Urheberrecht II: Verwendung von topographischen Kartendaten im Internet

  • Liebe User,


    einmal mehr müssen wir uns nach unserer vor einiger Zeit erlassenen Richtlinie zu Zitaten von Texten aus Medienangeboten zu einem Thema an euch wenden, welches das Urheberrecht betrifft. Diesmal geht es um die Verwendung von topographischen Kartendaten im Internet.


    In der einschlägigen Fachpresse und in entsprechenden Online-Angeboten war in letzter Zeit wiederholt von Abmahnungen gegen Inhaber von Webseiten zu lesen, die beispielsweise als Wegbeschreibungen zu ihrem Firmen- oder Wohnsitz Ausschnitte aus Stadtplänen oder topgraphischen Karten in ihre Seiten eingebunden hatten. Als Beispiel und als Grundlage können wir hier diesen Beitrag auf Telepolis (Heise) anführen, in dem die Problematik auf der rechtlichen Seite genauer beschrieben ist. Kurz zusammengefasst, Kartendaten unterliegen ebenso wie Texte aus Zeitungen und Zeitschriften dem Urheberrecht, und es sind Fälle bekannt geworden, in denen selbst die Nutzung früher einmal kostenlos verfügbarer Karten, die heute infolge geänderter Geschäftsbedingungen nicht mehr frei verwendet werden dürfen, zu Abmahnungen geführt haben. Wie bereits in anderen Zusammenhängen hat sich zudem auch hier leider eine Anzahl von Juristen berufen gefühlt, die Unwissenheit von Webseiten-Inhabern zu ihrem eigenen finanziellen Vorteil auszunutzen – was man davon halten darf, ist jedem selbst überlassen.


    Wie auch immer: Da wir weder selbst in Mithaftung für eine Nachlässigkeit von Usern genommen werden noch euch im Dunkeln lassen und ins offene Messer laufen lassen wollen, gilt in Anlehnung an unsere Richtlinie zu Zitaten ab sofort ebenfalls, dass künftig das Einbinden von Kartendaten im obigen Sinne in Beiträge unzulässig ist.


    Solltet ihr bestimmte örtliche Gegebenheiten visuell deutlich machen wollen, empfehlen wir euch, ebenfalls in Anlehnung an den oben verlinkten Artikel, entweder mit Papier und Stift einen handgezeichneten Plan anzufertigen und einzuscannen oder einen solchen Plan mit dem Zeichenprogramm eurer Wahl in elektronischer Form zu erstellen.


    Sollte ein User aus Nachlässigkeit oder Unkenntnis dieser Richtlinie dennoch einen nicht selbst angefertigten Kartenauszug in Form einer Grafikdatei oder einer Verlinkung posten, werden wir diese zu unserem Schutz wie zu dem des Users entfernen und dabei auf diese Richtlinie verweisen.


    Wir tun dies nicht, weil wir Freude am Erlassen von immer neuen Richtlinien hätten oder die zunehmende Kommerzialisierung des Internets befürworten würden – nur sehen wir vor dem Hintergrund der momentanen Rechtslage keine Alternative.


    Sollte es zu dieser Richtlinie Fragen geben, können diese in der Rubrik „Rund ums Forum“ gestellt werden.


    Das Forenteam

    Gruß Tommy