Antwort C: Ausbildung

Unmut im Fahrdienst der VGF
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- [Presseschau]
- K-Wagen
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Um zum eigentlichen Problem mit den Pausen zurück zu kommen ...
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass 10-15 Minuten an einer Endhaltestelle angenehmer sind, als bspw. am Hauptbahnhof abgelöst zu werden und punkt 30 Minuten später wieder einzusteigen und dann die teureren Preise vor Ort zu zahlen. Ist sicherlich nur ein Beispiel.
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Es gibt da so einige Regeln zu Pausen.....
zB Pausenraum zu dem man erst mal gehen muss (Wegezeit = Arbeitszeit) [im Winter isses kalt]
Da ist nix mit exakt 30 min später wieder aufsteigen
Aber [Teil der] Wendezeit als Pause - wenn man das genau nimmt:
-nach Ankunft alle Fahrgäste raus
-Türen zu
und dann kann man sonst wo hingehen (am besten ein Pausenraum vor Ort), da Pause = Freizeit
Sitzt man mit freigegebenen Türen aufm Fzg muss man quasi überwachen....könnt ja nen Fahrgast
einsteigen und dann stolpern....
...und "die teureren Preise vor Ort zu zahlen" ist....ein Scheinargument
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Was und wer steht hier gerade in der Kritik? Die VGF, weil sie die 1/6-Regelung gesetzeskonform und branchenüblich anwendet? Weder die VGF, noch die sie kontrollierenden Politiker im Römer können das Arbeitszeitgesetz ändern. Was soll dann diese Kritik mit dem völlig falschen Adressaten VGF bringen? Ich verstehe es einfach nicht, wer kann es mir erklären, bitte?
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Was und wer steht hier gerade in der Kritik? Die VGF, weil sie die 1/6-Regelung gesetzeskonform und branchenüblich anwendet? Weder die VGF, noch die sie kontrollierenden Politiker im Römer können das Arbeitszeitgesetz ändern. Was soll dann diese Kritik mit dem völlig falschen Adressaten VGF bringen? Ich verstehe es einfach nicht, wer kann es mir erklären, bitte?
Erlaubt denn die Regelung, dass solche Kurzpausen wiederum durch Arbeitszeit unterbrochen werden dürfen (Vorrücken)?
Ansonsten wurde soweit ich das verstanden habe kritisiert, dass für Angestellte bessere Bedingungen auf das schlechtere, gesetzliche/tarifliche Niveau abgesenkt wurden. (Und da kann mir niemand erklären, wenn ihm/ihr das selbst passieren würde, das völlig zufrieden anzunehmen.)
Aber hatten wir es nicht mal irgendwo in einem Thread, dass das VGF-Personal die gestückelte Pause viel besser fände als die anderswo übliche 30-Minuten-Blockpause?
Wenn das mehrheitlich so ist: Dann hätten die Kitiker tatsächlich das Nachsehen.
Ich persönlich kann's mir halt nur schwer vorstellen, so kurz stellt sich bei mir kein Erholungseffekt ein. Dauert ein wenig, "abzuschalten".
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Ansonsten wurde soweit ich das verstanden habe kritisiert, dass für Angestellte bessere Bedingungen auf das schlechtere, gesetzliche/tarifliche Niveau abgesenkt wurden. (Und da kann mir niemand erklären, wenn ihm/ihr das selbst passieren würde, das völlig zufrieden anzunehmen.
wenn eine Regelung, die für mich gilt, besser ist als Tarif, freue ich mich. Fällt das weg, bin ich natürlich nicht zufrieden, aber es würde mir im Traum nicht einfallen, damit zu einer Zeitung zu gehen. Und wenn eine/tarifliche Regelung wegfällt oder sich zu meinen Gunsten verschlechtert, bin ich unzufrieden mit dem Betriebsrat oder der Gewerkschaft, die das verhandelt haben.
In keinem Fall würde ich mir anmaßen, ein „Gewohnheitsrecht“ einzufordern.
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Ansonsten wurde soweit ich das verstanden habe kritisiert, dass für Angestellte bessere Bedingungen auf das schlechtere, gesetzliche/tarifliche Niveau abgesenkt wurden. (Und da kann mir niemand erklären, wenn ihm/ihr das selbst passieren würde, das völlig zufrieden anzunehmen.)
Bei welchen Bedingungen konnte man das so verstehen, wo wurde verschlechtert? Wenn ich mir die Replik der VGF durchlese, fußt die Kritik auf Falschannahmen und -aussagen (z.B. Dienstplanvorschau, unzulässigen Interpretationen, persönlichem Geschmack (keine neuen 31h-Verträge mehr, stattdessen 35h) und Pech gehabt (Berechnung der Urlaubstage).
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zB Pausenraum zu dem man erst mal gehen muss (Wegezeit = Arbeitszeit) [im Winter isses kalt]
Da ist nix mit exakt 30 min später wieder aufsteigen
(...)
und dann kann man sonst wo hingehen (am besten ein Pausenraum vor Ort), da Pause = FreizeitEinwurf eines Bürohengstes:
Das dürfte in jedem Job so sein. Ob das so im Gesetz steht, weiß ich spontan nicht.
Meine Mittagspause beginnt mit dem Verlassen des Büros und nicht mit dem Eintreffen in der Kantine oder der Wurstbude außerhalb, der heißen Theke im Supermarkt etc. pp.
Pause ist die Abwesenheit vom Arbeitsplatz. Wie ich diese ausgestalte, ob mit Kniebeugen oder Rauchen vor der Tür, einem Spaziergang, einem Aufenthalt im Pausensessel oder in der Pizzeria, spielt keine Geige.
An dem Unmut der Mitarbeiter ändert das sicher nichts, aber ich wollte den Perspektivwechsel in die Diskussion einbringen.
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wenn eine Regelung, die für mich gilt, besser ist als Tarif, freue ich mich. Fällt das weg, bin ich natürlich nicht zufrieden, aber es würde mir im Traum nicht einfallen, damit zu einer Zeitung zu gehen. Und wenn eine/tarifliche Regelung wegfällt oder sich zu meinen Gunsten verschlechtert, bin ich unzufrieden mit dem Betriebsrat oder der Gewerkschaft, die das verhandelt haben.
In keinem Fall würde ich mir anmaßen, ein „Gewohnheitsrecht“ einzufordern.
Das sieht das Arbeitsrecht aber etwas und nennt sich Betriebliche Übung.
Betriebliche Übung
Als betriebliche Übung bezeichnet man im Arbeitsrecht den Umstand, dass ein Arbeitnehmer aus der regelmäßigen Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu Recht ableiten darf, dass der Arbeitgeber sich auch in Zukunft bzw. auf Dauer auf diese Art verhalten wird – etwa bei der Gewährung von Leistungen und Vergünstigungen – und dadurch Rechtsansprüche auf solche Leistungen begründet werden. Durch die betriebliche Übung werden freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zu verpflichtenden, denen sich der Arbeitgeber nicht mehr einseitig entziehen kann.
Allerdings kann der Arbeitgeber auch den Umstand der Betriebliche Übung verhindern, indem er die Einmaligkeit und die Leistungen für einen Zeitraum einsetzt. Wir kennen den Sachverhalt nicht und wir wissen nicht, was und wie vereinbart wurde. Daher können wir nicht sagen, ob eine Betriebliche Übung vorliegt. Allerdings stimmt halt die Aussage nicht, dass der Arbeitnehmer eine Leistung nicht einfordern kann, die er erhalten hat, aber zu der es keine vertraglichen Regelungen hat.
Es gibt im Arbeitsrecht kein Schwarz und Weiß, das BAG hat da eine Menge von Urteilen dazu.
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Ein Tramfahrzeug ist aber kein Bürosessel ähhh -gebäude
Mal so als Überlegung:
Pausenraum im Betriebshof Gutleut - und dann sollen die 30 min Pause starten wenn am Hbf
von der Tram gestiegen wird?! Da geht ja quasi die gesammte Pause mit dem Weg hin und zurück drauf!
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Bei welchen Bedingungen konnte man das so verstehen, wo wurde verschlechtert? Wenn ich mir die Replik der VGF durchlese, fußt die Kritik auf Falschannahmen und -aussagen (z.B. Dienstplanvorschau, unzulässigen Interpretationen, persönlichem Geschmack (keine neuen 31h-Verträge mehr, stattdessen 35h) und Pech gehabt (Berechnung der Urlaubstage).
Wenn du als Arbeitnehmer keinen 31h Vertrag mehr bekommst, dieser aber mal existierte, ist das für den Arbeitnehmer eine Verschlechterung. Denn so ist eben keine Teilzeit mehr möglich. Dabei ist egal, ob die VGF einen 35h Vertrag anbietet, denn dieser ist kein Teilzeitvertrag. Ändert sich die Berechnung des Urlaubs ist das auch ein Nachteil.
Was und wer steht hier gerade in der Kritik? Die VGF, weil sie die 1/6-Regelung gesetzeskonform und branchenüblich anwendet? Weder die VGF, noch die sie kontrollierenden Politiker im Römer können das Arbeitszeitgesetz ändern. Was soll dann diese Kritik mit dem völlig falschen Adressaten VGF bringen? Ich verstehe es einfach nicht, wer kann es mir erklären, bitte?
Eine Kritik ist, dass die VGF keine flexiblen Arbeitsverträge mehr anbietet. (Teilzeitverträge). Das ist eine unternehmerische Entscheidung, die man kritisieren kann. Des weiteren kann die VGF die 1/6 Regelung auch anders anwenden, wie dies auch andere EVU/VU machen, denn man ist nicht verpflichtet nur das vom Gesetz angeordnete umzusetzen, besser geht immer. Der Adressat VGF ist richtig, denn der Arbeitsvertrag wird nun mal mit der VGF geschlossen und nicht mit anderen.
Sorry, wer hier nur die Schuld bei der Arbeitnehmerin sucht, verkennt die Lage. Es mag sein, dass bestimmte Kritiken über das Ziel hinausschießen, aber das hat auch etwas mit der Erzeugung von Aufmerksamkeit zu tun. Das bei der VGF anscheinend nicht alles so gut beim Personal funktioniert, ist ja offensichtlich, sonst hätten wir aktuell keine Einschränkungen im Fahrdienst.
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Ich kann nur von der "großen" Eisenbahn sprechen, aber in der Branche ist es üblich, dass die gesetzliche Pause (gestückelt oder komplett ist egal) immer in einem Pausenraum stattfindet. Heißt, der Weg vom Fahrzeug zum Pausenraum und zurück gilt als Arbeitszeit und die Pause beginnt erst nach dem Fußweg.
Meine Mittagspause beginnt mit dem Verlassen des Büros und nicht mit dem Eintreffen in der Kantine oder der Wurstbude außerhalb, der heißen Theke im Supermarkt etc. pp.
Und dann greift auch dein Argument, dass natürlich sämtliche Wege innerhalb der Pause zum Essen kaufen oder sonstiges logischerweise keine Arbeitszeit sind. Aber das fahrende Personal muss eben erstmal "ins Büro laufen", um die Pause zu starten.
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Wenn du als Arbeitnehmer keinen 31h Vertrag mehr bekommst, dieser aber mal existierte, ist das für den Arbeitnehmer eine Verschlechterung. Denn so ist eben keine Teilzeit mehr möglich. Dabei ist egal, ob die VGF einen 35h Vertrag anbietet, denn dieser ist kein Teilzeitvertrag.
[...]
Eine Kritik ist, dass die VGF keine flexiblen Arbeitsverträge mehr anbietet. (Teilzeitverträge). Das ist eine unternehmerische Entscheidung, die man kritisieren kann.
In diesem Artikel der FAZ (Bezahlschranke) erklärt die VGF, dass es Teilzeitverträge mit 19,5h und 35h gibt (und die Regelwochenarbeitszeit beträgt 39h, richtig). Lügt die VGF wirklich so dreist?
Ändert sich die Berechnung des Urlaubs ist das auch ein Nachteil.
Das mag ja sein, aber die VGF kann die Mathematik nicht verändern. Wenn sich durch die Rundung nach den Veränderungen im Tarifvertrag nun 24 statt 25 Urlaubstage ergeben, ist es eben Pech. (Und das hat mich auch selbst schon in einem Arbeitsverhältnis betroffen, nachdem ich zuvor jahrelang das Glück des Aufrundens genießen konnte.)
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Zitat
Pausenraum im Betriebshof Gutleut - und dann sollen die 30 min Pause starten wenn am Hbf
"Früher" gab es wenn ich nicht jetzt etwas vermische auch die Möglichkeit an diversen Unterwegs- und Endhaltestellen Pausenräumlichkeiten zu nutzen. Dir wurden aber m.E. nahezu alle abgeschafft.
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Sind das allgemein Beschwerden aus der Branche die es schon lange gibt oder nur in Frankfurt
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wenn eine Regelung, die für mich gilt, besser ist als Tarif, freue ich mich. Fällt das weg, bin ich natürlich nicht zufrieden, aber es würde mir im Traum nicht einfallen, damit zu einer Zeitung zu gehen.
Ich denke, es kommt darauf an wie massiv der Wegfall den Arbeitsalltag beeinflusst und wie das "Gesamtpaket" der subjektiven Verschlechterung aussieht, zumal es auch um Nachteile außerhalb von besser-als-Muss ging.
In keinem Fall würde ich mir anmaßen, ein „Gewohnheitsrecht“ einzufordern.
Auch hier käme es für mich drauf an. Ole hat da schon was dazu geschrieben.
Bei welchen Bedingungen konnte man das so verstehen, wo wurde verschlechtert? Wenn ich mir die Replik der VGF durchlese, fußt die Kritik auf Falschannahmen und -aussagen (z.B. Dienstplanvorschau, unzulässigen Interpretationen, persönlichem Geschmack (keine neuen 31h-Verträge mehr, stattdessen 35h) und Pech gehabt (Berechnung der Urlaubstage).
Deine Frage beantwortest du in den folgenden Zeilen ja selbst... Soweit tatsächlich auf falschen Aussagen/interpretationen basierend, stellt das selbstredend die Kritik in Frage, wobei auch Unternehmenssprecher meiner Wahrnehmung nach die Praxis oft ordentlich beschönigen*. Aber alles andere als "persönlichen Geschmack" und "Pech" abzutun, ist schon unsachlich und finde ich ziemlich arrogant.
* : So heißt es zwar, man könne bei Pausenunterbrechung Ersatzpausen einfordern, aber ich würde mich nicht wundern, wenn das wieder mit anderen Nachteilen verbunden ist und so häufig, wie es womöglich passiert, gar nicht machbar ist.
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Pausenraum im Betriebshof Gutleut - und dann sollen die 30 min Pause starten wenn am Hbf
von der Tram gestiegen wird?! Da geht ja quasi die gesammte Pause mit dem Weg hin und zurück drauf!
Ja, das klingt in der Tat skurril.
Aber für Wege innerhalb des Hauptbahnhofs oder entlang der Kaiserstraße gilt das nicht? Oder erst ab Betriebshof?
Ich bin verwirrt.Ich kenne die betrieblichen Gewohnheiten bei der VGF nicht, aber ist so ein Pausenraum eine wichtige soziale Komponente?
Ich hatte einmal die Gelegenheit, in der Konsti (C-Ebene) bei offener Tür einen Blick in eine Art Wartestübchen zu werfen.
Na ja...
(Im Hauptbahnhof stadtauswärts glaube ich auch)Heißt, der Weg vom Fahrzeug zum Pausenraum und zurück gilt als Arbeitszeit und die Pause beginnt erst nach dem Fußweg.
Es spricht nichts dagegen, dass der Arbeitgeber den betrieblichen Umständen entsprechend eine Betriebsvereinbarung mit der Arbeitnehmerseite abschließt, die das in gegenseitigem Interesse regelt. Und ein Arbeitnehmer, der an seinem Personal interessiert ist bzw. eine hohe Fluktuation vermeiden möchte, ist gut beraten, seine Angestellten entsprechend bei Laune zu halten.
Auf welche Weise er das tut, da mag es verschiedene Ansichten geben.
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Im Grunde geht’s es bei den Pausenräumen darum, dass das Personal nicht von Kunden in der Pausenzeit belästigt wird. Daher sind, zB. bei TransRegio wo ich arbeite, Pausen auf den Fahrzeugen nicht erlaubt. So kommt es dazu, dass in Mainz Fußwege von der Abstellanlage zum Bahnsteig (und dann zum Pausenraum) und zurück eingearbeitet werden mussten. Auch muss die Möglichkeit bestehen, ein WC aufsuchen zu können (das WC auf dem Zug ist aus hygienischen Gründen meist ungeeignet, das liegt aber nicht am Personal weshalb dies so ist). Fällt nun die Pause weg wegen Verspätung, ist uns eine Ersatzpause zu gewähren, was aber oftmals damit endet, dass die Schicht verlängert wird und Folgeschichten aufgehen (Übergangszeit zwischen den Diensten meist auf Kante genäht).
Ich mache gelegentlich meine Pausen auf dem Fahrzeug, um mir die Fußwege zu ersparen, aber der AG darf dies deshalb noch lange nicht von mir verlangen, in bestimmten Fällen bestehe ich sogar auf meine Pause im Pausenraum, damit ich nicht ständig Fragen von Fahrgästen beantworten muss und einfach nur mein Butterbrot in Ruhe essen, mal abschalten oder auch die Augen zu machen kann. Der Fahrdienst ist nun mal sehr anstrengend (vor allem psychisch), da kann man nicht mal wie im Büro ‚zwischendurch‘ abschalten, da ist dauerhafte Aufmerksamkeit unerlässlich, sonst kann es Tote geben.
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Deine Frage beantwortest du in den folgenden Zeilen ja selbst... Soweit tatsächlich auf falschen Aussagen/interpretationen basierend, stellt das selbstredend die Kritik in Frage, wobei auch Unternehmenssprecher meiner Wahrnehmung nach die Praxis oft ordentlich beschönigen*.
Danke für die Klarstellung. Ich war mir halt wirklich nicht sicher, ob ich etwas übersehen/-lesen hatte. Deine pauschale Kritik gegenüber dem VGF-Sprecher hilft nun aber auch nicht. Wo hat er denn hier ganz konkret "ordentlich beschönigt"? Mit dieser Erkenntnis ließe sich langsam herauskristallisieren, welche der kritisierten Probleme wirklich und real bestehen (also wo weder die anonymen Kritiker übertreiben oder falsch darstellen, noch die VGF "beschönigt"). Dann kämen wir in der Diskussion weiter.
Aber alles andere als "persönlichen Geschmack" und "Pech" abzutun, ist schon unsachlich und finde ich ziemlich arrogant.
Da mich eine solche Situation mit weniger Urlaubstagen wegen Neuberechnung schon selbst betraf (wie ich ja schrieb), war ich Deiner Einschätzung nach also auch zu mir selbst arrogant. Damit kann ich leben, denn meine Lebenserfahrung sagt mir: Manchmal gewinnt man, manchmal verliert man. Ich werfe aber meinem Arbeitgeber nicht vor, dass er Mathematik korrekt anwendet. Mir ist das "korrekt" letztlich wichtiger.
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Danke MdE und Ole für die Informationen zur „Betrieblichen Übung“. Das war mir nicht bekannt.
Aber es geht hier um eine Regelung (Reduzierung der Urlaubstage), die nicht unilateral passiert ist, sondern von den Arbeitnehmervertretern mitgetragen wurde. Ich finde es gut und richtig, dass die Arbeitnehmervertretung Dinge aushandeln darf, und dass das dann auch für alle gilt. Wenn die etwas aushandeln, das ich ablehne, ist dann aber eben in erster Linie die Arbeitnehmervertretung Ansprechpartnerin für meinen Frust, und nicht der Arbeitgeber oder gar die Presse.
(Wenn es denn tatsächlich illegal wäre, die Berechnung der Urlaubstage zu ändern, ist der Klageweg ja offen, aber wieder ist da die Arbeitnehmervertretung mindestens in der Verantwortung zu erklären, warum sie eine illegale Einschränkung mittragen.)