlich) sollten Signale auf Busspuren auch für nicht „angemeldete“ Fahrzeuge schalten, sei es durch Umlaufschaltung der Ampel oder

    Induktionsschleife.

  • Rein interessehalber: Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage und wenn ja, welche? Weil es gesonderte ÖPNV-Trassen ja nun in vielen Städten gibt. Und weil Dortelweiler mehrfach auf "BOStrab" hingewiesen hat (die aber z. B. bei reinen Busspuren nicht zur Anwendung und Balkensignale auch in Städten und bei Bussen zum Einsatz gelangen, die keine Straßenbahnen haben).

    Eine "normale" Busspur (Betrieb nach StVO, PBefG und BOKraft) ist entweder durch das VZ 245 gekennzeichnet und/ oder (?) durch den "BUS" Schriftzug. Diese darf dann von Bussen befahren werden welche sich im Linienverkehr befinden. Ich denke die Fahrpersonale werden bei ihrer Ausbildung nach §9 StVO geschult, auch zwecks der Balkensignale.


    Busampeln


    Anders verhält es sich mit Trassen, welche "bahneigene Gleiskörper" sind und Aufgrund ihrer Bauweise dazu geeignet sind, dass Busse diese mit benutzen können.

    Auf bahneigenen Trassen/ Gleiskörpern gilt ja BOStrab, wenn es Straßenbahnen oder Stadtbahnen betrifft.

    Hier ist für Busfahrer:innen eine Schulung/ Einweisung laut BOStrab und nach weiteren internen Dienstvorschriften der VGF nötig. Die Fahrer:innen bekommen dann auch extra Fahrberechtigungen.


    In Frankfurt werden diese Schulungen entgeltlich durch die VGF abgehalten. Ob hier die VGF das Geld von der TraffIQ bekommt oder von den Busunternehmen, keine Ahnung.

    In anderen Städten werden diese Schulungen auch von den zuständigen Verkehrsunternehmen durchgeführt welche die Infrastruktur inne haben.


    Hier beim SEV der S-Bahn könnte die VGF auch die Fahrer:innen schulen/ ausbilden. Dennoch müssten die Busse so ausgestattet sein das diese quasi an VGF Leitstelle angeschlossen sind. Müsste alles die DB am Ende der VGF bezahlen.

    Bei so vielen Busunternehmen die aber im Auftrag der DB den SEV fahren wäre es ein erheblicher Arbeitsaufwand. Die Sprachbarrieren darf man auch nicht vergessen.