Frankfurt: In allen Bussen nun auch bargeldlose Zahlung

  • Wie die Stadt Frankfurt mitteilt, wird es ab Ende April in allen Frankfurter Stadtbussen möglich sein, bargeldlos zu zahlen. Die entsprechend umgerüsteten Fahrscheindrucker unterstützen neben den kontaktlosen Kredit- und Bankkarten auch die Bezahl-Apps auf Smartphones und -watches. Bargeld wird weiterhin akzeptiert.


    Die Stadt und traffiQ sehen viele Vorteile: Komfort für die Fahrgäste, höhere Pünktlichkeit, mehr Sicherheit für den Fahrer, da er weniger Bargeld dabei haben wird, bessere Hygiene. Die Umrüstung der 400 Fahrscheindrucker wurde im letzten Jahr begonnen.

  • Die, die da erst nach Geld kramen, werden das wohl auch weiterhin tun? Es gibt da so Leute, die auch an der Supermarktkasse auf den Cent genau bezahlen, und die suchen mindestens in drei Taschen nach den Münzen. Die Gründe dafür sind mir schleierhaft, denn natürlich sind die Kassenleute ja VIEL schneller darin, Wechselgeld rauszugeben.

    fork handles

  • Wenn man sich immer Wechelgeld an der Supermarktkasse herausgeben lässt, dann sammelt sich

    das Münzgeld an. Das muss ja auch irgendwann mal wieder weg....

    (kann man natürlich vorbereiten, indem man die letzte Stelle sich schon mal beim Picken der Gegen-

    stände aus dem Regel ausrechnet und auch schon sich während des Wartens an der Kasse einen

    Überblick über sein Münzgeld verschafft)

    In god (an invention by mankind) we trust - on earth we don't


    Sincerly yours, NSA
    powered by US government

  • Ich finde das Hamburger Modell mutig überhaupt kein Bargeld mehr akzeptieren zu wollen und stattdessen Guthabenkarten heraus zu geben für die Fahrgäste, die keine Bank- bzw. Kreditkarte haben bzw. einsetzen wollen. Bargeld hat einfach keine Vorteile mehr und wird extrem teuer in der "Entsorgung".

  • Ich finde das Hamburger Modell mutig überhaupt kein Bargeld mehr akzeptieren zu wollen und stattdessen Guthabenkarten heraus zu geben für die Fahrgäste, die keine Bank- bzw. Kreditkarte haben bzw. einsetzen wollen. Bargeld hat einfach keine Vorteile mehr und wird extrem teuer in der "Entsorgung".

    Naja, noch haben wir etwas, das sich "gesetzliches Zahlungsmittel" nennt. Und die Üstra ist mit ihren "Tix"-Automaten seinerzeit auch gewaltig auf die Nase gefallen. Ob das in Hamburg daher funktioniert und umsetzbar ist, wird sich noch zeigen.

  • In Chemnitz scheint es jedenfalls seit knapp einem Jahr zu funktionieren. Dort gibt's Guthabenkarten nur für Kinder.

    Da wüßte ich zu gerne, welcher Zacken den Verantwortlichen dort aus der Krone zu fallen scheint, diese Guthabenkarte auch über 18 Jährigen anzubieten.

    Der Aufwand dürfte sich nicht bedeutsam erhöhen.

  • Da wüßte ich zu gerne, welcher Zacken den Verantwortlichen dort aus der Krone zu fallen scheint, diese Guthabenkarte auch über 18 Jährigen anzubieten.

    Begründet wird es so:

    Und was ist mit Fahrgästen ab dem 18. Lebensjahr?

    Fahrgäste über 18 Jahre haben in der Regel eine Girocard. Neben dem kontaktlosen Bezahlen kann man bequem mittels PIN-Eingabe den Kauf abschließen.

  • Naja, noch haben wir etwas, das sich "gesetzliches Zahlungsmittel" nennt. Und die Üstra ist mit ihren "Tix"-Automaten seinerzeit auch gewaltig auf die Nase gefallen. Ob das in Hamburg daher funktioniert und umsetzbar ist, wird sich noch zeigen.

    Das mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel ist korrekt, aber elektronische Bezahlung ist auch nichts anderes. Es wird ja nicht Knöpfen bezahlt. Und mit Bargeld besteht immer noch die Chance die Guthabenkarte zu lösen. Wir müssen uns schon mal langsam daran gewöhnen, schaut mal nach Skandinavien, da ist Zahlung mit Bargeld schon die Seltenheit geworden.

  • War ja auch nicht behauptet worden. Und es widerspricht ja auch nicht. Es geht um Akzeptanz und Mindsetting bei der Bevölkerung.

    Dann gestatte die Frage: Warum? Warum müssen wir uns daran gewöhnen? Was hat es mit unseren Gewohnheiten zu tun, was Schweden macht? (Müssen wir uns auch daran gewöhnen, während unseres Nationalfeiertages einfach das öffentliche Leben für eine Woche ruhen zu lassen oder über Ostern Krimis zu lesen, wie die Norweger?)

  • Wenn ein Verkehrsbetrieb Bargeld nicht mehr überall annimmt, ist weiterhin gegeben, dass er Bargeld annimmt. Insofern ist das kein Verstoß gegen eine Annahmepflicht. Guthabenkarte ist doch OK.

  • Habe ich doch auch geschrieben, wieso hast Du dich nur auf den Skandinavien Teil eingeschossen?

    Was heißt denn hier eingeschossen? Ich habe genau den Skandinavien-Teil zitiert und kommentiert. Diesen empfinde ich als schlechtes Beispiel, und das war mir wert, erwähnt zu werden.


    Ja, den Teil mit der Guthabenkarte hattest du vorher auch gesagt, und das war mir auch bewusst — ich hätte vorhin schreiben sollen „und genau dieser Teil von @barnyk’s Aussage war ein gutes Argument“. Bitte entschuldige, dass ich deinen guten Teilpunkt nicht genügend gewürdigt habe.

  • Über das Thema "Ausschluß von Bargeldannahme / -zahlung" müssen wir im Lichte eines gestrigen BVerwG-Urteils vielleicht noch mal nachdenken.


    In dem Rechtsstreit ging es um den Ausschluss der Möglichkeit, den Rundfunkbeitrag bar zu zahlen; Beklagter war der Hessische Rundfunk. Das BVerwG hatte die entscheidende Rechtsfrage, ob der Ausschluß einer Barzahlugsmöglichkeit mit Unionsrecht vereinbar sei, dem EuGH vorgelegt.


    Der EuGH entschied vor einer Woche, dass die Mitgliedstaaten nach Unionsrecht grundsätzlich die öffentliche Verwaltung zur Annahme von Barzahlungen verpflichten können. Ebenso sei es aber auch zulässig, dass Normen des nationalen Rechts hier Ausnahmen vorsehen. Behörden müssen Barzahlungen zum Beispiel nicht akzeptieren, wenn Gründe des öffentlichen Interesses dem entgegenstehen. Im Falle des Rundfunkbeitrags können das für den Beitragsservice in Deutschland die hohen Kosten sein, die entstünden, wenn dieser ab sofort Barzahlungen annehmen müsste. Dann müssten nämlich flächendeckend neue Einrichtungen und neue Infrastruktur geschaffen werden, um die Barzahlung zu ermöglichen. Letztendlich muss die Einschränkung der Barzahlung, um einen solchen Kostenaufwand im öffentlichen Interesse zu vermeiden, aber auch verhältnismäßig sein. Dies hat laut EuGH nun das Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf die Beitragssatzung des Hessischen Rundfunks zu prüfen. Und das BVerwG hat's gestern durch Urteil getan, ich erspare euch die Details und verweise auf die gestrige PM zum Urteil.


    Übertragen auf den ÖPNV könnte man argumentieren, dass die Aufrechterhaltung der Infrastruktur für die Behandlung von Bargeld sehr teuer ist und die Vermeidung eines solchen Aufwandes im öffentlichen Interesse liegt.


    Der Ticketkauf in Bussen & Bahnen allein mit Guthabenkarte dürfte grundsätzlich zulässig sein, wenn der Erwerb der Guthabenkarte mit Bargeld möglich ist, etwa nur an wenigen zentral gelegenen Stationen. Das wäre dann in etwa vergleichbar mit der früheren Situation, dass man Wochen- und Monatskarten nur an bestimmten Verkaufsstellen zu bestimmten Öffnungszeiten erwerben konnte.

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