Kinder aus Zug geworfen - Mehdorn entschuldigt sich

  • Die Offenbach-Post berichtet heute über einen Fall, wo zwei alleinreisende Kinder im Alter von 13 und 15 auf dem Weg von Wien nach Offenbach unterwegs in Plattling von der Schaffnerin aus dem Zug geworfen wurden und auf den Zug in 4 Stunden verwiesen wurden, da die Tickets in Östereich falsch ausgestellt wurden.
    Die in Offenbach lebende Mutter hatte sich schriftlich beschwert und die Presse eingeschaltet. Gestenr erhielt sie ein von Bahnchef Mehdorn unterschriebenes Entschuldigungsschreiben und einen Reisegutschein über 100 Euro. In dem Schreiben wird die Reaktion der Zugbegleiterin als unangemessen beschrieben und das arbeitsrechtliche Schritte gegen diese eingeleitet wurden.
    Konkret war folgendes passiert. Der in Wien lebende Vater kaufte am 21.8. für die Kinder die Tickets für die Fahrt nach Offenbach für den Eurocity, der in Wien um 8.30 Uhr abfährt. Der östreichische Bahnbeamte bot für die Verbindung ein Sonderangebot für 29 Euro pro Person an und stellte Reservierungen für den Zug ab Wien Abfahrt 8.30 Uhr aus.
    Die östreichischen Schaffner hatten bei der Kontrolle nichts zu beanstanden, die deutsche Kollegion hingegen stellte kurz vor Platting fest, das die Tickets nicht für den Zug gültig waren und verlangte 160 Euro Nachtzahlung, die die Kinder nicht leisten konnten. Daraufhin verweis sie in Platting die Kinder aus dem Zug mit dem Hinweis, das der Zug für den das Ticket gilt in 4 Stunden abfährt.
    Bahnsprächer Säliger recherchierte, das der Schalterbeamte in Östreich den Fehler gemacht hat, da Tickets für den Eurocity um 8.30 Uhr verlangt wurden, er aber das Sonderangebot ausgestellt aht, was nur für den Zug ab 12.30 Uhr gilt, den die Sondergebote haben das Ziel die weniger ausgelasteten Züge zu füllen. Den Fehler konnte man kaum bemerken, da die Reservierung wiederum für den frühen Zug ausgestellt war.
    Das stelle jedoch erst die Schaffnerin in Deutschland fest. Allerdings hätte sie keinesfalls die Kinder des Zuges verweisen dürfen und die 160 Euro seien auch nicht zu zahlen gewesen, da der Fehler von der Verkaufsstelle gemacht wurde und da sei man grundsätzlich kulant.

    Das ist dein Moment komm und lebe und erfüll dir deinen Traum, das ist dein Moment komm und fliege wie ein Stern durch Zeit und Raum.
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    Wo ich meine Träume fand und immer find, bei dir sind alle Sorgen frei, böse Worte werden gut und fein, du hast das Glück gebucht und niemals Langeweile.


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  • Das ist ja mal wirklich ein Hammer... Hätte die Schaffnerin die Kinder nicht der Bundespolizei übergeben müssen, da ja beide noch nicht volljährig waren? Mal ganz davon abgesehen, das sie eigentlich den Zug gar nicht hätten verlassen müssen... Mich würden die "arbeitsrechtlichen Schritte" interessieren, die da eingeleitet wurden... :rolleyes:

  • Zitat

    Original von ColognePaggo
    Mich würden die "arbeitsrechtlichen Schritte" interessieren, die da eingeleitet wurden... :rolleyes:


    kann von Abmahnung bis Kündigung reichen...

    Gruß
    face

    Was auch geschieht:
    Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken!

    Erich Kästner

    [SIZE=7]Wer mich erreichen will, schreibt mir eine Mail, PNs werden nicht gelesen.[/SIZE]

  • Zitat

    Original von Jan
    Die östreichischen Schaffner hatten bei der Kontrolle nichts zu beanstanden


    Kein Wunder, Fahrkarten mit Zugbindung sind in Österreich völlig unbekannt.


    Zitat

    und die 160 Euro seien auch nicht zu zahlen gewesen, da der Fehler von der Verkaufsstelle gemacht wurde und da sei man grundsätzlich kulant.


    Hm. Ich war ja selber mal Zub im Fernverkehr. Dadurch, daß es sich hier um Kinder bzw. noch nicht Volljährige handelt, ist diese Sache natürlich ein verflucht heißes Eisen... Ansonsten kann ich die Aussage, daß bei Fehlern der Verkaufsstelle grundsätzlich kulant verfahren wird, nicht nachvollziehen.... ich habe seit Einführung von zuggebundenen Angeboten (Guten-Abend-Ticket, Plan&Spar, dann Sparpreis50 usw.) immer und immer wieder sehr, sehr "abenteuerlich" ausgestellte Fahrkarten, die absolut nicht zu den Reservierungen paßten, aber zusammen ausgestellt waren, zu sehen bekommen... ausgestellt waren solche Kombinationen aus z.T. völlig gegen alle geltenden Tarife ausgestellten Fahrkarten und Platzkarten für die gewünschten Züge (für die freilich die Fahrkarte nicht galt) oftmalen von Reisebüros [ehe jemand meckert: es gab Spitzen-Reisebüros, von denen ich noch was lernen konnte, leider aber auch welche, die von Bahnfahrkarten absolut null Ahnung hatten, trotzdem aber fröhlich drauflosverkauft hatten], aber auch vom Ausland... die ÖBB hat sich da wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert (bei anderen Bahnen wie z.B. der SBB hingegen klappte das sehr gut, da waren tarifwidrige Ausstellungen die Ausnahme), in den EC aus Richtung Wien gab es deswegen regelmäßig Diskussionen ohne Ende. Ich habe immer nachzahlen lassen bzw. FN ausgestellt - Beschwerden bitte an den Aussteller, die Bedingungen sind ja bekannt, wenn die falsch verkaufen, können wir nix dafür - und Beratungs- und Ausstellfehler waren bei mir kein Argument - das wäre ja ein Freibrief für Fahren mit nicht tarifgemäßer Fahrkarte gewesen (Schaffen von Präzedenzfällen! Kann extremerweise dazu führen, daß sich jemand absichtlich billigere Angebotsfahrkarten und Reservierungen für teurere Züge beschafft und dann auf Abfertigungsfehler pocht - da es sich im Zug nicht nachprüfen läßt, müßte man dann ja jeden mit entsprechenden Karten so fahren lassen!), nee, abgelehnt, sowas gabs nur bei Verschulden in der Transportkette an sich (z.B. Anschlußversäumnis). - Einer meiner früheren Zugchefs sagte den Leuten in solchen Fällen auch glashart sinngemäß: Wenn Sie ein Auto kaufen - unterschreiben Sie den Vertrag, ohne zu lesen? Bestimmt nicht - und warum machen Sie es dann bei uns? Von der Sache her ja nicht unrichtig.... etwas hart, Fahrkarten sind aber Beförderungsverträge, die man bei Abschluß auf Fehler durchsehen sollte.


    Nur, wie gesagt: wegen "Kindern" ist das eben wirklich eine heiße Geschichte... ich hatte Glück, bei alleinreisenden Kindern hatte ich diese Probleme nie. - Arbeitsrechtliche Schritte... oweia, ob das man nicht etwas übers Ziel hinausgeschossen ist; da ich nicht dabei war, kann ich ja schlecht ein Urteil abgeben, aber ob die DB mit diesem "Bauernopfer" durchkommt, ist nicht unbedingt sicher.


    Hatte diese Geschichte übrigens schon vor zwei Wochen in der B**D-Zeitung gelesen und da schon geschluckt.

    Hinweis: Sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, spiegeln meine Beiträge nur meine persönliche Meinung. Diese muß nicht zwangsläufig der meines Arbeitgebers, irgendwelcher Institutionen oder von sonstwem entsprechen, sie muß auch nicht unbedingt jedem gefallen, ich lasse sie mir aber auch nicht verbieten oder madig machen und werde mich im Normalfall auch nicht dafür, daß ich eben eine eigene Sicht der Dinge habe, entschuldigen.

  • Es gibt zwischen einem Kaufvertrag für ein Auto und einer Bahnfahrkarte aber einen riesengroßen Unterschied. Ein Kaufvertrag ist ausführlich und in Klartext geschrieben (mit ein paar "Jruistendeutsch"-Einstreuungen), und eine Fahrkarte wimmelt von Betrieblichen Kürzeln und verschlüsselten Informationen, die ein Laie oft gar nicht verstehen kann.

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

  • Zitat

    Original von Colaholiker
    Es gibt zwischen einem Kaufvertrag für ein Auto und einer Bahnfahrkarte aber einen riesengroßen Unterschied. Ein Kaufvertrag ist ausführlich und in Klartext geschrieben (mit ein paar "Jruistendeutsch"-Einstreuungen), und eine Fahrkarte wimmelt von Betrieblichen Kürzeln und verschlüsselten Informationen, die ein Laie oft gar nicht verstehen kann.


    Betriebliche Abkürzungen sind bis auf Zuggattungen (IC/EC/ICE/ICN usw) und BC für BahnCard nicht zu finden. Der Laufweg wird mit Kfz-Kennzeichen abgekürzt, bzw so wieit möglich detailiert aufgedruckt.
    Aber man wird mal noch erwarten können, dass die Leute gucken ob das Ticken nun von A nach C über B ausgestellt ist oder von Z nach K über A. Und die Zugnummern auf der Fahkarte (bei Zugbindung) und einer Reservierung wird man ja auch noch vergleichen können - das sind max 4 Zahlen.


    Zu ausgestellten Tickets von der ÖBB: Letztens saß eine Frau im Zug, die von F-Flughafen nach Schlüchtern wollte. Für diese Fahrt wurde Ihr in Wien eine ICE Fahrkarte ausgestellt, auf der ICE zwischen F und FD eingetragen war. Fand das etwas seltsam und habe natürlich die Dame entsprechend beraten,Bescheinigungen ausgestellt - denn das konnte Sie ja nun wirklich nicht wissen, dass das ein großer Umweg wäre und das außerdem nur unnötig Geld kostet. Hier hat dann Kundenservice auch Vorrang! Die Dame nutzte dann den RE ab Frankfurt Süd nach Schlüchtern.

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  • Kann es vielleicht auch sein, daß sie eher mit der Fahrkarte von
    Würzburg über Fulda nach Schlüchtern fahren könnte und als zweiten
    Weg über Frankfurt?


    Von Passau herkommend wäre vom Prinzip Hanau der Umsteigebahnhof,
    wenn man sich das Steckennetz anschaut.....

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  • Die Fahrkarte war so ausgestellt:


    Frankfurt Flughafen - Schlüchtern, Hin - u Rück, ICE F-FU, weil die Dame von Wien nach Frankfurt geflogen war und den Rest mit der Bahn fahren wollte.


    Das Ticket war von der Fahrkartenausgabe Wien.
    Also ich fand diese Relation etwas seltsam....

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