Beiträge von baeuchle

    Soll der RMV etwa nicht ausschreiben? Und wonach soll sich denn die Auftragsvergabe richten?

    Auf die erste Frage bin ich versucht, ein klares "Nein" zu antworten, aber ich gebe zu, dass die zweite Frage dann schwieriger zu beantworten ist. Und das endet letztendlich nur in einer grundsätzlichen Diskussion über Ausschreibungen.


    Im vorliegenden Fall bin ich der Meinung, dass entweder der Besitzer der Infrastruktur, auf der die Automaten stehen, für den Automaten zuständig sein sollte, oder aber der RMV selbst. Ersteres würde in vielen Fällen die DB (Station&Service, oder wie die heute heißen) bedeuten, aber nicht überall.


    In jedem Fall hoffe ich, unabhängig vom Betreiber, auf einheitliche Automaten, die tatsächlich sowohl für den RMV, für "Die Beförderer" (also alle, die DB-Fahrkarten anerkennen), aber auch mal für Dritte Fahrkarten verkaufen können. Hier denke ich an HKX, Der Schnellzug, Thalys. Und, ja, vielleicht sogar Fernbusse. Mehrere Automaten nebeneinander stehen zu haben ist in meinen Augen sinnlos, teuer, und für den Kunden nicht überblickbar.

    Finde ich übrigens gut, dass das endlich passiert.


    Die traffiQ muss sich aber schon fragen lassen, ob das mit den Fahrgastzählungen denn dann so der Realität entspricht. Immerhin ist das jetzt bestimmt schon der dritte (oder mehr?) Sommer, in dem das Problem auftritt.

    Also ich hatte nach einem Rant über VGF, RMV und Bahn bei Twitter im Frühsommer 2013 sehr nette Gespräche mit Menschen von VGF und traffiQ gehabt (der Vollständigkeit halber: die meine Meinung geändert haben), in denen es unter anderem um dieses Thema ging. Das ging damals schon zurück auf Aussagen von August des Jahres davor. (VGF und traffiQ hatten sich damals im Prinzip gegenseitig die Verantwortung dafür zugeschoben.) Also, ich sehe deine >= 3 Jahre und lege noch eins drauf: >= 4 Jahre.


    Ich freue mich auch, dass was passiert; ich bin aber skeptisch, ob nicht nächtes Jahr – oder eventuell direkt nach den Sommerferien – die U5-Baustelle als Grund, dass zu wenig Platz war, angegeben wird, und doch wieder abgehängt werden wird…

    Wie sieht es in einem solchen Fall eigentlich mit Zuggebundenen Sparpreis Tickets aus, wenn ich den dann nächst erreichbaren ICE nehme?

    Mittlerweile steht sogar auf den Online-Tickets, dass bei einer erwartetbaren Verspätung von mehr als 20 Minuten am Zielort die Zugbindung automatisch aufgehoben ist (oder so). Hat @DB_Bahn sogar vor ein paar Tagen auf Twitter geteilt.


    Eigentlich wollte ich gar nicht mehr antworten, da ich über @baeuchles nun ins Spiel gebrachte Gesetze nicht auch noch diskutieren will. Du greifst wenigstens die Argumente noch auf.

    Achso. Nun, du hast behauptet – oder mindestens geschickt angedeutet –, dass ein Verlassen des Zuges auf offener Strecke im Brandfall rechtlich äquivalent zu einem Verlassen des Zuges auf offener Strecke wegen Umleitung sei (edit: und daher ein Gesetz gebrochen werden müsste, um vor einem Brand im Fahrzeug zu fliehen). Ich weiß nicht, ob das der Fall ist, aber ich bezweifle es doch stark – bei ersterem geht es um Gefahr für Leib und Leben, bei letzterem nicht. Auch nicht für eine Frau, die angeblich Klaustrophobie bekommt. (Denn 10 Minuten Fahrzeit hätte sie in die Innenstadt auch gehabt, und selbst wenn sie nach West wollte: wenn für sie eine Verzögerung von 10 Minuten in einem 60×2,5m großen Raum ein Problem wäre, dürfte sie niemals S-Bahn fahren.)


    Nun, wenn das rechtlich gleichzusetzen ist, würde ich eher diese Gleichsetzung kritisieren. Wenn nicht, dann ist dein Beispiel mal wieder stark an allen möglichen Haaren herbeigezogen. In jedem Fall ist die Frage nach den relevanten Gesetzen im Brandfall durch deinen Beitrag relevant geworden, nicht durch meinen.

    zip-drive:


    Einen Zug entgegen dem Willen der Fahrgäste nicht auf freier Strecke anzuhalten, und diese dadurch zu "zwingen", im Zug zu bleiben, und einen Zug entgegen dem Willen der Fahrgäste nicht über ein gestörtes Signal zu fahren, und diese dadurch zu "zwingen", im Zug zu bleiben, kommt aufs Gleiche hinaus.


    In beiden Fällen hat der oder die Tf, und nur die, die Entscheidung, wie zu verfahren ist; eventuell nach Rücksprache mit seinen Chefs. Wenn "mehr als die Hälfte [der Fahrgäste] einer Meinung ist, stellt dies" sehr wohl "eine basisdemokratische Basis dar" – aber eine Entscheidung zu was? Dazu, anzuhalten? Oder weiterzufahren?


    Der Grund, warum ich immer wieder auf diesen Punkt komme ist, dass du immer noch der Meinung zu sein scheinst, dass die aktuell anwesenden mehreren 100 Fahrgäste hätten das Recht, ein Gesetz außer Kraft zu setzen. Ich sage es nochmal, weil du es scheinbar überliest: Der Fahrgäste Unmut verstehe ich wohl, und sie können gerne fordern, was sie wollen.


    Lass mich das noch ein weiteres Mal wiederholen: Der Fahrgäste Unmut verstehe ich wohl, und sie können gerne fordern, was sie wollen.


    Ich wiederhole das jetzt nicht noch einmal und vertraue darauf, dass du davon absiehst, den von mir benannten Strohmann zu benutzen.


    Ich sage aber auch: Egal, was die Fahrgäste (und welcher Prozentsatz davon) fordern: Die Fahrgäste haben nicht ein automatisches Recht darauf, dass ihre Forderung genau so umgesetzt wird.


    Auch das wiederhole ich gerne: Die Fahrgäste haben kein Recht darauf, dass ihre einstimmige Meinung umgesetzt wird. Die "basisdemokratische Basis" ist nicht vorhanden: Es gibt äußeres Recht, dass sich von einer größeren Basis ableitet, und dass eine kleine Gruppe Menschen in einer kleinen Situation weder aufheben noch notwendigerweise verstehen kann.


    Könnte dieses äußere Recht aufgehoben werden, so müsste das überall passieren können. Auch am gestörten Signal. Ein basisdemokratischer Rechtsstaat wäre immer noch ein Rechtsstaat; ein Rechtsstaat ist einer, in dem Recht gilt und nicht Ad hoc geändert werden kann. Und von einem Ausstieg auf freier Strecke wären u.U. mehr Menschen als nur die Fahrgäste betroffen.


    Dass es extrem bescheuert wäre, selbst dem Tf erst nach Ausfahrt aus Rödelheim Bescheid zu geben, dass er eine Umleitung fährt (unabhängig davon, ob es auf der DFA in Rödelheim stand oder nicht), bestreitet hier, so lese ich das, wohl auch keiner. (Ganz unabhängig davon, ob sich das nun bestätigt oder nicht)

    Hör doch mal auf, auf diesen Strohmann einzuschlagen, dass ich irgendwem im Zug verbieten will, das doof zu finden.


    Es geht genau um das: Wer will den das "Allgemeine Eisenbahngesetz" aufheben? Glaubst du ernsthaft, dass auch nur ein einziger, der Fahrgäste, die das Anhalten gefordert hatte, das im Sinne hatte?! Das war den Leuten in dieser Situation einfach egal. Die wollten einfach nur raus, die wollten von keinem Gesetz etwas wissen - es waren sicherlich auch nicht alle Anwälte. Und selbst der Anwältin war dieses Gesetz egal.

    Achso, wenn der Bittsteller nicht weiß, dass er nicht rausgelassen werden darf, dann muss man ihn rauslassen, weil er es fordert? (Oder weil mehr Leute im Zug das fordern als das Gegenteil? Ich stelle mich nicht "über die Meinung/den Willen/die Weltanschauung dieser Fahrgäste". Ich stelle das Gesetz darüber. "Der Willen der Fahrgäste, die im Zug sind, wird ignoriert", eben weil dem Willen zu folgen illegal wäre. Und das kann der Tf in der Situation einschätzen, nicht die Fahrgäste. Warum ich bei dem Wort "Pöbel" bleibe? Ich meine nicht "dumme Leute", sondern einen Mob. Eine Zusammenrottung von Menschen in einer Situation, die eben ein Verhalten einfordern, das ungesetzlich wäre. Das hat nichts mit Demokratie zu tun, und dein Argument, dass die aber doch mehr waren (und vor Ort!) als der Tf und der Disponent, zieht eben nicht.


    Wenn du das Altöl-Beispiel nicht magst, dann bleiben wir doch bei der Eisenbahn und suchen ein vergleichbares Beispiel. Sollte ein Tf ein gestörtes (sprich: dunkles) Signal überfahren, nur weil es die Fahrgäste fordern? Es wären eventuell mehr Menschen im Zug, die sagen, dass man das doch machen könnte, weil das Signal ja gar nicht rot zeigt. Also: Mehr Menschen im Zug fordern das. Der Tf würde das nicht tun, weil illegal. Und weil unsicher. Aber dein Demokratiebild müsste ihn dazu bewegen, den allgemeinen Willen der Fahrgäste zu befolgen. Vielleicht ist unter den Fahrgästen sogar eine Juristin, die ihm mit einer Klage wegen Freiheitsberaubung droht! Oder vielleicht eine Frau, die Klaustrophobische Attacken durchlebt. Wer weiß! Und sogar deine letzte Bedingung würde es befriedigen: Es wäre eine Ausnahmesituation! Also: Fahr los.


    Wirklich?


    Ich rege mich, das kannst du ja nochmal nachlesen, nicht darüber auf, dass Fahrgäste es nicht gut finden, was passiert. Ich amüsiere mich eher über deren Forderung, auf freier Strecke aussteigen zu wollen.


    Wogegen ich argumentiere, ist deine Aussage, dass man diesen Beschwerden und Wünschen der Fahrgäste folge leisten müsse und deine Aussage, dass nur das mit deinem Verständnis von Demokratie vereinbar wäre.


    Und, als letztes: Wenn du schon Vertrauensumfragen anführst, dann zeige mir bitte mal eine Umfrage, die besagt, dass Gesetze je nach Situation ignoriert werden können sollten, wenn genug aktuell Anwesende dafür sind.

    Ole hat es vollkommen richtig dargestellt. Es werden natürlich auch Zuglängen vorgegeben. Bei den Bussen wird auch z. B. der Einsatz von Gelenkbussen an bestimmten Tagen und / oder Uhrzeiten vorgegeben. Man denke auch an einzelne Gelenkbuseinsätze als Schülerverstärker z. B. auf der 63 / 66, wo sonst nur Solobusse verkehren. Selbstverständlich werden hier zusätzliche Nutzwagenkilometer für die Bauart Gelenkbus anfallen und vergütet werden.


    Ole hat es vollkommen richtig dargestellt. Es werden natürlich auch Zuglängen vorgegeben. Bei den Bussen wird auch z. B. der Einsatz von Gelenkbussen an bestimmten Tagen und / oder Uhrzeiten vorgegeben. Man denke auch an einzelne Gelenkbuseinsätze als Schülerverstärker z. B. auf der 63 / 66, wo sonst nur Solobusse verkehren. Selbstverständlich werden hier zusätzliche Nutzwagenkilometer für die Bauart Gelenkbus anfallen und vergütet werden.


    Du argumentierst am Thema vorbei: Die Buslinien sind nicht direkt vergeben, also sind hier andere Voraussetzungen.

    Ich habe mehrfach geschrieben, dass es aus meiner Sicht das beste gewesen wäre, gar nicht weiter als Rödelheim (mit Fahrgästen) zu fahren. Selbst ein Tf der S-Bahn kam hier im Thread zum selben Ergebnis. Wie es solch ein Vorkommnis in die Zeitung oder gar ins Gericht schaffen würde, wüsste ich nicht. Ich stand jedenfalls schon oft vor der Anzeige "Zug fällt aus" - anschließende Gerichtsverfahren wären mir jedoch neu.

    Ja. Aber dass du das hier jetzt anbringst, liegt an einer "Was interessiert mich mein Geschwätz von Gestern, 14:11 Uhr"-Haltung.


    Dass der Zug auch hätte in Rödelheim enden können, steht außer Frage; tatrafan's Aussage würde ich eher als "solange es solche Idioten gibt, ist das wohl das beste" als ein "das ist in jedem Falle das beste" verstehen, aber das sei dahingestellt. Ob die Alle-Rausschmeißen-Variante wirklich besser als eine verbesserte Informationspolitik wäre, darüber besteht glaube ich keine Einigkeit, ist aber auch vollkommen egal:


    Denn in dem von mir kritisierten Teil deines Beitrages geht es nicht um die Situation vor Verlassen der Station Rödelheim. Da hatte nämlich – verständlicherweise – keiner der Anwesenden den Tf aufgefordert, anzuhalten. Also diskutiere ich hier nicht darüber, was in Rödelheim hätte passieren können oder müssen, sondern darüber, wie der Tf auf "den erklärten Willen einer größeren Anzahl Personen, welche allesamt anwesend waren," reagiert hat. Und ob diese Personen irgendeine Jurisdiktion haben, um das Allgemeine Eisenbahngesetz aufzuheben.


    Wenn sie das deiner Meinung nach haben, bin ich bei der Pöbelkratie. Wenn sie das deiner Meinung nach nicht haben, dann erkläre, was du ansonsten mit diesem Teil deiner Aussage gemeint hast.

    Du, zip-drive, drehst dir's aber schon gerne auch so, wie du's grade brauchst, bzw wie du am besten auf die Bahn eindreschen kannst. "Mündige Bürger" fordern ein "anhalten". Darum geht es doch, richtig? Nun, der Tf ist definitiv in der besseren Lage, einschätzen zu können, dass das an dieser Stelle nichts bringt – er kann anhalten, ja, und dann kann er wieder weiterfahren. Super. Und wem nützt das? Deinem Demokratieverständnis?


    Ein Zug, der auf freier Strecke anhält und vorzeitig endet, hätte es mit Sicherheit in Zeitung und Gerichte geschafft. Nochmal, wie gesagt, bei deinem "die Mündigen Bürger haben ein Anhalten gefordert" geht es um die Situation nach Verlassen des Bahnhofs Rödelheim.


    Warum darf nun der Tf, selbst wenn er anhält, die Leute nicht rauslassen, selbst wenn es Mündige Bürger sind? Weil es ein Gesetz gibt, das demokratisch beschlossen wurde, nachdem er das nicht darf.


    So, wie es ein demokratisch beschlossenes Gesetz gibt, dass kein Altöl im Wald ausgeschüttet werden darf.


    Und, klar, dieses Gesetz kann natürlich geändert werden, aber an deiner aktuellen Argumentation ist neu, dass dies scheinbar nicht mal mehr passieren muss, sondern Adhoc von den gerade Anwesenden entschieden werden kann. Das ist dann nicht mehr Demokratie, sondern Pöbelkratie.

    zip-drive, ich verstehe dich hier:

    In dem Artikel ist zu lesen, dass mehrere Fahrgäste deutlich mitgeteilt haben, dass angehalten werden soll. Das sind mündige Bürger - keine Angestellten der DBAG! Der Spruch mit dem Vorgesetzten ist deshalb sehr problematisch. Der Triebfahrzeugführer hat ganz bewusst den Willen einer Person, die noch nicht einmal persönlich anwesend war, über den erklärten Willen einer größeren Anzahl Personen, welche allesamt anwesend waren, gestellt.


    so, als fordertest du, dass der Tf den mündigen Bürgern nachgeben und anhalten hätte sollen. Verstehe ich das richtig?


    Anhalten. Und dann? Wie dargelegt, gibt es auf dem Weg der S-Bahn an der Stelle nur freie Strecke. (Wenigstens, wenn man "frei" als "ohne Bahnsteig" ansieht.) Also, was hast du dort sonst gefordert als aussteigen auf freier Strecke?


    Und was, bitteschön, soll der Passus über Anwesenheit oder Nichtanwesenheit von Entscheidungsträgern? Krasses Beispiel: Darf ich Altöl in den Wald kippen, weil ich in einer Gruppe von 5 mündigen Bürgern unterwegs bin, die alle finden, dass das ok ist? Immerhin: diejenigen, die die Gesetze, die mir das verbieten, erlassen haben, sind gerade nicht da!

    Oha, da hatte ich wohl Tomaten auf den Augen. Vielen Dank!


    Follow-Up: Weiß jemand das genaue Datum, wann der südliche Aufgang in Betrieb genommen wurde? Krakies/Nagel sagt nur "im November 1986".

    also laut krakies/nagel wurde die station südbahnhof ab dem 29.09.1984 befahren (verlängerung der U1,U2 und U3 von willi brandt nach südbahnhof), jedoch wurde direkt an der station gewendet. dies wurde durch einen gleiswechsel noch vor der station ermöglicht. die rohbaubauarbeiten für die anschließende wendeanlage + weichenstraße (baulos 83b) wurde von juli 1983 - dezember 1986 durchgeführt, sodass am 29.05.1988 die wendeanlage benutzt werden konnte.

    Oha, im Krakies/Nagel habe ich nur das erste Datum gefunden, kannst du mir eine Seitenzahl sagen?

    Hallo Leute,


    der Abschnitt der A-Strecke Theaterplatz-Südbahnhof wurde ja Ende September 1984 eingeweiht. Soweit ich weiß, wurde die Wendeanlage am Anfang aber noch nicht befahren. Weiß jemand, ob und ab wann das der Fall war? Ich suche nach dem genauen Datum.


    Danke

    Vlt stellt man auch ein paar S-Wagen in Römerstadt, Bommersheim oder Heddernheim ab, wenn Platz besteht,

    Falls. Und, nein, besteht nicht.


    Was deine Gutleut-Idee angeht: Der nördliche Teil der 16 ist ja von Gutleut genauso abgeschnitten (bzw. wegen der C-Strecke sogar noch mehr) wie BB Ost.

    Aha. Kritik und Hinterfragen der Motivation einer namentlichen erwähnten Person ist für mich noch nicht ein persönlicher Angriff. Siehst du anders, ok. Danke, dass du mal konkret wurdest.


    Ich greife nicht seine Person an. Ich betrachte seine Aussage zum Nordwestzentrum. Ich stelle fest, dass diese sehr unvollständig ist und genau den Teil, der seiner Argumentation widerspricht, weglässt. Ich spekuliere, warum dem so ist. Ich gebe zu, dass die Idee, Herr Speck wisse nicht, seine fachliche Kompetenz stark hinterfragt; aber die Alternative wäre ja wohl, ihm bösen Willen zu unterstellen, und das wollte ich grade nicht tun. (Oder, dass er beide Punkte erwähnt hat und der Journalist böswillig war oder dessen Intelligenz nicht ausgereicht hat, zu verstehen, was er denn tut, wenn er nur denen einen Teil zitiert.) Dies zu schreiben wäre für mich ein persönlicher Angriff gewesen.