Zuständig für Ersatzangebote wären erst einmal der RMV als Besteller der S-Bahn bzw. die Deutsche Bahn als Betreiber, der eine bestellte Leistung zu erbringen hat. In zweiter Linie dann der Hochtaunuskreis, der betroffen ist.
In Frankfurt wird ja wieder die bestellte S 5-Leistung erbracht.
Also müssten sinngemäß die DB bzw. auch die HLB bei der VGF oder Busunternehmen entsprechende Ersatzleistungen bestellen.