3) Die Gegenrede von RMV, dass solche Tickets nach Fahrtende anderweitig verkauft werden, ist meines Wissens noch nicht gerichtsverwertbar nachgewiesen worden. Es kursiert stets ein angebliches Vorkommnis. Selbst wenn andere Personen mit dem Ticket bis zum Gültigkeitsende fahren würden, würde dem RMV keinen "Schaden" entstehen, da eben diese Leistung bereits gekauft und bezahlt wurde. Ob die nachfolgenden Reisenden Schulze oder Mayer heißen, ist absolut unerheblich. Es ist natürlich nicht die "feine englische Art" solche Tickets zu verkaufen bzw. für einen geringeren Preis anzukaufen. Das ändert aber nicht an der Verpflichtung des RMV bis zu 5 Personen einen ganzen Tag zu befördern.
Warum muss das "gerichtsfest" werden? Ich war vor ein paar Jahren über ein Wochenende in Kassel und wollte zurück mit dem Zug fahren. Ein Ticket konnte ich kaum selber kaufen, weil mich rund um den Automat mehrere Leute darauf angesprochen haben, ich könne doch auf ihrem Gruppenticket mitfahren und das sei viel günstiger. Hab ich dann auch so angenommen, und schwupps ist dem RMV offensichtlich ein Schaden entstanden. Als ich in Frankfurt ausgestiegen bin, hat sich der Inhaber "meiner" Gruppenfahrkarte direkt auf die Suche nach Mitfahrern für die Rückfahrt gemacht...