Störungsmeldung

  • 22.06.03
    15:46


    Linie 14 R: Bornheim Ernst-May-Platz
    Linie 14 R: Neu Isenburg Stadtgrenze,


    Linie 15 R: Niederrad Haardtwaldplatz
    Linie 15 R: Offenbach Stadtgrenze,


    Linie 16 R: Ginnheim
    Linie 16 R: Offenbach Stadtgrenze



    Vorübergehend kein Fahrbetrieb zwischen Haltestelle Südbahnhof und Haltestelle Lokalbahnhof wegen eine Falschparkers bis ca. 16:20 Uhr. Fahrzeuge fahren bis
    Haltestelle Südbahnhof bzw. Lokalbahnhof und wenden dort.



    -> was nen Falschparker alles auslösen kann..... :D


    wobei die 15 fährt doch am Sonntag nur bis südbahnhof oder hab ich da was verpaßt...???

    Gruß
    face

    Was auch geschieht:
    Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken!

    Erich Kästner

    [SIZE=7]Wer mich erreichen will, schreibt mir eine Mail, PNs werden nicht gelesen.[/SIZE]

  • Deswegen plädiere ich auch dafür, die Schakus an den Pt-Wagen zu Rammböcken auszubauen :D .


    Nee, mal ernsthaft...wie blind muss eigentlich jemand sein, um sich mittenmang auf die Straßenbahngleise zu stellen? Ich will doch hoffen, dass die VGF ihm den Abschleppeinsatz (mit einem tüchtigen Aufschlag für die Betriebsverzögerung) in Rechnung stellen wird.

    where the road takes him through / the city of sleep / the thinking that does not end is within him / then he dreams / the road takes him / this man who is searching / it brings him / in silence through the night
    - eithne ní bhraonáin: water shows the hidden heart

  • das Abschleppen wird er auf jeden Fall zahlen müssen und die Betriebsunterbrechung ist ne zig-fache Nötigung... wenn die den Fahrer rausbekommen wirds ziemlich teuer und ich denke er bekommt auch ne Fahrsperre, wo er dann Öffs-fahren darf :D

    Gruß
    face

    Was auch geschieht:
    Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken!

    Erich Kästner

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  • Gut, es besteht ja eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass der Fahrer des falsch geparkten Autos sich in nicht allzu großer Entfernung des "Tatortes" aufgehalten hat, so dass er womöglich das Tohuwabohu dort mitbekommen haben wird, spätestens, als der Abschlepper kam - zumindest gehe ich mal davon aus, dass einer kam, und so ganz unauffällig ist das dann auch wieder nicht. Und selbst wenn der *Fahrer* nicht festgestellt werden kann bzw. nicht identisch mit dem *Fahrzeughalter* sein sollte, so würde die Strafe in diesem Fall doch auf letzteren zurückfallen, glaube ich? Es sei denn, dass freilich der Halter, so er nicht der Fahrer gewesen sein sollte, den Fahrer verpfeift.


    Ist doch immer wieder lustig, über Rechtsfälle wie diesen zu theoretisieren, gell? ;)

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