Deutschlandticket [war: Nachfolge für das 9 €-Ticket]

  • Wie gesagt, es geht n I c h t um Baustellen, sondern darum, was dem Fahrgast angeboten wird. Vor allem denen, die noch Auto fahren und erst Fahrgäste werden sollen. Wenn es Baustellen gibt, dann sollte auch Mal über die Qualität des SEV nachgedacht werden. Da reicht es eben nicht, Busse die Schienenstrecken in der doppelten Zeit abdackeln zu lassen. In den entsprechenden Threads sind auch genug Beschwerden über schlechte Ausschilderung jeder Art zu finden.


    Möglicherweise wäre es auch notwendig, zusätzliches Geld in die Hand zu nehmen, um attraktive SEV- Angebote zu erstellen. Und auch, um genug qualifiziertes Personal einzustellen. Da muss eben über die jetzigen Tarife gezahlt werden, und Phantasie ist gefragt - z.B. Werkswohnungen. Das wiederum heißt, auch die ausschreibenden Aufgabenträger müssen sich darauf einstellen und einmal entsprechend mehr zahlen und zum anderen nicht oder unzureichend erbrachte Leistungen deutlich härter "bestrafen". Nicht ohne Grund fordern die Länder mehr Geld für Regionalisierungsmitgel.


    Was nützt ein "Klimaticket", das nur "captive riders" nutzen?

  • Mit dieser Logik kann man ja gar nichts mehr machen, wenn nicht alles zu 100% läuft. Ich denke auch, dass das nicht hier in das Thema passt, denn es soll hier um die Nachfolge des 9€-Tickets gehen und nicht um grundsätzliche Probleme und Lösungen.

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  • Warum sollte ich, wenn ich kein 49 € Ticket habe, eine Tageskarte kaufen müssen, wenn ich lediglich vom Bahnhof zu meinen Eltern fahre. Die DB-Fahrkarte geht dort nicht für den Stadtverkehr. Dort z.Z. 1,90 gegen 4,20. Da würde ich mich stark veräppelt vorkommen.


    Teile doch mal 49 € durch 30 Tage! Macht 1,63 € und nicht 4,20 €.


    Wie ich es schon einmal geschrieben habe: Die aktuellen Preise werden nicht zu halten sein. Es soll ...

    • deutschlandweit,
    • einfachere,
    • niedrigere,

    ... ÖPNV-Preise geben. Diese Lawine ist jetzt losgetreten. Nicht umsonst benutze ich immer wieder das Wort Revolution.

    "Phantasie ist wichtiger als wie wo Wissen!"


    (Etwas frei nach Albert Einstein)

  • Da auch selten geprüft wurde, kann ich nicht beurteilen, ob das Ticket überall auslesbar war.

    Nein, die Chipkarten sind nicht deutschlandweit auslesbar. Deswegen gibt es Fahrkarten im Übergangstarif auch nicht als eTicket. Die könnte in den (meisten) Nachbarverbünden niemand kontrollieren.


    Die Frage stellt sich für andere Verbünde auch und sollte am Besten beim VDV geklärt werden. Natürlich möglichst in Richtung einer Standardisierten Chipkarte.

    Genau! Da muss die Reise hingehen.


    Oder gibt es die schon ?

    Nein. Wie gesagt. Revolution.

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    (Etwas frei nach Albert Einstein)

  • Schade fände ich hingegen, wenn Fahrgastrechte wie die 10-Minuten-Garantei eingeschränkt würden oder wieder – wie beim 9€-Ticket – ganz entfielen. Ich empfinde besonders die Aussicht, dass ich abends falls nötig mit einer Taxe auf RMV-Kosten flott heimkomme, als enorm beruhigend, auch schon den gesamten Tag über, auch wenn ich fast nie ein Taxi benötige. Aber allein das Wissen, dass mich der RMV eben im Zweifel per Taxi auch spätabends bequem und schnell nach Hause bringt, ist für mich ein sehr wichtiger Qualitätsfaktor im Nahverkehr.


    Sehr verständlich. Das wird aber schwierig.


    Bisher gilt im RMV: Einzelfahrkarten werden voll erstattet, allerdings mit einer Obergrenze von 6,00 Euro. Zeitkarten werden pro einzelner verspäteter Fahrt erstattet, jedoch bis maximal 1/3 des Preises der Zeitkarte. Hast du also eine Monatskarte von 49,00 Euro, kannst du mehrere Einzelfahrten von jeweils max. 6,00 Euro erstattet bekommen, jedoch max. 16,33 Euro im ganzen Monat. Du kannst dir also nicht durch geschicktes Sammeln von Verspätungen deinen kompletten Preis rückerstatten lassen. Der RMV sichert sich ab, dass ihm 2/3 des Preises als Einnahme erhalten bleiben. Das muss er auch, denn der RMV lebt zu 54% von den Ticketerlösen.


    Wie soll man das nun bei einem Ticket lösen, das kein reines RMV-Ticket sein wird, sondern ein deutschlandweites? Dazu muss erst einmal folgendes geklärt werden: Wie viel darf der RMV von einem an einem RMV-Automaten gekauften 49-Euro-Ticket behalten und wie viel erhält er von einem bei der DB gekauften 49-Euro-Ticket oder von einem in Berlin gekauften? Also eine deutschlandweite Einnahmenaufteilung ("EA"). Das zu lösen, wird nicht ganz trivial. Und die wird vermutlich bis 1.1.2023 auch nicht hinzukriegen sein.


    Und jetzt konkret: Stell dir vor, ein Berliner hat sein 49-Euro-Ticket in Berlin bei der BVG gekauft. Oder bei einer deutschlandweiten Verkaufsplattform. Angesichts der Anzahl und größe der Verbünde kann der RMV aus diesem Ticket max. einen Anteil von unter 2,00 Euro erhalten, wahrscheinlich deutlich unter 1,00 Euro. Rechnen wir großzügig aber mal mit 2,00 Euro. Jetzt fährt dieser Berliner nach Frankfurt und dort hat der RE nach Marburg 23 Minuten Verspätung. Nach den im RMV geltenden Regeln könnte der also max. 1/3 von 49,00 Euro erhalten, also 16,33 Euro; pro Fahrt aber eben nur max. 6,00 Euro. So, und jetzt? Soll der RMV jetzt 4,00 Euro Verlust machen? Wenn der Berliner die Garantie bei mehreren Fahrten in und um Frankfurt nutzt und die vollen 16,33 Euro ausschöpft, würde der RMV 14,33 Euro Verlust an diesem Ticket machen. So wird's wohl nicht gehen. Andere Lösung: max. 1/3 Erstattung von dem RMV-Anteil des Tickets; dieser waren großzügig angenommene 2,00 Euro. 1/3 = 0,67 Euro. Dann ist also eine Erstattung von 67 Cent möglich. Für solche Bagatellbeträge lohnt sich aber der ganze Verwaltungsaufwand nicht. Und jetzt?

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  • Ist jetzt nicht weiter überraschend, dass es für ein bundesweites Ticket sinnvollerweise auch bundesweite Fahrgastrechte braucht. Das ist ein weiteres Gebiet mit Kleinstaaterei, wo bei der Gelegenheit aufgeräumt werden könnte. Zugegeben, je günstiger ein Ticket, desto schwerer wird es, damit auch noch Entschädigungen abzudecken.

  • Ist es aber nicht so, dass die Erstattungen quer durch Deutschland betracht, eher die Ausnahme sind?

    Von Gefühl würde ich sagen, der RMV ist hier sehr progressiv.
    Dieses System wird bei den Preisen nicht so zu halten sein.

  • Dre RMV ist vergelichsweise teuer - aber über die Rückerstattung und die 10-Minuten-Garantie auch recht kulant. anderswo ist weiterhin die S-Bahn nicht in der Garantieleistung enthalten und die Frist liegt bei 20 Minuten, wenn es überhaupt ein Möglichkeit gibt, Ersatzverbindungen via Taxi zu bekommen.


    Zum Auslesen: Die mytraQ-App auf Android liest alle E-Tickets, die mir bisher untergekommen sind. Wieso das die Kontrollgeräte nicht können ist mir schleierhaft.

  • Wäre ein bundesweiter Erstattungsfonds eine Lösung, finanziert von Verbünden und VU, eventuell auch Zuschüsse von Bund und Ländern?


    Einheitliche Erstattungsregeln gestaffelt nach Verspätungsdauer und möglichen Folgen wie Taxi oder Hotel. Da würde tendenziell die 10-Minuten-Garantie wegfallen. Aber die echten Härten sind ja verpasste Termine oder Fernzüge wegen massiver Verspätungen oder Mensch kommt abends nicht mehr weiter, weil der letzte Bus oder Zug verpasst wird oder ausfällt.


    Möglicherweise gibt es da sogar europäische Regeln analog zu den Fluggastrechten. Oder BGB, wenn etwa ein Fahrgast nachts unterwegs "strandet".

  • Heute ist es doch so, dass, wenn Du keine Konstruktion wählst, bei der der Nahverkehrsanteil, weil von der DB betrieben, im DB-Ticket enthalten ist, die Anreise zum Fernbahnhof dein persönliches Problem ist.

    Warum sich die Verkehrsverbünde an dieser Stelle die Verantwortung für Folgeschäden deiner Verspätung aufbrummen lassen sollten, müsstest Du erklären.

  • Heute ist es doch so, dass, wenn Du keine Konstruktion wählst, bei der der Nahverkehrsanteil, weil von der DB betrieben, im DB-Ticket enthalten ist, die Anreise zum Fernbahnhof dein persönliches Problem ist.

    Öh… nein. Mit +City kannst du deine Fahrkarte direkt von deiner Haltestelle anbieten und hast eine durchgehende Reisekette, auch mit z.B. der VGF. Und wenn du mit der HLB von Usingen nach Frankfurt Hauptbahnhof fährst, ist diese Fahrt ebenfalls in deinem DB-TIcket enthalten. (Es sei denn, du entscheidest dich explizit dagegen.)

  • Öh… nein. Mit +City kannst du deine Fahrkarte direkt von deiner Haltestelle anbieten und hast eine durchgehende Reisekette, auch mit z.B. der VGF. Und wenn du mit der HLB von Usingen nach Frankfurt Hauptbahnhof fährst, ist diese Fahrt ebenfalls in deinem DB-TIcket enthalten. (Es sei denn, du entscheidest dich explizit dagegen.)

    Öh... nein. Verspätungen aus Verbindungen, die sich mit der +City-Option ergeben, sind Dein eigenes Problem. Fahrgastrechte für den Eisenbahnverkehr kannst Du nur für Probleme aus dem Eisenbahnverkehr in Anspruch nehmen.

  • Öh... nein. Verspätungen aus Verbindungen, die sich mit der +City-Option ergeben, sind Dein eigenes Problem. Fahrgastrechte für den Eisenbahnverkehr kannst Du nur für Probleme aus dem Eisenbahnverkehr in Anspruch nehmen.

    echt wahr? Spannend. Dabei kann ich ja als Laie gar nicht sehen, ab wo die Eisenbahn anfängt. (Oder?)

  • Zitat von HolgerKoetting

    Fahrgastrechte für den Eisenbahnverkehr kannst Du nur für Probleme aus dem Eisenbahnverkehr in Anspruch nehmen.

    Zwei Verständnisfragen:

    1.) Wenn ich mit S-Bahn oder DB-Regionalzug, z.B. vom Westbahnhof, zum Hbf fahre, gelten aber die Fahrgastrechte schon ?

    2.) In baeuchles Beispiel wird von Usingen bis Friedberg (via Friedrichsdorf) bzw. bis zum Hbf die HLB benutzt. Für Usingen gibt es keine +City-Option :-), wohl aber eine durchgehende Fernfahrkarte, z.B. von Usingen nach Hamburg. Bei Verspätungen der HLB - und daraus resultierenden verpassten Anschlüssen - müssten die Fahrgastrechte doch auch gelten ? Nur wäre dann wohl die HLB der Ansprechpartner.

  • Wenn das Ticket ab Westbahnhof gebucht ist und die S Bahn auf dem Ticket steht, dann ja.

    Das dürfte eigentlich nur für Fahrkarten bis 100 km gelten. Aber 101 km gilt für Frankfurt West die tarifliche Gleichstellung unter der Sammelbezeichnung Frankfurt(Main).
    Auf den Automaten-Fahrkarten dürfte bei „normalen“ Fahrkarten die S-Bahn bei einer Buchung an West gar nicht erwähnt sein.

  • Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen. Solange aber bleibe ich dabei: sobald man irgendetwas staffelt, wird es kompliziert. Eine einfache Staffelung ist nicht möglich.

    Nö. Was bitte schön ist an einer Staffelung ...

    • Deutschland 49,-
    • Bundesland 29,-
    • Landkreis 19,-

    ... kompliziert?


    Das ist ganz einfach. Es ist halt ungleich, weil Bayern größer ist als das Saarland. Aber angesichts der gewaltigen Vereinfachung und Vergünstigung (!) sollte man eben darüber froh sein anstatt über Ungleichheiten wie Bayern/Bremen zu meckern.

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    (Etwas frei nach Albert Einstein)

  • Bei den Ländertickets wurde ja schon eine Lösung gefunden: Die Stadtstaaten und das Saarland haben mit ihren angrenzenden Bundesländern ein gemeinsames Ticket. Und im Osten sind Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen zusammen.


    Bleibt dann nur noch, dass wir Hessen darüber weinen können, dass Bayern und Baden-Württemberg größer sind ;-).

  • Ich habe gerade gehört beim 49€ Ticket ist eine Preis-Erhöhung im Falle einer weiteren Inflation nach bereits einem Jahr vorgesehen. (Quelle)


    Das war bisher an mir vorbei gegangen. Das Ticket wurde eingeführt, um uns in Zeiten der Inflation zu entlasten und dann sowas. Ich fühle mich latent verarscht. Stellt euch schon mal auf das 79€ Ticket ab 2024 ein.


    Edit: auch in einem Statement von Olaf Scholz betont dieser, dass das Ticket für 49€ startet. Nachdem die Kamera aus war soll er sich wohl noch ins Fäustchen gelacht haben.


    Trotzdem scheeene Sonndaaach in die Runde!

    Einmal editiert, zuletzt von heinz ()