Schärfere Kontrollen bei personalisierten Fahrkarten

  • Hallo.


    Gestern wurde ich im 2101 kontrolliert. Einer der Kontrolleure stellte sich in die Mitte des Wagens, rief deutlich "Guten Abend, Prüfdienst, bitte die Fahrkarten. Bei personalisierten Fahrkarten bitte zusätzlich einen Ausweis vorzeigen."


    Diese Kontrolle wurde dann auch so durchgeführt, was Unmut bei einigen Fahrgästen auslöste.

    Dabei sind bei personalisierten Fahrkarten immer "amtliche Lichtbilddokumente" mitzuführen.


    Die Kontrolleure verlangten ausdrücklich den Personalausweis.

    Dieser muss allerdings nicht zwingend mitgeführt werden.


    Ich habe bei einer Kontrolle in einer Regionalbahn in RLP zusätzlich zu meinem D-Ticket meine Krankenkassenkarte vorgezeigt, auf der Name und Foto enthalten sind. Das hat dem Kontrolleur genügt.


    Warum haben dann die Kontrolleure in der 21 nur Personalausweise gelten lassen?


    Zufällig erfolgte die Kontrolle am gleichen Tag, an dem die DB meldete, Ausweiskontrollen bei personalisierten Fahrkarten aus Sicherheitsgründen wieder abzuschaffen - als Konsequenz des Vorfalls von Landstuhl.


    Die Kontrolle in der 21 dauerte natürlich länger als üblich. Ich frage mich, ob bei Stationskontrollen gleich gehandelt wird.


    Grüße ins Forum

    Helmut

    You'll Never Ride Alone.

  • Zumindest die Kontrollen an den U-Bahn-Stationen habe ich zuletzt grundsätzlich mit Ausweiskontrolle erlebt. Selbst wenn man nur kurzzeitig ausgestiegen war, musste auch beim zweiten Mal der Ausweis vorgezeigt werden. Wer keinen gültigen Perso vorlegen konnte, bekam direkt ein 60-Euro-Ticket in die Hand gedrückt.

    Mir stellt sich hier die Frage, ob ein Nachzeigen von Ticket und Ausweis hier zulässig ist, also nur die 7 EUR Gebühr (es handelt sich ja um ein personalisiertes Ticket). Habe die gleiche Aktion bei DB Regio (RE 55) auch schon erlebt, nur da wurde dem einem Fahrgast aufgegeben "nächstes Mal Ausweis", während beim nächsten Fahrgast direkt EBE ausgestellt wurde. Da gab es auch die automatische Ansage "für die Ticketkontrolle bitte den Ausweis bereithalten".

    Bei der HLB wird da hingegen nur flüchtig kontrolliert, oft nichtmal der QR-Code gescannt.

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  • Die Kontrolleure verlangten ausdrücklich den Personalausweis.

    Dieser muss allerdings nicht zwingend mitgeführt werden.

    Ja und? Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Die Pflicht, keinen Ausweis mitführen zu müssen, bezieht sich auf den Kontakt zu "staatlichen Stellen".


    Wenn Du an anderer Stelle ein Produkt kaufst, das nur dann gültig ist, wenn ein amtliches Lichtbilddokument vorgezeigt werden kann, hast Du mit Ewerb dieses Produkts (und der damit verbundenen Akzeptanz der AGB) genau jener Bedingung zugestimmt. Es ist dann Dein persönliches Problem wenn Du im Falle einer Kontrolle eine der Bedingungen für die Gültigkeit nicht erfüllen kannst.

  • zu 1:

    Richtige, man ist nicht verpflichtet einen Personalausweis mitzuführen. Man ist verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen.


    Aber das gilt nur in der Beziehung des Staates zum Bürger.
    Das Prüfpersonal ist aber kein Repräsentant des Staates.


    Das wirklich entscheidende dazu steht aber unter Punkt 3.


    zu 2:

    Das war einfach kulantes GoodWill ohne Anspruch darauf.


    zu 3:

    Es ist Bestandteil der Tarifbedingungen, denen du durch dein Handeln, sprich Nutzung des Verkehrsmittels, konkludent zugestimmt hast.


    Kann man affig halten, aber die Regels sind die Regels.

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  • Die Kontrolleure verlangten ausdrücklich den Personalausweis.

    Dieser muss allerdings nicht zwingend mitgeführt werden.


    Ich habe bei einer Kontrolle in einer Regionalbahn in RLP zusätzlich zu meinem D-Ticket meine Krankenkassenkarte vorgezeigt, auf der Name und Foto enthalten sind. Das hat dem Kontrolleur genügt.


    Warum haben dann die Kontrolleure in der 21 nur Personalausweise gelten lassen?

    Gude,


    Meines Wissens nach wird ein amtlicher Lichtbildausweis gefordert, so steht es z.B. auch in der App vom RMV. Das muss nicht zwingend der Personalausweis sein, alternativ ginge auch so etwas wie ein Reisepass oder Führerschein. Eine Krankenkassenkarte hingegen ist kein amtlicher Lichtbildausweis und sie anzuerkennen geschieht rein aus Kulanz des jeweiligen Mitarbeiters.


    Bedeutet, besagter Prüfdienst in der 21 sollte auch andere amtliche Lichtbildausweise gelten lassen. Sollten die "Ausweise", die sie nicht anerkannt haben, aber Krankenkassenkarten oder andere nicht-amtliche Ausweise sein, oder kein Lichtbild besitzen, müssen sie diese nicht anerkennen.

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  • zu 1:

    Richtige, man ist nicht verpflichtet einen Personalausweis mitzuführen. Man ist verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen.

    Kleine Korinthe: Das stimmt im Allgemeinen nicht. Für Bundesbürger reicht es aus einen Personalausweis oder einen Reisepass zu besitzen (§ 1 PAuswG).


    Das ist leider nicht allen Mitarbeitern und verwunderlicher Weise auch nicht allen Polizeibamten bewusst.


    Für Ausländer sind die Regelungen etwas komplizierter, aber auch hier reicht ein Reisepass oder Aufenthaltstitel aus.


    Ich habe bei Komtrollen auch schon des öfteren erlebt, dass die Kombination aus abgelaufenem Pass/Aufenthaltstitel + Fiktionsbescheinigung zu Problemen geführt hat.

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  • Zumindest die Kontrollen an den U-Bahn-Stationen habe ich zuletzt grundsätzlich mit Ausweiskontrolle erlebt. Selbst wenn man nur kurzzeitig ausgestiegen war, musste auch beim zweiten Mal der Ausweis vorgezeigt werden. Wer keinen gültigen Perso vorlegen konnte, bekam direkt ein 60-Euro-Ticket in die Hand gedrückt.

    Mir stellt sich hier die Frage, ob ein Nachzeigen von Ticket und Ausweis hier zulässig ist, also nur die 7 EUR Gebühr (es handelt sich ja um ein personalisiertes Ticket). Habe die gleiche Aktion bei DB Regio (RE 55) auch schon erlebt, nur da wurde dem einem Fahrgast aufgegeben "nächstes Mal Ausweis", während beim nächsten Fahrgast direkt EBE ausgestellt wurde. Da gab es auch die automatische Ansage "für die Ticketkontrolle bitte den Ausweis bereithalten".

    Bei der HLB wird da hingegen nur flüchtig kontrolliert, oft nichtmal der QR-Code gescannt.

    Wie bekommt man denn ein 60€-Ticket ohne Perso? Erwartet der Kontrolleur, dass man aus Nettigkeit korrekte Angaben zu seiner Person macht? Den Perso hat man ja schließlich nicht dabei und diesen braucht er ja anscheinend zwingend um einen zu identifizieren. Oder wurde hier direkt die Polizei hinzugezogen um die Personalien festzustellen?

  • Ich habe keine Probleme damit, auch meinen Ausweis vorzuzeigen. Es gibt nur zwei Dinge, die mich in den letzten Monaten (stets in der S-Bahn) mehrmals irritiert haben:

    • Die Aufforderung wird nur sehr leise und/oder genuschelt vorgetragen, und wenn die Person dann unvermittelt neben einem steht, wird man direkt ungeduldig-genervt angeschaut, wenn man auf dem Smartphone erst von was-auch-immer zur RMV-App wechseln muss (die ja auch ihre Zeit zum Laden benötigt).
    • Man wird beim Prüfen des App-Tickets wortwörtlich gefragt: "Haben Sie auch nen Ausweis dabei?", aber sobald man es bejaht und beginnt ihn rauszukramen, gibt es nur ein "Gut!" und die Person geht weiter. Wenn das offenbar rein informativ gemeint war, könnte man das anders formulieren (z. B. "Bitte denken Sie dran, ...")

    :rolleyes:


    Andererseits zeigte sich ein Mitarbeiter neulich auch kulant, als die App das Ticket wegen eines Serverfehlers nicht laden konnte (Akku und Mobilnetz waren ok). Wäre mal interessant, wie die Rechtslage hier eigentlich aussieht...

  • als die App das Ticket wegen eines Serverfehlers nicht laden konnte (Akku und Mobilnetz waren ok). Wäre mal interessant, wie die Rechtslage hier eigentlich aussieht...

    Deshalb verlasse ich mich NIE nur auf Digitaltickets, sondern habe immer einen Ausdruck dabei.

    Die digitale Technik ist fantastisch, solange sie funktioniert, aber wenn nicht ...

  • Soweit ich mich an Medienberichte erinnere, liegt das Risiko zu 100% auf deiner Seite.

    Könnte man ggf. anzweifeln wollen und mit Sicherheit mit einem findigen Rechtsbeistand auch so durchfechten: Die RMV-Beförderungsbedingungen (wie auch vermutlich die anderen) sehen den Fall "keinen Kontakt zum Server" eigentlich gar nicht vor. Und nach §8 der RMV-Bedingungen wäre ich als Kunde zur Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts verpflichtet, wenn ich "$lange_liste_von_versaeumnisgruenden". Und weil der Fall in dieser abschließenden Liste nicht auftaucht, gäbe es insofern keine Verpflichtung zur Zahlung ...


    Klar, man könnte versuchen, den Teil "sich eine gültige Fahrkarte beschafft hat, diese jedoch bei einer Überprüfung nicht vorzeigen kann" heranzuziehen, aber wenn ich die Fahrkarte in der App vorzeigen kann, hätte ich meinen Teil der Vereinbarung erfüllt, wenn aber das Ding anschließend sagt, dass der Server nicht geht, nicht mein Problem.

  • wenn ich die Fahrkarte in der App vorzeigen kann

    …dann hast du ein anderes Szenario als das, was ich von MdE verstanden habe: da ging es um eine Situation „als die App das Ticket wegen eines Serverfehlers nicht laden konnte“.


    Zu $lange_liste_von_versaeumnisgruenden gehört ja auch nicht "nicht die Fahrkarte vom Hund fressen lassen", dennoch ist es dein Pech, wenn der Hund die Fahrkarte gefressen hat und du sie nicht vorzeigen kannst – denn „du kannst die Fahrkarte nicht vorzeigen“ steht eben doch drauf.

  • Genau das ist ja der Punkt: Serverfehler ist kein Versäumnis der Person, die das Ticket erworben hat (Hund dagegen schon). Es ist eigentlich die selbe Kategorie wie "Personal kann Gültigkeit der elektronischen Fahrkarte nicht feststellen, weil Prüfgerät nicht funktioniert". Nur dass es beim Serverfehler lange nicht so offensichtlich ist.

  • Meine einzige Erfahrung in dieser Richtung ist schon einige Jahre her und aus Hannover, nicht aus Frankfurt. Aber damals war es so, daß ich mit einem Sparpreis Frankfurt - X mit Zugbindung und am nächsten Morgen weiter im NV von X nach Hannover + City unterwegs war. Gemäß der damals geltenden Bedingungen war der NV-Nachlauf und +City bis 10 Uhr am Folgetag gültig, also alles kein Problem.

    Um 9:30 in der Straßenbahn in Hannover kam der Prüfdienst, und die DB-App damals meinte, mein Ticket sei abgelaufen. Eine halbe Stunde vor dem tatsächlichen Ablauf. Das ganze wurde mit einer Zahlungsaufforderung aufgenommen. Ich habe hinterher ein PDF der Fahrkarte + ein Zitat aus den Beförderungsbedingungen, aus denen die Gültigkeit bis 10 Uhr hervorging, an die Üstra gemailt. Es dauerte einige Wochen, bis der Brief kam, der "alles klar, hat sich erledigt" sagte.
    Ich denke nicht, daß, egal wie sehr sich Verkehrsunternehmen/Verkehrsverbund quer stellen, ein EBE jurstisch Bestand hätte, wenn der Grund dafür, daß das Ticket nicht vorgezeigt werden kann, nicht vom Kunden zu verantworten ist. Und Serverprobleme sind ja nun wirklich nichts, was der Kunde beeinflussen kann.

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

  • Soweit ich mich an Medienberichte erinnere, liegt das Risiko zu 100% auf deiner Seite.

    Meine Erfahrung - letztes Jahr irgendwo im tiefen Osten bei einer Privat-Bahn. Die gute Dame meinte nur "Hier ist ein Funkloch, ich komme später noch mal vorbei" - was sie tat. Beide Seiten waren zufrieden. Zugegeben - bei S-Bahn oder Tram wird das schwierig.

  • Serverprobleme würden nicht vorkommen, wenn der RMV endlich auch das Deutschlandticket als Wallet-Version anböte. Da ist nur der Akku der limitierende Faktor, welcher dann in den eigenen Einflussbereich fällt. Ich verstehe nicht, wieso der Zwang zu der super tollen RMV-App besteht, wenn es offensichtlich bei (leider wenigen) anderen Verkehrsunternehmen problemlos funktioniert. Auch die Deutschland-Semestertickets werden im RMV-Gebiet als Wallet-Version angeboten...

    Einmal editiert, zuletzt von jls ()

  • Glücklicherweise kann man sein Deutschlandticket ja kaufen wo man möchte.

    Bedingt... Ich nutze das DeutschlandJobticket über meinen Arbeitgeber, und das lässt sich weiterhin nicht in der RMV App (oder sonst wo auf dem Handy) ablegen, sondern wird nur auf dem eticket/Chipkarte vertrieben :/

  • Gude,


    Meines Wissens nach wird ein amtlicher Lichtbildausweis gefordert, so steht es z.B. auch in der App vom RMV. Das muss nicht zwingend der Personalausweis sein, alternativ ginge auch so etwas wie ein Reisepass oder Führerschein. Eine Krankenkassenkarte hingegen ist kein amtlicher Lichtbildausweis und sie anzuerkennen geschieht rein aus Kulanz des jeweiligen Mitarbeiters.


    Bedeutet, besagter Prüfdienst in der 21 sollte auch andere amtliche Lichtbildausweise gelten lassen. Sollten die "Ausweise", die sie nicht anerkannt haben, aber Krankenkassenkarten oder andere nicht-amtliche Ausweise sein, oder kein Lichtbild besitzen, müssen sie diese nicht anerkennen.

    Der Führerschein ist KEIN amtlicher Lichtbildausweis, der zur Identifikation einer Person geeignet ist. Der Führerschein beweist nur, dass eine bestimmte Person zum Führen von Kraftfahrzeugen bestimmter Klassen berechtigt ist - es wird nicht bescheinigt, dass die abgebildete Person auch tatsächlich die im Führerschein genannte Person ist.


    Im konkreten Fall helfen daher nur Perso und Pass (bzw. Offizielle Aufenthaltstitel). Wer sich ausweisen muss (und sei es aufgrund von AGB), muss ein solches Dokument vorweisen.


    Und ob man nach Gesetz verpflichtet ist, ein solches Dokument lediglich zu besitzen, ist für nichtstaatliche Stellen irrelevant (wie schon mehrfach angedeutet).