Fahrzeuge der Regionaltangente West

  • Da im Thread RTW Betriebsaufnahme 10.12.2028 eine Diskussion zu den Fahrzeugen zart zu keimen beginnt, sollten wir diesem wichtigen Thema einen eigenen Thread gönnen.


    NITS fragt ja auch:


    und gibt gleich ein paar Informationen preis.


    Manche erinnern sich vielleicht noch an die RTW Sonderfahrt 2017 bei der Fahrzeuge der Albtalbahn zu Gast waren. So weit ich mich erinnere, hatten die sogar Toiletten,

    dies ist wohl bei den RTW Fahrzeugen nicht vorgesehen.

    Aber einen ICE in Würzburg evakuieren, der Richtung Frankfurt unterwegs ist, weil keine Toilette mehr funktionieren.
    Eine Reise mit der RTW dürfte evtl. sogar länger dauern. ;-)

    Lasst endlich die Zweiachser wieder frei !

  • Ob wirklich drei unterschiedliche Türen eingebaut werden oder die 4cm zwischen 760mm und 800mm toleriert werden können (und somit nur zwei unterschiedliche Türen mit 800mm und 960mm), da bin ich gespannt.

    Da „barrierefrei“ nicht „stufenlos“ bedeutet, gehe ich davon aus, dass Türen mit 800 (BOStrab = Bahnsteig darf nicht höher sein) und 760 (EBO = Bahnsteig darf höher sein) miteinander kompatibel sein wird.

  • Da "barrierefrei" max. je 5cm für Spalt und Stufe vorschreibt, die Fahrzeuge im Betrieb unterschiedlich abgenutzte Räder und unterschiedliche Zahl von Fahrgästen haben werden, sehe ich keine Alternative zu 3 Einstiegsvarianten. Andernfalls wären diese Fahrzeuge an den Bahnsteigen eben nicht barrierefrei!

  • sehe ich keine Alternative zu 3 Einstiegsvarianten.

    Befürchte ich auch. Das kann im Schlechtfall dazu führen, daß auf Barrierefreiheit angewiesene Fahrgäste die Türen wechseln müssen.


    Für die Bahnsteige nach EBO dürfte auch noch eine Spaltüberbrückung nötig werden.

  • Für die Bahnsteige nach EBO dürfte auch noch eine Spaltüberbrückung nötig werden.

    Die meisten Fahrzeuge die für 76er Bahnsteige gebaut sind, haben ja 78cm Fußbodenhöhe + Spaltüberbrückung.

    Mal angenommen, die 80er Tür am Fahrzeug würde eine Spaltüberbrückung auf circa 78cm bekommen, wäre das dann immer noch "nicht barrierefrei" oder würde das zulässig sein? So ließe sich eventuell das Problem vermeiden. Vorausgesetzt, die Spaltüberbrückung fährt nur an den EBO-Bahnsteigen raus und nicht bei den BOstrabs...

  • Da "barrierefrei" max. je 5cm für Spalt und Stufe vorschreibt

    hier im Forum wurde, da bin ich mir sicher, einer ähnlichen Aussage mehrfach widersprochen. Ich erinnere mich daran, dass die maximale Höhe von Spaltmaß abhängig ist und umgekehrt. Da ich das gerade nicht recherchieren kann, kann ich aber nicht mit Sicherheit sagen, ob das tatsächlich deiner Aussage hier widerspricht.

  • Zu den Toiletten:


    Der Einbau von Toiletten erfordert entsprechende Vorrichtungen für die Ver- und Entsorgung in den Abstellanlagen. Diese sind allerdings sowohl in den neuen als auch in den vorhandenen Abstellanlagen vorhanden noch geplant. Die Anlagen sind auch nicht gerade verteilt. Klar man könnte das auch durch mobile Geräte umsetzen, allerdings ist der Aufwand dafür nicht unerheblich.


    Zur Barrierefreiheit steht im Planfeststellungsbeschluss folgendes:


    Zitat
    1. Das Lastenheft für das zum Einsatz kommende Fahrzeug ist frühzeitig mit den zuständigen Behörden (EBA, TAB) abzustimmen, um sicherzustellen, dass die barrierefreie Nutzung im Zusammenspiel von Infrastruktur und Fahrzeug, insb. mit Blick auf die 0,96 m hohen Bahnsteigkanten der mitgenutzten S-Bahn-Haltepunkte, gewährleistet ist.

      Im Zuge der Ausführungsplanung für den Umbau der EBO-Bahnsteiganlagen und den Neubau der BOStrab-Stationen sind die kommunalen Behindertenbeauftragten im Hinblick auf die barrierefreie Gestaltung dieser Verkehrsanlagen einzubinden.

    Der PFB sieht somit vor allem in den 96cm Bahnsteigen eine Herausforderungen, wobei das wohl vor allem im Fahrzeug (Stichwort Rampe) eine Herausforderung wird. Wobei es da mit dem Chemnitzer Modell Lösungen gibt und mit 50 Fahrzeuglänge genug Raum gegeben ist.


    Bei den 76 cm und 80 cm Bahnsteigen sehe ich vor allem das Manko, dass die BoStrab ein Unterschreiten der zulässigen Bahnsteighöhe verhindert, sodass die Tür min. auf 85cm Höhe angeordnet werden muss. Die Frage wird sein, ob die für die EBO Strecken notwendige Spaltüberbrückung die 4 bis 9 cm Höhenunterschied ausgleichen kann oder doch eine Tür auf 78/80cm angeordnet werden kann, die dann allerdings an BoStrab Stationen nicht geöffnet werden darf.

  • Bei den 76 cm und 80 cm Bahnsteigen sehe ich vor allem das Manko, dass die BoStrab ein Unterschreiten der zulässigen Bahnsteighöhe verhindert, sodass die Tür min. auf 85cm Höhe angeordnet werden muss. Die Frage wird sein, ob die für die EBO Strecken notwendige Spaltüberbrückung die 4 bis 9 cm Höhenunterschied ausgleichen kann oder doch eine Tür auf 78/80cm angeordnet werden kann, die dann allerdings an BoStrab Stationen nicht geöffnet werden darf.

    Guten Tag!
    Wenn ich dazu kurz einstreuen darf: Die Fahrzeuge werden doch sicher mit Luftfederung in der Sekundärstufe kommen? Die Chemnitzer Citylink Fahrzeuge wie auch die Karlsruher /AVG ET2010 als jüngere TramTrains sind so ausgeführt.

    Mit Luftfederung bietet sich auch eine aktive Niveauregulierung an. Also kein "Kneeling" wie bei einem Omnibus, sondern das Halten einer eingestellten Höhe, unabhängig vom Abnutzungsstand der Radreifen und der Fahrzeugbelegung.

    Damit sollte eine einzelne Türhöhe für 76cm EBO- und 80cm VGF-Bahnsteig eigentlich ausreichen.

    Zumal für den 76cm Bahnsteig noch die Spaltüberbrückung dazukommt, die wenige Zentimeter unterhalb der Fußbodenhöhe liegen muß.


    Zum VDV-Würfel mit 5cm Kantenlänge, also max. Höhenunterschied und Spalt für die Barrierefreiheit: Darf das mehrstufig sein? Sprich "erster Würfel" zwischen Bahnsteig und Schiebetritt, "zweiter Würfel" zwischen Schiebetritt und Fahrzeugfußboden?

    Einmal editiert, zuletzt von Pufferteller ()

  • Alternativ könnte die Ausrichtung auf 75 cm und 96 cm Bahnsteige beschränkt werden. Für die, bis jetzt einzige geplante, gemeinsame Haltestelle zur Stadtbahn könnten mehrere Bahnsteigkanten realisiert werden. Also eine drei- oder viergleisige Haltestelle.

  • Zitat

    Zum VDV-Würfel mit 5cm Kantenlänge, also max. Höhenunterschied und Spalt für die Barrierefreiheit: Darf das mehrstufig sein? Sprich "erster Würfel" zwischen Bahnsteig und Schiebetritt, "zweiter Würfel" zwischen Schiebetritt und Fahrzeugfußboden?

    Das wäre fatal - erhebliche Unfallgefahr für Menschen in Rollstuhl oder mit Rollator! Zumindest alle Schiebetritte, die ich bisher gesehen (und genutzt) habe, ergaben eine Stufe abwärts von Fahrzeug auf Schiebetritt und dann eine Stufe aufwärts zum Bahnsteig. Das ist im Rollstuhl nur zu überwinden, indem man auf die Hinterräder ankippt. Ergo: so ist es absolut nicht barrierefrei! Lösungen wären entweder entsprechend angebrachte Klapprampen oder eine Niveauregulierung, die das Fahrzeug den verschiedenen Bahnsteigen anpasst.

  • Um eine Spaltüberbrückung kommen die Fahrzeuge nicht herum, mindestens bei Mischbahnsteigen mit der S-Bahn.

    Die maximale Fahrzeugbreite ist 2,65 m, die S-Bahn kommt auf 3,02 m.

    Einmal editiert, zuletzt von Condor ()

  • Niveauregulierung

    Wäre sicher das einfachste, wenn diese 20 cm Höhendifferenz könnte.


    Bin schon auf die Lösung gespannt, wenn es verschieden hoch angelegte Türbereiche geben wird.


    Vermutlich dann pro Triebzug zwischen zwei Türen ein großzügiges Mehrzweckabteil. Die Türen im ganzen Zug sollten alle gleichmäßig als Tür gut zu erkennen sein. Zusätzlich müsste schnell erkennbar sein, welche der beiden Türen "hier" (außen) und für den nächsten Halt (innen) für den barrierefreien Fahrgastwechsel die "richtige" ist. Mal sehen und hören, was da dann das Design hergibt, blinkt und tutet.

    "Nächste Station: X-Bahnhof, Barrierefreier Ausstieg an grün blinkender Tür entgegen der Fahrtrichtung. Ausstieg in Fahrtrichtung links."


    PS

    Falls meine Gedanken trotz Pleite des bombentranzigen Zugherstellers ein Bombenerfolg werden, wäre eine Einladung zur Fahrzeugpremiere ganz nett ^^

    Vollkommen Großartiges Forum

  • Ich muss die Ansage noch um die große Plieees ergänzen, an der gelb-orange blinkenden door auf die Step zu minden. :D


    Falls es echt eine Bauart mit einer Tür für 76cm Bahnsteig wird, müsste dann an den BOStrab-Bahnsteigen noch eine rot-blinkende Tür als Variante für den nicht nutzbaren Zustand aufgelegt werden.


    Kann ja lustig werden, den Fahrgästen zu vermitteln, wann welche Tür sich gerade an einer BOStrab-Station nicht geöffnet werden kann. und welche Tür an welcher Station welche Stufe in welche Richtung geht.


    Die Schwierigkeit besteht ja darin, dass an 3 verschiedenen Bahnsteighöhen zugestiegen werden kann und dann auch wieder an drei verschiedenen Bahnsteighöhen ausgestiegen werden soll mit der Regelung, dass Fahrgäste an BOStrab-Stationen niemals auf den Bahnsteig "hoch" steigen dürfen.


    Mit zwei Höhen sollte es mit zwei Türen (siehe letzter Beitrag) einigermaßen lösbar sein.


    wenn nun eine Tür auf 96cm Bahnsteig ausgelegt wird und die zweite auf fiktive 78 cm, dann wären es nur 2cm zu wenig für BOStrab. Da wäre eine Ausnahmegenehmigung hilfreich.


    Etwas anders Schottern und die EBO-Bahnsteige der RTW erhalten 78cm.


    Alternativ wäre im Fahrzeug eine kleine Rampe, welche mit einem Hub von +/- 2 cm die Diffrenz ausgleicht, wenn das nicht die Fahrzueg-Niveauregulierung machen kann.


    Wenn beide Systeme eingebaut würden, kann bei Ausfall eines der Systeme immer noch barrierefrei gefahren werden.


    Die Innenrampe noch mit einer mechanischen Kurbel versehen fördert 3-S-Personal im Zug.

    Vollkommen Großartiges Forum

  • Die BOStrab schreibt aber keine Bahnsteighöhen vor, folglich können die Bahnsteige 75 cm oder 96 cm bekommen. Zwangspunkt sind nur die Bahnsteige mit RTW + U-Bahn.


    Einstiegsverhältnisse wie heutzutage an den U-Bahn oder 96cm S-Bahnstationen werden mit den RTW Fahrzeugen an EBO Bahnsteigen nie erreicht werden können. (Lässt die EBO Ausnahmen zu, beispielsweise an der Sodener Strecke? Dann wären nur 2,65 m breite Fahrzeuge möglich).


    Nehmen wir eine Auslegung für 80cm Bahnsteige an, wäre dort ein barrierefreier Zugang gegeben.

    Für 75cm EBO wird auf jeden Fall eine Spaltüberbrückung benötigt. Ein Schiebetritt liegt unterhalb der Fußbodenhöhe, lässt sich möglicherweise auf 75cm ausrichten.


    Eine Herausforderung für Fahrzeughersteller. Bin echt gespannt, ob, welche oder wieviel verschiedene Vorschläge es geben wird. Und welche Preisvorstellungen die Hersteller haben. Gewissermaßen steht der RMV / fahma auch mit dem Rücken zur Wand. Peinlich wäre, Strecke fertig, aber keine Fahrzeuge vorhanden. Liefer- und Zulassungsprobleme mal außer Acht gelassen.