Daher versteh ich den Punkt des Sicherheitsaspekts nicht .
Das hatte ich bereit weiter oben angedeutet: Bei Fahren mit besonderem Auftrag (und darüber reden wir hier) ist die Anzahl der zulässigen Zugfahrten begrenzt, weil mit zunehmender Zugzahl die Gefahr für Fehlhandlungen steigt. Und um dieses Problem zu umgehen, hat man die Sonderlösung mit dem Inselbetrieb und genau einem Zug gewählt. Der ist dann auf dieser Insel ganz alleine unterwegs ("eingesperrt") und daher kann er nicht mit anderen Fahrzeugen zusammenstoßen. Damit ist die Gefahr von Fehlhandlungen des Fahrdienstleiters ausgeschlossen und somit können mehr Zugfahrten pro Zeiteinheit im betroffenen Abschnitt fahren.