BMV: Anpassung § 23 AEG für leichtere Bebauung

  • Wie das Verkehrsministerium gestern mitteilte, beschloss das Kabinett am 28. Mai 2025 eine Formulierungshilfe zur Anpassung des § 23 AEG, nach der ehemalige Bahnflächen künftig leichter bebaut werden können sollen:

    Es ist den Menschen in unserem Land nicht vermittelbar, wenn zahlreiche sinnvolle Stadtentwicklungsprojekte blockiert werden, obwohl für die betroffenen Flächen weder ein Verkehrsbedürfnis noch eine langfristige Nutzungsperspektive für den Bahnbetrieb besteht. Natürlich müssen wir auch in unseren dicht besiedelten Räumen dafür sorgen, dass auch perspektivisch ausreichend Flächen für einen zunehmenden Bahnverkehr zur Verfügung stehen. Aber die Gesetzesanpassung der letzten Legislatur ist hier deutlich über das Ziel hinausgeschossen. Wir wollen schnellstmöglich Vernunft walten lassen und dafür sorgen, dass ehemalige Bahnflächen u.a. wieder für den Wohnungsbau genutzt werden können.

    Er möchte also die offenbar "ideologische, zu Eisenbahn-freundliche" Politik der Ampel rückgängig machen (vgl. die letzten beiden Sätze).


    Persönlicher Kommentar: Da werden sich die ganzen Eigentümer von Spekulationsimmobilien und zentralen Brachflächen umgucken, wenn die Bauträger auf einmal alle in die vollkommen unnötigen Bahnflächen investieren und nicht mehr bei ihnen bauen!

  • "Das Kabinett beschloss eine Formulierungshilfe"

    Ich übersetze das mal eben: Die Regierung umgeht den Grundgesetzlich geregelten Prozess zur Einreichung einer Gesetzesinitiative indem sie ihren Fraktionen einen als Gesetzesinitiative zu beschließenden Text vorsetzt.


    Ja, ich weiß das ist heutzutage fast schon üblich. Bei ganz drigenden Gesetzen verstehe ich es sogar. Aber bei so nem stinknormalen Zeug das Gesetz zu umschiffen, wie ein Finanz-Verbrecher das Steuerrecht, untergräbt Vertrauen.


    Nur dass nicht das Gefühl aufkommt, eine CDU Regierung würde irgendwas anders machen als andere...

  • Was redest du da? Zum Gesetzgebungsprozes siehe Art. 76 GG. Für die Beteiligung der Bundesregierung am Gesetzegebungsprozess gibt es eine Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien. Sie regelt Grundsätze für die Organisation der Bundesministerien, die Zusammenarbeit der Bundesministerien und mit den Verfassungsorganen sowie für den Geschäftsverkehr nach außen. Sie regelt die Mitwirkung bei der Rechtsetzung.


    Aus diesem Regelwerk stammt der Begriff der Formulierungshilfe (§ 52 GGO) und das bedeutet er:


    Zitat

    "Es ist gängige Praxis, dass die Bundesregierung bei der Gesetzgebungstätigkeit des Bundestages Hilfestellung leistet. Dies geschieht nicht nur in Form von Hintergrundvermerken, durch die mündliche und schriftliche Beantwortung von Fragen einzelner Parlamentarier oder Fraktionen, sondern auch durch die Erarbeitung von Entwürfen einzelner Vorschriften (Regelfall) oder ganzer Regelwerke (Ausnahmefall). Diese Entwürfe werden als Formulierungshilfen bezeichnet. Die Formulierungshilfen werden meist für Vorlagen von Änderungsanträgen erstellt, die in den Ausschüssen behandelt werden und dort zur Abstimmung gestellt werden sollen.

    Für Formulierungshilfen gelten die allgemeinen Bestimmungen der GGO für Regierungsinitiativen nicht. § 52 Absatz 2 GGO bestimmt lediglich, dass Formulierungshilfen, die inhaltlich von Beschlüssen der Bundesregierung abweichen oder über sie hinausgehen, den am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Ressorts und dem Bundeskanzleramt unverzüglich, möglichst noch vor Zuleitung an die Ausschüsse des Bundestages, zur Kenntnis zu geben sind. Dies soll lediglich der Information dienen; formelle Mitwirkungsrechte für die Ressorts und das Bundeskanzleramt erwachsen daraus nicht."

    Q

    Die Quelle ist ein offizielles Werk des Bundesinnenminsteriums aus dem Jahr 2023.

    Einmal editiert, zuletzt von tunnelklick ()