[...] und ein Hausverbot wird wegen der Beförderungspflicht auch nicht funktionieren. [...]
Das "Hausverbot" im ÖPNV nennt sich üblicherweise "Ausschluss von der Beförderung" und ist beispielsweise in den "Gemeinsamen Beförderungsbedinungen" des RMV wie folgt geregelt:
Zitat§ 2 Ausschluss von Personen von der Beförderung
[...](3) Von der Beförderung können ferner ausgeschlossen werden:
[...]
§ 3 Verhalten der Fahrgäste
- Fahrgäste, welche die Verhaltensregeln gemäß § 3 außer Acht lassen,
- Fahrgäste ohne gültige Fahrkarte, welche die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes gemäß § 8 und/ oder die Angabe von Personalien verweigern.
[...]
§ 8 Erhöhtes Beförderungsentgelt
[...]
Von einer Beförderungspflicht ist nirgends etwas zu lesen.