Wenn z.B. im Frankfurter S-Bahn-Tunnel jemand beim Brombeerenpflücken erwischt wird, fährt die S-Bahn mit 0 km/h und die U-Bahn auf Sicht weiter.
Aus Sicherheitsgründen wird das wohl so gefahren, weil das BOStrab-Fahrzeug einen kürzeren Bremsweg hat, also eher vor der Person im Gleis anhalten kann.
Diese Sicherhitssituation bestünde physikalisch auch auf einem EBO-Gleis. Eigentlich könnten dann die Zweisystemfahrzeuge, wie die RTW zwischen Neu-Isenburg und Flughafen auch dann (auf Sicht weiter) fahren, wenn bei der DB die Meldung eingeht, dass eine Person sein Taschentuch von den Gleisen holt.
Richtig?