Ich weiß nicht, was das Ziel diese Diskussion über die Fahrradmitnahme im SEV sein soll.
In den Allgemeine Bedingungen für die Mitnahme von nicht zusammengeklappten Fahrrädern und nicht zusammengeklappten Tretrollern im Rhein-Main-Verkehrsverbund - RMV ist die Mitnahme ganz klar geregelt. So heißt es in den Punkten 10 - 12:
ZitatEs ist möglich, dass die Mitnahme von Fahrrädern und Tretrollern nach den jeweiligen besonderen Bedingungen der einzelnen Verkehrsunternehmen von diesen Bedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen treffen. Die Fahrgäste sind insoweit verpflichtet, sich vor Fahrtantritt über die aktuell gültigen Beförderungsbedingungen für Fahrräder und Tretroller des Verkehrsunternehmens zu informieren, dessen Beförderungsleistung sie in Anspruch nehmen wollen. Bei einer Reisekette können dies auch mehrere Verkehrsunternehmen sein.
ZitatFahrräder und Tretroller werden in den von den Verkehrsunternehmen bekannt gemachten Verkehrsmitteln/Linien im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazität befördert. Ansonsten ist die Fahrradmitnahme ausgeschlossen.
ZitatDie Verkehrsunternehmen können die Fahrradmitnahme zu bestimmten Zeiten einschränken oder auch bestimmte Züge, Bahnen und Busse von der Mitnahme von Fahrrädern und Tretrollern ausschließen.
Deshalb ist die aktuelle Diskussion meines Erachtens sinnfrei.
Wenn man sich damit nicht abfinden will und trotzdem auf eine Fahrradmitnahme im SEV besteht, dann sollte besser der Kontakt zur lokalen Interessenvertretung für Radfahrende (ADFC) oder dem Fahrgastbeirat des RMV gesucht werden. Diese Ansprechmöglichkeiten haben in der Regel auch ein offenes Ohr bezüglich der Fahrradmitnahme im ÖPNV. Dagegen wird dieses Thema im Forum nicht gern gesehen.