Jahrelang hat die BVG das Design der Sitzbezüge in Bussen und U-Bahnen auf Fanartikeln, wie Tassen, Socken und anderen Dingen, vermarktet. Damit ist jetzt Schluss. Laut eines Gerichturteils wurde damit gegen das Urheberrecht des Designers verstoßen.
BVG darf "Würmchen-Design nicht mehr vermarkten
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Der Designer ist laut Artikel übrigens Herbert Lindinger, der ja für Frankfurt den R- und den U4-Wagen gestaltet hat. (Evtl. auch frühere Fahrzeuge?)
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Von Herbert Lindinger stammt bereits das Design des Tw 6000 in Hannover. Das war erste Hälfte 70er Jahre, als diese Fahrzeuge entworfen wurden, also definitiv früher als die Fahrzeuge, die er für Frankfurt entworfen hat
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Schade, sehr schade aber wenn es so ist... Gibt aber auch "Fan-Artikel" der VGF mit dem selben Design, nur in türkies-blau.
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Bei solchen Klagen geht es doch vornehmlich um Geld. Bietet die BVG dem Herrn Designer einen Betrag X,wird er sicherlich nichts gegen die Vermarktung als Merchandise Artikeln haben.
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Der gute Mann ist übrigens fast 90. Ich glaube, da geht es gar nicht mal so sehr um Geld, sondern eher um gekränkte Eitelkeit.
Die Frankfurter Sitzbezüge der ersten Generation, in den 0405N-Bussen, fand ich übrigens schöner. Die waren türkis-schwarz und "wilder".
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Auch wenn es abschweift, empfehle ich die interessante Seite von Lindinger Design, dort werden seine einzelnen Designs, Entwürfe und Konzepte vorgestellt, mit einer eigenen Rubrik Transport und auch jeweils 2-3 erklärenden Sätzen sowie auch ein paar Sätzen zum R-Wagen und SVB.
@mods Vielleicht die Diskussion um Herrn Lindinger und sein Werk auslagern.
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D.h., meine im Sommer gekauften und noch original verpackten Zehentrenner sind nun sprunghaft mehr wert
Genau genommen hat die BVG eigentlich das Sitzmuster gar nicht kopiert, da die im originalen Polster verwendete Farbe grau-silber bei den Fan-Artikeln weiß ist.
Wenn man z.B. glaubt, einen spottbilligen BOSS-Gürtel zu kaufen, sollte man genauer hinsehen, ob da nicht BO55 darauf steht.
Während das letzte Beispiel eher eine Täuschung ist, hat die BVG bestimmt nur gute Absichten im Sinne der Zufriedenheit der Kunden verfolgt.
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