Fahrzeuge der Regionaltangente West

  • Bei den Fahrzeugen für die RTW vermisse ich immer noch ein überzeugendes Konzept für die barrierefreie Nutzung an den unterschiedlichen Bahnsteigen. Zwischenzeitlich war zu hören, man wolle einfach verschiedene Türen mit unterschiedlichen Höhen einbauen und die Höhenunterschiede innerhalb des Fahrzeugs durch Rampen ausgleichen.

    Da aber nicht jeder weiß, welche Bahnsteig-Höhe die Ziel-Station hat und je nach Tageszeit das Fahrzeug ziemlich voll sein kann, ist dies bei weitem nicht als barrierefrei zu akzeptieren. Bleibt die Frage: was dann? Hebelift im Fahrzeug?

    Hatten wir diesen exakten Beitrag nicht so schonmal am Anfang dieser Teildiskussion?

  • Die Fertigstellung der Strecke liegt noch einige Jahre weg.

    Zu gegebender Zeit wird es eine Ausschreibung für Fahrzeuge geben und dort

    wird man dann sehen was man haben möchte.


    Bis dahin können wir hier noch sehr viele Spekulatiuskrümel verteilen.....

    ....über irgendwas herummeckern....

    ....oder einfach mal entspannt abwarten.....

    In god (an invention by mankind) we trust - on earth we don't


    Sincerly yours, NSA
    powered by US government

  • Bei den Fahrzeugen für die RTW vermisse ich immer noch ein überzeugendes Konzept für die barrierefreie Nutzung an den unterschiedlichen Bahnsteigen. Zwischenzeitlich war zu hören, man wolle einfach verschiedene Türen mit unterschiedlichen Höhen einbauen und die Höhenunterschiede innerhalb des Fahrzeugs durch Rampen ausgleichen.

    Da aber nicht jeder weiß, welche Bahnsteig-Höhe die Ziel-Station hat und je nach Tageszeit das Fahrzeug ziemlich voll sein kann, ist dies bei weitem nicht als barrierefrei zu akzeptieren. Bleibt die Frage: was dann? Hebelift im Fahrzeug?

    Wenn Du schon Copy&Paste machst, mache ich auch ein Copy&Paste meiner Antwort auf deine Frage, die Du scheinbar ignorieren wolltest:

    Zitat

    Schau dir doch mal die Desiro HC von ODEG an. Die haben das gut gelöst, indem die Türen mit den unterschiedlichen Einstiegshöhen mit A und B gekennzeichnet werden (betrifft nur die mittleren Mittelwagen). Die Tür mit der „richtigen“ Höhe wird sowohl bei der Ansage, als auch auf der Anzeige dargestellt. Ich selbst bin schon mehrfach mitgefahren, es scheint sich mittlerweile eingespielt und bewährt zu haben. Auch in der HVZ.

    Dem Copy&Paste kann ich noch weitere Fallbeispiele ergänzen: City-Bahn Chemnitz, ausländisch in Ungarn, etc. Somit hätten wir nicht nur Beispiele aus dem EBO-Bereich, sondern auch BOstrab und EBO vereint, sowie auch andere ausländische Beispiele.


    Hoffentlich in doppelter Zufriedenheit beantwortet...

  • Im Artikel Regionaltangente West: Mit dem Zug von Bad Homburg zum Airport aus der Frankfurter Neue Presse (fnp) wurde über die Regionaltangente West geschrieben und auch der Fahrzeugeinsatz wurde erwähnt. Zu Beginn im diesem Thread war die Rede von 25 Stadtbahnfahrzeugen, es sollen aber 30 Stadtbahnfahrzeuge bestellt werden.

    Zitat

    Neue Triebfahrzeuge für die RTW

    Der RMV wird über eine Tochtergesellschaft 30 Zweisystemfahrzeuge für den Zugbetrieb auf der RTW beschaffen, die sowohl auf klassischen Eisenbahnstrecken verkehren können, aber ebenso als Stadtbahn – wie eine Straßenbahn – im Innenstadtbereich ein dichteres Netz von Haltestellen anfahren.

    „Wir erwarten das Ergebnis der Ausschreibung Ende des zweiten Quartals dieses Jahres“, sagt Amann. „Die Stadtbahnen werden wendiger sein als herkömmliche Triebfahrzeuge – die maximale Geschwindigkeit liegt bei 90 Kilometern pro Stunde. Die Fahrzeuge bieten 360 Plätze sowie 720 Plätze bei Doppeltraktion – dann mit 100 Metern Länge.“

    Einmal editiert, zuletzt von Tim ()

  • Wieso lediglich 90 km/h?


    Bei Zweisystem Stadtbahnen nach EBO bzw. BoStrab sind doch mittlerweile 100 km/h stand der Technik. Siehe auch ET2010 in Karlsruhe. Und zumindest für EBO Infrastruktur sollte dies auch hergeben.

  • Zum Stand der Beschaffung


    Die Fertigstellung der Strecke liegt noch einige Jahre weg.

    Zu gegebender Zeit wird es eine Ausschreibung für Fahrzeuge geben und dort

    wird man dann sehen was man haben möchte.



    In den Geschäftsberichten des RMV (Stand 31.12.2023) können wir lesen:



    Im März 2024 wurde das Vergabeverfahren mit dem Teilnahmewettbewerb gestartet (Quelle). Verhandlungsverfahren heißt, d.h.Hersteller melden ihr Interesse an einer Teilnahme an, danach wird mit dem oder den teilnehmenden Herstellern verhandelt. Wir sind im ersten Quartal 2025, so dass wir demnächst mit Ergebnissen rechnen dürfen.


    Wenn die Fahrzeuge 2028 aufs Gleis sollen, wird's auch Zeit, denn für Bau und Inbetriebnahme bleiben noch 2-3 Jahre.

    2 Mal editiert, zuletzt von tunnelklick ()

  • Die Vergabeunterlagen können bis zum 04.06.2025 auf der Vergabeplattform eingesehen werden. Um das Datum wird also etwas passieren.

    Die Eröffnung Ende 2028 wird sportlich. Die geplanten Bauarbeiten zur Einschleifung in Kelsterbach wurden für den Jahresfahrplan 2026 abgesagt und können frühestens im Jahresfahrplan 2028 nachgeholt werden. Sollte sich das nicht halten lassen, wird es schwierig mit der Eröffnung 2028 zwischen Höchst und Flughafen.

  • Auch ist die RTW noch kein Förder-Milliardär.
    Der Ratsvorlage Bad Soden vom 18.12.2024 kann entnommen werden, dass (nur oder immerhin je nach Betrachtungsweise) konkrete Bewilligungen von 420 Millionen Euro vorliegen (Summe Bund/Land für PFA Süd 1 und PFA Nord) und für den zentralen Abschnitt Höchst ein Fördervolumen von 580 Millionen Euro beantragt ist - aber eben noch nicht vorliegt (sonst hätte es doch bestimmt wieder einen Pressetermin gegeben?)

    Unklar ist in allen Ratsvorlagen seit Jahren auch, wie sich die (unterstellten bzw. vorliegenden) hohen Bewilligungen von Bund/Land konkret jahresscharf darstellen. Damit dürfte finanziell ein sehr großes Engagement der kommunalen Gesellschafter der RTW erforderlich sein, falls die zugesagten Förderungen nicht "passgenau" entsprechend des Baufortschritts bereitgestellt werden können. Also mindestens aktuell eine Zwischenfinanzierung von 580 Millionen Euro (+ eventuell Jahressraten, die Bund und Land erst nach 2028 für den PFA Nord und Süd 1 vorgesehen/eingeplant haben).
    Auf welcher finanziellen Basis die (laufenden) Bauarbeiten im Abschnitt Höchst finanziert wurden/werden erschließt sich mir bislang nicht.
    Ich habe noch in keiner Ratsvorlage einen Beschluss gefunden, dass auch nur eine Kommune (oder der RMV) in finanzielle Vorleistung für erwartete Förderungen des Bundes/Landes gehen will, um 2028 zu halten.

  • Die richtige Stelle, dies herauszufinden, sind auch nicht die Ratsvorlagen, sondern die Haushaltspläne.
    Sie geben Auskunft über die mittelfristige Finanzplanung und die projektweise Bewilligung mit dem prognostizierten Mittelabfluss und -Zufluss in den kommenden Jahren. Im Frankfurter Haushaltsplan kann man das in der Projektgruppe 16 ÖPNV/Verkehr nachlesen.

    Einmal editiert, zuletzt von tunnelklick ()

  • Es tendiert so langsam von den Fahrzeugen weg....

    Fragen wie diese oder zu den Fahrzeugen können am Donnerstag, 27.03. bei einer Informationsveranstaltung gestellt werden.

    BiKuZ Höchst, Beginn 19:00 Uhr.

  • Zu spät bestellt? Hersteller insolvent oder technische Mängel wie bei den neuen Frankfurter Trams?

    Soweit ich weiß, ist noch kein Fahrzeug bestellt.

    Die verschiedenen Wünsche und Anforderungen sind ziemlich hoch, da glaube ich nicht, das die Hersteller schlange stehen.

  • Ausschreibungsfrist wurde anscheinend auf Ende Juli 2025 verlängert - beliebig oft darf wohl nicht verlängert werden.


    Generell sind die Anforderungen sehr hoch. Einen guten Eindruck gibt folgender Vortrag über die gemeinsame Ausschreibung der anderen (TramTrain)


    Vortrag Nahverkehrstag


    Diese Synergien dieser Gemeinschaft kann die RTW nicht nutzen (u.a. wegen unterschiedlicher Systemlänge kombiniert mit deutlich anderer Höhenlage der Türen, die auch noch verschiedene Höhen barrierefrei bedienen sollen.)

    1. Vermeidung kostenintensiver Kleinserien mit hohen Projekteinmalkosten
    2. Angleichung an Wettbewerbsfähigkeit an Vollbahnfahrzeuge (nicht nur volkswirtschaftlich, auch betriebswirtschaftlich)
    3. Optimierte gemeinsame Zulassung (Gesamtgutachten)
    4. Gemeinschaftliche Nutzung Betreiber-KnowHows

    Lesenswert auch die Zeiträume nach Ausschreibung.


    Zu beachten auch noch. Auch "Baufahrzeuge" müssen gemäß TSI ETCS können...Wie kommt die RTW von "Insel" zu "Insel", um ihre Anlagen zu er- und unterhalten?!

  • ^ Erwähnenswert ist m.E., dass an der Beschaffung die

    - Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (ABG) mit Sitz in der Stadt Karlsruhe, Deutschland

    - Regional-Stadtbahn Neckar-Alb (RSBNA) von den Städten und Gemeinden der Region Neckar-Alb, Deutschland

    - Verkehrsbetriebe Karlsruhe mit Sitz in der Stadt Karlsruhe, Deutschland

    - Saarbahn mit Sitz in der Stadt Saarbrücken, Deutschland

    - Schiene Oberösterreich (OÖ) vom Land Oberösterreich mit Sitz in der Stadt Linz, Österreich

    - Schiene Salzburg vom Land Salzburg mit Sitz in der Stadt Salzburg, Österreich

    teilnehmen.

    Die technischen Regelwerke der EBO und BOStrab in D und Ö durften nicht identisch sein. Neben den regionalen Besonderheiten sich auch nationalen Regelwerke bei der Entwicklung unter einen Hut zu bringen.


    Wie stark die nationalen Regeln voneinander abweichen ist mir nicht bekannt. Es könnte sein das ab 20 Prozent (nach Pareto) Abweichungen eine gemeinschaftliche Entwicklung keinen Effizienzen mehr bringen sondern Einzelbeschaffungen wirtschaftlicher sind.


    Soweit ich weiß ist die Abgabefrist für die Abgabe von Angeboten nicht limitiert. D.h. Verlängerungen der Fristen sind m.E. nicht limitiert. Wichtig ist das kein Bieter benachteiligt wird. Sollte jedoch nur ein Bieter ein Angebot abgegeben haben könnte ein unbegrenztes verlängern diesen benachteiligen und eine Rüge zur Folge haben.


    Anderseits hat die ausschreibende Stelle auch ein Interesse das Ausschreibungen ein irgendwann mal abgeschlossen sind, da ja ein wirtschaftliches Interesse dahintersteht und der Beschaffungsprozess Aufwände bedeutet. Sollten kein Angebot abgegeben worden sein, wer will in diesem Fall rügen?

    Einmal editiert, zuletzt von main1a ()

  • Ausschreibungsfrist wurde anscheinend auf Ende Juli 2025 verlängert - Zu beachten auch noch. Auch "Baufahrzeuge" müssen gemäß TSI ETCS können...Wie kommt die RTW von "Insel" zu "Insel", um ihre Anlagen zu er- und unterhalten?!

    ich erinnere mich an frühere Diskussionen zu RTW und TSI (müsste so 11 Jahre her sein, aber will grade nicht suchen) mit dem Tenor „ist nicht relevant, weil die entsprechenden Regeln in den nationalen Regeln eingeflossen sind“. Aber selbst wenn: die RTW soll doch sowieso mit ETCS bestückt werden, also warum wäre das ein Problem oder überhaupt nur erwähnenswert?

  • Die RTW-Bahnen für den Personenverkehr sollen/müssen/werden ETCS-fähig sein - keine Frage, steht ja in der laufenden Ausschreibung drin.
    Mir ging es mit der Anmerkung um eventuell besondere Anforderungen an die Gleisbau/Bahnbau-Fahrzeuge, die für die Instandhaltung der RTW-Infrastruktur notwendig sein könnten und die z.B. die VGF bezüglich ETCS nicht hat.
    Die RTW hat meines Wissens nach noch keine Fahrzeuge für die Er- und Unterhaltung der RTW-Infrastruktur bestellt.


    Hier ein Beispiel der VGF (sehr schöne Darstellung)
    GAF VGF


    "Die Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik (Signalanlagen) im PfA Süd 1 gehen aus Gründen der Anlagen- und Betreiberverantwortung gesamtheitlich in das Eigentumder DB Netz AG über." (Quelle: Planfeststellung RTW).


    Irgendwann kommt in den EBO-Bereichen die Umstellung auf ETCS, daher gilt auch für die RTW:

    "Gemäß TSI-Vorgaben ist für Gleisbaumaschinen, deren Zulassungsprozess ab dem 1. Januar 2026 startet, die Ausstattung
    mit ETCS verpflichtend" (Quelle: EI - DER EISENBAHNINGENIEUR, Ausgabe 07/2025; Miloš Jelić, "ETCS für Bahnbaumaschinen" ).

    Damit ist bald eventuell der Materialtransport von "Straßenbahnabschnitt A" über "EBO-Bereich B" nach "Straßenbahnabschnitt C" nicht so ganz einfach. Wenn dem so sein sollte, muss am Ende des Tages einiges Material über die Straße zu- und abgeführt werden, was die Er-und Unterhaltung erschweren könnte, zumal wenn heute zweispurige Straßen auf eine Spur eingekürzt werden und die RTW eine Art Bordsteinkante mit Zaun zwischen Straße und RTW-Bereich bekommt.

    Ich habe mit meiner Anmerkung/Erwähnung ETCS von der aktuell laufen Fahrzeugausschreibung abgelenkt - war nicht meine Absicht.

  • das mit den Fahrzeugen passt eh besser hierhin; aber ich verstehe den Punkt dennoch nicht.


    Die „Straßenbahnabschnitte“ der RTW sollen ein ETCS-kompatibles Zugsicherungssystem kriegen, das (Tunnel-) Netz der VGF auch. Die Fahrzeuge, die auf den BOStrab-Abschnitten der RTW werden arbeiten müssen, sollten also ETCS-fähig sein, komplett unabhängig von TSI, InfraGo und den im EBO-Bereich verlegten Sicherungssystemen und auch unabhängig von „Transferfahrten“ zwischen den verschiedenen BOStrab-Abschnitten.

  • Die künftigen Fahrzeuge haben einen eigenen Thread, derhier ist ja allgemein.


    Du mischt aber jetzt sehr viele Dinge zusammen. Vermutlich geht es dir vornehmlich um Überführungsfahrten? Dazu müssen dann aber nicht nur die Sicherungsverfahren passen.( Bei ETCS tritt InfraGO aktuell ja selbst auf die Bremse. Die Problematik trifft ja auch auf PZB zu).

    Außerdem, nur das führende Fahrzeug braucht die Leit- und Sichertechnik, nicht alle angekuppelten Fahrzeuge.

    Am Beispiel des GAF müsste dieses dann auch der EBO entsprechen, um auf EBO Strecken zu dürfen, egal ob aus eigener Kraft oder gezogen.


    Für dein Beispiel des Materialtransportes ist natürlich eine Straßenbahn durch Neu Isenburg incl. Gleisverbindung hilfreich. Aber ansonsten sind Bauarbeiten im VGF Netz nach wie vor sehr straßenlastig.

    Einmal editiert, zuletzt von Condor ()

  • aber ich verstehe den Punkt dennoch nicht.

    Ganz einfach: "Seht her, ich hab' ja schon immer gewusst, dass die RTW nicht funktioniert." Es ist doch immer das gleiche. Es werden hier irgendwelche zusammenhanglosen Krümelchen eingestreut und die dann zum Riesenaufreger hochsterili äh stilisiert.


    Nein, die Frage nach den Baufahrzeugen ist quasi unerheblich. Entweder schleppe ich ein nicht-ETCS-fähiges-Fahrzeug mit einem anderen Fahrzeug oder ich fahre im gesperrten (Bau-)Gleis nach dem üblichen Regelwerk. Und da z. B. im Baugleis nur rangiert wird und ETCS derzeit nicht wirklich Rangierfahrten abbildet, kann man sich überlegen, wie man da wohl Betrieb macht.


  • Die RTW hat meines Wissens nach noch keine Fahrzeuge für die Er- und Unterhaltung der RTW-Infrastruktur bestellt.


    Das wird sie vermutlich auch nicht tun. Die Streckeninstandhaltung ist Teil des RTW-Betriebs, der komplett vergeben wird. Die RTW-Planungsgesellschaft wird keine eigenen Fahrzeuge unterhalten. Im Übrigen ist die Behauptung, Gleisbau- und Instandhaltungsfahrzeuge müsste ab 2026 ETCS-fähig sein in dieser umfassenden Form nicht zutreffend. Die einschlägige EU-VO 2016/919 verlangt es nicht.



    Das wird auch eher ein Thema der Bahnbauindustrie sein, als eins der RTW.

  • Das wird sie vermutlich auch nicht tun. Die Streckeninstandhaltung ist Teil des RTW-Betriebs, der komplett vergeben wird. Die RTW-Planungsgesellschaft wird keine eigenen Fahrzeuge unterhalten. Im Übrigen ist die Behauptung, Gleisbau- und Instandhaltungsfahrzeuge müsste ab 2026 ETCS-fähig sein in dieser umfassenden Form nicht zutreffend. Die einschlägige EU-VO 2016/919 verlangt es nicht.

    Ist das wirklich so geplant? Mir wäre neu, dass ein EVU, dass in diesem Fall auch nur den Betrieb sicherstellt und über keine eigene Fahrzeuge verfügt, für die Instandhaltung der Infrastruktur zuständig sein soll. Da das EVU dafür entsprechende Kompetenzen aufbauen müsste. Das EIU, aktuell ist die RTW GmbH geplant, kann natürlich die IH Leistungen extern vergeben. Aber in der Regel wird Betrieb der Verkehrslinien und Betrieb der Infrastruktur getrennt und nicht gemeinsam durchgeführt. Wenn das bei der RTW anders werden sollte, dann wäre das ein echtes Novum.