Fahrzeuge der Regionaltangente West

  • Ich meinte natüürlich die HLB Basis AG als Verantwortliche für die Infrastruktur.

    Schönes Beispiel an dem man schön erklären kann, dass ein Betreiber der Infrastruktur in der Regel keinen Betrieb erbringt. Die HLB Basis AG wurde aus genau dem Grund gegründet, Betriebsleistungen und Infrastrukturleistungen zu trennen. Das die HLB Basis AG bis zum Ende des Betriebs auf der HLB Linie 12 noch Betriebsleistungen erbracht hat, lag an den tariflichen Regelungen der FKE, aus der die HLB Basis AG entstanden. Betriebsleistungen der HLB werden seitdem ausschließlich durch die HLB Hessenbahn oder der Beteiligungen der HLB erbracht. Die Infrastruktur allein durch die HLB Basis AG unterhalten. Die HLB Basis AG bedient sich dabei größtenteils externer Unternehmen.

  • Und genauso wird es bei der RTW sein für die Teile der Strecken, die nicht der Bahn gehören oder an die VGF oder sonstwen übereignet werden.

    Eben. Und wenn denn Bauarbeiten anstehen, wird die "RTW Infra" vorgeben, dass die ausführenden Baufirmen Fahrzeuge mit oder ohne ETCS, BOStrab-fähigkeit, WLAN-auf-Gardena-Adapter etc. dabeihaben müssen, soweit es sich um gesonderte Zugfahrten und nicht um Fahrten im Baugleis handelt. Abgesehen davon, dass man auch mit Befehlen fahren kann. Daher erschließt sich mir (und vermutlich auch Dir und anderen) dieses aufgebauschte Scheinproblem nicht.

  • ich weiß das ist jetzt schon ein paar Tage her, aber

    Im Bericht M 84 sind viele weitere interessante Punkte wie z.B. die sich offenbar anbahnende Verlängerung nach Langen.

    in der M84 steht nur, dass es möglich ist, dass sich die Kosten für die Stadt Frankfurt ändern, falls eine Verlängerung nach Langen kommt. Einerseits Mehrkosten, andererseits andere Aufteilung unter den Gemeinden. Wie du daraus nun eine sich offenbar anbahnende Verlängerung liest, erschließt sich mir nicht.

  • Im Übrigen ist die Behauptung, Gleisbau- und Instandhaltungsfahrzeuge müsste ab 2026 ETCS-fähig sein in dieser umfassenden Form nicht zutreffend. Die einschlägige EU-VO 2016/919 verlangt es nicht.

    Die EU-VO 2016/919 ist aufgehoben, sie ist nicht mehr gültig, Datum des Gültigkeitsendes: 27.09.2023; Aufgehoben durch

    32023R1695

    vgl.
    EBA Fachmitteilung 21/2023 vom 16.11.2023
    Neues TSI-Paket Infoschreiben DB
    "Die TSI ZZS 2023 beinhaltet in Art. 14 i. V. m. Anhang I, Anlage B, Abschnitt 7.4.1.2. Übergangsregelungen, wonach ausnahmsweise für sieben Jahre nach Veröffentlichung der TSI ZZS 2023 für die Inbetriebnahme neuer Projekte die TSI ZZS 2016/2019 weiterverwendet werden kann (Stichtag für die IBN ist damit der 08.09.2030)."


    Die Bau- und Fahrzeugindustrie wird sich schon - von wem auch immer beauftragt - darauf einstellen.

  • Eventuell sollte der RMV/fahma schon mal die Fühler nach (alten) AVG oder Saarbahn Fahrzeuge ausstrecken.

    Mal unabhängig von der Sinnhaftigkeit kannst Du die Saarbahnfahrzeuge grad vergessen. Die Wagen pfeifen sowas von aus dem letzten Loch, dass die noch nicht mal mehr der Schrotthändler freiwillig will.


    Wegen der tollen Fahrzeugverfügbarkeit hat die Saarbahn übrigens ihren Fahrplan massiv ausgedünnt, aber auch wieder etwas hochgefahren. Damit wären wir an der Stelle wieder beim Thema "hab ich von anderswo noch nie gehört", weil halt hier niemand davon berichtet. Und aktuell fallen zudem mehrfach Abendfahrten nach Frankreich aus, weil die SNCF Personalmangel im Stellwerk in Sarreguemines hat.

  • Die AVG hatte sich 2008 sogar mal ein Fahrzeug der Saartalbahn zwecks Evaluierung bezüglich Niederflur ausgeliehen, hier in Ettlingen:

    dsc03374.jpg

    Lasst endlich die Zweiachser wieder frei !

  • Nicht nur bei der AVG waren die Fahrzeuge im Einsatz. Die Saarbahn Fahrzeuge waren im Jahr 2001 auch im Kassel im Einsatz. Nun ist das aber schon eine ganz schön lange Zeit her und der Zustand der Fahrzeuge, wie von Holger beschrieben, hat sich nicht verbessert.

  • Mir brennt aber schon noch eine Frage im Hinterkopf. Was macht die RTW so besonders im Vergleich zu bestehenden Zwei-System-Netzen. SInd das valide Gründe oder hätte man diese im Rahmen des Baus nicht "vereinheitlichen" können mit anderen Systemen um dann bspw. bei solchen Großbechaffungen auch sich anhängen zu können.


    Was ich auch nicht ganz verstehe - 2017 war bereits ein Probezug von der Albtalbahn da. Die Planfeststellungsverfahren sind ja auch schon einige Zeit in Arbeit. Wieso kommen wir jetzt mitten im Bau der Strecke erst zum Punk der Ausschreibung. Entweder wurde "geschlafen" oder die Dauer des Beschaffungsverfahrens wurde grandios unterschätzt.


    Bevor es wieder heißt - der kann nur meckern ... ich nehme mal als Vergleich die Fraport. Die hat es auch geschafft, sehr zeitig mit Ende der Bauarbeiten ihre Fahrzeuge da zu haben. Und das sind auch mehr oder weniger Kleinserien, auch wenn es diese artverwandt woanders auch im Einsatz gibt.


    Ich staune immer darüber, was alles in Deutschland nicht geht - autonomes Fahren auch ohne große Umgestaltung der Bahnsteige siehe Vancouver, Rechtzeitige Fahrzeugbeschaffungen, gescheite Personalplanung etc.

  • PTS Systeme haben andere Anforderungen als Eisenbahnfahrzeuge....und da gibts auch

    teilweise andere Hersteller.

    Die Metro Vancouver wurde gleich so gebaut - da ist nichts umgebaut/umgestaltet.

    In god (an invention by mankind) we trust - on earth we don't


    Sincerly yours, NSA
    powered by US government

  • 2017 war bereits ein Probezug von der Albtalbahn da. Die Planfeststellungsverfahren sind ja auch schon einige Zeit in Arbeit. Wieso kommen wir jetzt mitten im Bau der Strecke erst zum Punk der Ausschreibung. Entweder wurde "geschlafen" oder die Dauer des Beschaffungsverfahrens wurde grandios unterschätzt.

    2017 war eine Werbeveranstaltung, da wurde nix geprobt. Wie auch, was auch. Und wir sind vielleicht jetzt „mitten im Bau“, aber nicht erst jetzt wird ausgeschrieben – und so ewig lange sind die Planfeststellungsbeschlüsse noch nicht da, wie kann man ohne diese ausschreiben?

  • Ausschreibungsfrist wurde anscheinend auf Ende Juli 2025 verlängert - beliebig oft darf wohl nicht verlängert werden.


    Das Vergabeverfahren ist in vollem Gange. Wie oben schon berichtet handelt es sich um ein Verhandlungsverfahren, nachdem interessierte Firmen sich in einem Teilnahmewettbewerb für die Teilnahme an den Verhandlungen qualifiziert hatten. Im II. Quartal soll das Ergebnis des Verfahrens bekannt gegeben werden. Eine "Ausschreibungsfrist" gibt es im Vergabeverfahren nicht. Es gibt

    die Teilnahmefrist,

    die Angebotsfrist,

    die Zuschlags- und Bindefrist,

    ggf. die Bewerbungsfrist,

    die Ausführungsfrist,

    die Archivierungsfrist.


    Das Ergebnis der Vergabeverhandlungen wird bekannt gegeben, wenn die Verhandlungen beendet sind und ein Vertrag unterschriftsreif vorliegt.

  • Das mit den Hochbahnsteigen war zu offensichtlich, sorry- DIe Frage ist "trotzdem" was denn die Raketenwissenschaft ist - der Metallbau oder die Elektrik die Wahlweise oben oder unten "montiert" wird. Sehr laienhaft ausgedrückt.


    Zitat

    Die Metro Vancouver wurde gleich so gebaut - da ist nichts umgebaut/umgestaltet.

    Was ich mit dem EInwand nur sagen wollte - hier wurden keine teuren Konstruktionen von Türen auf dem Bahnsteig verbaut, damit keiner auf die Gleise fällt. Es sind simple Überwachungen des markierten Bereichs und es fuinktioniert. Nebenbei - die in den Fenstern verbauten Alarmstreifen für Passagiere finde ich auch eine gute Lösung um sich im Notfall schnell Hilfe holen zu können, ohne zur nächsten Tür gelangen zu müssen. Aber das führt jetzt zu weit.