Die konkrete Gefahr ist, dass 1. ein Fluchtweg mit einem sperrigen Gegenstand verstellt wird und 2. bei einer richtigen Vollbremsung das Fahrrad zum Geschoss wird und andere Fahrgäste, insbesondere Kleinkinder, lebensgefährlich verletzen kann.
Wer behauptet, ein Fahrrad bei einer Vollbremsung zusätzlich festhalten zu können, hat scheinbar noch keine erlebt. Das Fahrpersonal muss die Sicherheit aller Fahrgäste zu jeder Zeit gewährleisten können. Und es sind vor allem die uneinsichtigen Fahrgäste, die durch gezielte Hartnäckigkeit versuchen, ihren persönlichen Willen auf Bequemlichkeit durchzusetzen. Wenn dann am Ende tatsächlich etwas passiert, trägt der Fahrer die Verantwortung und wird zum Sündenbock.
Richtig. Daran anknüpfend als anderes Beispiel, welches sich neulich hier in Leipzig ereignete: Ein Busfahrer, dessen Fahrzeug bereits stark besetzt war und zu welchem dennoch u.a. Mütter bzw. Eltern mit Kinderwagen zusteigen wollten, sah sich in der Situation, eine Tagesmutter, die mit einem Krippenwagen an Bord war, zum Aussteigen und zur Weiterfahrt mit einem folgenden Kurs auffordern zu müssen, worauf sich jene Tagesmutter ebenfalls höchst uneinsichtig gerierte und der Fahrer die Weiterfahrt verweigerte, solange der Krippenwagen an Bord sei, da er die Sicherheit der übrigen Passagiere nicht mehr gewährleistet sah.
Dies zog, soweit mir bekannt ist, unmittelbar mindestens seitens der Tagesmutter, evtl. auch weiterer Personen, eine Beschwerde nach sich - von (wie üblich) entrüsteten und hasserfüllten Leserkommentaren zu einem entsprechenden Zeitungsartikel ganz zu schweigen, zweifellos geschrieben von Personen, die entweder nicht dabei waren und/oder keinerlei Vorstellung von der Notwendigkeit der Gewährung von Sicherheit im Personenverkehr hatten und aus der Ferne die Reaktion des Busfahrers unbesehens als pure Schikane darstellten.
Ich hingegen setze einmal als gegeben voraus, dass der besagte Busfahrer nicht aus bloßem Jux und Dollerei gehandelt hat, denn je nach Bauart und Größe können solche Krippenwagen (zumal wenn mit Kindern besetzt), von denen ich bereits genügend Exemplare gesehen habe, sehr wohl ein beträchtliches Gewicht aufweisen und durch feste und ggf. kantige Bauteile eine erhebliche Verletzungsgefahr darstellen, wenn sie sich im Falle einer Gefahrenbremsung selbstständig machen, umkippen oder Ähnliches.
Ich kann nun nicht konkret etwas zu der Intensität einer Gefahrenbremsung bei einem Bus sagen, da ich solche nicht fahre, aber es sei zu bedenken gegeben, dass per BOStrab (genauer gesagt, Anlage 2 zu § 36) der Grenzwert für den Bremsweg bei einer Gefahrenbremsung aus beispielsweise 50 km/h 39 m beträgt und dies einer Beschleunigungskraft bzw. Bremsverzögerung von 2,47 m pro Quadratsekunde entspricht.