Schärfere Kontrollen bei personalisierten Fahrkarten

  • Dazu gibt es tatsächlich unterschiedliche Aussagen und Entscheidungen. Im weiteren Sinne ist ein amtlicher Lichtbildausweis - von einer Behörde ausgestellt und enthält ein Lichtbild. Er ist jedoch offiziell nicht geeignet die Identität gemäß Passgesetz vor einer Behörde etc nachzuweisen (wenn gleich er meistens akzeptiert wird).


    Aber mE beschreibt die Deutsche Bahn die Dokumente, die man in einer Kontrolle anerkennt (zum Beispiel gehört ein Führerschein und ein Truppenausweis nicht dazu), relativ eng.

  • Hallo.


    Ein Schwerbehindertenausweis ist ein von einer Behörde (Versorgungsamt) ausgestellter Ausweis, der einen Namen und ein Lichtbild enthält, jedoch keine Adresse.


    Grüße ins Forum

    Helmut

    You'll Never Ride Alone.

    2 Mal editiert, zuletzt von Helmut ()

  • Der Führerschein ist KEIN amtlicher Lichtbildausweis, der zur Identifikation einer Person geeignet ist. Der Führerschein beweist nur, dass eine bestimmte Person zum Führen von Kraftfahrzeugen bestimmter Klassen berechtigt ist - es wird nicht bescheinigt, dass die abgebildete Person auch tatsächlich die im Führerschein genannte Person ist.

    Da habe ich auf Seiten von Verkehrsverbünden (z.B. mvg, VVO) widersprüchliche Informationen gefunden. Dass er allgemein nicht zwingend als amtlicher Lichtbildausweis gilt scheint allerdings zu stimmen, auch wenn mehrere Verbünde bei meiner stichprobenartigen Suche ihn als Beispiel dafür explizit auflisten.

    Beim RMV hingegen konnte ich keine Erwähnung des Führerscheins finden, eventuell gibt es hier dann auch einfach unterschiedliche Standards je nach Verbund, in dem man sich befindet.


    Da fände ich es ja mal interessant, wenn jemandem, der das D-Ticket bspw. beim VVO gekauft hat, der Führerschein hier nicht anerkannt wird. Auf der Seite des Verbunds steht ja explizit, er wird anerkannt.

  • Der Führerschein kann nicht abschließend zur Identitätsfeststellung verwendet werden. Es fehlen Angaben zum Wohnsitz und zur Nationalität. Der Führerschein genügt dem Personalausweisgesetz nicht. D.h. aber nicht, dass Führerscheine in der Praxis allgemein „anerkannt“ werden.

  • Der Führerschein kann nicht abschließend zur Identitätsfeststellung verwendet werden. Es fehlen Angaben zum Wohnsitz und zur Nationalität.

    Inwiefern sind diese fehlenden Angaben denn im Kontext einer Deutschlandticket-Kontrolle relevant? Dort geht es ja explizit nicht um eine Identitätsfeststellung, sondern um den Abgleich zwischen Ticket-Daten und Identitätsdokument-Daten.


    Nun sind aber sowohl meine Nationalität wie auch mein Wohnsitz - selbst wenn sie vorliegen mögen - nicht Teil der abzugleichenden Inhalte meines Deutschlandtickets, die bei einer Kontrolle ausgelesen oder verarbeitet werden dürfen. Daher möchte ich bezweifeln, ob dieser (in offiziellen behördlichen Belangen inhaltlich völlig korrekte) Punkt zu den Eigenschaften eines Führerscheins ausschlaggebend dafür ist oder sein sollte, die Eignung des Führerscheins als Verifikationsmedium meiner Deutschlandticket-Gültigkeit in Frage zu stellen. Alles, was zum Abgleich bei der Fahrkartenkontrolle erforderlich ist, geht aus den Führerscheindaten hervor.

  • Bei der Fahrkartenkontrolle von personalisierten Fahrkarten soll nur festgesellt werden ob das

    Gesicht das die Fahrkarte ausgepackt hat zu dem Namen gehört der der Fahrkarte zugeordnet ist.

    Wohsitz ist egal.

    In god (an invention by mankind) we trust - on earth we don't


    Sincerly yours, NSA
    powered by US government

  • Der Führerschein kann nicht abschließend zur Identitätsfeststellung verwendet werden. Es fehlen Angaben zum Wohnsitz und zur Nationalität.

    Ein Reisepass enthält auch keine (vollständigen) Angaben zum Wohnsitz, erfüllt aber trotzdem die Anforderungen.


    Ein wesentlicher Ausschlussgrund ist das Thema "amtlich". Damit fällt beispielsweise eine Versicherungskarte raus, weil die nicht von einem dafür legitimierten Amt, sondern nur der Krankenkasse ausgestellt wurde.


    Über den Führerschein könnte man diskutieren, weil er einerseits von einer amtlichen Stelle ausgestellt wurde, andererseits wurde er (nur) zum Zwecke des Nachweises der Fahrerlaubnis erteilt. Daraus könnte man wiederum ableiten, dass der Führerschein nicht zum Nachweis der Identität geschaffen wurde, also kann er auch nicht als solcher verwendet werden. Das hat aber nichts mit der Frage, ob da ein Wohnsitz drin steht, zu tun.

  • Ein Reisepass enthält auch keine (vollständigen) Angaben zum Wohnsitz, erfüllt aber trotzdem die Anforderungen.


    Ein wesentlicher Ausschlussgrund ist das Thema "amtlich". Damit fällt beispielsweise eine Versicherungskarte raus, weil die nicht von einem dafür legitimierten Amt, sondern nur der Krankenkasse ausgestellt wurde.


    Über den Führerschein könnte man diskutieren, weil er einerseits von einer amtlichen Stelle ausgestellt wurde, andererseits wurde er (nur) zum Zwecke des Nachweises der Fahrerlaubnis erteilt. Daraus könnte man wiederum ableiten, dass der Führerschein nicht zum Nachweis der Identität geschaffen wurde, also kann er auch nicht als solcher verwendet werden. Das hat aber nichts mit der Frage, ob da ein Wohnsitz drin steht, zu tun.



    Ich stimme vollumfänglich zu.

  • tagesschau.de (SWR) berichtet mit Stand vom 16.02.2026 um 15:16 Uhr über ein Interview mit dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Schweitzer wie folgt:

    Zitat

    Schweitzer sagte in der ARD-Sendung "Bericht aus Berlin", er habe mit den Kollegen des in Rheinland-Pfalz zu Tode geprügelten Zugbegleiters Serkan Çalar gesprochen. Diese hätten ihm gesagt, es würde ihre Arbeit erleichtern, wenn sie nicht mehr die Pässe der Fahrgäste zusätzlich zum Ticket kontrollieren müssten.

    Und weiter:

    Zitat

    "Wir haben ganz viele Deutschlandtickets, die unterschiedlich aussehen, und ganz oft müssen die Zugbegleiter dann nach dem Personalausweis oder dem Reisepass fragen", so Schweitzer.

    Die Umsetzung koste nicht viel Geld, das könnte man ganz schnell machen, so der Ministerpräsident.

    Ich denke, er trifft damit den Nagel auf den Kopf. Es muss nur noch eine Lösung für die Verteilung der Gelder auf die Fürstentümer ausgebenden Stellen gefunden werden.

    Ich nutze das DeutschlandJobticket über meinen Arbeitgeber, und das lässt sich weiterhin nicht in der RMV App (oder sonst wo auf dem Handy) ablegen, sondern wird nur auf dem eticket/Chipkarte vertrieben

    War in meinem letzten Job auch so, und ein RMV-Kontrolleur war der Ansicht, dass die Karte vom VRR viel besser aussehen würde als die heimische. Geht halt nicht anders.


    Wegen der Grundsätzlichkeit des Themas setze ich auch einen Link im Thread Deutschlandticket [war: Nachfolge für das 9 €-Ticket].

    Einmal editiert, zuletzt von Uli Nobbe ()

  • tagesschau.de (SWR) berichtet mit Stand vom 16.02.2026 um 15:16 Uhr über ein Interview mit dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Schweitzer wie folgt:

    Im Hessischen Rundfunkradio wurde heute in diesem Zuge ein ProBahn-Sprecher zitiert, der das kritisierte. Es hätte keinen Mehrwert und würde nichts an der Gewaltbereitschaft ändern. Habe das Zitat nicht gefunden, aber der MDR lässt den Verband Deutscher Verkehrsunternehmen zu Wort kommen, der es aus technischen Gründen ebenfalls ablehnt und bei kopiersicherem Scancode für unnötig hält.