BOStrab-Fahrzeuge auf EBO-Gleisen

  • Wenn z.B. im Frankfurter S-Bahn-Tunnel jemand beim Brombeerenpflücken erwischt wird, fährt die S-Bahn mit 0 km/h und die U-Bahn auf Sicht weiter.


    Aus Sicherheitsgründen wird das wohl so gefahren, weil das BOStrab-Fahrzeug einen kürzeren Bremsweg hat, also eher vor der Person im Gleis anhalten kann.


    Diese Sicherhitssituation bestünde physikalisch auch auf einem EBO-Gleis. Eigentlich könnten dann die Zweisystemfahrzeuge, wie die RTW zwischen Neu-Isenburg und Flughafen auch dann (auf Sicht weiter) fahren, wenn bei der DB die Meldung eingeht, dass eine Person sein Taschentuch von den Gleisen holt.


    Richtig?

    Vollkommen Großartiges Forum

    Einmal editiert, zuletzt von SoundofN1 ()

  • Richtig?

    Es ist Spekulatius Saison. Ich denke, es kommt darauf an, ob die Strecke EBO oder BOStrab gewidmet ist. Der vorausfahrende ET42x, EBO Fahrzeug, müsste ja nach deiner Theorie eh anhalten. Dann würde der "Vorteil" dem BOStrab Fahrzeug, das es hätte, nix nutzen.

    Lasst endlich die Zweiachser wieder frei !

  • Auf EBO Strecken wird nach EBO Regeln gefahren. Dort ist vorgeschrieben, dass mittels schriftlichem

    Befehl das Fahren auf Sicht angeordnet werden muss. Bei BOStrab ist das einfach anders geregelt.

    In god (an invention by mankind) we trust - on earth we don't


    Sincerly yours, NSA
    powered by US government

  • Auf EBO Strecken wird nach EBO Regeln gefahren. Dort ist vorgeschrieben, dass mittels schriftlichem

    Befehl das Fahren auf Sicht angeordnet werden muss. Bei BOStrab ist das einfach anders geregelt.


    Habe in der EBO keine entsprechende Regel gefunden. Kannst Du da nochmals nachschärfen?