• Wenn Ihr schon so spitzfindig diskutiert, dann gebe ich folgendes zu bedenken : Da die U 5 am Hauptbahnhof erst ihre Fahrt beginnt, steht sie normalerweise dort einen längeren Moment am Bahnsteig. Euer vieldiskutierter Fahrgast könnte also prinzipiell die Absicht gehabt haben, vor Abfahrt der Bahn wieder auszusteigen, wenn er niemanden findet, der oder die ihn mitnimmt.


    Ansonsten finde ich das Verhalten des Kontrolleurs ungefähr genauso korrekt wie das eines Autofahrers, der einem Tramper an der Tankstelle am Oberforsthaus erklärt, er würde ihn über die A 5 nach Karlsruhe mitnehmen, und dann fährt er über die A 3 nach Köln. Und wenn der Tramper sich dann beschwert, setzt er ihn auf einem einsamen Parkplatz zwischen Wiesbadener Kreuz und Niedernhausen raus.


    Soll der Kontrolleur doch gleich sagen "Fahrscheinkontrolle - kostet ohne Fahrschein 40 Euro !"

  • Haha das mit dem Tamerer is auch geil...
    Aber da sollte man dann nicht den falschen erwischen...

    S8, F-Flughafen Richtung Wiesbaden.
    Fahrgast: Fährt die S-Bahn auch nach Praunheim?
    Kontrolleur: Ja, sind noch 2 Stationen :)

  • Zitat

    Original von Jörg75
    Also ich hätte mich über den Kontrolleur bei der VGF Beschwert und das ganz ohne schlechtes Gewissen, denn es steht nirgends, dass es Verboten ist jemanden zu Fragen ob Er/Sie einen auf der Monatskarte mitnimmt. Von daher hat die Person nichts schlimmes getan.


    Wir reden von der U-Bahn-Station Hauptbahnhof. Derjenige hat nicht nur das abgerenzte Bahngebiet sondern sogar das Fahrzeug ohne gültige Fahrkarte betreten. Somit wären die 40€ so oder so fällig gewesen, egal ob Mitnahme oder nicht.

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

  • Wieso gibt es hier einige Leute im Forum, die die asozialen Schwarzfahrer noch gut reden?
    Durch dieses asoziale Verhalten wird eure Fahrkarte später wieder teurer und ihr zahlt somit den Fahrpreis für diese Leute mit.
    Wie oben schon erwähnt, zielt die Mitnahmeregelung auf etwas anderes ab, als Schwarzfahrer zu decken.
    Auch dies ist übrigens eine Straftat.

    S8, F-Flughafen Richtung Wiesbaden.
    Fahrgast: Fährt die S-Bahn auch nach Praunheim?
    Kontrolleur: Ja, sind noch 2 Stationen :)

  • Zitat

    Original von Colaholiker
    Wir reden von der U-Bahn-Station Hauptbahnhof. Derjenige hat nicht nur das abgerenzte Bahngebiet sondern sogar das Fahrzeug ohne gültige Fahrkarte betreten. Somit wären die 40€ so oder so fällig gewesen, egal ob Mitnahme oder nicht.



    Wobei....das mit dem Abgegrentzen Bahngebiet verstehe ich nicht ganz. Das heißt ja, dass ich den Bahnsteig nur mit Fahrschein betreten darf. Also ich weis ja nicht was das soll. Das man vor Fahrtantritt einen Fahrschein benötigt...völlig klar, obwohl es auch Städte gibt die Kundenfreundlich sind und auch in den Bahnen Automaten Anbieten. Aber egal...das ist nen anderes Thema.


    Aber was soll das mit dem Bahnsteig?? Darf man hier in Frankfurt seinen Besuch, der sich nicht gut Auskennt oder aber seine Freundin, die am Sonntag Abend wieder fährt nicht mehr zum Bahnsteig begleiten bzw dort abholen?? Nicht jeder Fährt Bus und Bahn und besitzt eine Monatskarte!! Ich würde nicht einsehen, dass ich ein Ticket löse nur um jemanden am Bahnsteig abzuholen. Also diese Regelung ist doch Quatsch!!

    Einmal editiert, zuletzt von Jörg75 ()

  • Zitat

    Original von Mr 423
    Wieso gibt es hier einige Leute im Forum, die die asozialen Schwarzfahrer noch gut reden?
    Durch dieses asoziale Verhalten wird eure Fahrkarte später wieder teurer und ihr zahlt somit den Fahrpreis für diese Leute mit.
    Wie oben schon erwähnt, zielt die Mitnahmeregelung auf etwas anderes ab, als Schwarzfahrer zu decken.
    Auch dies ist übrigens eine Straftat.


    Ich glaube nicht, dass jemand die Schwarzfahrer gut redet, denn wie DU schon richtig Schreibst ist das eine Straftat und sorgt auch für höhere Ticketpreise, wobei ich den RMV so Einschätze das Er die heutigen Preise auch ohne Schwarzfahrer hätte.


    Aber irgendwie kann ich die auch verstehen. Ich kann froh sein, dass ich von meinem Gehalt Leben kann. Aber es gibt Menschen die Verdienen nicht genug und für die wird es immer schwerer sich überhaupt was zu leisten. Hinzu kommt, dass selbst der Frankfurt Pass für Sozial Schwache völlig Überteuert ist. Während Beispielsweise ein Sozial Ticket in Hamburg nur knapp über 35.-€ kostet muss man hier für das Sozial Ticket fast 50.-€ berappen. Selbst in München sind die Monatskarten und Sozial Tickets günstiger.


    Also wundern tut mich das nicht, dass viele Schwarzfahren, auch wenn ich Persönlich das nicht gut finde. Da muss halt die Politik mal ran

    Einmal editiert, zuletzt von Jörg75 ()

  • Zitat

    Original von Charly
    ....Da nützt es ihm auch nichts, wenn er sich den Namen des Kontrolleurs aufschreibt, der ist eindeutig im Recht. Die Arbeit kann er sich sparen, weil es nicht nur die VGF nicht interessieren würde, sondern auch keinen Richter.


    Da wär ich nicht so sicher. Schwarzfahren ist eine Straftat.


    Das Verhalten des Kontrolleurs könnte vor Gericht somit als Anstiftung, aktive Verleitung zum Begehen einer Straftat bzw. als aktive Mithilfe, Unterstützung etc. bei Begehen einer Straftat gewertet werden.

    Einmal editiert, zuletzt von dianos ()

  • Zitat

    Original von Jörg75
    Wobei....das mit dem Abgegrentzen Bahngebiet verstehe ich nicht ganz. Das heißt ja, dass ich den Bahnsteig nur mit Fahrschein betreten darf.


    Früher musste man dafür mal eine Bahnsteigkarte erwerben.

  • Zitat

    Original von MainTower


    Früher?
    http://www.ardetta.com/lit/ne/bahnsteigkarte.html


    Theoretisch muss man das zwar immer noch, da man aber an den Ticketautomaten keine Bahnsteigkarten erwerben kann, kann man auch ohne auf den Bahnsteig.
    Nur wenn man äußerst Pech hat und es mal Zu-/Abgangskontrollen gibt, die gerade eingerichtet werden, während man sich auf dem Bahnsteig befindet, hat man wohl Probleme.
    Ich habe aber noch nie eine solche Kontrolle miterlebt, ich glaube der RMV verzichtet darauf.

    S8, F-Flughafen Richtung Wiesbaden.
    Fahrgast: Fährt die S-Bahn auch nach Praunheim?
    Kontrolleur: Ja, sind noch 2 Stationen :)

  • Zitat

    Original von Mr 423
    Theoretisch muss man das zwar immer noch, da man aber an den Ticketautomaten keine Bahnsteigkarten erwerben kann, kann man auch ohne auf den Bahnsteig.


    Richtig. Es mag zwar schwachsinnig sein, aber es steht in der derzeit gültigen Fassung der Beförderungsbedingungen (oder wie auch immer die "AGB" des RMV korrekt heißen) so drin. Somit gibts nur zwei Möglichkeiten: Akzeptieren, oder einfach einen großen Bogen um alles machen, wo diese Bedingungen gelten. Um auf das von mir geschilderte Beispeil zurückzukommen, hat die Person bereits gegen diese Bedingungen verstoßen und das erhöhte Beförderungsentgelt ist rechtens. Der Verstoß hatte zum Zeitpunkt des Dialoges zwischen ihm und dem Kontrolleur bereits stattgefunden, also kann eine Anstiftung nicht vorliegen. Diese müßte der Tat ja vorausgegangen sein. (Also wenn der Kontrolleur vor betreten des abgegrenzten Bahngebietes gesagt hätte, er würde ihn mitnehmen.)


    Zitat

    Nur wenn man äußerst Pech hat und es mal Zu-/Abgangskontrollen gibt, die gerade eingerichtet werden, während man sich auf dem Bahnsteig befindet, hat man wohl Probleme.
    Ich habe aber noch nie eine solche Kontrolle miterlebt, ich glaube der RMV verzichtet darauf.


    Wenn solche Kontrollen eingerichtet werden, bekommt man das normalerweise mit. Dann sollte man einfach in dem Moment einen der Kontrolleure ansprechen, den Sachverhalt schildern (habe jemanden zum Zug gebracht, konnte keine Bahnsteigkarte kaufen, weil von wegen is nich), und die Sache läßt sich regeln.

    Tja, jetzt machste dir extra die Arbeit, das hier unten zu lesen - und dann steht da nichts sinnvolles. Pech gehabt.

  • Bei vielen Bahnhöfen der Bahn sind aber die Fahrschein-Automaten erst auf dem Bahnsteig. Da darf man ja wohl auch ohne Fahrschein auf den Bahnsteig ? :P Mitunter ist das sogar ein saublödes Suchspiel, wenn es auf einem langen Bahnsteig nur einen Automaten gibt, der genau am anderen Ende steht !