Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen

  • Update mit einem aktuellen Link zum Münchner Merkur:https://www.merkur.de/lokales/…-todesopfer-91593673.html


    Mittlerweile sind 5 Menschen gestorben, darunter zwei Ukraineriinen, die Putins Mordbrennern entkommen waren. Mein Mitgefühl mit den Verletzten und den Angehörigen der Toten.


    Aktuell neu ist, dass die Staatsantwaltschaft gegen drei Bahn-Mitarbeiter ermittelt, darunter den Lokführer und den Fahrdienstleiter. Nach weiteren Meldungen, dass schwerpunktmäßig die Ursachen-Ermittlungen Richtung Schienen und Fahrgestelle laufen, sehe ich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zunächst als Routine an.

  • SPON schreibt dies auch:

    Zitat

    Ermittelt wird laut übereinstimmenden Medienberichten gegen den Lokführer, den Fahrdienstleiter und den Streckenverantwortlichen. Ermittlungen gegen diesen Personenkreis sind aufgrund der jeweiligen Funktion nach Bahnunfällen üblich, für den Hergang heißt dies zunächst noch nicht sehr viel.

    Bedeutet dies, dass die unmittelbar an einer Zugfahrt beteiligten,- Fahrdienstleiter und Lokführer bei einem Unglück unter Generalverdacht stehen?

    Welche Rolle hat denn ein "Streckenverantwortlicher"? Warum steht der Werkstattleiter oder Wagenmeister, der / die den Zug als letzte inspiziert hatten nicht auch unter "Verdacht".

    Ich halte die Ermittlungen gegen den genannten Personenkreis schon merkwürdig, bevor Ergebnisse eine technischen Untersuchung vorliegen.

  • Naja, macht schon Sinn, die Fahrt zugelassen hat der Fahrdienstleiter, durchgeführt hat sie der Lokführer, beide könnten eine Langsamfahrstelle missachtet haben; der Fdl, der deswegen bspw keinen Befehl diktiert hat, oder dem ein oberbaumamgel bekannt war, aber diesen nicht weitergegeben hat oder entsprechende Maßnahmen versäumt hat und der Tf, der zu schnell gefahren ist, oder die La missachtet hat.


    in der Ausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst(vor allem Fdl) gibt es einen Spruch, der einem immer wieder gesagt wird:


    „Wenn du den Dienst antrittst, stehst du mit einem Bein schon um Knast. Egal was passiert, der Staatsanwalt kommt immer zuerst aufs Stellwerk und sammelt alles ein, und glaub mir, wenn die was finden wollen, finden die was, mit dem sie dich drankriegen“

    Alle Räder stehen still, weil der Fdl das so will.

    Einmal editiert, zuletzt von Akryzazel ()

  • Ermittlungsverfahren haben u.a. den Zweck, Verdachtsmomente ausräumen und Varianten des Geschehensablaufs auszuschließen. Deshalb im Krimi immer die Frage „wo waren Sie zum Zeitpunkt der Tat?“

  • Mich irritiert, dass es einen Streckenverantwortlichen geben soll.


    Ich könnte mir vorstellen, dass es ein Team von Experten gibt, welche sich um die Strecken X bis Z kümmern. Nach einer Reparatur oder Fertigstellung gibt eine befugte Person aus dem Team die Strecke (wieder) frei.


    D.h., es fuhr der schnell konkret bekannte Lokführer mit dem schnell konkret bekannten Fahrdienstleiter auf dem Stellwerk und der letzten Freigabe der maßgeblichen Stelle, erteilt von einer Person aus dem Streckenteam, welche noch ermittelt werden müsste (also nicht sofort greifbar ist), oder?


    Mir geht es nicht um die Findung des Schuldigen, sondern um die Aussage, dass es nur eine Person geben soll, die jederzeit die Verantwortung für die Strecke hat. Wenn dem so wäre, dann würde die Person ja sinnvoller Weise sich immer selbst von der Funktionstüchtigkeit der Strecke überzeugen. Und da niemand 24 Stunden an 365 Tagen im Dienst sein sollte, wäre das sehr hinderlich für eine zügige Streckenfreigabe.

    Vollkommen Großartiges Forum

  • Mir geht es nicht um die Findung des Schuldigen, sondern um die Aussage, dass es nur eine Person geben soll, die jederzeit die Verantwortung für die Strecke hat. Wenn dem so wäre, dann würde die Person ja sinnvoller Weise sich immer selbst von der Funktionstüchtigkeit der Strecke überzeugen. Und da niemand 24 Stunden an 365 Tagen im Dienst sein sollte, wäre das sehr hinderlich für eine zügige Streckenfreigabe.

    Ich glaube, Verantwortung ist hier so zu lesen wie die Verantwortung eines Hausbesitzers, den Gehweg im Winter zu räumen. Das bedeutet nicht, dass man Nachts um 3 aufstehen muss, um den Schnee zu räumen.


    Im Rahmen beruflicher Tätigkeit ist mit Verantwortung häufig gemeint, dass jemand die Einhaltung der Prozesse und Vorschriften sicherstellen muss. Also zum Beispiel sicherstellen muss, dass eine regelmäßige Streckenkontrolle gemäß Vorschrift stattfindet, dass der Prüfbericht auch gelesen wird und dass entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden.

    Nur bekommt man den Stress und die Kosten dafür (natürlich wenn es sich nicht bestätigt) von niemandem ersetzt...

    Zumindest für die Kosten ist eine Rechtsschutzversicherung, die auch berufliche Risiken abdeckt, empfehlenswert, wenn man entsprechende Verantwortlichkeiten in der Hierarchie eines Unternehmens übernimmt.

  • Es gibt eine Verkehrssicherungspflicht. Bei den Grundstücken der Eigentümer, der z.B. die genannte Schneeräumung nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen sicherstellen muss, ebenso auch, dass niemand auf dem Grundstück zu Schaden kommt.


    Bei Straßen gibt es Straßenbaulastträger, der für den sicheren Betrieb der Straße sorgen muss. Dazu gehört etwa die Beseitigung von Schäden wie größeren Schlaglöchern und die Überprüfung der Sicherheit von Bauwerken wie Brücken. Ist die Sicherheit nicht gewährleistet, wird die Benutzung eingeschränkt oder ganz gesperrt. Das hatten wir ja in der Vergangenheit mit einer der Niddabrücken in Nied, die deshalb den Namen "Klingelbrücke" erhielt. Und ganz gesperrt und schließlich gesprengt wurde im letzten Jahr die Salzbachtalbrücke.


    Bei Eisenbahnstrecken ist es der private Eigentümer (der im Zweifelsfall auch ein öffentliches Unternehmen sein kann) oder DB Netz. Die haben natürlich auch die Sicherheit ihrer Bahnstrecken zu gewährleisten. Genauso, wie der normale Autofahrer oder Fußgänger oder der Disponent eines Busbetriebs davon ausgeht, dass die Straße unter den vorgegebenen Regelungen - z.B. mögliche Begrenzung von Geschwindigkeit oder Gewicht - sicher benutzbar ist, gehen auch Lokführer und Fahrdienstleiter von der sicheren Benutzbarkeit der Strecke aus. Die müssen die Strecken-Verantwortlichen, in dem Fall von DB Netz, gewährleisten und im Zweifelsfall Einschränkungen anordnen oder die Strecke ganz sperren.


    Im Normalfall gehe ich davon aus, dass die Bahnstrecken regelmäßig überprüft werden und auch große Sicherheitspuffer eingeplant werden. Das gibt dann -mitunter auch hier - "Ärger", weil es Langsamfahrstellen gibt oder Strecken bei Unfällen oder Schäden länger gesperrt bleiben, als von Laien erwartet wird.


    Deshalb ist es verständlich, dass mit Blick auf einen später stattfinenden "Gipfel" über Sabotage-Akte spekuliert wird. Ebenso rücken die geplanten Sanierungsarbeiten in den Blick. Da ist - rein spekulativ - auch denkbar, dass die bestehende Schadenslage falsch eingeschätzt wurde. Ebenso sind natürlich Bewegungen des Erdreichs aufgrund früherer Wetterlagen im Bereich des Möglichen. Aber genauu das sollen ja die Ermittlungen herausfinden.

  • Laut SPON+ konzentrieren sich die Untersuchungen auf den Fahrweg und die Fahrzeuge.
    Auf dieser Strecke verkehren wohl vorwiegend keine Dostos.

    SPON+:

    Zitat

    So können Experten und Bahner nur mutmaßen, zum Beispiel in einschlägigen Foren im Internet. Eine Gleisverwerfung könnte eine Rolle gespielt haben. Oder die Abnutzung in der Linkskurve, in der der Regionalzug entgleiste. In den Kurven wirken andere Kräfte auf den Schienenstrang als auf gerader Strecke. Auffällig ist, dass ausgerechnet ein Doppelstockzug verunglückte, während sonst zwischen Garmisch und München hauptsächlich einstöckige Züge verkehren. Ein solches Gespann ist schwerer und womöglich anfälliger.

  • Im Zusammenhang mit dem Zugunglück führt die DB derzeit ein Inspektions- und Austauschprogramm an Betonschwellen durch. Untersucht werden Schwellen eines bestimmten Typs, die vermutlich mit dem Unfall in Zusammenhang stehen. Die Schwellen werden bei Auffälligkeiten schnellstmöglich ausgetauscht. Ggf. müssen bis zum Austausch Langsamfahrstellen eingerichtet oder ganze Streckenabschnitte gesperrt werden.


    Gruß Tommy

  • Mehrere Medien berichten heute über den Zwischenbericht des Unfall, aus dem hervorgeht, dass beschädigte Beton-Schwellen unfallursächlich gewesen sein sollen.


    Artikel auf gmx.de

    Jakkeline, nich den Marzel mit die Schüppe auf'n Kopp kloppen!
    ________ _ _ _ _ _ _


    Freundliche Grüße!

  • Siehe auch besser die Originalquelle.

    Nach dem Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Berichtserstellung war ein Mangel am Oberbau primär ursächlich für den Eintritt der Zugentgleisung des Zuges RB-D 59458. Die an dieser Stelle verlegten Spannbetonschwellen wiesen Beschädigungen auf, die auf einen Verlust der Vorspannung innerhalb der Schwelle schließen ließen. Diese führten in der Folge zu einem Versagen der Struktur und zum Wegbrechen der Schienenauflager in Richtung der
    eingeleiteten Kräfte.