Unmut im Fahrdienst der VGF

  • Deine pauschale Kritik gegenüber dem VGF-Sprecher hilft nun aber auch nicht. Wo hat er denn hier ganz konkret "ordentlich beschönigt"? Mit dieser Erkenntnis ließe sich langsam herauskristallisieren, welche der kritisierten Probleme wirklich und real bestehen (also wo weder die anonymen Kritiker übertreiben oder falsch darstellen, noch die VGF "beschönigt"). Dann kämen wir in der Diskussion weiter.

    Genau das ist ja der Punkt. Es ist ziemlich schwer, herauszufinden was "wirklich und real besteht", wie du es treffend schreibst. Aber es widerstrebt mir, die Aussagen eines Unternehmenssprechers nur aufgrund seiner Position vollkommen gutgläubig über jede Kritik zu stellen.


    Ein konkretes Beispiel habe ich ja als Vermutung bereits genannt:

    So heißt es zwar, man könne bei Pausenunterbrechung Ersatzpausen einfordern, aber ich würde mich nicht wundern, wenn das wieder mit anderen Nachteilen verbunden ist und so häufig, wie es womöglich passiert, gar nicht machbar ist.

    ...und, welche Überraschung, in einem anderen Unternehmen passiert genau das:

    Fällt nun die Pause weg wegen Verspätung, ist uns eine Ersatzpause zu gewähren, was aber oftmals damit endet, dass die Schicht verlängert wird und Folgeschichten aufgehen (Übergangszeit zwischen den Diensten meist auf Kante genäht).

    :/


    Da mich eine solche Situation mit weniger Urlaubstagen wegen Neuberechnung schon selbst betraf (wie ich ja schrieb), war ich Deiner Einschätzung nach also auch zu mir selbst arrogant.

    Macht es für mich nicht besser ;)

  • In diesem Artikel der FAZ (Bezahlschranke) erklärt die VGF, dass es Teilzeitverträge mit 19,5h und 35h gibt (und die Regelwochenarbeitszeit beträgt 39h, richtig). Lügt die VGF wirklich so dreist?

    Das mag ja sein, aber die VGF kann die Mathematik nicht verändern. Wenn sich durch die Rundung nach den Veränderungen im Tarifvertrag nun 24 statt 25 Urlaubstage ergeben, ist es eben Pech. (Und das hat mich auch selbst schon in einem Arbeitsverhältnis betroffen, nachdem ich zuvor jahrelang das Glück des Aufrundens genießen konnte.)


    Lügen würde ich nicht sagen, aber sie sagt eben nur das aus ihrer Sicht passende. Wenn es mal die 31h Woche (4 Tage Woche) gab und diese nun nicht mehr existiert, dann ist das für den AN einen Nachteil, der genau dieses Modell haben wollte. Dem AN ist es ja erstmal egal was noch gibt, das es mal gab und gewollt wurde, existiert nicht mehr und damit eben ein Nachteil.


    Glück und Pech sind im Arbeitsrecht leider keine stichhaltigen Argumente. Im Endeffekt werden sich Arbeitsgerichte damit befassen. Die Frage ist ja auch, wie passt die Berechnung des Urlaubs zum Mindesturlaubsanspruch des TV-N zusammen. Leider gibt es noch keine öffentliche Version, wo man das mal nachlesen kann.

    beides zeigt ganz deutlich, dass es eben kein Schwarz und Weiß gibt. Die Argumente und Angaben der Fahrerinnen in der Zeitung schießen mit Sicherheit über das Ziel hinaus, parallel versucht die VGF sich natürlich nicht schlecht dastehen zu lassen. Im Endeffekt wird die Wahrheit irgendwo in der Mitte liegen.

  • Danke MdE und Ole für die Informationen zur „Betrieblichen Übung“. Das war mir nicht bekannt.


    Aber es geht hier um eine Regelung (Reduzierung der Urlaubstage), die nicht unilateral passiert ist, sondern von den Arbeitnehmervertretern mitgetragen wurde. Ich finde es gut und richtig, dass die Arbeitnehmervertretung Dinge aushandeln darf, und dass das dann auch für alle gilt. Wenn die etwas aushandeln, das ich ablehne, ist dann aber eben in erster Linie die Arbeitnehmervertretung Ansprechpartnerin für meinen Frust, und nicht der Arbeitgeber oder gar die Presse.


    (Wenn es denn tatsächlich illegal wäre, die Berechnung der Urlaubstage zu ändern, ist der Klageweg ja offen, aber wieder ist da die Arbeitnehmervertretung mindestens in der Verantwortung zu erklären, warum sie eine illegale Einschränkung mittragen.)

    Das ganze Thema ist auf mehreren Ebenen spannend. Tatsächlich können Tarifverträge, die zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften geschlossen werden, vom Gesetz in bestimmten Ebenen abweichen und auch neue Berechnungsformeln vorsehen. Die Arbeitnehmervertretung kann mit dem Arbeitgeber mittels Betriebsvereinbarung davon abweichen und zum Beispiel Bestandsschutz gewähren, was in den meisten Fällen nicht gemacht wird. Wenn der Tarifvertrag für allgemeingültig erklärt wird, dann gilt er auch für nicht Gewerkschaftsmitglieder.

    Daher wäre der erste Weg dies intern anzusprechen, eben auch beim Arbeitgeber. Denn der kann auch eine Betriebsvereinbarung dazu anstoßen.

    Der Weg an die Öffentlichkeit sollte eher letzte Wahl sein, weil er mehr schadet als nutzt.

    Ob die neue Berechnung des Urlaubes einen Nachteil für den AN darstellt, der nicht rechtens ist, weil zum Beispiel ein Bestandsschutz gilt etc., werden Arbeitsgerichte klären müssen. Die betriebliche Übung greift hier allerdings nicht, da es sich um eine geregelte und vertraglich vereinbarte Leistung handelt.

  • In der FNP äußern sich Fahrer (diesmal nicht anonym) und kritisieren die anonyme Kritik. Laut Artikel prüft die VGF unter anderem, das zweite Gleis an Endstellen wie der Zuckschwerdtstraße künftig zu nutzen wegen der Pausenproblematik. Für Fahrer gibt es wohl diverse Verbesserungen durch die Änderungen bei den Dienstzeitenregelungen, zum Beispiel einen "Jokertag".

  • (Im Hauptbahnhof stadtauswärts glaube ich auch)

    Ja. Ist aber eine Dunkelkammer. (Oder das Fahrpersonal macht kein Licht an.)


    Zu den Pauseninformationen für die Fahrgäste bei Bus und Bahn: Ist es in Frankfurt nicht möglich, die Außenanzeigen mit "Pause" zu beschriften?


    Das habe ich bei irgendeinem Busunternehmen im DADINA-Gebiet gesehen. "Pause" mit einer Kaffeetasse in der Anzeige. Das ist doch ein deutlicher Hinweis. Und besser als die Zettel, die nun wahlweise an der Frontscheibe oder der 1. Tür aushängen.

  • Zu den Pauseninformationen für die Fahrgäste bei Bus und Bahn: Ist es in Frankfurt nicht möglich, die Außenanzeigen mit "Pause" zu beschriften?


    Die Busse schildern z. T. "<Liniennummer> Pause", wenn sie in der Warteposition stehen. Das ist aber linienabhängig, je nachdem, wie es programmiert ist.

    Viele Grüße, vöv2000

  • Es gibt da so einige Regeln zu Pausen.....


    zB Pausenraum zu dem man erst mal gehen muss (Wegezeit = Arbeitszeit) [im Winter isses kalt]

    Da ist nix mit exakt 30 min später wieder aufsteigen

    Die Regelungen zu Pausen sind leider nicht so eindeutig, wie das in Deinem Beitrag erscheint. Grundsätzlich handelt es sich um Pause, sobald der Arbeitnehmer frei über seine Arbeitszeit verfügen kann. Das heißt, grundsätzlich ist auch der Weg vom Arbeitsplatz zum Pausenraum als Pausenzeit zu betrachten. Allerdings regelt § 3 Abs. 1 ArbStättV iVm Anhang 4.2 Abs. 2, dass Pausenräume "leicht erreichbar" sein müssen. Das dürfte nur dann zutreffen, wenn die Wegezeit sehr gering ist. Ich halte es daher für vertretbar, den Weg zum Gebäude, in dem sich die Pausenräume befinden, als betrieblich veranlasst zu betrachten - jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer die nächstgelegenen Pausenräume aufsucht. Die Zulässigkeit fehlender Pausenräume an den Endhaltestellen, an denen aber die Pausenzeiten anfallen, kann ich leider nicht beurteilen. Das könnte aber ein Verstoß gegen § 3 Abs. 1 ArbStättV sein - jedenfalls dann, wenn mögliche Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, etwa weil es früher Pausenräume gab.


    Das sieht das Arbeitsrecht aber etwas und nennt sich Betriebliche Übung.


    Allerdings kann der Arbeitgeber auch den Umstand der Betriebliche Übung verhindern [...]

    Guter und in meinen Augen auch sehr passender Hinweis. Arbeitgeber unternehmen viele Anstrengungen, um betriebliche Übung zu verhindern. Viele davon wurde inzwischen vom BAG für unzulässig erklärt. Im Zweifel lohnt sich ein genauer Blick.


    Daher sind, zB. bei TransRegio wo ich arbeite, Pausen auf den Fahrzeugen nicht erlaubt.

    Die Pause endet, wenn der Arbeitnehmer die Arbeit wieder aufnimmt - etwa indem er einem Kunden eine Auskunft gibt. Das kann dazu führen, dass der Arbeitnehmer die gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten nicht einhält, zu deren Überwachung allerdings der Arbeitgeber verpflichtet ist. Im Zweifel muss er den Arbeitnehmer also anweisen, in der Pausenzeit entsprechende Anfragen von Kunden abzulehnen - mit entsprechend negativen Auswirkungen auf die Kundenzufriedenheit: "Das hätte der Fahrer doch mal kurz beantworten können." Dem Fahrer den Aufenthalt im Sichtbereich des Kunden zu verbieten, ist da doch eine wirklich sinnvolle Lösung. Wenn der Kunde den Fahrer nicht sieht, kann er ihn nicht fragen.


    Glück und Pech sind im Arbeitsrecht leider keine stichhaltigen Argumente. Im Endeffekt werden sich Arbeitsgerichte damit befassen. Die Frage ist ja auch, wie passt die Berechnung des Urlaubs zum Mindesturlaubsanspruch des TV-N zusammen. Leider gibt es noch keine öffentliche Version, wo man das mal nachlesen kann.

    Im Kommunalforum ist eine Version von 2020 verlinkt. Ist das die aktuelle Fassung? Dann würde sich gemäß § 14 Abs. 3 Satz 2 TV-N ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen bei 5 Arbeitstagen ergeben. Bei 4 Arbeitstagen würde dieser gemäß § 14 Abs. 3 Satz 2 TV-N auf 24 Tage reduziert.


    Ob die neue Berechnung des Urlaubes einen Nachteil für den AN darstellt, der nicht rechtens ist, weil zum Beispiel ein Bestandsschutz gilt etc., werden Arbeitsgerichte klären müssen. Die betriebliche Übung greift hier allerdings nicht, da es sich um eine geregelte und vertraglich vereinbarte Leistung handelt.

    Das sehe ich anders. Wenn der Arbeitgeber wiederholt und ohne Einschränkung (wie z.B. einen Freiwilligkeitsvorbehalt) eine übervertragliche Leistung erbringt, löst das im Regelfall eine betriebliche Übung aus. Rechtlich handelt es sich um eine konkludente Änderung des Arbeitsvertrags, so dass es sich dann zukünftig um eine (arbeits)vertragliche Leistung handelt - in die nur sehr eingschränkt durch Tarifverträge eingegriffen werden kann. Insbesondere darf in Arbeitsverträgen zu Gunsten des Arbeitnehmers vom Tarifvertrag abgewichen werden.


    Allerdings handelt es sich bei einer konkludenten Vertragsänderung um einen eigenen Vertrag, d.h. zwei Willenserklärungen, von denen eine vom Arbeitgeber abgegeben wurde. Sollte der Arbeitgeber fehlerhafterweise angenommen habe, dass er 25 Urlaubstage schuldet, könnte eine Anfechtbarkeit gemäß § 119 Abs. 1 BGB gegeben sein. Dann kann sich der Arbeitgeber von der betrieblichen Übung jedenfalls für die Zukunft lösen.

  • In der FNP äußern sich Fahrer (diesmal nicht anonym) und kritisieren die anonyme Kritik. Laut Artikel prüft die VGF unter anderem, das zweite Gleis an Endstellen wie der Zuckschwerdtstraße künftig zu nutzen wegen der Pausenproblematik. Für Fahrer gibt es wohl diverse Verbesserungen durch die Änderungen bei den Dienstzeitenregelungen, zum Beispiel einen "Jokertag".

    Ich ergänze mich einmal selbst: Auch die FAZ berichtet, aktuell auch gerade ohne Bezahlschranke, ähnliche Richtung wie die FNP: "Er spricht nicht für 890 MItarbeiter"

  • Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass 10-15 Minuten an einer Endhaltestelle angenehmer sind, als bspw. am Hauptbahnhof abgelöst zu werden und punkt 30 Minuten später wieder einzusteigen und dann die teureren Preise vor Ort zu zahlen. Ist sicherlich nur ein Beispiel.

    zB Pausenraum zu dem man erst mal gehen muss (Wegezeit = Arbeitszeit) [im Winter isses kalt]

    Da ist nix mit exakt 30 min später wieder aufsteigen

    Ich hatte einmal die Gelegenheit, in der Konsti (C-Ebene) bei offener Tür einen Blick in eine Art Wartestübchen zu werfen.

    Na ja... (Im Hauptbahnhof stadtauswärts glaube ich auch)

    Ja. Ist aber eine Dunkelkammer. (Oder das Fahrpersonal macht kein Licht an.)

    Vielleicht kann jemand aus dem Alltag des Betriebs einmal schildern, wie es mit den Pausenmöglichkeiten wirklich ist? Mir wurde von Fahrern erklärt, dass die VGF an den wichtigen Ablöse-Stationen Hbf und KW sogar Wohnungen angemietet hat für die Pausenzeiten. Diese seien in nur 2 Minuten zu Fuß erreichbar, somit bleiben selbst mit Fußweg noch 25-26 Ruhezeit von 30 Minuten Pause übrig, und die 2 Minuten zu Fuß wären zumindest für mich eine sehr willkommene Abwechslung nach dem langen Sitzen (vermutlich würde ich eher auch noch ein paar Schritte mehr laufen wollen). Mindestens eine Wohnung (KW?) soll klimatisiert sein und in einer (Hbf?) soll es auch Duschen geben.

  • Das Innengleis am Haardtwaldplatz wird freigehalten, damit es bei Bedarf (Falschparker Schwarzwaldstr.) für die Linie 21 genutzt werden kann.

    das ist kompletter Humbug. Bei einem Falschparker in Richtung Stadion wird an der Gleisverbindung Triftstraße umgesetzt. Das Außengleis findet in diesem Fall keine Benutzung.

  • Kompletter Humbug ist es nicht. Im Normalbetrieb wird an der Triftstraße nicht gewendet. In Einzelfällen kommt das vor, aber bei einer länger andauernden Beeinträchtigung der Strecke zum Oberforsthaus, schickt man die 21 auch gerne zum Hardtwaldplatz, weil dort entsprechende Pausenzeiten ohne Beeinträchtigung des sonstigen Verkehrs gewährleistet werden kann. An der Triftstraße muss auch immer noch die 12 in beiden Richtungen vorbei.

  • Kompletter Humbug ist es nicht. Im Normalbetrieb wird an der Triftstraße nicht gewendet. In Einzelfällen kommt das vor, aber bei einer länger andauernden Beeinträchtigung der Strecke zum Oberforsthaus, schickt man die 21 auch gerne zum Hardtwaldplatz, weil dort entsprechende Pausenzeiten ohne Beeinträchtigung des sonstigen Verkehrs gewährleistet werden kann. An der Triftstraße muss auch immer noch die 12 in beiden Richtungen vorbei.

    Bist du SchiBaFa bei der VGF?

  • Mir wurde von Fahrern erklärt, dass die VGF an den wichtigen Ablöse-Stationen Hbf und KW sogar Wohnungen angemietet hat für die Pausenzeiten. Diese seien in nur 2 Minuten zu Fuß erreichbar,

    Das kann ich - ebenfalls von einem Fahrer im Gespräch berichtet - für den Hauptbahnhof bestätigen. Hier allerdings vor dem Hintergrund eines Bereitschaftsdienstes, so die Formulierung zutreffend ist.


    Hintergrund: Ich wurde am Hbf Zeuge einer fehlenden Ablösung mit entsprechendem Rückstau (alles auf Warnblinker). Einer der Fahrer im Rückstau war so freundlich, die am Bahnsteig stehenden Fahrgäste im Gespräch darüber zu informieren, dass die Leitstelle gerade eine Ablöse organisiere (und der Mensch war tatsächlich nach wenigen Minuten vor Ort).

    Dabei sagte er, dass es in unmittelbarer Nähe eine Wohnung gäbe, in der ein Bereitschaftsdienst auf Abruf bereitstehen würde, um eben solche Fälle abzufedern. Ob diese Wohnung auch für Pausen genutzt wird, ist mir nicht bekannt.


    Auch die Frage, warum der betreffende Fahrer, der auf die Ablösung wartete und stehen blieb, seine Fahrt nicht einfach fortsetzen könne, wurde sinnhaft beantwortet: Es sei möglich, dass er nach einer Pause auf einem anderen Kurs eingeplant sei und dieser dann ebenfalls keine Ablöse hätte.


    Es war ein sehr nettes Gespräch mit dem Fahrer, und diese Transparenz traf - zumindest bei mir - auf großes Verständnis und konnte eventuell aufkommenden Unmut im Vorfeld beseitigen. So etwas nenne ich vorbildlich und ich möchte mich im Nachhinein, wenn auch unbekannterweise, dafür bedanken.

    :thumbup::)

  • Bist du SchiBaFa bei der VGF?

    Hallo Mensch mit vor dieser Diskussion acht Beiträgen in deinem einen Jahr Forumsmitgliedschaft! Du bezeichnest eine Aussage einer Person, die hier seit 19 Jahren in knapp zweieinhalbtausend Beiträgen immer wieder als in VGF-Fahrdienst-Dingen gut informiert aufgetreten ist, als

    komplette[n] Humbug.

    Bevor du den Hintergrund anderer Menschen anzweifelst, stünde dir gut zu Gesicht, dir erstmal selbst eine StreetCred zu erarbeiten.

  • das ist kompletter Humbug. Bei einem Falschparker in Richtung Stadion wird an der Gleisverbindung Triftstraße umgesetzt. Das Außengleis findet in diesem Fall keine Benutzung.

    Ok, meine über 30-jährige Berufserfahrung ist also kompletter Humbug? 🤬

    Mal abgesehen von der schon fast unverschämten Schreibweise!
    Was soll’s; ich weiß, wie es gehandhabt wird, du hast natürlich trotzdem Recht und ich meine Ruhe.
    Außerdem war vom Außengleis nie die Rede.

  • "Wohnung" löst hier vielleicht die falschen Vorstellungen bei manchen Leuten aus.

    Wenn sich nicht großartig was geändert hat ist das am Hbf zwar durchaus als Wohnraum klassifiziert, allerdings gibt es dort keine Wohnung im klassischen Sinne. Es ist eher ein überdimensionierter Pausenraum mit Klo, Miniküche und Schließfächern, damit man nicht immer hinter ins Depot rennen muß.

    "Der Mensch, der so ehrbar im Einzelnen, aber so miserabel im Ganzen ist."
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Ich vermute, dass die Präzisierung wertfrei gemeint war, mir stellt sich aber die Frage, ob im Bereich der Pausengelegenheiten noch aktiv etwas verbessert werden kann. Oder sind diese "Wohnungen" bereits so, dass man es auch als Angestellter gerne als Pausenraum annimmt. Ich habe in meinem beruflichen Leben schon einige Pausenräume erlebt, einige wurden so eingerichtet und Instand gehalten, dass man den Eindruck gewinnen konnte, diese sollen möglichst nicht benutzt werden.

  • . Ich habe in meinem beruflichen Leben schon einige Pausenräume erlebt, einige wurden so eingerichtet und Instand gehalten, dass man den Eindruck gewinnen konnte, diese sollen möglichst nicht benutzt werden.

    Einrichten, ja, das ist so ein Thema. Instandhaltung bin ich nicht so ganz dabei. Da ist es auch immer die Frage, wie die Angestellten mit dem Interieur umgehen.

    Wenn ich mir so die Stories unserer früheren Reinigungskraft angehört habe, die auch diverse WC des Fahrpersonals geputzt hat, dann war es garantiert nicht der Arbeitgeber, der mehr als einmal mit voller Absicht neben die Schüssel gek*ckt hat. Etc.