Den Hintergrund der Situation wirklich einzuschätzen, fällt aus der Entfernung schwer. Warum Mutter und Kind nun wirklich getrennt wurden, dürfte schwer nachzuvollziehen sein... Mutter zu spät eingestiegen, Kind einen Moment getrödelt usw. Ebenfalls denkbar wäre ein Fehler bei der Zugabfertigung. Ich erinnere da nur an den Vorfall mit dem Kinderwagen im letzten oder vorletzten Jahr.
Strafbar ist die Benutzung der Notbremse in meinen Augen nicht, da eine Notsituation vorlag. Inwieweit diese objektiv vorlag, oder nur subjektiv aus dem Blickwinkel der Mutter, das sei mal dahingestellt.
Ein Mißbrauch von Notfalleinrichtungen jeglicher Art liegt ja nur dann vor, wenn sie BEWUSST zweckentfremdet werden.
Einfaches Beispiel:
Wenn ein Bürger die Feuerwehr ruft, weil er glaubt, daß es beim Nachbarn brennt, löst er möglicherweise zwar einen Fehlalarm aus, mißbraucht den Notruf jedoch nicht. Ähnlich müßte es auch bei der Notbremse sein.

