Aus einer vergaberechtlichen Transparenz-Bekanntmachung des RMV erfahren wir, dass der RMV beabsichtigt, Verkehrsdienstleistungen in dem S-Bahn Teilnetz Gallus interimsweise für drei Jahre an den Bestandsbetreiber DB Regio AG S-Bahn Rhein-Main zu vergeben (das umfasst bekanntlich die S-Bahnlinien 3, 4, 5 und 6). Zur Begründung heißt es:
ZitatDie Laufzeit des regulären Verkehrs-Service-Vertrags endet am 08.12.2029. Aktuell sind im S-Bahn Teilnetz Gallus 71 Fahrzeuge (inkl. Reserve) der Baureihe ET 423 der DB Regio AG im Einsatz. Bis Ende der Vertragslaufzeit (d.h. bis zum 08.12.2029) wird sich der Fahrzeugbedarf auf insgesamt 79 Fahrzeuge (inkl. 8 Reservefahrzeuge) erhöhen. Eine Neuvergabe des Verkehrsvertrags mit Neufahrzeugen für das S-Bahn-Teilnetz Gallus ist beabsichtigt. Aufgrund von Verzögerungen bzw. noch nicht abgeschlossener infrastruktureller Ausbaumaßnamen (2. Baustufe des viergleisigen Ausbaus der S6, Verlängerung der S5 nach Usingen, Streckenneubau Nordmainische S-Bahn) sowie Unklarheiten bezüglich künftiger ETCS-Streckenausrüstung ist derzeit keine Erstellung eines langfristigen Fahrplanprogramms für das Teilnetz möglich. Weder ein verbindlicher Zeitpunkt für die ETCS-Streckenausrüstungen noch die hierfür notwendigen konkreten ETCS-Fahrzeugspezifikationen einschließlich der technischen Spezifikationen des ATO-GoA 2 sind bekannt. Diese Angaben sind jedoch für die Erstellung der Vergabeunterlagen erforderlich, da sich die Fahrplangestaltung und das ausgeschriebene Betriebsprogramm in Abhängigkeit von den vorgegebenen ETCS-Spezifikationen deutlich voneinander unterscheiden würden. Die heutige Unbestimmtheit der spezifischen Bauphasen und deren jeweilige Auswirkungen auf die vorhandene Eisenbahninfrastruktur erlauben es nicht, ein für ein wettbewerbliches Vergabeverfahren belastbares langfristiges Betriebsprogramm zum Dezember 2029 zu definieren und wettbewerblich zu vergeben.
Die Neuvergabe zum Dezember 2029 bzw. eine Betriebsaufnahme nach Neuvergabe ist auch deshalb nicht möglich, da bis Dezember 2029 nicht rechtzeitig ausreichend Neufahrzeuge zur Verfügung stehen würden. Zur Gewährleistung vollständiger Kuppelfähigkeit der Fahrzeuge untereinander müssten alle Fahrzeuge vom gleichen Fahrzeughersteller beschafft werden. Eine gestufte Anschaffung von Neufahrzeugen scheidet aus. Die Produktionskapazitäten von Fahrzeugherstellern sind aber auf mehrere Jahre im Voraus ausgelastet, so dass eine fristgerechte Lieferung von Neufahrzeugen bei einer Neuvergabe des Teilnetzes Gallus mit Neufahrzeugen nicht gesichert ist. Deshalb ist eine Interimsdirektvergabe des Verkehrsvertrags Gallus an den Bestandsbetreiber für weitere 3 Jahre bis Dezember 2032 – und damit bis zur erwarteten Inbetriebnahme der Nordmainischen S-Bahn – beabsichtigt.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass zur Erbringung der Verkehrsdienstleistung im S-Bahn Teilnetz Gallus aufgrund der Anforderungen an die Fahrzeuge bzgl. Einstiegshöhe, Fahrzeuglänge und -breite, Türbreite, Türanzahl etc. nur der Bestandsbetreiber, die DB Regio AG S-Bahn Rhein-Main, als Auftragnehmer in Frage kommt. Aufgrund technischer Besonderheiten kommen bei Gebrauchtfahrzeugen nur ET 423, alternativ ET 430 in Betracht. Die DB Regio AG S-Bahn Rhein-Main verfügt bereits über die betriebsnotwendigen Fahrzeuge der Baureihe ET 423 und die dafür erforderlichen Instandhaltungskapazitäten. Andere Gebrauchtfahrzeuge, die die technischen Anforderungen erfüllen würden, gibt es nicht. Alle bundesweit im Einsatz befindlichen Triebzüge der Baureihen ET 423 und ET430 stehen im Eigentum des Bestandsbetreibers. Daher nimmt der Auftraggeber an, dass aus mehreren Sachgründen heraus ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV gerechtfertigt ist.