Wie auch immer, es läuft immer darauf hinaus: Die Entscheidung, wieviel der ÖPNV kosten darf.
Dieses Zitat passt so gut - ich nutze es hier gerne als Überschrift
Im Zuge der Direktvergabe des Straßenbahnbetriebs an HEAG Mobilo im Jahr 2019 ist der Leistungsumfang, d.h. was Darmstadt bestellt und was HEAG mobilo erbringen (Linien- und Fahrplankonzept, Bedienungszeiten und -takt) muss genau definiert. Das ist der gemeinwirtschaftliche Verkehrsauftrag, für dessen Erfüllung die Stadt Darmstadt bezahlt.
Alles richtig. Nur dass 2019 seit 14 Jahren keine Straßenbahnen mehr bestellt wurden und seit ähnlich länger Zeit keine Werkstattgleise errichtet wurden (ich meine mich zu entsinnen, dass das zweite Revisionsgleis am Frankenstein um 2007 kam).
Und wie ich schon schrieb, treten die Auswirkungen zukünftig geringer Kapazitäten verspätet auf.
Um den Finanzbedarf dafür zu ermitteln, macht HEAG Mobilo eine Trennungsrechnung und plant den dafür erforderlichen Aufwand, die Zahl der Fahrzeuge, die Personalstärke, die Laufleistung der Fahrzeuge und was noch alles. Man kann das Ergebnis umrechnen in einen Betrag pro Fahrplankilometer und/oder Fahrplanstunde ( das dürften derzeit 10,30 -10,40 €/Fkm sein). Der nach den von der Stadt Darmstadt und der DADINA definierten Anforderungen bestellte und von HEAG kalkulierte Aufwand wird bezahlt. Steigerungen der Kosten können bei der Stadt angemeldet werden, etwa durch Tariferhöhungen, Streckeninbetriebnahmen. Es ist also keineswegs so, dass die Stadt DA der HEAG ein beliebiges Geld gibt und sagt: nun mach mal, und HEAG soll sehen wie sie damit zurande kommt. Sie kriegen genau das, was sie für den bestellten Verkehr brauchen und wenn sie mehr brauchen, müssen sie es begründen, dann kriegen sie auch mehr.
Meines Wissens werden für modernen Betrieb rund 12 €/Fkm gerechnet. Das findet so auch in vielen Untersuchungen Anwendung. Unter der Annahme, dass dieser Wert passt, wäre die HEAG unterfinanziert. Damit müsste der Vorstand natürlich an die Politik herantreten - die ihn bestellt hat. Wir erkennen alle das Dilemma, oder?
Für die bauliche Infrastruktur (Betriebshof, neue Haltestellen, neue Strecken usw.) gilt etwas anderes, weil die Finanzierung und die Zuständigkeit eine andere ist. Außerdem sind wir dann beim Planungsrecht - anner Thema.
Auch richtig. Nur muss die Stadt auch Flächen ausweisen, wie die Knell, die Kasernen entlang der Heidelberger Straße, die Wiese bei Wixhausen oder das ehemalige Lokomitiv-Ausbesserungswerk, zuletzt ebenfalls Kasernengelände. Keine der Flächen darf die HEAG haben, um die nötigen Betriebsflächen einzurichten. Und das ist kein Fehler der Geldgeber oder der HEAG, sondern der städtischen Politik.
Auch der staatsmännisch auftretende Politiker entscheidet nicht allein, er braucht dafür politische Mehrheiten, die er organisieren muss, denn letztlich entscheiden die Darmstädter Stadtverordneten, welchen ÖPNV sie haben, respektive bezahlen wollen. Die Entscheidung wird also vor Ort getroffen, nicht von einem Verkehsverbund weit weg, sondern von den Leuten, die du dafür gewählt hast, das zu entscheiden.
Der staatsmännische Politiker versucht Mehrheiten für nachhaltige Lösungen zu bilden, um die Gesellschaft voran zu bringen. Der normale Politiker hingegen lauscht den Rufen der lautesten, was keinesfalls mit dem Willen der Mehrheit gleichzusetzen ist.