Beiträge von Hide

    Hallo Hide,


    bitte erst mal ins Thema einlesen, und nicht die Ausnahmeregelung zum H-Kennzeichen mit einer noch nicht absehbaren Ausnahmeregelung zum "Dieselfahrverbot" verwechseln.


    MfG F-ZZ

    Hallo F-ZZ,


    verwechseln tue ich nichts, sondern spreche nur meine Erwartung aus, dass man sich auch künftig an die bestehende Gesetzeslage hält. Dein Hinweis an mich, dass "ich mich erst in das Thema einlesen soll", ist überflüssig und wirkt anmaßend.


    Gruß
    Hide

    Hallo,


    das wird ihm leider nicht viel helfen. Er müsste schon irgendwie unter eine noch zu definierende und zu erlassende Ausnahmeregelung fallen. Und dann müßte noch jemand die Ausnahmegenehmigung beantragen und bezahlen.


    MfG F-ZZ


    Die Ausnahmeregelung gibt es schon und die ist bundeseinheitlich laut der 35. BImSchV gültig. Unter diese generellen Ausnahmen fallen auch Fahrzeuge mit H Kennzeichen (s. Punkt 10) :


    https://www.umwelt-plakette.de…d/ausnahmeregelungen.html


    Gruß
    Hide

    Es soll auch noch eine Rekonstruktion der (möglichen) Ereignisse geben. Demnach ist die Sache noch ziemlich unklar.


    Diese Schlußfolgerung ist weder zwingend noch zulässig.


    Auch bei (fast) klarem Ablauf der Ereignisse kann eine Rekonstruktion verschiedene Gründe haben, z. B.:
    - Beweissicherung, Bestätigung
    - Prüfung, ob es nicht doch einen anderen Ablauf gegeben haben könnte. Und Sicherstellunng, dass man auch andere mögliche Abläufe überprüft habe, allerdings mit negativem Ergebnis. Sonst hält in einem möglichen späteren Verfahren vor Gericht die Anwaltschaft den Ermittlungsbehörden das vor. Die müssen auch mögliche entlastende Umstände prüfen, auch wenn sie unwahrscheinlich sind.


    Gruß
    Hide

    Doch er überfährt es (das Ersatzsignal leuchtet parallel zum weiterhin ersichtlichen Hp 0 und auch der Schwingkreis wird nicht kurzgeschlossen, folglich erfolgt die Zugbeeinflussung). Aus diesem Grunde muss die Befehlstaste gedrückt werden wenn man keine Zwangsbremsung will. Würde das Ersatzsignal die Beeinflussung ebenfalls ausschalten, bräuchte man die Befehlstaste nicht. Und eben deren Betätigung wird aufgezeichnet.


    Siehe beispielsweise dieses YouTube-Video (achte auf die unangenehmen Töne vor und während der Vorbeifahrt - am Anfang ist es das Ersatzsignal und bei etwa Minute 4:10 das Vorsichtssignal).


    Das ist mir bekannt, dass man zur Vorbeifahrt am haltzeigenden Hauptsignal die Befehlstaste betätigen muss.


    Zitat

    "Um bei Störungen dennoch den Betrieb weiterführen zu können, sichert der Stellwerker den Fahrweg von Hand und erlaubt dem Lokführer, am Halt zeigenden oder gestörten Hauptsignal vorbeizufahren.


    http://eisenbahn-fan.beepworld.de/signalkunde.htm


    Dass der Tf dabei den Gleismagneten überfährt, ist eine andere Sachen.


    Aber wir reden hier vom Signal: Und da muss man unterscheiden zwischen Vorbei- und Überfahren..


    Vielleicht hilft es, Dir die unterschiedliche Bedeutung zu erklären, dass Überfahren nicht gleich Vorbeifahren ist. Mit folgendem Beispiel (hinkt etwas, ich weiss) aus dem Straßenverkehr: ich bin an der Person vorbeigefahren (meist zulässig). Ich habe die Person überfahren (nicht zulässig).


    Gruß
    Hide

    Nein, ich habe es anders verstanden, da sehe ich keinen Widerspruch:


    "... keine überfahrenen haltzeigenden Signale ersichtlich waren..."


    Wenn das Ersatzsignal gesetzt wird, dann überfährt der Tf (das wäre ein Fehler) nicht das Haltsignal, sondern er fährt vorbei am haltzeigenden Hauptsignal (das ist kein Fehler, das soll er).


    Überfahren ist etwas anderes als vorbeifahen.




    Gruß
    Hide

    Bei GermanWings lag die Federführung und die Information der Öffentlichkeit (Pressekonferenz) in Frankreich. Auch für MH370 lag das nicht bei Deutschland.


    Aber lies den oben von mir erwähnten Bericht der welt.de. Noch mehr dazu kann man derzeit nicht erwarten.


    Eine offizielle Stellungnahme: Da hält man sich wohl noch bedeckt; das wird naheliegende Gründe haben.


    Gruß
    Hide

    Wer unbedingt wissen will, wie die Zusammenhänge bzgl. der Signaltechnik und Sicherheitstechnik bei dem Unglück gewesen sein könnten und wie demzufolge das Unglück abgelaufen sein könnte: Bei welt.de online unter der Rubrik "Panorama" befindet sich derzeit ein Bericht von Matthias Kamann, der als relativ gut recherchiert eingeschätzt wird.


    Ich werde aber darauf verzichten, den direkten Link einstellen, aber bevor hier weiter gefragt und geraten wird, sollte man den Bericht lesen. Der Bericht beantwortet so manche Fragen.


    Gruß
    Hide

    Daraus folgt: Ja, Möglichkeiten der zusätzlichen Sicherung von Zugfahrten per Satellit existieren. Sie sind aber mit dem aktuellen Stand signaltechnisch nicht soweit umsetzbar, daß
    - sie für beliebige Infrastruktur- und Fahrzeuganwendungen hinreichend sicher und zuverlässig sind,
    - ihr Zuwachs für die Sicherheit so marginal ist, daß sich weder der Aufwand noch die Kosten rechnen und außerdem
    - die Wahrscheinlichkeit für ein Versagen des Systems wiederum so hoch liegt, daß die daraus verursachten Hilfshandlungen ("Freidrücken aus einer versehentlichen GPS-Zwangsbremsung") vermutlich mehr Störungen (und damit höheres Unfallrisiko) erzeugen als der anzunehmende Sicherheitszuwachs.

    Ich denke, dass durch ein autarkes, automatisches Antikollisons(warn)system - eingesetzt im vorliegenden Fall für eine eingleisige Strecke - der Unfall vermieden oder zumindest die Unfallschwere verringert worden wäre. So ein System könnte durchaus auf GPS basieren.



    Über eine etwaige Erfordernis, die Möglichkeit evtl. vorzusehen, eine "versehentliche" GPS-Zwangsbremsung "freizudrücken", wäre noch - nach Vorliegen entsprechender Erfahrungen im Probebetrieb - intensiv zu diskutieren.


    Gruß
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    ...
    Die für mich aber interessanteste Frage ist aber für mich weiter offen, woran das liegt? ..... Und zum Beispiel in der Frage von Tempo-30 Zonen oder fahren gegen die Einbahnstrassen für Radfahrer ist Frankfurt weit voraus...
    Oder ist üstra in Hannover da eben sehr viel fortschrittlicher .....
    .....


    Woran das liegt? Meiner Beobachtung nach und es wurde oben schon angedeutet:
    - Ampelschaltungen fachgerecht einzustellen, erfordert die richtigen Fachleute, ein gewisses Know-How, technisches Verständnis, und zusätzlich gewissen zeitlichen Aufwand. Sind diese Kriterien in Frankfurt erfüllt?


    Tempo-30 Zonen und Radfahrer gegen Einbahnstraßen: Das erfordert nur entsprechende Beschlüsse, Anordnungen der Politiker und zuständigen Gremien. Fachwissen ist dazu nicht unbedingt erforderich. Deshalb ist Frankfurt in diesem Punkt weit voraus.

    Ja, die jetzt fehlende Änderungsmöglichkeit des Starttarifgebietes ist beim VGF-Automaten der Angleichung an Menueführung gemäß RMV-Standard bzw. an DB-Automat zum Opfer gefallen.
    Gruß
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    ....
    Es gab mal eine farbige Darstellung?....... Die Farben von den alten Automaten mit den dezidierten Tasten zu übernehmen würde es leichter machen, die richtige Auswahl schnell zu finden. Vor allem aber wäre das eine Hilfe für Sehbehinderte.....


    Die Hilfe für Sehbehinderte gibt es auch jetzt noch bei den Automaten der VGF. Die Anwahl erfolgt durch Berühren des Bildschirms in einer der 4 Ecken (4-Ecken-Konzept gemäß VDV). Dann erscheint die Einstiegsmaske für Sehbehinderte in großer Schrift und in Farbe als Sofortauswahl mit den besonders oft nachgefragten Fahrkarten. Die weitere Menueführung ist dann auch in Großschrift.


    Gruß
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