Wie das Verkehrsministerium gestern mitteilte, beschloss das Kabinett am 28. Mai 2025 eine Formulierungshilfe zur Anpassung des § 23 AEG, nach der ehemalige Bahnflächen künftig leichter bebaut werden können sollen:
Es ist den Menschen in unserem Land nicht vermittelbar, wenn zahlreiche sinnvolle Stadtentwicklungsprojekte blockiert werden, obwohl für die betroffenen Flächen weder ein Verkehrsbedürfnis noch eine langfristige Nutzungsperspektive für den Bahnbetrieb besteht. Natürlich müssen wir auch in unseren dicht besiedelten Räumen dafür sorgen, dass auch perspektivisch ausreichend Flächen für einen zunehmenden Bahnverkehr zur Verfügung stehen. Aber die Gesetzesanpassung der letzten Legislatur ist hier deutlich über das Ziel hinausgeschossen. Wir wollen schnellstmöglich Vernunft walten lassen und dafür sorgen, dass ehemalige Bahnflächen u.a. wieder für den Wohnungsbau genutzt werden können.
Er möchte also die offenbar "ideologische, zu Eisenbahn-freundliche" Politik der Ampel rückgängig machen (vgl. die letzten beiden Sätze).
Persönlicher Kommentar: Da werden sich die ganzen Eigentümer von Spekulationsimmobilien und zentralen Brachflächen umgucken, wenn die Bauträger auf einmal alle in die vollkommen unnötigen Bahnflächen investieren und nicht mehr bei ihnen bauen!