XXL auch im Übergangsgebiet?

  • Ich hab mal eine Frage zur Schülerkarte XXL. Damit dar man ja in den Ferien im gesamten RMV-Gebiet rumfahren. Aber ich habe mal etwas gehört, dass dies nicht in den tansparent dargestellten Übergangsgebieten gilt. Deshalb wollte ich mal fragen: Gilt sie oder Gilt sie nicht? Denn ich hab keine Lust als Schwarzfahrer zu gelten, wenn ich nach Weinheim fahren will. Da das noch auf dem Plan ist.
    Über Auskunft würd ich mich freuen.

  • Hallo.


    RMV.de schreibt dazu:

    Zitat

    Die Schülerjahreskarte XXL gilt: während der Schulzeit ausschließlich im auf der Kundenkarte eingetragenen räumlichen Gültigkeitsbereich. Während der hessischen Schulferien erweitert sich die räumliche Gültigkeit auf den gesamten Verbundraum. Hierzu zählen auch die direkt angrenzenden Wochenenden (Sa./So.) und Feiertage vor und nach den Ferienzeiten. Im Bereich der Übergangstarife, gilt die Schülerjahreskarte XXL, auch in den hessischen Schulferien, ausschließlich in den von der Schülerjahreskarte XXL abgedeckten Übergangstarifgebieten.


    Quelle: RMV.de


    Ich interpretiere das so: Wenn Du in Weinheim zur Schule gehst, gilt die XXL-Karte. Ansonsten nicht. Aus Frankfurt gilt die XXL-Karte nur bis Hähnlein-Alsbach.


    Unter der Suche mit "XXL" steht bei RMV.de noch mehr.


    Grüße ins Forum
    Helmut

    You'll Never Ride Alone.

    Einmal editiert, zuletzt von Helmut ()

  • Hieße das also, dass man als Besitzer einer Schülerjahreskarte XXL (TG 50) nur in die angrenzden TGs fahren darf? (Zum Beispiel: TG 51, TG 66 und TG 36)

    Grüße,
    Ptb-Superman

  • Ptb-Superman: Nein !
    Du kannst in den Schulferien damit im ganzen RMV-Gebiet fahren außer in den Übergangstarifgebieten (z.B. Südhessiche Bergstraße usw.). Also nicht dort wo normalerweise VRN oder NVV gilt, nicht in Bayern usw.
    Aber Giessen, Fulda, Wiesbaden, Hanau usw. problemlos möglich.

    Capri-Sonne heisst jetzt "Capri Sun". :( Sonst ändert sich nix. Der "alte" Name muss wieder her ! ;(