Ich empfehle dir mal zu googeln was ein Aufgabenträger ist und warum ein Verkehrsunternehmen kein Aufgabenträger sein kann. Bzw. lese ich das so, dass in deinem Verständnis jeder nach Situation mal Aufgabenträger mal VU ist, was ja nicht absurder ist.
Natürlich gibt es Vorschriften in BOKraft etc. zum Beispiel zu Haltestellendurchsagen. Aber wenn es um Klimaanlagen, Fahrzeughalter (und damit korrelierend Fahrzeugzustand etc. geht) hilft das wenig weiter.
Du hast mich falsch verstanden oder ich habe mich falsch ausgedrückt: Ich meine nicht Aufgabenträger sondern AUFTRAGGEBER. Der Auftraggeber eines SEV ist immer das Verkehrsunternehmen.
Edit: Ich sehe, ich habe tatsächlich Aufgabenträger geschrieben, ich meinte Auftraggeber. Der SEV wird im Auftrag des jeweiligen Unternehmens ausgeführt.