Minister Mansoori will Fahrscheinkontrollen am Bahnhof

  • Und nun ist es – sofern es nicht eine andere Rechtsnorm gibt, die ich noch nicht kenne – also Ermessenssache der Behörde und ggf. eines Gerichtes, zu entscheiden, ob wiederholte Parkvergehen eine Eignung zum Führen von Kfz ausschließt oder nicht.

    Es ist keine Ermessensvorschrift, da das gesetz keine Kann-Bestimmung enthält, ergo: bei Nichteignung muss sie entziehen. Die Eignung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Rechtsbegriff heißt, von seinem Inhalt hängt eine Rechtsfolge ab. Würde der Behörde ein Ermessen eingeräumt, könnte sie entscheiden, ob sie bei Nichteignung entzieht oder nicht. Der Unterschied besteht darin, dass die behördliche Inhakltsbestimmung des Rechtsbegriffs der vollen verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt, während eine Ermessensentscheidung nur einschränkt gerichtlich überprüft werden kann (gerichtliches Ermessen kann nicht an die Stelle behördlichen Ermessens treten). Damit biegt die Diskussion in die Untiefen des Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrechts ab, was hier nicht weiterführt.

  • Es ist keine Ermessensvorschrift, da das gesetz keine Kann-Bestimmung enthält, ergo: bei Nichteignung muss sie entziehen. Die Eignung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. […] Würde der Behörde ein Ermessen eingeräumt, könnte sie entscheiden, ob sie bei Nichteignung entzieht oder nicht.

    Wir sind uns einig: die Behörde MUSS entziehen, WENN die Bedingungen dafür gegeben sind und hat dabei keinen Ermessensspielraum. Da habe ich auch gar nicht gegen argumentiert.


    Wir sind uns nicht mehr einig, wenn du behauptest, "bei wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften, selbst wenn es sich um bagatellmäßige Parkverstöße handelt" gälte es als erwiesen, dass [die Bedingungen erfüllt seien]. Die von dir dafür zitierten Paragraphen geben das nicht her.

  • Beitrag von baeuchle ()

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  • Danke für den Link.
    Bisher nahm ich nur die Entlastung der Justiz als Triebfeder für die diskutierten Änderungen wahr.

    Das Problem der aktuellen Politikergeneration ist, dass sie sich keinen Gedanken über Folgen von Gesetzesänderungen machen. Man will Gutes tun, und zertrümmert mit den Ars**** das ganze Porzellan.

    Im Bezug auf Deine Poliktikerschelte fällt es mir schwer, das Diskutieren des Themas im Rechtsausschuss, inklusive Anhören von mehreren Sachverständingen, als "sich keine Gedanken über die Folgen von Gesetzesänderungen zu machen" nachzuvollziehen.

    Sprich, wenn sie die Strafbarkeit fürs Schwarzfahren abschaffen wollen, erwarte ich dass sie einen plausiblen Plan haben wie sie den Missbrauch verhindern wollen. [...]

    Das erscheint mir eine hohe Erwartungshaltung zu sein.
    Die Erwartung, dass dieser Erwartungshaltung entsprochen wird, scheint aber, im Zusammenhang mit dem vorherigen Zitat, dann doch eher Richtung Enttäuschung zu tendieren.

  • Im Bezug auf Deine Poliktikerschelte fällt es mir schwer, das Diskutieren des Themas im Rechtsausschuss, inklusive Anhören von mehreren Sachverständingen, als "sich keine Gedanken über die Folgen von Gesetzesänderungen zu machen" nachzuvollziehen.

    Welche Sachverständigen wurden denn angehört?


    Es wurden definitiv Sachverständige angehört, die die Argumentation pro Gesetzesänderung unterstützen. Wurden aber auch Sachverständige angehört, die sich zu den potentiell negativen Auswirkungen geäußert haben? Die Pressemeldungen lassen nicht darauf hoffen, und mir fehlt die Motivation meine Zeit mit Lesen von Ausschusssitzungsprotokollen zu verbringen.


    P.S. Enttäuschung würde voraussetzen, dass ich noch irgend etwas Positives von diesen Politikern erwarten würde. Insofern können sie mich positiv überraschen.

    Einmal editiert, zuletzt von John2 ()

  • Zitat

    Es wurden definitiv Sachverständige angehört, die die Argumentation pro Gesetzesänderung unterstützen. Wurden aber auch Sachverständige angehört, die sich zu den potentiell negativen Auswirkungen geäußert haben?

    Ein Sachverständiger soll im Nirmalfall nicht seine Meinung sagen, sondern die Fakten mit Sachverstand darlegen. SIe haben dabei alle Aspekte zu beleuchten. Es gibt im Normalfall keine Sachverständigen, die pro oder contra etwas sind, wenn sie ihre Aufgabe ernst nehmen. Wenn ein Sachverständiger seine Meinung dazu gibt und eine Handlungsempfehlung gibt, dann wechselt er eher in den Bereich eines Lobbyisten.

  • Wenn der Hauptgrund der ist weil Personen die die Geldstrafe nicht zahlen können ins Gefängnis sollen

    ist die Strafbarkeit abzuschaffen, könnte man sich auch überlegen die Regeln über die Strafen selbst

    anzupassen.

    Es ist ja nicht nur so, dass ausschliesslich wegen Nichtbezahlens von Geldstrafen beim Schwarzfahren

    Ersatzhaftstrfen anfallen sondern auch in anderen Fällen.


    Ich werfe jetzt mal die Idee rein dass man für bestimmte Fälle/bis bestimmten Beträgen stattdessen

    erst mal sowas wie Sozialstunden ähnlich dem Jugendstrafrecht bekommt.


    zB 40 Stunden Müllaufsammeln (in der Art wie es in freiwilligen Aktionen wie "Frankfurt Cleanup"

    stattfindet - nur halt ausserhalb von dem Rahmen und das Gebiet wird zugewiesen)

    In god (an invention by mankind) we trust - on earth we don't


    Sincerly yours, NSA
    powered by US government

  • <off-topic>

    [...]

    Die Pressemeldungen lassen nicht darauf hoffen, und mir fehlt die Motivation meine Zeit mit Lesen von Ausschusssitzungsprotokollen zu verbringen.

    [...]

    Interessanter Ansatz,

    Gesprächspartner dazu aufzufordern, sich schlau zu machen und sich zwecks Erkenntnisgewinns mit Details auseinanderzusetzen, um sich dann selbst diesem Prozess zu verweigern, bzw. sich für diesen dem Primat der zeitlichen Limitierung zu unterwerfen.

    Danke für Deine Offenheit.

    </off-topic>

  • Ich habe Dich auf eine kurze Pressemitteilung verwiesen, die in kürzester Zeit (5-10Minuten) gelesen werden kann. Protokolle von Ausschusssitzungen sind hingegen recht lang, und erfordern unter Umständen Stunden sie durchzuarbeiten, weil man ggf. Querverweisen folgen muss. Man sollte da einen Unterschied sehen.