zip-drive:
Einen Zug entgegen dem Willen der Fahrgäste nicht auf freier Strecke anzuhalten, und diese dadurch zu "zwingen", im Zug zu bleiben, und einen Zug entgegen dem Willen der Fahrgäste nicht über ein gestörtes Signal zu fahren, und diese dadurch zu "zwingen", im Zug zu bleiben, kommt aufs Gleiche hinaus.
In beiden Fällen hat der oder die Tf, und nur die, die Entscheidung, wie zu verfahren ist; eventuell nach Rücksprache mit seinen Chefs. Wenn "mehr als die Hälfte [der Fahrgäste] einer Meinung ist, stellt dies" sehr wohl "eine basisdemokratische Basis dar" – aber eine Entscheidung zu was? Dazu, anzuhalten? Oder weiterzufahren?
Der Grund, warum ich immer wieder auf diesen Punkt komme ist, dass du immer noch der Meinung zu sein scheinst, dass die aktuell anwesenden mehreren 100 Fahrgäste hätten das Recht, ein Gesetz außer Kraft zu setzen. Ich sage es nochmal, weil du es scheinbar überliest: Der Fahrgäste Unmut verstehe ich wohl, und sie können gerne fordern, was sie wollen.
Lass mich das noch ein weiteres Mal wiederholen: Der Fahrgäste Unmut verstehe ich wohl, und sie können gerne fordern, was sie wollen.
Ich wiederhole das jetzt nicht noch einmal und vertraue darauf, dass du davon absiehst, den von mir benannten Strohmann zu benutzen.
Ich sage aber auch: Egal, was die Fahrgäste (und welcher Prozentsatz davon) fordern: Die Fahrgäste haben nicht ein automatisches Recht darauf, dass ihre Forderung genau so umgesetzt wird.
Auch das wiederhole ich gerne: Die Fahrgäste haben kein Recht darauf, dass ihre einstimmige Meinung umgesetzt wird. Die "basisdemokratische Basis" ist nicht vorhanden: Es gibt äußeres Recht, dass sich von einer größeren Basis ableitet, und dass eine kleine Gruppe Menschen in einer kleinen Situation weder aufheben noch notwendigerweise verstehen kann.
Könnte dieses äußere Recht aufgehoben werden, so müsste das überall passieren können. Auch am gestörten Signal. Ein basisdemokratischer Rechtsstaat wäre immer noch ein Rechtsstaat; ein Rechtsstaat ist einer, in dem Recht gilt und nicht Ad hoc geändert werden kann. Und von einem Ausstieg auf freier Strecke wären u.U. mehr Menschen als nur die Fahrgäste betroffen.
Dass es extrem bescheuert wäre, selbst dem Tf erst nach Ausfahrt aus Rödelheim Bescheid zu geben, dass er eine Umleitung fährt (unabhängig davon, ob es auf der DFA in Rödelheim stand oder nicht), bestreitet hier, so lese ich das, wohl auch keiner. (Ganz unabhängig davon, ob sich das nun bestätigt oder nicht)