Beiwagen erhalten neue Türsteuerung

  • HEAG-Mobilo hat einen Auftrag zur Erneuerung der Türsteuerung von 20 Beiwagen an die Fa. Knorr Bremse GmbH, Division IFE Automatic Door Systems, vergeben.


    Da der Auftrag ohne Ausschreibung vergeben wurde, enthält die Auftragsbekanntmachung eine Begründung, warum auf die Ausschreibung verzichtet wurde: die derzeit in den Straßenbahn-Beiwagen der HEAG mobilo GmbH eingesetzten Türsteuergeräte seien aufgrund ihres Alters mittlerweile fehleranfällig und technisch veraltet. Sie würden durch den Hersteller nicht mehr produziert und könnten deshalb nicht mehr nachgeliefert und nicht mehr instandgesetzt werden, weshalb die Türsteuerung ausgetauscht werden müsse. Um den Verlust der Betriebszulassung zu verhindern, müsse die Türsteuerung beim ursprünglichen Hersteller gekauft werden. Bei Verlust der Zulassung sei eine erneute Zulassung der Beiwagen nach aktueller Norm nicht mehr möglich.

    Vergaberechtlich seien alle möglichen Szenarien einer Ersatzbeschaffung ohne Verlust der Zulassung geprüft worden. Der Austausch der Türsteuerung in den vorhandenen Bauraum könne ohne Verlust der Zulassung nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden. Ausschließlich dieses Unternehmen sei in der Lage eine Funktionsgleichheit einer neuen Steuerung gegenüber der alten Steuerung zu gewährleisten. Damit könne die Zulassung erhalten bleiben. Eine Neuzulassung des Beiwagens sei aus Gründen der Entgleisungssicherheit sowie der erweiterten sicherheitstechnischen Anforderungen an Türsysteme der aktuellen Norm nicht möglich. Der Beiwagen war nach der BOStrab vom 15.05.1988 zugelassen worden, eine Zulassung nach der aktuellen Ausgabe ist nicht möglich. Die Abwägung habe zu dem Ergebnis geführt, dass die Beauftragung eines Dritten aus technischen und zulassungstechnischen Gründen nicht möglich ist.


    (Zusammenfassung der Informationen aus der Auftragsbekanntmachung vom 23.3.2022)

    Einmal editiert, zuletzt von tunnelklick () aus folgendem Grund: Rechtschreibung

  • Eine Neuzulassung des Beiwagens sei aus Gründen der Entgleisungssicherheit sowie der erweiterten sicherheitstechnischen Anforderungen an Türsysteme der aktuellen Norm nicht möglich.

    Da haben die Lobbyisten ja wieder ganze Arbeit geleistet um neuen Kram verkaufen zu können und neue Normen "erfunden". ;-)


    Was hat es aber mit der "Entgleisungssicherheit" auf sich? Was macht neue Beiwagen nun entgleisungssicherer?

  • müsse die Türsteuerung beim ursprünglichen Hersteller gekauft werden

    Was man von der Begründung nun hält oder nicht, ist die eine Sache.


    Aber wenn man die Begründung für angemessen hält, wo liegt der Unterscheid, ob man


    A. eine neue Türsteuerung beim alten Hersteller oder

    B. eine neue Türsteuerung beim neuen Hersteller kauft?


    Wenn die bisherige Türsteuerung so relevant für die Zulassung ist, dann muss das doch ohne Belang sein. Eine neue Steuerung desselben Herstellers wäre dann auch nicht identisch.

    Ausschließlich dieses Unternehmen sei in der Lage eine Funktionsgleichheit einer neuen Steuerung gegenüber der alten Steuerung zu gewährleisten.

    Das halte ich für ziemlich hoch gegriffen. Kein Unternehmen in der EU ist in der Lage die derzeit vorhandene Komponente "funktionsgleich" zu ersetzen? Technik auf dem Stand von Anfang der neunziger Jahre?


    Was machen andere Betriebe, die ebenfalls die Steuerung einsetzen, die derzeit in den Beiwagen vorhanden ist? Die müssten dann ja vor demselben Problem stehen. In diesen Jahren wurden sehr viele Fahrzeuge an alle möglichen Betriebe geliefert (da ging der Boom der Niederflurwagen los).

    Die Abwägung habe zu dem Ergebnis geführt, dass die Beauftragung eines Dritten aus technischen und zulassungstechnischen Gründen nicht möglich ist.

    Solche Geschichten führen dann dazu, dass Zweifel an Ausschreibungen und Vergaben aufkommen.

    Was hat es aber mit der "Entgleisungssicherheit" auf sich? Was macht neue Beiwagen nun entgleisungssicherer?

    Das kann ich verstehen. Neuere Fahrzeugentwicklungen haben - meines Erachtens - wieder konservativere Fahrwerkskonstruktionen usw. als einige Niederflurfahrzeuge der letzten Jahre.


    Strebt man eine komplett neue Zulassung auf dem aktuellen Stand an, ist es nun mal erforderlich auch den geänderten Anforderungen Rechnung zu tragen.

  • Interessant ist ja die Aussage, dass nur ein Hersteller, der nicht der Hersteller der Altgeräte ist, die neuen Geräte geeignet bauen kann.


    Wie auch immer,

    Hauptsache die Beiwagen werden mit einem überschaubarem Aufwand betriebsfähig gehalten.

    Vollkommen Großartiges Forum

  • Interessant ist ja die Aussage, dass nur ein Hersteller, der nicht der Hersteller der Altgeräte ist, die neuen Geräte geeignet bauen kann.

    In der Begründung steht allerdings das genaue Gegenteil.

    Der Hersteller kann die alten Steuergeräte nicht mehr warten und reparieren. Um die Zulassung zu erhalten, müssen daher neue Geräte beim Original-Hersteller besorgt werden.