9-Euro Ticket

  • Und wer definiert, was zumutbar ist?

    Ich weiß gerade nicht, ob du die Frage ernst meinst.


    Wir haben da so ein paar hochbezahlte Leute, die werden dafür gewählt im Kreis zu sitzen und die Hand zu heben, wenn ihnen etwas gefällt. Denen ist das überlassen, schließlich ist es Teil einer Steuergesetzgebung. Gesetze werden nunmal so erlassen.


    Je mehr ich drüber nachdenke um so besser finde ich die Idee. Wenn gesetzlich definiert ist, was zumutbarer ÖPV ist und man entsprechend auswertet, wo das der Fall ist, dann baut es hohen politischen Druck auf, wenn man zugeben muss, dass der ÖPNV für 54,1% der Menschen unzumutbar ist. Das ermöglicht auch im Wahlkampf die prägnante Zielsetzung "wir wollen aber 80% usw.

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  • Ich grübel' gerade... als Nicht-Pendler, der aber grundsätzlich ÖPNV-affin ist (ich habe ohnehin kein Auto, also laufe ich mehr), wäre ich der klassische Gelegenheitsnutzer: Kommt gerade eine Tram, nehme ich sie statt zu laufen und wenn sich die Gelegenheit ergibt, hopse ich in der verlängerten Mittagspause mal schnell in die Bahn zur Konsti.

    Als Homeoffice-User (allerdings schon vor Corona) habe ich meine Tageskarten halt immer sehr gezielt für gebündelte Fahrten eingesetzt; mit dem 9-Euro-Ticket hat sich das verteilt und entspannt.


    Bei 69 Euro hole ich dann wieder den Bleistift 'raus: Rechnet sich das? Wie oft im Monat fahre ich nach Wiesbaden, Offenbach, Rödermark, Hanau, Darmstadt?

    Es hat was mit der Psyche zu tun, weniger mit kaufmännischem Denken, denn: Beim 360-Euro-Ticket (nur für Frankfurt, wohlgemerkt!) würde ich mir umgehend eins holen, auch wenn ich es nicht jeden Monat ausreize: Allein die Möglichkeit, unbeschwert und ohne Gedanken an "Hab' ich jetzt eine Fahrkarte oder nicht?" den ÖPNv zu nutzen, ist doch genial! Und wenn ich mal für weniger als 30 Euro pro Monat in Frankfurt fahre: Geschenkt! Das wäre es mir allemal wert, das Geld habe ich auf Tasche / im Budget.


    Laut tagesschau kommen mal wieder die üblichen Verdächtigen um die Ecke:

    • "Das Bundesverkehrsministerium hat zurückhaltend auf den Vorschlag für ein bundesweites 69-Euro-Ticket im Anschluss an das laufende 9-Euro-Ticket reagiert."
      Okay, das ist unter der aktuellen Führung ja geradezu erwartbar.
    • "Auch SPD-Fraktionsvizechef Detlef Müller plädierte im Gespräch mit dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" für eine Nachfolgeregelung. "Ob ein Anschlussticket dann 39, 49 oder 69 Euro kostet, ist zweitrangig", sagte er. "Es muss aber in einem Rahmen sein, der psychologisch wirkt und sich für Menschen lohnt, ihr Auto stehen zu lassen.""
      Mutig. Aber immerhin zeigt er sich hinsichtlich des Preises flexibel (mal sehen, was passiert, wenn es um die Finanzierbarkeit geht). Schön finde ich, dass hier der psychologische Aspekt betont wird; bei mir scheint er ja, wie oben beschrieben, zu wirken. Nur, dass ich eben erst gar kein Auto stehen lassen muss.
    • "Der Linken-Abgeordnete Bernd Riexinger schrieb auf Twitter, ein 69-Euro-Ticket sei zu teuer."
      Beinahe hätte ich geschrieben "berufsbedingt muss er das", aber das grenzt an Polemik. Aus seiner Haltung heraus verstehe ich diesen Einwand.
    • Greenpeace-Verkehrsexpertin Marissa Reiserer wird wie folgt zitiert:
      ""Damit ein Klimaticket Haushalte wirklich entlastet und gleichzeitig eine wirtschaftlich attraktive Alternative zum eigenen Auto bietet, darf es nicht mehr als einen Euro pro Tag kosten." Angesichts der für viele Haushalte bedrohlich steigenden Nebenkosten müsse ein solches Ticket sofort auf den Weg gebracht werden, damit es im Herbst weiter verfügbar sei, so Reiserer."
      Liebe Frau Reiserer, als dauerhafte Nachfolgeregelung - bundesweit! - ist das finanziell vermutlich zu schwachbrüstig aufgestellt. Hinzu kommt, dass die psychologische Marke "Ein Euro pro Tag" irgendwann durchbrochen werden muss, und das wird kommunikativ / im Marketing eine Aufgabe, die ich nicht auf den Tisch gelegt bekommen möchte.

    Als ich die erste Meldung in Sachen "69 Euro" gelesen habe, war mein erster Gedanke: "Kaufe ich mir nicht außer in Monaten, wo ich von vornherein weiß, dass ich diese Grenze reiße". Zweiter Gedanke: Chef überreden, das aus [hier relevanten dienstlichen Grund einsetzen] zum Gehaltsbestandteil zu machen: Ich habe das Ticket im Abo auf Tasche und er kann es als Betriebsausgabe für seinen Mitarbeiter absetzen (so denn das Finanzamt mitspielt).


    Fakt ist, das kann ich bereits jetzt resümieren: Mit dem Ticket in der Tasche ist die Bereitschaft, den ÖPNV auch mal "spontan" zu nutzen oder ohne den Hintergedanken "Ich brauche ja noch ein Ticket" in Anspruch zu nehmen, gestiegen. Ob das nun zu einer gleichmäßigeren Auslastung außerhalb der Spitzenzeiten führt oder zu einer generellen Mehrbelastung, überlasse ich den Experten.
    Nun bin ich kein Pendler, der entlastet werden muss oder möchte. Aber mit einem entsprechend attraktiven Angebot (da ist sie wieder, die Psychologie-Kiste!) wäre ich bereit, mir standardmäßig ein Ticket "für den Fall der Fälle" ins Portemonnaie zu legen und so einen (ja, kleinen!) Umsatz zu generieren, den es so sonst nicht gäbe.

    Wurde das schon mal eruiert oder ist dieser Effekt vernachlässigbar? :/

  • Ich weiß gerade nicht, ob du die Frage ernst meinst.

    Doch, die Frage ist ernst gemeint. Insbesondere, weil diese Frage irgendwie objektiv/wissenschaftlich fundiert beantwortet werden sollte und nicht der x-beliebige Wutbürger seine Wunschvorstellung zum Maß aller Dinge hochstilisieren darf.


    Aber fangen wir doch mal hier an, weil Du Deine Idee gut findest: Wie würdest Du denn zumutbaren ÖPNV definieren? Bitte nur einen prägnanten Satz mit maximal 20 Worten, damit sozusagen die künftigen Kunden eine einfach verständliche Beschreibung vorfinden.

  • (Kontext Monatsticket 69 Euro)

    OWE Zitat: "Finanzierungsvorschlag : Analog zu ähnlichen bereits seit den 80er Jahren praktizierten Modellen wird in der Steuererklärung nur noch dieser Betrag generell anerkannt. Dieser liegt sogar noch innerhalb der Freibetrags-Pauschale für Arbeitnehmer."


    Seit einigen Jahren kann jeder verkehrsmittelunabhängig in der Anlage N seinen Pendelweg zur ersten Tätigkeitsstätte

    als Ausgaben anrechnen lassen. Fährt man zB 10 km mit einem alten klapprigen Fahrrad, so kommt man da sehr gut weg,

    da bei 200 Arbeitstagen 600 Euro anerkannt werden. (deswegen gibt es kein Feld für das Kfz-Kennzeichen mehr)


    -> Diskussionen über irgendwelche komplizierten wenn...dann....Ausnahmeregelungen für die Steuererklärung

    sind somit relativ überflüssig (ausserdem macht jede Sonderregel Verwaltungsarbeit und somit Kosten)

    In god (an invention by mankind) we trust - on earth we don't


    Sincerly yours, NSA
    powered by US government

  • Die Pendlerpauschale setzt Anreize für unerwünschtes Verhalten. Sie wird von Kritikern "Zersiedlungspauschale" genannt. Wo ist die "Teuer-Wohnen-Pauschale", die einem die Kosten für die teuren Wohnungen in der Nähe der Arbeit abnimmt? Warum akzeptieren wir "zur Arbeit pendeln" als arbeitsbezogene Ausgaben, aber "nahe der Arbeit wohnen" gilt als Luxus? Glaubt Ihr, ich bin freiwillig in eine der Städte mit den höchsten Miet- und Immobilienpreisen in Deutschland gezogen? Die FDP will, dass der Markt die Klimawende regelt. Dann müssen wir Subventionen für klimaschädliches Verhalten abschaffen. Ja, auch jeden Tag mit dem Zug pendeln ist am Ende des Tages klimaschädlich.

  • Das ist zwar schön, daß Du da einen neuen Thread aufgemacht hast, aber den wesentlichen Punkt hast Du nicht übernommen: Eine kurze prägnante Aussage in einem einzigen Satz. Stattdessen verläuft sich das wieder in vielen vielen Kleinkleins und bestimmt auch noch in "ich könnte mir vorstellen...".


    Daher bleibt meine Frage an den Vorschlager mit Bitte um einen einzigen Satz so stehen.

  • (Kontext Monatsticket 69 Euro)

    Seit einigen Jahren kann jeder verkehrsmittelunabhängig in der Anlage N seinen Pendelweg zur ersten Tätigkeitsstätte

    als Ausgaben anrechnen lassen.

    Richtig, und somit wird der SUV Fahrer genauso gefördert, wie der Bahnfahrer. Das ist nicht zeitgemäß.

  • Doch, die Frage ist ernst gemeint. Insbesondere, weil diese Frage irgendwie objektiv/wissenschaftlich fundiert beantwortet werden sollte und nicht der x-beliebige Wutbürger seine Wunschvorstellung zum Maß aller Dinge hochstilisieren darf.


    Aber fangen wir doch mal hier an, weil Du Deine Idee gut findest: Wie würdest Du denn zumutbaren ÖPNV definieren? Bitte nur einen prägnanten Satz mit maximal 20 Worten, damit sozusagen die künftigen Kunden eine einfach verständliche Beschreibung vorfinden.

    Also erstens war es nicht meine Idee. Ich fand sie aber gut.


    Zweitens war die Frage, die du in den Raum gestellt hast, WER die Definition festlegen soll und diese Frage ist falsch. Das muss das Parlament machen. Die Frage ist, wessen Vorschlag das Parlament folgt. Da hoffe ich, wie du, auf einen neutralen Ideengeber und einen objektiven, fundierten Vorschlag.


    Drittens widersprichst du dir. Einerseits willst du eine objektive, fundierte, wissenschaftliche Definition, andererseits soll diese aber nicht mehr als 20 Worte haben?!


    Nein, die künftigen Kunden müssen die Definition nicht verstehen. Ja, das würde helfen, aber ich verstehe auch den Rest unseres Steuersystems nicht. Die Definition kann also beliebig kompliziert sein. Wichtig ist, dass sie die Realität abbildet, in der zwei Mal am Tag pro Richtung kein akzeptabler Fahrplan ist.


    Wir können in baeuchle 's Thread gerne über die Definition diskutieren.

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  • Ich habe das Gefühl, einige glauben, man bekommt die Pendlerpauschale 1zu 1 bei der Steuererklärung ausgezahlt.
    Dem ist so nicht. Sie mindert das zu versteuernde Einkommen, sobald der Pauschbetrag überstiegen wird.


    Dabei sind Nutzer der Öffentlichen besonders Gut gestellt.
    Übersteigt der Fahrpreis den verkehrsmittelunabhängigen Kilometersatz, wird dieser höhere Wert als Berechnungsgrundlage genommen.


    Einige mögen jetzt sagen, dass Fahrradfahrer am Besten wegkommen. Aber die müssen auch über den Pauschbetrag drüber radeln.


    Das grenzt für mich an Leistungssport und fällt daher für mich aus 😂

  • tja siehst du, diese Einschränkung halte ich halt nicht für sinnvoll. 🤷‍♀️

    Nur bekommt man damit keine sinnvolle Rückmeldung. In einem Gesetzestext steht halt nicht "weil der User xy mal ein halbes Jahr Zeitungszusteller in Uhlerborn um 4.22 Uhr war, ... (und 100 andere Einzelfälle)". Deswegen der Wunsch, kurz und prägnant zu formulieren, wie eine solche Regelung aussehen könnte. Und ob man es schafft, seine eigene Anspruchshaltung mit einer Regelung für die Allgemeinheit in Einklang zu bringen. Daher hätte ich erwartet, einen Satz à la z. B. "ÖPNV ist nur zumutbar, wenn in jedem Dorf der Bus rund um die Uhr im Minutentakt fährt" zu lesen.

  • Die Pendlerpauschale setzt Anreize für unerwünschtes Verhalten. Sie wird von Kritikern "Zersiedlungspauschale" genannt. Wo ist die "Teuer-Wohnen-Pauschale", die einem die Kosten für die teuren Wohnungen in der Nähe der Arbeit abnimmt?

    Aus irgend einem Grund fällt mir da spontan das Wort "Ballungsraumzulage" ein.
    Ist m.W. abseits des öffentlichen Dienstes nicht sonderlich weit verbreitet, stellt aber genau das dar, was Du beschreibst.

  • Holger Koetting,

    wie wäre es mit der Formulierung: "ÖPNV ist zumutbar, wenn bei Entfernungen bis 10 km die Wegezeit höchstens 1 Stunde beträgt, bei größeren Entfernungen bis 90 Minuten. Als "Wegezeit" wird damit die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn gerechnet, bzw. von Arbeitsende bis zum Erreichen des Wohnung. Unzumutbar ist die Benutzung des ÖPNV außerdem, wenn für den Nutzer bedeutende Hindernisse entgegenstehen, insbesondere fehlende Barrierefreiheit oder fehlende soziale oder bauliche Sicherheit.


    Temporäre Fahrzeitverlängerungen z.B. aufgrund von Baustellen werden für deren Dauer bei der Wegezeit berücksichtigt. Auch regelmäßige Fahrtausfälle oder Verspätungen, die die Wegezeit über die genannten Grenzwerte verlängern, können als bedeutende Hindernisse gelten."


    Mit dieser Formulierung wird den verschiedenen persönlichen Belangen wie Schichtarbeit, Tagesrand- und Nachtarbeit und auch persönlichen Erschwernissen Rechnung getragen. Muß der Tfz oder die Krankenschwester vor 4:30 Uhr bzw. 5:00 mit dem ÖV los, um zum Schichtbeginn um 6:00 da zu sein, wird auch die Autofahrt anerkannt. Ebenso nicht nur für einen Rolli-Nutzer, sondern auch für eine/n Juristen / Juristin, der oder die sich mit schweren Akten über mehrere Treppen entlangplagen müsste. Auch von einer Altenpflegerin würde nicht erwartet werden, nachts oder frühmorgens durch Bahnhofsviertel zu gehen, um vom Hbf ihre S-Bahn zur Arbeit zu nehmen.


    Natürlich gäbe es auch mit dieser Formulierung Härten oder Vorteile - wie für Fahrgäste, die von der Frankfurter Innenstadt zum Offenbach Ledermuseum oder nur zum Kaiserlei pendeln. :)

  • Aus irgend einem Grund fällt mir da spontan das Wort "Ballungsraumzulage" ein.
    Ist m.W. abseits des öffentlichen Dienstes nicht sonderlich weit verbreitet, stellt aber genau das dar, was Du beschreibst.


    Wo gibt es im Öffentlichen Dienst diese Ballungsraumzulage?


    Außer für Beamte nach bayerischen Recht im Großraum München ist mir da nicht wirklich viel mehr bekannt.
    Damit sind in München die große Gruppe der Tarifbeschäftigten und Bundesbeamte von der Zulage nicht erfasst.

    Bei Berlin kenne ich grad den aktuellen Zustand nicht. Idee war eine Zulage für Beamte und Tarifler. Der Arbeitgeberverband des TV-L (Tarif) hat deswegen mit dem Ausschluss Berlins gedroht. Dabei musste Berlin erst in Stufen die Gehälter auf das Niveau des TV-L anheben, um wieder Mitglied zu werden.


    Der Bund hatte mal etwas ausschließlich für die Beamten in Planung. Darüber gab es in der letzten Regierung Streit und es landete in der Papiertonne.


    Nun ist mein Wissen darüber erschöpft.


    Mit dem Verweis auf den ÖD, bekommt man die Wirtschaft nicht zu größeren Sprüngen zu solch einer Zulage.

  • Mit dem Verweis auf den ÖD, bekommt man die Wirtschaft nicht zu größeren Sprüngen zu solch einer Zulage.

    Erst recht nicht, da in der Privatwirtschaft eh - wo keine Tarifbindung herrscht - längst "Ballungsraumzulagen" in Form von massiv unterschiedlichen Gehältern bezahlt werden.


    Bzgl. ÖD: In Stuttgart wird das von der SPD seit 2-3 Jahren gefordert. Die grüne Stadtregierung lehnt eine Zulage kontinuierlich mit den Argumenten ab dass:

    a) "das kostet ja Geld", b) "aber das würden ja dann auch Mitarbeiter in Nicht-Mangelberufen bekommen" und c) "-> Berlin". Zusammengefasst: die Grünen sehen die Zulage ausschließlich als Bewerbermarketing, nicht als Kompensation für vorhandene Mitarbeiter (die sind ja eh da) für deren höhere Kosten durch das Wohnen im Ballungsraum.

    3 Mal editiert, zuletzt von kato ()

  • Gruß Tommy

  • das sind wirklich gute Nachrichten! Wäre nur schön, wenn die traffiQ neben der Relevanz von Stefan Majer – nämlich: er ist Mobilitätsdezernent – auch erklären würde, wer Herr Reinhold ist. Dass er Chef der traffiQ ist, musste ich eben erst er$suchmaschienen.

  • Damit sich mal niemand zu viel Hoffnung macht, macht sich Volker Wissing in der ARD einen schlanken Fuß: Nahverkehr, damit auch ein Nachfolgeticket, sei Ländersache.


    Erkenntnis also für Fahrgast und Wähler: Das 9-Euro-Ticket war ein populistisches Strohfeuer und die Berliner Ampelkoa schert sich einen Dreck um nachhaltige Politik. Kann man so machen, ist halt nicht gut fürs Land. (Disclaimer: Dieser Absatz kann Spuren von Ärger enthalten.)