Dazu gibt es tatsächlich unterschiedliche Aussagen und Entscheidungen. Im weiteren Sinne ist ein amtlicher Lichtbildausweis - von einer Behörde ausgestellt und enthält ein Lichtbild. Er ist jedoch offiziell nicht geeignet die Identität gemäß Passgesetz vor einer Behörde etc nachzuweisen (wenn gleich er meistens akzeptiert wird).
Aber mE beschreibt die Deutsche Bahn die Dokumente, die man in einer Kontrolle anerkennt (zum Beispiel gehört ein Führerschein und ein Truppenausweis nicht dazu), relativ eng.