Ein Reisepass enthält auch keine (vollständigen) Angaben zum Wohnsitz, erfüllt aber trotzdem die Anforderungen.
Ein wesentlicher Ausschlussgrund ist das Thema "amtlich". Damit fällt beispielsweise eine Versicherungskarte raus, weil die nicht von einem dafür legitimierten Amt, sondern nur der Krankenkasse ausgestellt wurde.
Über den Führerschein könnte man diskutieren, weil er einerseits von einer amtlichen Stelle ausgestellt wurde, andererseits wurde er (nur) zum Zwecke des Nachweises der Fahrerlaubnis erteilt. Daraus könnte man wiederum ableiten, dass der Führerschein nicht zum Nachweis der Identität geschaffen wurde, also kann er auch nicht als solcher verwendet werden. Das hat aber nichts mit der Frage, ob da ein Wohnsitz drin steht, zu tun.
Ich stimme vollumfänglich zu.