Ist Privatisierung daran schuld, dass Züge nicht miteinander kompatibel sind?

  • Hier hat es aber auch keinen Sinn ergeben, denn der P-Wagen ist ja mehr Straßenbahnwagen als Stadtbahnwagen, auch wenn er technisch alles erfüllte. Seine Fahrgeometrie war mehr der Straßen- als der Stadtbahn ausgelegt, und die Stadtbahnfahrzeuge dürften bis heute nicht überall langfahren, was widerum den Sinn eines gemischten Betriebs mit verschiedenen Fahrzeugtypklassen zu nichte macht. In einen U2-Wagen (ohne e oder h) von der Straße aus ohne Bahnsteig einzusteigen war trotz der Stufen nicht sonderlich bequem, es sei denn man nimmt noch den Stahlbügel unter den Stufen der Tür 1.

    Naja, wobei du ja recht hast, denn laut DFStrab muss bei einem Zugverband mit gemischter Breite besondere Vorsicht gewahrt werden, wenn Hindernisse im Fahrweg sind. Sprich nur weil der P-Wagen durchgepasst hat, heißt es nicht, dass der U-Wagen dahinter auch durch passt. Somit ist das auch etwas unpraktisch, zumal ja beim U2-Wagen kein linker Spiegel dabei war.

    Korrigiere mich, aber ich mag mich erinnern, dass auf der U6 bzw. U7 Ptb und U2e fuhren. Laut Threadtitel hätten diese aber miteinander im Fahrgastbetrieb betrieben werden müssen, da ja unter "staatlicher" Beteiligung entwickelt "staatlich" bestellt. Du weißt, wie ich das "staatlich" meine: alles in einer öffentlicher Hand, der Stadtwerke und damit der Stadt Frankfurt, vom Netz über Infrastruktur und Fuhrpark bis zum Personal, womit es der These nach ja hätte kompatibel sein müssen. Und womit wir beim Resümee wären, dass, denn es im kleinen schon noch nie so richtig geklappt hat, wie dann im großen Maßstab. Und dafür die Privatisierung und Marktöffnung verantwortlich zu halten, erachte ich eben für weit hergeholt und eben nicht zutreffend.

  • Beide Wagentypen fuhren auf der U 6 und U7. Auf der U 4 fuhren u3-Wagen und gelegentlich auch Ptb, auf der U 5 nur Ptb. Der Mischbetrieb Ptb und u3-Wagen ergab sich auch schon durch den von U 4 und U 5 gemeinsam befahrenen Streckenabschnitt zwischen Hbf und Konsti.


    Später fuhren auf der U 6 auch u3-Wagen. Ich habe aber in den 25 Jahren von 1991 - 2016 nie erlebt, dass aus den verschiedenen Baureihen ein gemeinsamer Zug gebildet wurde. Wenn die u3-Wagen auf der U 4 Verstärkung brauchten, wurde eben ein kompletter Ptb-Zug eingesetzt.

  • Und selbst also da haben wir das Resultat, dass trotz quasi "staatlicher" Bestellung und "staatlicher" Beteiligung bei der Entwicklung seitens der Stadtwerke kein gemischter Betrieb im Fahrgastbetrieb möglich war, selbst bei einem so kleinen heterogegen Netz. Mein Fazit ist somit, die Privatisierung und Marktöffnung haben damit letztlich nichts zu tun.

    Würde ich jetzt auch nicht soooo sagen. Die Anschaffung der P und U2 Wagen fiel in einen Zeitraum, wo man noch nicht wusste wo die Reise hingeht: 100% Stadtbahn, Unterflurstraßenbahn, U-Bahn usw.

    Aber sie waren im Notfall kuppelbar. Und das ist das entscheidende. Hat man damals so bestellt um auch ggf. Ersatzteile zu tauschen, zu beschaffen usw.


    Ob folgende Aussage stimmt, weiß ich nicht zu 100%: Es war angeblich auch angedacht, U3 und U4 kuppelfähig zu machen bzw so zu bestellen.

  • Korrigiere mich, aber ich mag mich erinnern, dass auf der U6 bzw. U7 Ptb und U2e fuhren. Laut Threadtitel hätten diese aber miteinander im Fahrgastbetrieb betrieben werden müssen, da ja unter "staatlicher" Beteiligung entwickelt "staatlich" bestellt. Du weißt, wie ich das "staatlich" meine: alles in einer öffentlicher Hand, der Stadtwerke und damit der Stadt Frankfurt, vom Netz über Infrastruktur und Fuhrpark bis zum Personal, womit es der These nach ja hätte kompatibel sein müssen. Und womit wir beim Resümee wären, dass, denn es im kleinen schon noch nie so richtig geklappt hat, wie dann im großen Maßstab. Und dafür die Privatisierung und Marktöffnung verantwortlich zu halten, erachte ich eben für weit hergeholt und eben nicht zutreffend.

    Hätten sie nicht, da Fischstein bis zuletzt nur einen Straßenbahnbahnsteig hatte, wo man aus dem U2e nicht einfach aussteigen konnte. Die Strecke Fischstein-Heerstraße war ja nach der Umstellung der U7 auf U2e noch gar nicht umgebaut. Es steht ja auch nicht zur Debatte ob die Konfiguration P+U2 nicht funktioniert hätte, es ging eher darum, dass dies in dem Fall nur keinen betrieblichen Vorteil gegeben hat bzw. gab es evtl. auch keine Freigabe der TAB diese Konfiguration im Fahrgastbetrieb einzusetzen.

    Würde ich jetzt auch nicht soooo sagen. Die Anschaffung der P und U2 Wagen fiel in einen Zeitraum, wo man noch nicht wusste wo die Reise hingeht: 100% Stadtbahn, Unterflurstraßenbahn, U-Bahn usw.

    Aber sie waren im Notfall kuppelbar. Und das ist das entscheidende. Hat man damals so bestellt um auch ggf. Ersatzteile zu tauschen, zu beschaffen usw.


    Ob folgende Aussage stimmt, weiß ich nicht zu 100%: Es war angeblich auch angedacht, U3 und U4 kuppelfähig zu machen bzw so zu bestellen.


    was genau entscheidet das? Selbst ICE1 können im Notfall von Fahrzeugen mit Schraubenkupplung abgeschleppt werden. Das ist nicht Frage des Threads.

    Alle U-Wagen (Ausnahme U1, jedoch inklusive P) sind an ihren Führerstandsköpfen untereinander mechanisch kuppelbar. Beim Kurzkuppelende der U5-Wagen nicht, da dort eine andere Schaku verbaut ist (der elektrische Teil ist untendrunter und fährt elektrisch ein und aus)