Naja, also man sollte in der Diskussion nicht vergessen, dass der EVG-Tarifvertrag - wie Darkside schon schrieb - quasi nur das Wahlmodell auf "unbezahlten Urlaub" hat. Die Gehaltsreduktion entspricht genau dem Stundenlohn der weniger gearbeiteten Tage oder Stunden. Das was die GDL fordert ist ja die 35 Stunden Woche bei *vollem Lohnausgleich*, mithin also die Gehaltsgrundforderung *plus* 10% mehr Gehalt (da 1h pro Woche weniger Arbeiten ca. 2,5% Gehalt entspricht).
Dass die DB diese Regelung abschaffen möchte und damit den GDL-Mitgliedern die Wahlfreiheit auf mehr Urlaub für weniger Geld einschränken möchte, verstehe ich nicht ganz, da es de-facto einer erleichterten Teilzeitregelung gleichkommt und ich ja auch den entsprechenden Lohn einspare. Möglicherweise will man hier aber die, die lieber mehr Urlaub haben wollen, von der GDL wegtreiben (das ist aber reine, persönliche Spekulation!)
Das was Tatrafan sagt stimmt bei der DB in vielen Bereichen, ich kenne nun zwar die Frist Ende Oktober aber ja, der Jahresurlaub muss im Vorhinein geplant und vom Betriebsrat genehmigt werden. (natürlich gibt es auch hier Ausnahmen) Ein Abändern des Urlaubs ist dann allerdings in Absprache mit Führungskraft und bei Genehmigung durch den BR möglich. Aber auch dieses Abändern wird sicher je nach Bereich eher schwieriger und eher leichter sein, eben abhängig von Führungskraft und Planungsaufwand. Im "Schreibtischbereich" ist das sicher leichter als im Schichtdienst, keine Frage. Übrigens ist es gesetzlich verpflichtend, mindestens 14 Tage am Stück frei von Arbeit zu sein, reine 1-Tages-Urlaube oder nur verlängerte Wochenenden sind somit nicht möglich.