Nun gibt es ja offensichtlich Busse, die an Haltestellen halten können, die kürzer sind als 18-19 Meter. Den Teil verstehe ich hier halt nicht, deswegen bat ich um ein Zitat: wie kann es sein, dass es eine quasi-bindende Empfehlung gibt, die 18-19 Meter für eine Haltestellenlänge fordert, wenn Standardbusse 12 Meter lang sind? Mir fehlt hier eine Information.
Weil es eben auch SGL's gibt, den Standardgelenklinienbus, welcher eine länge von 18 m hat. An dieser länge hat man sich orientiert damit man im Netz flexibel bleibt. Und SGL's (18 m) gibts es auch mit vier Türen. Deshalb halte ich die Begründung von TraffIQ zwar für nachvollziehbar (Risikominimierung) denke aber das die aus der Zeit stammt wo es in Frankfurt quasi Gesetz war, Gelenkbusse können nicht auf der 34 eingesetzt werden weil diese nicht durch die Alexanderstraße fahren können. Ein wirklich jahrzehntelanger Irrglaube.
Abweichungen von der vorgegebenen Länge sind zum Beispiel am Lohrberg zu beobachten. Die Linie 83 ist eine reine Kleinbuslinie, so ist die Linie von der TAB "abgenommen" bzw genehmigt worden. Deshalb war es möglich einen barrierefreien Bussteig am Lohrberg zu erreichten welcher nicht der "Norm" entspricht.
Ein genaues Zitat aus der EAÖ kann ich dir gerade nicht liefern . Wenn ich diese wieder in den Händen habe, gerne.