Hessische Landesbahn schreibt trotz Krise schwarze Zahlen

  • Gruß Tommy

  • Erstaunlich und erfreulich, dass mit der HLB ein Bahnunternehmen gut durch die Krise gekommen ist und seine Leistungen ausbauen könnte und dabei noch schwarze Zahlen schreibt.


    Ein Punkt könnte wohl dabei die Innovationsfreude sein, die sich auch bei der Nutzung alternativer Antriebe zeigt.

  • Die HLB fährt z. B. auch in Bayern (RB 58 + RB 75). Da hier aber der RMV federführend ist, denke ich dass die Fahrgeldeinnahmen keine Rolle spielen. Beim RMV trägt der Verbund das Risiko der Einnahmen aus Tickets. Wie es bei der 3-Länder-Bahn aussieht, ist mir nicht bekannt. Hier sind NRW, Rheinland-Pfalz und Hessen (aber nur ein kleiner Anteil) beteiligt.


    In anderen Bundesländern (z. B. Bayern) wird das Risiko der Fahrgeldeinnahmen an den Dienstleister weitergegeben. Das könnte auch ein Grund sein, warum Abellio am Rande des Abgrunds steht. Die fahren nun in Hessen nicht.

  • In anderen Bundesländern (z. B. Bayern) wird das Risiko der Fahrgeldeinnahmen an den Dienstleister weitergegeben.

    Wie funktioniert das? Gibt es da Tickets, die speziell nur in deren Zügen genutzt werden können? Bei einem Verkehrsverbund liegen doch keine Informationen vor, welcher Kunde welches Verkehrsmittel konkret nutzt.

  • In Bayern funktioniert es beim SPNV wie in Hessen, nur dass an die Stelle des RMV die Bayr. Eisenbahngesellschaft BEG tritt, die im Auftrag des Landes als Aufgabenträger agiert. Es wäre mir neu, dass die beauftragten EVU in Bayern eigenwirtschaftlich tätig würden, ich meine, sie erbingen im Regionalverkehr ausschließlich gemeinwirtschaftliche Leistungen, für die der Freistaat eintritt.

  • In Bayern funktioniert es beim SPNV wie in Hessen, nur dass an die Stelle des RMV die Bayr. Eisenbahngesellschaft BEG tritt, die im Auftrag des Landes als Aufgabenträger agiert. Es wäre mir neu, dass die beauftragten EVU in Bayern eigenwirtschaftlich tätig würden, ich meine, sie erbingen im Regionalverkehr ausschließlich gemeinwirtschaftliche Leistungen, für die der Freistaat eintritt.

    Die Ticketeinnahmen verbleiben beim EVU (die Angebote müssen dementsprechend ausgelegt sein), in Hessen gehen die an die Verbünde. Das ist der Unterschied. Man spricht ja nun auch von Brutto- und Nettoverträgen.

  • Die Ticketeinnahmen verbleiben beim EVU (die Angebote müssen dementsprechend ausgelegt sein), in Hessen gehen die an die Verbünde. Das ist der Unterschied. Man spricht ja nun auch von Brutto- und Nettoverträgen.

    Das heißt also, dass die Tickets, die diese BEG verkauft, nur in deren Zügen gelten und nicht in Zügen anderer Anbieter oder den Bussen, Straßenbahnen oder U-Bahnen?

  • Das heißt also, dass die Tickets, die diese BEG verkauft, nur in deren Zügen gelten und nicht in Zügen anderer Anbieter oder den Bussen, Straßenbahnen oder U-Bahnen?

    Nein, man unterscheidet im SPNV zwischen Brutto- und Nettovertrag. Das regelt aber lediglich die Einnahmenverteilung und nicht die Tarifstruktur. Die BEG entscheidet auch nicht über Tarife im Nahverkehr meines Wissens. Man muss wissen: Verkehrsverbund ist nicht gleich Verkehrsverbund.

    Viele Grüße

    Krabe98

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  • Nein, man unterscheidet im SPNV zwischen Brutto- und Nettovertrag. Das regelt aber lediglich die Einnahmenverteilung und nicht die Tarifstruktur.

    Aber wie will man dann feststellen, wer mit welchem Ticket unterwegs gewesen ist?


    Angenommen die Züge sind voller Personen, die ihre Fahrkarte in einem Bus zuvor gekauft haben. Gehen dann die Betreiber der Züge in Bayern leer aus? Das kann doch gar nicht sein.

  • Das könnte dann gerade für EVU, die von Ballungsräumen ausgehend lange Strecken fahren, eher ungünstig aussehen. Hinzu kommt noch, dass manche Strecken von mehreren EVU befahren werden, z.B. in Hessen Frankfurt - Marburg. Da fahren dann etwa HLB und DB Regio, die Automaten sind dann aber von DB Regio.


    Und in München etwa dürften viele Fahrgäste mit bei der MVG gelösten Tickets fahren, weil sie z.B. die U-Bahn zum Bahnhof nutzen. Heißt z.B. ich fahre in München ein paar Kilometer mit der MVG - oder S-Bahn ^^ - zum Hbf oder Ostbahnhof, und dann rund 150 km mit dem Meridian nach Salzburg. Die Karte ist dann natürlich von der MVG oder DB, z.B. auch das Bayern-Ticket.


    Das ist in Frankfurt auch nicht anders. Und wie wiederum sieht es bei Zeitkarten aus ? Die kaufe ich mir z.B. meist da, wo ich wohne und bequem hinkomme, also im Falle Frankfurt bei der VGF.

  • Aber wie will man dann feststellen, wer mit welchem Ticket unterwegs gewesen ist?


    Angenommen die Züge sind voller Personen, die ihre Fahrkarte in einem Bus zuvor gekauft haben. Gehen dann die Betreiber der Züge in Bayern leer aus? Das kann doch gar nicht sein.


    Das könnte dann gerade für EVU, die von Ballungsräumen ausgehend lange Strecken fahren, eher ungünstig aussehen. Hinzu kommt noch, dass manche Strecken von mehreren EVU befahren werden, z.B. in Hessen Frankfurt - Marburg. Da fahren dann etwa HLB und DB Regio, die Automaten sind dann aber von DB Regio.


    Und in München etwa dürften viele Fahrgäste mit bei der MVG gelösten Tickets fahren, weil sie z.B. die U-Bahn zum Bahnhof nutzen. Heißt z.B. ich fahre in München ein paar Kilometer mit der MVG - oder S-Bahn ^^ - zum Hbf oder Ostbahnhof, und dann rund 150 km mit dem Meridian nach Salzburg. Die Karte ist dann natürlich von der MVG oder DB, z.B. auch das Bayern-Ticket.


    Das ist in Frankfurt auch nicht anders. Und wie wiederum sieht es bei Zeitkarten aus ? Die kaufe ich mir z.B. meist da, wo ich wohne und bequem hinkomme, also im Falle Frankfurt bei der VGF.

    Bedenkt bitte, dass in Bayern über weite Strecken im SPNV der DB-Tarif zur Anwendung kommt, da die Verbünde wesentlich kleinteiliger sind als bei uns. Auch da wird eine Einkommensumverteilung notwendig, die mitunter ziemlich kompliziert ausfallen kann. DB Fernverkehr (DB Vertrieb) verkauft ja auch Fahrkarten für den Nahverkehr (auch für Privatbahnen). Ja, Nettoverträge bieten Risiken für EVU und sind deswegen nicht mehr der Status quo in den Vergabeverfahren, werden aber teilweise immer noch angewendet. Es existieren aber auch Mischformen, also z.B. ein Bruttovertrag mit Anreizsystem oder ein Nettovertrag mit Verlustabsicherung. Ich würde aber weitere Lektüre empfehlen, da es schwierig ist, die Vergabesysteme klar und deutlich darzustellen.

    Viele Grüße

    Krabe98