Minister Mansoori will Fahrscheinkontrollen am Bahnhof

  • ... warum fällt mir zu diesem Thema wieder die Urban Legend ein, nach der


    diejenigen für "Vergehen", die aus ihrer Sicht unwahrscheinlich sind, von ihnen selbst begangen zu werden, tendeziell höhere Strafen fordern, als für Vergehen, die "ihnen selbst passieren" und auch dazu neigen, letztere als gemeinhin "geringere Vergehen" zu verargumentieren?

  • ... warum fällt mir zu diesem Thema wieder die Urban Legend ein, nach der


    diejenigen für "Vergehen", die aus ihrer Sicht unwahrscheinlich sind, von ihnen selbst begangen zu werden, tendeziell höhere Strafen fordern, als für Vergehen, die "ihnen selbst passieren" und auch dazu neigen, letztere als gemeinhin "geringere Vergehen" zu verargumentieren?


    Du musst hier schon drei verschiedene Fälle unterscheiden:
    1. Fahren ohne (den richtigen) Fahrschein, weil man entweder das Tarifsystem falsch verstanden hat, die Zeitkarte in einer anderen Hose steckt, oder sonst irgendein Umstand, bei dem ohne Vorsatz die Fahrt ohne Fahrausweis absolviert wird. Das kann jedem von uns passieren. Insbesondere, wenn man irgendwo unterwegs ist, wo man das Tarifsystem eben nicht aus dem Effeff beherrscht. Daß für diese Fälle das EBE (das man dann eben zähneknirschend zahlt) die angemessene Reaktion ist, steht außer Frage. Aber in diesen Fällen stellt sich dann auch die Frage der weiteren Betrachtung nicht. Das EBE ist bezahlt, Fall geschlossen, bitte gehen Sie weiter, es gibt hier nichts zu sehen.

    2. Fahren ohne Fahrschein, weil man sich den Fahrpreis nicht leisten kann. Das ist in der Tat bei denen, die hier diskutieren, eher unwahrscheinlich. Ob es für diesen Personenkreis harte Strafen braucht, wage ich zu bezweifeln, zumal das an der Situation nichts ändert. Diese Menschen können sich nach wie vor keine Fahrkarte leisten.

    3. Schwarzfahren als "Geschäftsmodell". Man fährt mit Absicht ohne Fahrschein, obwohl man es sich leisten könnte. Aber man schmarotzt einfach munter an der Gesellschaft herum. Für diese Wiederholungstäter braucht man in der Tat andere Gegenmaßnahmen. Auch diese Gruppe dürfte hier eher schwach bis nicht repräsentiert sein.Die Teilnehmer dieser illustren Runde wertschätzen den ÖPNV dann doch zu sehr.

    Ja, Holger Koetting dürfte wohl auch am ehesten in Gruppe 1 stecken, falls er mal irgendwo ohne Fahrkarte erwischt wird. Warum du ihm jetzt allerdings unterstellst, hier besondere Härte walten lassen zu wollen, dafür aber bei anderen Vergehen, die er begeht (welche das jetzt genau wären, würde mich dann doch mal interessieren) Milde zu fordern, verstehe ich nicht.;)

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

  • Ändert aber recht wenig im Gesamtkontext meiner Antwort oder?

    Also ich finde, wenn man für die Beibehaltung einer Rechtssituation plädiert und dann direkt demonstriert, dass man die aktuell gültige Rechtslage nicht versteht, ändert das schon sehr viel.


    Könnten wir uns auf den Gedanken einigen, dass das wiederholte Schwarzfahren eine Straftat bleiben könnte? Dann könnte man da bei häufigem Schwarzfahren ggf. auf Vorsatz hinaus.

    Puh, wenn schon Ordnungswidrigkeiten durch Wiederholung oder klaren Vorsatz zu Straftaten aufwerten, dann aber halt bitte alle Ordnungswidrigkeiten. Das heißt dann, Anhalten auf dem Fahrradstreifen mit Warnblinker ohne Panne oder medizinischen Notfall ist sofort eine Straftat.


    Was mich zu dem anderen Punkt bringt: ich halte es für eine konsistente Meinung, Regelübertretungen im Straßenverkehr genauso wie Schwarzfahren im ÖPNV als Straftaten zu werten. Ich teile sie nicht, aber sie ist konsistent, "passt" also in sich "zusammen".


    Wie MdE schon angedeutet hat, ist es schwierig, in deine, barnyk, Antwort hineinzulesen, ob du den Unterschied zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit verstehst, denn du argumentierst einerseits mit "naja aber die können es sich ja leisten" und "ich will nicht die Kosten der Schwarzfahrenden mittragen", andererseits aber mit "auch mit Ordnungswidrigkeiten kann es empfindliche Sanktionen geben".


    Die entscheidende Fragen sind:

    1. wie verändert sich die Schwarzfahrerquote, wenn Schwarzfahren "nur noch" eine Ordnungswidrigkeit ist?
    2. welche Auswirkungen gibt es durch die Ahndung als Straftat statt Ordnungswidrigkeit?


    Zu 1.) könnte es bald Zahlen aus denjenigen Kommunen geben, die schwarzfahren nicht mehr als Straftat verfolgen. Nur wenn die Quote steigt, sind Argumente in diese Richtung tragbar. (Und es wird immer noch verboten sein. Niemand fordert, dass der ÖPNV weiterhin Fahrgeld verlangt UND Schwarzfahren legal sein soll.)


    Zu 2.) haben wir hier eigentlichen einen Thread, bei dem es um Gewalt gegen Kontrollpersonal geht. Sollten Strafverfahren tatsächlich, wie von den meisten hier vermutet, schwerer wiegen als Owi-Verfahren, ist die Bereitschaft, sich durch Gewalt einer Kontrolle oder Personalienfeststellung zu entziehen, mit Sicherheit größer.


    Andererseits kann es komplizierter werden, ausstehende EBEs einzutreiben, wenn man 'nur noch' OWis verfolgt. Auch hier kenne ich keine Zahlen; das größte Problem werden aber – wie beim Falschparken – die nur stichprobenartigen Kontrollen sein.

  • Mist, eins noch vergessen:

    Ich sehe Schwarzfahren wie Diebstahl oder Zechprellerei. Ich beziehe eine Leistung "von einem Privatunternehmen" und erfülle meinen Teil des Vertrages nicht. Ob ich dabei eine Zahnbürste ohne zu Bezahlen mitgehen lasse, mir im Restaurant ein 6-Gang Menü kredenzen lasse und dann ohne zu bezahlen gehe oder ein Verkehrsmittel ohne Fahrkarte nutze, ist für mich die gleiche Stufe.

    Bei Diebstahl und Zechprellerei überwiegen die marginalen Kosten die Fixkosten, will sagen: du beraubst das anbietende Unternehmen um den größten Teil seines Aufwandes. Das ist im Verkehr nicht so. Weder bei der Parkraumbewirtschaftung noch beim Busfahren sind die entstehenden Kosten für die Beförderung eines nicht-bezahlenden Fahrgastes annähernd so groß wie die Kosten der Fahrkarte.


    Das wäre selbst bei 100%iger Finanzierung des ÖPNV durch Fahrgelder der Fall, und es fällt bei sinkender Finanzierungsquote immer stärker ins Gewicht.


    Letztlich ist es eine Frage der Proportionalität und Abwägung. Welches Vergehen bleibt klein genug, um hier die "stumpferen Zähne" des OWi-Rechts akzeptieren zu können? Welche, um mit Wasserwirt zu sprechen, die man selbst nicht begeht?

  • [...]
    Ja, Holger Koetting dürfte wohl auch am ehesten in Gruppe 1 stecken, falls er mal irgendwo ohne Fahrkarte erwischt wird. Warum du ihm jetzt allerdings unterstellst, hier besondere Härte walten lassen zu wollen, dafür aber bei anderen Vergehen, die er begeht (welche das jetzt genau wären, würde mich dann doch mal interessieren) Milde zu fordern, verstehe ich nicht.;)

    Wenn wir schon beim Unterstellen sind ...

    Ich unterstelle Dir mal Colaholiker, dass Du meinen Post, aufgrund dessen, dass dieser direkt nach Holger Koetting 's Post erschienen ist, als Antwort auf seinen Post aufgefasst hast. Dies ist mitnichten der Fall. Er war einfach mit dem Abschicken seines Posts ein paar Sekunden schneller als ich. Ich bezog mich eher auf Argumentationen "weiter oben".


    Darüberhinaus hat Holger ja eher einen Vorschlag "in die andere Richtung" gemacht, und das löst bei mir auch nicht den Verdacht aus, dass er diese Milde dann auch ausnützen wollen würde.

  • Wie baeuchle auch schon geschrieben hat, verkürzt sich aktuell die Diskussion in diesem Post auf:

    Sollte/Muss Schwarzfahren (weiterhin) bestraft werden.


    Das ursprüngliche Thematik entstammte allerdings, aus der Frage, könnte die "Bestrafung" anders geregelt werden, sodass die Justizbehörden entlastet werden können, und deren Berg unerledigter Verfahren etwas kleiner werden kann.


    Die Argumentationen, überspitzt ausgedrückt, "nur mittels Strafrecht ist es richtige Bestraftung" und andererseits "Schwarzfahren auf das Niveau einer Ordnungswidrigkeit herabstufen läd ja regelrecht dazu ein, keine Fahrkarte mehr zu kaufen" sind dann letztlich Totschlagargumente, die keine Hilfe für die Quellproblematik ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Wasserwirt ()

  • Die Abschaffung des § 265a StGB macht Schwarzfahren noch nicht zur Ordnungswidrigkeit, dazu bedürfte es der Schaffung eines entsprechenden OWi-Tatbestandes, davon habe ich aber bisher nichts gehört. Das fehlt bisher in der Diskussion, insofern ist der Vergleich mit den Straßenverkehrsverstößen oberflächlich. Ohne einen Bußgeldtatbestand kann Schwarzfahren nur privatrechtlich sanktioniert werden (erhöhtes Beförderungsentgelt, privtarechtliches Inkasso, gerichtlicher Mahnbescheid, ggf. gerichtliches Verfahren, Zwangsvollstreckung incl. Gehalts- und Kontopfändung, Offenbarungseid).


    Zitat

    Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt (§ 1 Abs. 1 OWiG)

    Der Blick ins OWiG zeigt, dass ein Bußgeldbescheid durch eine Verwaltungsbehörde zu erlassen wäre (§ 35 OWiG). Welche soll das sein? Die städtischen Ordnungsämter? Das Straßenverkehrsamt? Es gibt für den ÖPNV keine Verwaltungsbehörde, die ordnungsrechtliche Sanktion unterliegt dem staatlichen Gewaltmonopol, d.h. RMV, Traffiq, VGF & Co können keine Bußgeldbescheide erlassen. Selbst wenn man eine fände oder gründete, müsste diese entsprechend personell ausgestattet werden oder in die Lage versetzt werden, private Geschäftsbesorger mit der Durchführung des Verfahrens zu betrauen (so machen das niederländische oder belgische Gemeinden mit Parkverstößen, die auch EU-weit verfolgt werden).


    Gegen Bußgeldbescheide findet der Rechtsbehelf des Einspruchs statt (§ 62 OWiG), d.h. der Entlastungseffekt für die Justiz dürfte sich in Grenzen halten.


    Soll die Streichung des Straftatbestandes bedeuten, dass Schwarzfahren nicht mehr rechtswidrig sein soll? Oder gehts nur um die Sanktion? Wie soll man sich das vorstellen: nach herrschender Meinung kommt mit dem Betreten des Verkehrsmittels ein Beförderungsvertrag zustande, was ein zweiseitiges Austauschverhältnis bewirkt, das dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung folgt. Eine Vertragspartei, die ihre Leistungsverpflichtung schuldig bleibt, handelt rechtswidrig (Vertragsverstoss), daran ändert auch die Streichung des § 265a StGB nichts, die Frage ist nur die Sanktion, die solches Schuldigbleiben der Leistung nach sich ziehen soll. Wenn du deine Miete nicht bezahlst, ist das auch rechtswidrig, hat aber weder eine strafrechtliche noch eine bußgeldrechtliche Sanktion zur Folge, der Vermieter muss halt sehen, wie er an seine Kohle kommt, kann das Mietverhältnis kündigen, einen Räumungsprozess führen, die Räumung betreiben und Schadenersatz verlangen). Das kann man bei Verkehrsbetrieben genauso machen, dann müssten sie aber in die Lage versetzt werden, ihren Einnahmeausfall auf die Preise umzulegen oder ihre Forderungen gegen Schwarzfahrer an Inkassofirmen abzutreten (dafür gibts ein bißchen Geld, erzeugt aber keinen eigenen Aufwand).


    Die Streichung des § 265a StGB ohne gleichzeitige Schaffung eines OWi-Tatbestandes überweist das Schwarzfahren allein in die privtarechtliche Sphäre, hinterlässt aber eine Strafbarkeitslücke bei bestimmten Vermögensdelikten, denn § 265a StGB gilt ja nicht nur fürs Schwarzfahren.

    Einmal editiert, zuletzt von tunnelklick ()

  • Vielen Dank tunnelklick für die juristische Einordnung. Sehe ich es richtig, dass es sich bei Delikten nach § 265a StGB um Antragsdelikte handelt?
    Demnach bleibt es dem Geschädigten Unternehmen überlassen, ob es Strafanzeige stellt oder nicht. Daher ist nicht eine Gesetzesänderung nötig, sondern ein Umdenken der Träger der Verkehrsbetriebe.

    Lasst endlich die Zweiachser wieder frei !

  • Die nach § 265 a StGB strafbaren Delikte sind Offizialdelikte, können also ohne Strafantrag des Geschädigten von Polizei und Staats/Amtsanwaltschaft verfolgt werden, sobald sie davon Kenntnis erhalten (egal, auf welchem Weg).


    Allerdings erlaubt es das Opportunitätsprinzip (geregelt in §§ 153 ff. StPO) der Staatsanwaltschaft, Verfahren gegen Vergehen (häufig auch bei § 265a StGB) einzustellen, etwa wegen geringer Schuld, fehlenden öffentlichen Interesses oder geringen Unrechtsgehalts.
    Da auch die eingestellten Verfahren registriert werden, könnten Wiederholungstäter durchaus bestraft werden, während andere, zum Beispiel Ersttäter, zunächst straffrei ausgehen.

    Einmal editiert, zuletzt von tunnelklick ()

  • Im Rahmen der Anhörung zur Abschaffung des § 265a StGB hat der RMV seine Einnahmeausfälle durch Schwarzfahren mit 50 Mio €/Jahr angegeben, die Verbundunternehmen bundesweit mit rd. 250 Mio €. Das ist keine Kleinigkeit, auch wenn es "pro Delikt" eine Kleinigkeit ist. Etwa 5% der Beförderungsfälle werden lt. RMV ohne Entgelt gefahren. Das ist auch keine Kleinigkeit. Ich würde es bei der Rechtslage belassen, dass Fahren ohne Fahrausweis erstens rechtswidrig und zweitens sanktionswürdig ist. In der Rechtsprüfung gibt es so viele Möglichkeiten, die minderschweren Einzelfälle von den ignoranten Dauerschwarzfahrern zu unterscheiden und gestuft zu sanktionieren, dass auf jeden Fall angemessen reagiert werden könnte. Ich würde aber auch die Sanktion von der Geld- oder Freiheitsstrafe zum Bußgeld herabstufen; im OWi-Bereich gilt generell das Opportunitätsprinzip, d.h. den Verkehrsbetrieben obliegt es, für ihren Bereich zu entscheiden, ob sie durch Kontrollen abschrecken wollen oder den Aufwand einer Verfolgung durch eine Bußgeldanzeige auf sich nehmen wollen. Der Aufwand ist überschaubar, da man die Vorgänge weitgehend automatisieren kann.


    Wenn es denn einen OWi-Tatbestand gäbe (im OWiG oder sonstwo) bleibt nur noch die Frage, wer die Bußgelder verhängen soll. So wie die Zentrale Bußgeldstelle beim RP Kassel alle in Hessen begangenen Verkehrsdelikte "bescheidet", die von der hess. Vollzugspolizei angezeigt werden, könnte sie auch alle Bußgeldbescheide im Bereich von RMV und NVV "bescheiden". Die Behörde bearbeitet pro Jahr über 1 Mio Bußgeldanzeigen von Dienststellen der Hess. Vollzugspolizei und erliess 2024 über 720.000 Bußgeldbescheide (die Bußgeldbescheide der Kommunen werden extra gezählt und bearbeitet, jede Kommune für sich).


    Das beantwortet natürlich nicht die Frage nach dem "Unrechtsgehalt" des Schwarzfahren und die Frage, ob es ein öffentliches Interesse an der Ahnung des Schwarzfahren gibt.

  • Haben diejenigen, die hier immer wieder betonen, wiederholtes Schwarzfahren sei gewollt, denn irgendwelche Belege für diese Behauptung, die sie...

    Aber Studien, Länderberichte und NGOs zeigen klar auf, dass es eben nicht am Mindset der Täter liegt, sondern der tatsächlichen Zahlungsunfähigkeit. Der Großteil bezahlt das höhere Entgelt im Zweifel einfach und ist "raus".

    ...entgegenstellen können?


    Es geht ja genau darum, dass diejenigen, die womöglich gewollt öfters schwarzfahren, wenn sie erwischt werden einfach zahlen und somit gar nicht das Risiko derjenigen tragen, die nicht zahlen können und dann in die Strafverfolgung geraten.


    tunnelklick Weißt du, wie der RMV diese Zahlen ermittelt hat? Ist das reine Schätzung? Oder hochgerechnet pro aufgegriffenen Schwarzfahrenden, egal wie oft diese Person es vorher getan hat? Ist die Nacherhebung im Verlust eingerechnet? Ohne diese Einordnung finde ich die Zahlen wenig aussagekräftig.

  • Weißt du, wie der RMV diese Zahlen ermittelt hat? Ist das reine Schätzung? Oder hochgerechnet pro aufgegriffenen Schwarzfahrenden, egal wie oft diese Person es vorher getan hat? Ist die Nacherhebung im Verlust eingerechnet? Ohne diese Einordnung finde ich die Zahlen wenig aussagekräftig.

    Wahrscheinlich einfache Hochrechnung. Bei den Fahrgastkontrollen kann man zählen, wieviele Fahrgäste kontrolliert werden und wieviele davon ohne gültige Fahrkarte gefahren sind. Unter der Annahme, dass die Kontrollen statistisch unabhängig und repräsentativ sind, kann man dann grob den Anteil der Fahrgäste errechnen, der für die Einnahmen verantwortlich ist. Laut obigen Angaben des RMV liegt dieser bei etwa 95%.

    Im Jahr 2024 verzeichnete der RMV Einnahmen von 880 Millionen Euro (Quelle). Würden die restlichen 5% im Durchschnitt den gleichen Betrag wie die anderen bezahlen, bedeutete das Einnahmen von 880 Mio € / 0.95 = 926 Mio €. Minus die 880 Mio ergibt sich die Differenz als 46 Mio €, also ziemlich genau die 50 Mio € Einnahmeausfälle (exakt wären es 5,38% Schwarzfahrten, aber da wird auch von Seiten des RMV viel gerundet sein).


    Trotzdem wäre es ganz hilfreich, wenn die Berechnung aufgeschlüsselt würde, da z.B. manche Tickets auch nachgezeigt werden können (dann wäre das kein Schwarzfahren in unserem Sinne), die Nacherhebung einen signifikanten Ausgleich bilden kann (wenn fast alle Fahrgäste kontrolliert werden (z.B. VIAS) vs stichprobenartig (z.B. Deutsche Bahn)) und natürlich mein eigener Punkt, dass der Einnahmeausfall nur solange real ist wie angenommen wird, die Schwarzfahrenden würden andernfalls bezahlen und nicht z.B. zuhause bleiben.


    Wenn es denn einen OWi-Tatbestand gäbe (im OWiG oder sonstwo) bleibt nur noch die Frage, wer die Bußgelder verhängen soll. So wie die Zentrale Bußgeldstelle beim RP Kassel alle in Hessen begangenen Verkehrsdelikte "bescheidet", die von der hess. Vollzugspolizei angezeigt werden, könnte sie auch alle Bußgeldbescheide im Bereich von RMV und NVV "bescheiden". Die Behörde bearbeitet pro Jahr über 1 Mio Bußgeldanzeigen von Dienststellen der Hess. Vollzugspolizei und erliess 2024 über 720.000 Bußgeldbescheide (die Bußgeldbescheide der Kommunen werden extra gezählt und bearbeitet, jede Kommune für sich).

    Abgesehen von der Feinheit, dass der RMV auch Teile außerhalb Hessens abdeckt, finde ich die Idee recht gut.

    Eine andere Feinheit hab ich oben schon angerissen, wie festgestellt wird, ob es sich tatsächlich um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Eine gültige Fahrkarten nicht vorzuweisen ist meiner Einschätzung nach noch keine OWi. Würde die Bußgeldstelle erst nach 7 Tagen involviert werden (quasi anstelle des Inkassounternehmens), wenn innerhalb der Frist kein Nachweis erbracht worden ist? Könnte man wie bisher am RMV-Schalter die Karte nachzeigen oder müsste man formal Einspruch einlegen, wie es bei anderen OWi der Fall ist?


    Es geht ja genau darum, dass diejenigen, die womöglich gewollt öfters schwarzfahren, wenn sie erwischt werden einfach zahlen und somit gar nicht das Risiko derjenigen tragen, die nicht zahlen können und dann in die Strafverfolgung geraten.

    Gut, das erhöhte Beförderungsentgelt ist erstmal unabhängig von der Straftat des Erschleichens von Leistungen. Wenn man zehn Mal erwischt wird, kann es einen trotzdem treffen, auch wenn man immer bezahlt hat.


    Ohne große rechtliche Grundlage steht für mich bei Straftaten die Vermeidung zukünftiger Schäden und die Rehabilitation im Vordergrund, z.B. die Frage, wie aus der straffälligen Person ein konstruktives Mitglied der Gesellschaft wird. Bei Ordnungswidrigkeiten sehe ich eher die Funktion, dass unsichtbare Kosten ausgeglichen werden, so erhöht z.B. zu schnelles Fahren das Risiko, Unfälle zu verursachen, die tendenziell von der Allgemeinheit getragen werden müssen; die Kosten durch das zusätzliche Risiko werden durch das Bußgeld abgedeckt. Parallel gibt es noch das Punktesystem, dass man irgendwann nicht mehr Auto fahren darf, wenn man ein zu großes Risiko darstellt.

    Bei der Bahn wäre das Risiko primär, dass zu geringe Einnahmen zur Einstellung von Linien führen, was seinerseits volkswirtschaftliche Kosten hat, oder zu höheren Fahrpreisen, was ebenfalls volkswirtschaftliche Kosten hat. Der tatsächliche Schaden ist jedoch gering.

    Das Risiko existiert übrigens unabhängig davon, ob Vorsatz/Absicht vorliegt oder nicht. Ein Fahrverbot/Hausverbot (und ebenso eine Gefängnisstrafe) reduziert dieses Risiko aber nicht, eher im Gegenteil.

  • Haben diejenigen, die hier immer wieder betonen, wiederholtes Schwarzfahren sei gewollt, denn irgendwelche Belege für diese Behauptung, die sie...

    Die Frage ist, wie Du gewollt interpretieren möchtest, bzw. wie es rechtlich definiert wird. Wenn gewollt die bewußte Entscheidung ist, eine Leistung in Anspruch zu nehmen ohne zu bezahlen (d. h. ich steige im Wissen in den Bus ein, keine Fahrkarte zu haben und nicht "hoppala, mein Ticket liegt daheim"), spielt es hinterher keine Rolle, ob man nicht bezahlen will oder nicht kann.

  • Gegenfrage ... ist denn in diesen Studien auch erforscht, dass das "nicht leisten können" auch stimmt? Ich hatte dazu ja schon etwas geschrieben. Ich würde hier schon behaupten ohne empirische Studie, dass die Kategorie "nicht leisten können" das Geld anderweitig verwendet - gerne in Alkohol, Tabak, Wetten oder Gaming. Wie gesagt - keine empirische Studie, nur Erfahrung von Bekanntnen, die Zugeben schwarz zu fahren. Sie proklamieren es sich nicht leisten zu können, kaufen aber z.B. jeden Tag mehrere Flaschen Bier, einmal die Woche eine Stange Zigaretten oder einen Großbehälter mit Filter und Blättchen.

  • Die Frage ist, wie Du gewollt interpretieren möchtest, bzw. wie es rechtlich definiert wird. Wenn gewollt die bewußte Entscheidung ist, eine Leistung in Anspruch zu nehmen ohne zu bezahlen (d. h. ich steige im Wissen in den Bus ein, keine Fahrkarte zu haben und nicht "hoppala, mein Ticket liegt daheim"), spielt es hinterher keine Rolle, ob man nicht bezahlen will oder nicht kann.

    Richtig. Genau hier liegt das Problem, auch wenn ich mich nochmal wiederholen muss: Die fehlende Unterscheidung zwischen "Ich weiß es und will es so" und "Ich weiß es aber kann nicht anders".


    Es ist eine ähnlich empathielose Diskussion wie beim Bürgergeld, die größtenteils von Menschen geführt wird, die sich nicht einmal ansatzweise vorstellen können, können, wie es ist, am am Existenzminimum zu leben.


    Ich würde hier schon behaupten ohne empirische Studie, dass die Kategorie "nicht leisten können" das Geld anderweitig verwendet - gerne in Alkohol, Tabak, Wetten oder Gaming. Wie gesagt - keine empirische Studie, nur Erfahrung von Bekanntnen, die Zugeben schwarz zu fahren.

    Anekdotische Evidenz... aber auch deine Bekannten haben offensichtlich ein großes Problem, wenn sie a) hochgradig süchtig sind und b) ihr Lebensunterhalt abzüglich der Suchtkosten nicht mehr für eine würdevolle Teilhabe am Leben ausreicht.


    Sucht (und du lieferst sehr gute Beispiele dafür) ist eine anerkannte Kankheit und keine Willensschwäche!


    Welcher Besserverdiener würde eine höhere Besteuerung von Vermögen ausgerechnet mit dem Argument "Verzichte doch einfach auf dein Suchtmittel" (und auch in diesen Kreisen spielen Alkohol, Tabak, illegale Drogen, Wetten usw. eine Rolle! Und es gibt weitere, die sich auch nur diese Kreise leisten können) akzeptieren? Aber bei den Schwächeren wird es sofort immer gefordert.


    Übrigens: Frankfurt ist Deutschlands Kokain-Hauptstadt laut Abwasser, und wer an den "Unorten" in die Ecke uriniert, dessen Rückstände finden sich darin nicht...


    Ich stelle nochmal deutlich klar, dass Sucht für mich ausdrücklich KEINE Entschuldigung/Ausrede für Schwarzfahren ist! Aber sie ist Teil einer hochproblematischen Abwärtsspirale, die von der Strafverfolgung negativ beschleunigt wird! Und genau hier trifft es eben Menschen, die in mehrerlei Hinsicht benachteiligt sind, während allein der finanzielle Status andere schon vor dem bloßen Risiko schützt - und das ist ungerecht und mangelt an Gleichbehandlung. Genau deshalb muss Schwarzfahren selbstverständlich weiterhin geahndet werden, aber es müssen andere, faire Lösungen für Dauerverstöße her!

    2 Mal editiert, zuletzt von MdE ()

  • Das ist aber nun ziemlich vorurteilsbehaftet. (Edit; Ich sehe gerade, MdE war schneller. Meine Antwort bezieht sich auf Barnyk)


    Außerdem geht die Diskussion "nicht leisten können" in die falsche Richtung. Das Schwarzfahren zu vereinfachen, weil es sich jemand nicht leisten kann, bringt nichts. Wenn es sich jemand nicht leisten kann, ist es doch völlig wurscht, ob die Strafe dann 10 EUR, zehn Stockhiebe oder 10 Tage Knast ist. Derjenige wird immer in die Straffalle tappen.


    Statt das Schwarzfahren zu entkriminalisieren sollte man eher dafür sorgen, dass diejenigen, die sich den ÖPNV wirklich nicht leisten können, bessere Teilhabemöglichkeiten erhalten, z. B. durch Anheben der Regelsätze. Könnte man ja z. B. eine Umlagefinanzierung aus den EBE generieren :)

  • tunnelklick Weißt du, wie der RMV diese Zahlen ermittelt hat? Ist das reine Schätzung? Oder hochgerechnet pro aufgegriffenen Schwarzfahrenden, egal wie oft diese Person es vorher getan hat? Ist die Nacherhebung im Verlust eingerechnet? Ohne diese Einordnung finde ich die Zahlen wenig aussagekräftig.


    Im Netz findet man dazu Aussagen wie diese;


    Wie die Zahlen üblicherweise ermittelt werden

    - Schwarzfahrerquote: Verbünde und Verkehrsunternehmen schätzen, wie viel Prozent der Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein unterwegs sind, meist auf Basis von StichprobenKontrollen (z.B. 3–5% im RMVGebiet).

    - Fahrgastzahlen: Die Gesamtzahl der beförderten Fahrgäste wird aus den Verkehrsstatistiken (z.B. jährlich gemeldete Fahrten) übernommen.

    - Durchschnittlicher Fahrpreis: Ein mittlerer Fahrpreis pro Fahrt wird angenommen (z.B. gewichteter Mittelwert aus Einzelfahrten, Zeitkarten usw.); dieser wird oft intern oder mit Hilfe von Verbandsschätzungen ermittelt.


    Daraus ergibt sich grob:

    Einnahmeausfall: Fahrgäste pro Jahr × Schwarzfahrerquote × durchschn. Fahrpreis


    Diese Rechenlogik wird vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und einzelnen Verkehrsunternehmen so beschrieben, wenn sie bundesweite Schätzungen von 250–300 Mio. Euro Einnahmeausfall nennen. Traffiq im Speziellen hat 2018 beschrieben, dass die Zahl der Schwarzfahrer eine Hochrechnung aus dem Ergebnissen tatsächlicher Kontrolen sei.


    Es also eine rein pekuniäre Rechnung, die nichts über den Personenkreis der Schwarzfahrenden aussagt und deren Motive.

  • Zitat

    Ich stelle nochmal deutlich klar, dass Sucht für mich ausdrücklich KEINE Entschuldigung/Ausrede für Schwarzfahren ist! Aber sie ist Teil einer hochproblematischen Abwärtsspirale, die von der Strafverfolgung negativ beschleunigt wird! Und genau hier trifft es eben Menschen, die in mehrerlei Hinsicht benachteiligt sind, während allein der finanzielle Status andere schon vor dem bloßen Risiko schützt - und das ist ungerecht und mangelt an Gleichbehandlung. Genau deshalb muss Schwarzfahren selbstverständlich weiterhin geahndet werden, aber es müssen andere, faire Lösungen für Dauerverstöße her!

    Ich denke mit der Aussage kann ich mitgehen - uneingeschränkt.

  • Das kannst du aber genauso wenig beurteilen wie ich, mehr als anekdotische Evidenz können wir beide nicht bieten. Aber Studien, Länderberichte und NGOs zeigen klar auf, dass es eben nicht am Mindset der Täter liegt, sondern der tatsächlichen Zahlungsunfähigkeit. Der Großteil bezahlt das höhere Entgelt im Zweifel einfach und ist "raus". Das muss man schon bewusst ignorieren wollen, wenn man anders argumentiert.

    Du machst einen Fundamentalfehler. Du gehst davon aus, dass bei einer Runterstufung zur einer Ordnungdswidrigkeit weiterhin alle die sich Fahrscheine leisten können, diese auch weiterhin brav kaufen werden. Fakt ist, es wird bei der relativ geringer Kontrolldichte im ÖPNV für viele einfach lukrativer überhaupt keinen Fahrschein mehr zu kaufen, und statt dessen die Ordnungswidrigkeiten zu bezahlen. Im Gegensatz zum Falschparken, kann man hier nämlich bei systematischer Missachtung der Gesetze niemanden zur MPU schicken (systematisches Falschparken ist bereits mehrfach trotz Bezahlens der Strafen dahin eskaliert), da man keinerlei Führerschein für die ÖPNV-Nutzung benötigt, und ein Hausverbot wird wegen der Beförderungspflicht auch nicht funktionieren. Also, was macht man dann mit Personen, die systematisch keine Fahrscheine mehr kaufen?


    Es sei hier an den Fall des Hedgefond-Managers in London erinnert, der selbstredend hätte bezahlen können, wenn er das denn gewollt hätte. Er fuhr systematisch von seinem Wohnort in die City of London ohne zu zahlen, und nur auf dem Rückweg, weil er an einer Barriere in der City durch musste, zahlte er. Er machte das, weil es möglich war, und nicht weil ihm das Geld fehlte.

  • Im Gegensatz zum Falschparken, kann man hier nämlich bei systematischer Missachtung der Gesetze niemanden zur MPU schicken (systematisches Falschparken ist bereits mehrfach trotz Bezahlens der Strafen dahin eskaliert), da man keinerlei Führerschein für die ÖPNV-Nutzung benötigt, und ein Hausverbot wird wegen der Beförderungspflicht auch nicht funktionieren.

    ich nehme an, für eine solche Eskalation hast du eine Quelle? Also, in Deutschland?


    Da ja einige Städte das Schwarzfahren nicht mehr anzeigen, sollte die These „die Schwarzfahrerquote erhöht sich“ empirisch überprüfbar sein. Ich bitte um Belege.

    Einmal editiert, zuletzt von baeuchle ()