Kollision mit Auto auf geschlossenem BÜ bei Wolfskehlen

  • bei Wolfskehlen ist ein ICE entgleist, die Strecke wird noch bis heute abend gesperrt sein. mehr zum Thema auf DSO oder bild.de

  • Zur Präzisierung fasse ich eine Ticker-Meldung der dpa zusammen, die im Moment bei der Rundschau eingeblendet wird. Demnach habe ein Autofahrer die Absperrung an einem stillgelegten BÜ durchbrochen und sei auf dem Gleis liegengeblieben. Anwohner hätten ihm aus dem Auto geholfen, kurz bevor es der herannahende ICE erfasst hätte. Der Autofahrer sei daraufhin geflüchtet. Es sei ein Schaden von rund 2 Mio. Euro entstanden, der Lokführer und die 46 Reisenden seien unverletzt geblieben.

    where the road takes him through / the city of sleep / the thinking that does not end is within him / then he dreams / the road takes him / this man who is searching / it brings him / in silence through the night
    - eithne ní bhraonáin: water shows the hidden heart

  • Die Strecke ist mittlerweile geräumt und wird vermessen. Ein sehr langsamer RE hat die Unfallstelle auch schon passiert, ob auf dem Gegengleis oder auf dem betroffenen Gleis war aus der Distanz nicht zu erkennen.


    Hier noch ein Bericht mit Bildern:
    http://onnachrichten.t-online.de/c/76/15/01/7615010.html

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    Einmal editiert, zuletzt von Horst Honig ()

  • Zitat

    Original von Ingo
    Auf den geflüchteten Autofahrer kommt nun einiges zu...


    Das kann man mal annehmen. Allein die Schadensersatzansprüche der Bahn werden ihn "fertig machen". Da haben wir noch gar nicht von den strafrechtlichen Aspekten gesprochen.

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  • Zumal ich mir denken könnte, dass mit Blick auf die Trunkenheit sich seine Versicherung querstellen könnte, da man dies vermutlich als grobe Fahrlässigkeit auslegen kann.

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  • Zitat

    Original von jadefalcon
    Zumal ich mir denken könnte, dass mit Blick auf die Trunkenheit sich seine Versicherung querstellen könnte, da man dies vermutlich als grobe Fahrlässigkeit auslegen kann.


    Davon gehe ich auch aus. Ferndiagnosen sind schwierig, aber das was man hört ist recht eindeutig.

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  • Zitat

    Original von Horst Honig
    Davon gehe ich auch aus. Ferndiagnosen sind schwierig, aber das was man hört ist recht eindeutig.



    Angenommen, der Autofahrer wäre so blau gewesen, dass er für nicht oder vermindert schuldfähig erklärt wird - wären davon dann auch Schadenersatzansprüche berührt oder gibt es den Faktor der Schuldfähigkeit im Zivilrecht nicht?

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  • Zitat

    Original von jadefalcon
    Angenommen, der Autofahrer wäre so blau gewesen, dass er für nicht oder vermindert schuldfähig erklärt wird - wären davon dann auch Schadenersatzansprüche berührt oder gibt es den Faktor der Schuldfähigkeit im Zivilrecht nicht?


    Folgende Artikel der Wikipedia sind hierzu recht interessant und dürften die Fragen beantworten:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Deliktsf%C3%A4higkeit
    http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldunf%C3%A4higkeit


    Auch beim Strafrecht sind die Grenzen mit ca. 2,5 ‰ für verminderte Schuldfähigkeit und 3,0 ‰ für absolute relativ hoch, womit ich meine, dass man schon einiges trinken muss um das zu erreichen. Ob man dann überhaupt noch ein Auto bewegen kann?

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  • Ok, danke. Letztlich wird freilich die Justiz die genauen Umstände des Vorfalls ermitteln müssen; zumindest kann man aber wohl auch davon ausgehen, dass dem Autofahrer im Vorfeld seines Alkoholkonsums klar gewesen sein muss, dass er auf diese Weise seine Fähigkeit zum Führen eines Kfz beeinträchtigen würde.


    Einige Fotos von der Freiwilligen Feuerwehr Riedstadt: http://www.ff-riedstadt.de/wolfskehlen

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  • Hmmm.Bescheidene Frage aber was hat ein ICE auf einer Stillgelegten Strecke zu suchen?Wenn sie offiziell Stillgelegt ist und trotzdem Hochgeschwindigkeitszüge auf ihr mit derart hohem Tempo rumfahren ,mit Verlaub,aber dann ist die Bahn mitschuld....

  • Die Strecke ist nicht stillgelegt, lediglich der Bahnübergang ist nicht mehr in Betrieb und gegen Befahren von der Straßenseite gesperrt.

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  • Der Mann hat aber echt Glück gehabt, daß er aus dem Wagen befreit wurde, bevor der ICE kam. Das hätte er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht überlebt. Den Sachschaden kann man ja ersetzen, wenngleich das ganze für den Autofahrer nicht leicht werden wird.


    Ich hoffe, der Tf "verdaut" den Unfall gut, er dürfte derjenige sein, den das ganze am meisten mitnimmt.

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

  • Beim HR online gibt es auch schon einen Bericht: Klick. In der Hessenschau kam zudem soeben auch ein Beitrag. So wie man es dort erkennen konnte, muss das Auto schon gehörig Schwung gehabt haben, da es durch eine Leitplanke und einen Jägerzaun gebrochen ist, bevor es auf dem Gleis steckengeblieben ist. Die Gleisüberdeckung war nach der Auflassung des BÜ entfernt worden, so dass es zudem eine gewisse Strecke über grasbewachsenen Erdboden sowie durch den Gleisschotter zurücklegen musste.

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  • Wie jadefalcon richtig gesagt hat und wie auch im Videobeitrag richtig gesagt wird, WAR dort mal ein Bahnübergang.... gewesen. Wer sich die Stelle ansehen will, kein Problem, ist öffentlich zugänglich (bis an den Zaun an der Strecke heran): einfach mit der S7 Richtung Goddelau bis Wolfskehlen mitfahren und beim Anhalten schon mal aus dem Fenster sehen, da erkennt man schon deutlich, wo der Bü mal war und wo jetzt die Straße unterbrochen ist (war früher eine durchgehende relativ kleine Landstraße, die nach Wolfskehlen in den Ort reingeführt hat). Genaue Lage: zwischen den beiden Wolfskehlener Bahnsteigen.


    Was etwas unterging, wer auch mächtig Glück gehabt hat: die Anwohner, die den Suffkopp aus dem Auto geholt haben... das klang für mich, als wären sie direkt an das Auto ran, um den Fahrer zu warnen. Wäre der ICE da schon angeflogen gekommen........ Rettung des Autofahrers schön und gut, ich fürchte nur, daß unter solchen Umständen gern der im Gleisbereich überlebensnotwendige Selbstschutz vergessen wird. Na, Glück gehabt - wie gesagt: auch für die Anwohner, das hätte auch für diese dumm ausgehen können.


    Wegen Geschwindigkeit des ICE: mit ca. 160 war er sogar noch eher langsam; der Kollege hat vermutlich den Zug einfach nur ausrollen lassen. Zugelassene Geschwindigkeit dürften an der Stelle nämlich bei LZB-Führung sogar schon 200 sein; LZB liegt durchgehend von MA-Waldhof bis Zeppelinheim. Und wegen Bremsweg: tja, so schnell, wie das alles passiert zu sein scheint, kommt kein Nothaltauftrag beim Tf an.... und wenn man dann bei 160 oder auch weniger und mitten in der finsteren Nacht auf einmal ein auf den Schienen stehendes Auto erkennt, dann ist es zu spät - dann hat man noch eine, zwei oder vielleicht auch drei Sekunden, bis es kracht, Bremsen ist da völlig unmöglich.


    Da darf man gespannt sein, wer jetzt die ganze Sch**** zahlt... würde mich nicht wundern, ehrlich gesagt, wenn dem Autofahrer seine Versicherung sich schlicht weigert zu zahlen (2 Mio zahlt auch eine Versicherung nicht mal eben so mit links aus'er Hosentasche), die Sache vor Gericht geht und der Richter den armen Menschen ja wegen Trunkenheit von jeder Schuld freispricht und die Bahn mal wieder die Dumme ist, d.h. auf den Kosten sitzenbleibt (mit den 2 Mio Sachschaden ist es nicht getan, da kommen Folgekosten wie Zugverspätungen und -ausfälle, die kumuliert locker nochmal auf dieselbe Summe kommen können). Mal sehen, ob man da irgendwann noch mal was davon hört.

    Hinweis: Sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, spiegeln meine Beiträge nur meine persönliche Meinung. Diese muß nicht zwangsläufig der meines Arbeitgebers, irgendwelcher Institutionen oder von sonstwem entsprechen, sie muß auch nicht unbedingt jedem gefallen, ich lasse sie mir aber auch nicht verbieten oder madig machen und werde mich im Normalfall auch nicht dafür, daß ich eben eine eigene Sicht der Dinge habe, entschuldigen.

  • Zitat

    Original von Tatrafan
    .Da darf man gespannt sein, wer jetzt die ganze Sch**** zahlt... würde mich nicht wundern, ehrlich gesagt, wenn dem Autofahrer seine Versicherung sich schlicht weigert zu zahlen (2 Mio zahlt auch eine Versicherung nicht mal eben so mit links aus'er Hosentasche), die Sache vor Gericht geht und der Richter den armen Menschen ja wegen Trunkenheit von jeder Schuld freispricht und die Bahn mal wieder die Dumme ist, d.h. auf den Kosten sitzenbleibt (mit den 2 Mio Sachschaden ist es nicht getan, da kommen Folgekosten wie Zugverspätungen und -ausfälle, die kumuliert locker nochmal auf dieselbe Summe kommen können). Mal sehen, ob man da irgendwann noch mal was davon hört.


    Eine Versicherung wäre keine Versicherung wenn sie einen 2 Mio. Schaden, auch wenn es schwer fällt, nicht bezahlen könnte.
    Um wegen Trunkenheit am Steuer freigesprochen zu werden gehören schon einige Promille wie Horst Honig bereits geschrieben hat.
    Mit einer Erhöhung des Beitragssatzes ist es bei einemn solchen Fall nicht getan, man kann davon ausgehen das die Versicherung im nachgewiesenen Fall von Trunkenheit am Steuer den Vers. nehmer auf Schadenersatz verklagen wird.


    Ps: Bitte Fs. Entzug auf Lebenszeit damit wir in Zukunft von solchen Schwachmaten verschont bleiben!!!

  • Hallo.


    Zitat

    Original von Tatrafan
    da erkennt man schon deutlich, wo der Bü mal war und wo jetzt die Straße unterbrochen ist (war früher eine durchgehende relativ kleine Landstraße, die nach Wolfskehlen in den Ort reingeführt hat).


    Die Straße ist dort zwar relativ schmal, aber es handelte sich um die B 26, die in Wolfskehlen an der Kreuzung mit der B 44 beginnt und folgenden Verlauf nimmt: Riedstadt/GG - Darmstadt - Dieburg - Aschaffenburg - Lohr - Gemünden - Karlstadt - Schweinfurt - Haßfurt - Bamberg. Seit ca. 1 1/2 Jahren ist der Bahnübergang bereits Geschichte, und durch eine Überführung im Süden von Wolfskehlen ersetzt, trotzdem wählte der Autofahrer den direkten Weg ...
    Der defekte Triebkopf ist übrigens 401 553-3 ("Neumünster").


    Grüße ins Forum
    Helmut

    You'll Never Ride Alone.

  • Die Rundschau hat am Dienstag auch einen Artikel zu dem Unfall auf der Riedbahn: Klick. Dieser gibt im Wesentlichen die schon bekannten Fakten wieder.


    Zitiert wird noch Thomas Bischoff von der DB, nach dessen Schätzung der Pkw mindestens 80 km/h schnell gewesen sein muss, um die Absperrungen durchbrechen und dann erst auf dem Gleis liegenbleiben zu können. Die Bundespolizei beziffere den Sachschaden laut diesem Artikel auf "mehrere hunderttausend" Euro, für die zwar zunächst die Haftpflichtversicherung des Autofahrers aufkommen müsse, die ihn dafür aber auch in Regress nehmen könne.
    Ab dem Sonntagvormittag hätten Regionalzüge auf dem betroffenen Abschnitt zumindest wieder eingleisig verkehren können, ab dem Nachmittag sei auch der Fernreiseverkehr wieder aufgenommen worden. Man gehe nicht davon aus, dass der wochentägliche Regelverkehr am Dienstag noch durch Nachwirkungen des Unfalls beeinträchtigt werde.

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  • Der Unfall nahe Selby in Großbritannien ist ja wahrscheinlich den meisten hier im Forum bekannt.


    Wenn der ICE Triebkopf durch eine Weiche aufs Gegengleis gestoßen worden und dann noch ein Gegenzug gekommen wäre, gäbe es auch in Wolfskehlenl viele Tote und einen Schaden, der nahe an die Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht von 100 Millionen gegangen wäre.


    Solche Unfälle passieren immer wieder. Und es läßt sich fast immer wieder feststellen, daß das Schienenfahrzeug hätte rechtzeitig halten können, wenn es (oder sein Fahrzeugführer) die Anweisung dazu erhalten hätte. Das scheitert aber an den mangelnden Kommunikationskanälen.


    Ob es nicht möglich ist eine Notfallkette nach folgendem Schema einzurichten:


    Die Unfallzeugen rufen nicht bei der Polizei oder Feuerwehr an, sondern einer neuen Bahn-Notrufnummer. Dort sagen sie zuerst mal nur das Wort Riedbahn und sofort fällt dort jeglicher Bahnstrom aus, und die LZB leitet sofortige Zwangsbremsungen aller Züge ein.
    Wo keine LZB liegt, langen die Indusimagneten nicht aus. Dort müßte man vielleicht einen Decoder in die Fahrzeuge einbauen (oder die Magnetschienenbremse als solche nutzen) und über die Schienen an alle Fahrzeuge solche Zwangsbremssignale senden. Oder auch über andere Netze gehen, z.B. Funk oder was der Bahn so zur Verfügung steht.