Entscheidend ist die Fahrzeuglänge der auf den Strecken verkehrenden Zügen. Von daher gibt es tatsächlich mehr stadtbahntaugliche Strecken, von U-Bahn-Strecken rede ich bewusst nicht, als man auf den ersten Blick quasi nicht sieht. Denn auf diesen könnten 100 m lange Züge verkehren. Jedoch sind diese Streckenabschnitte wie Mainzer Ldstr. zw. Mönchhofstraße u. Birminghamstraße und Hanauer Ldstr. zw. Ratswegkreisel u. Hugo-Junkers-Straße für solche Züge im Regelbetrieb nicht nutzbar wenn Abschnitte davor nur dem Standard straßenbündig oder besonders genügen.
Andernfalls dürften 100 m lange Züge nur im baulich echten U-Bahn- oder Hochbahnstrecken betrieben werden. Dessen waren sich diejenigen bewusst als die BOStrab definiert wurde um keine kostspieligen baulichen Vorgaben zu setzen die nur in einem reinen Streckenverlauf als U-Bahn oder Hochbahn umsetzbar wäre.