Kleine Korrektur: Die Täterin wurde nicht verhaftet, sondern zur Feststellung der Identität und zur Sicherung des Verfahrens festgenommen. Verhaftung würde ja die Einlieferung in eine JVA aufgrund eines richterlichen Haftbefehls bedeuten.
Wieder was dazugelernt. Die Täterin wurde festgenommen. Ob sie auch verhaftet wurde, geht aus der Meldung nicht hervor.